Hallo HSV,
bitte nutze die Zitierfunktion, wenn du auf Teile eines anderen Beitrages eingehen möchtest, es ist sehr unübersichtlich (besonders für andere User) wenn meine und deine Text keine Unterscheidungen haben ...
Ich verstehe den Text in dem Link irgendwie "anders"
Das ist nicht irgendein Text, das sind die geltenden Gesetze für ALGII ...
... das glaube ich dir gerne, aber du übersiehst dabei völlig, dass Hartz4 /ALGII grundsätzlich für Erwerbsfähige Leistungsempfänger vorgesehen ist und du bist (mit
EM-Rente) eben
NICHT "Erwerbsfähig" wirst im Prinzip nur "gnädigerweise" mit ernährt als Teil einer BG ... wärst du alleinstehend hättest du Sozial-
HILFE (SGB XII) beantragen müssen ... dort gelten wieder (zum Teil) ganz andere Regeln.
Somit beziehen sich diese ganzen "Absetz-Beträge" des SGB II nur auf Erwerbseinkommen, das von den LE (zusätzlich zum ALGII) bezogen wird (Minijobs/ Niedriglohnbereich usw.), wer nur den puren Leistungsbetrag (Regelsatz und KDU) bekommt, hat auch keine Absetzbeträge ...
Überschreitet das Gesamt-Einkommen einer BG bestimmte Beträge besteht ja überhaupt kein Anspruch mehr auf ALGII und bis dahin gelten eben diese Vorgaben wenn Erwerbseinkommen zusätzlich erzielt wird, es gibt auch andere Einkommensarten, die da mit reinfallen ... z.B. Weihnachtsgelder /Urlaubsabgeltungen usw., man muss nicht unbedingt dafür aktiv arbeiten gehen.
So wurde z.B. auch die Urlaubsabgeltung vom Dopa auf meinen Leistungsanspruch angerechnet, die er bekam als seine EM-Rente (ohne Befristung) damals bewilligt wurde (deswegen wurde dann sein Arbeitsverhältnis beendet und eine Urlaubsabgeltung fällig) ... dabei hatte er nicht mal Anspruch auf Sozial-Geld aus dem SGB II ... er sollte sich sein fehlendes Geld (und die halbe Miete) aus der Grusi (SGB XII) holen, da bekam er aber auch nichts, weil ich (als seine Partnerin /Ehefrau) noch "zu reich" war ...
Mein "Reichtum" bestand übrigens aus einem fast 10 Jahre alten Auto (Schonvermögen nach SGB II) ... das sollten wir erst verkaufen und "aufessen", dann könne er wieder kommen ... die Kfz-Versicherung wurde bei mir aber auch nicht berücksichtigt, als ich noch (bis zu meiner Berentung) weiterhin ALGII beziehen musste.
Unter diesem Aspekt betrachtet (ALGII-LE sind grundsätzlich auch Erwerbsfähig !!!) ....
(1) Vom Einkommen abzusetzen sind
1.
auf das Einkommen entrichtete Steuern,
Du zahlst vermutlich keine Steuern aus deinem Renten-Einkommen ...
2.
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
Diese Beiträge zahlt die DRV für dich ...
3.
Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge
Bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit aber manchmal (auf Antrag) auch so Privathaftpflicht und/oder Hausrat ... machen die aber von alleine nie und in deinen 30 Euro ist das alles schon als Pauschale enthalten.
a)
zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,
trifft auf dich voraussichtlich nicht zu, weil du (über die DRV) Pflichtversichert bist ...
b)
zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind,
soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
Dito, gilt meist nur für Selbstständige und EM-Rentner zahlen keine Pflichtbeiträge an die DRV ...
4.
geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
Mindesteigenbeitrag nach den Prozenten ist schon klar aber du hast ja kein "Einkommen" mehr, du bekommst EM-Rente und Sozial-Geld (SGB II) dazu, da ticken die Uhren auch da anders ... bin ich aber nicht auf dem Laufenden, weil ich schon lange keine Riester mehr habe ...
und jetzt kommt ja
6.für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach Absatz 3,
Bitte den feinen Unterschied beachten ... Erwerbs
FÄHIG müssen (eigentlich)
ALLE sein wenn sie ALGII beantragen ... (Bedingung schon bei der Antragstellung mindestens 3 Stunden täglich Erwerbsfähig) ...
Diese Ergänzenden Absetzbeträge beziehen sich auf LE die
Erwerbs-TÄTIG sind also Einkommen aus Beschäftigung erzielen und nur "Aufstockend/ Ergänzend" ALGII bekommen ...
Würde das dann nicht bedeuten das die Haftpflicht ( gesetzlich vorgeschrieben ) und die Riester Rente ( geförderte Altersvorsorgebeiträge ) absetzbar wären ???
Ja, aber nur wenn Jemand aus deiner BG arbeiten geht /fährt ...
Irgenwie "lese" ich den Text so das die oberen Absetz Möglichkeiten für jedes Einkommen zählen und der Rest ab Punkt 6. nur für Erwerbseinkommen ....
dann folge bitte noch einmal dem Grundsatz des SGB II ... das soll ja überhauppt nur Erwerbsfähigen Personen gezahlt werden und für die gelten auch alle Punkte des Gesetzes ... diese Personen haben aber nicht unbedingt Einkommen über die Leistung aus dem SGB II hinaus ...
Es wird aber
ALLES als Einkommen angesehen was da noch dazu kommt (alles was nach Geld "riecht", dazu zählen auch Steuererstattungen für Zeiten vor dem Leistungsbezug usw.) und entsprechend "angerechnet", davon sollen dann die Absetzungen vorgenommen werden.
Oder habe ich mal wieder nur einen Denkfehler ???
Ja, leider einen ganz gewaltigen, denn du hast nur wegen der BG-Zugehörigkeit dort noch einen Anspruch, EM-Rente ist
KEIN reguläres Einkommen im Sinne des SGB II, du bist
NICHT mehr Erwerbsfähig lt. Rentenbescheid ...
Der Mindestbeitrag für die Riester ist doch laut
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__86.html 4 % der Summe der in dem dem Kalenderjahr vorangegangenen Kalenderjahr
4.bezogenen Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder bezogenen Versorgungsbezüge wegen Dienstunfähigkeit in den Fällen des § 10a Absatz 1 Satz 4
Sorry, damit kann ich nichts anfangen, das ist mir zu kompliziert, was für ein § 10a Abs. 1 bitte aus welchem Gesetz ...
Das sind doch dann mehr als 5 oder 10 Euro
Dein (persönliches) "Einkommen" ist aktuell die EM-Rente und nur daraus könnte sich der (aktuelle) Prozentsatz für den Riester -Beitrag noch ergeben ... das Amt zahlt nicht für "frühere" Einkommen den Mindestbeitrag, mehr weiß ich davon wirklich nicht ... ist mir auch zu kompliziert, da noch hinter zu steigen ... da es auf mich nicht mehr zutrifft ... interessiert es mich nicht mehr wirklich das genauer zu erforschen ...
Ich weiß nur allgemein, dass die keinen "Wunschbeitrag" dafür übernehmen (brauchen), der aus früheren Einkommen her mal gezahlt wurde und für den Regelsatz kommt eben nicht mehr dabei raus, der Rest ist ja nur die Miete, dafür zahlt auch das JC keinen Riesterbeitrag.
Die sollen ja nur eine finanzielle Notlage "überbrücken" und nicht zur "Vermögensbildung" beitragen ... das wird z.B. auch angeführt wenn Hausbesitzer ihre Immobilienraten nicht mehr bezahlen können ... aber das wäre schon wieder ein anderes Thema, das mit deiner Fragestellung nicht viel zu tun hat ...
Ich hoffe dazu ist nun Einiges etwas klarer geworden ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
