

Zu meinem Anliegen : Was bedeutet genau die Nahtlosregelung?
Nach längerer Erkrankung werde ich nun am 25.08.2014 ausgesteuert. die Klage gegen Widerspruch Erwerbsminderung beim Sozialgericht läuft seit Dezember 2013, leider hat der VdK bis jetzt mehr geschadet als das er mir geholfen hätte durch Verzögerung der Bearbeitung. Somit wird erst jetzt eine Begründung geschrieben. Beim Sozialgericht sagte man mir das es in meinem Fall unnatürlich lange dauert und das natürlich nicht gut ist. Immer wieder habe ich nachgehakt und mich darum gekümmert, trotzdem erhielt ich oft fadenscheinige Antworten vom VdK. . Heute soll die Begründung geschrieben wwerden, nachdem ich dem VdK mitgeteilt habe das ich mir einen Anwalt nehmen werde weil ich mich durch den Verband nicht in meinem Sinne vertreten fühle. Der Verband hat mir im Endeffekt geschadet, die verzögerte Zeit fehlt mir nun. Das Sozialgericht hat mir doch tatsächlich mitgeteilt das sie noch gar nicht wissen wogegen ich klage, unfassbar für mich. Leider ist es so das mich das alles so sehr aufregt das ich oft denke ich will das alles nicht mehr.
Jetzt fühle ich mich von der Agentur für Arbeit in die Ecke geedrängt. Ich muss mich in einer Woche entscheiden
vermittelbar zu sein ab 26.08 oder den ärztlichen Dienst der Arge einschalten zu lassen. Arbeitslosengeld 1 ist mir schon ausgerechnet und zugeesichert worden, ab dem 26.08.
Soweit ich es richtig verstanden habe: wenn ich von dem med. Dienst als nicht erwerbsfähig beurteilt werde bekomme ich keine Unterstützung, bei 3-6 Stunden bekomme ich nur anteilig das Geld für die Stunden die ich mich dann vermittelbar zur Verfügung stelle.
Beim Sozialgericht die Mitarbeiterin die sagte mir das sie sich dort nicht ganz so gut auskennt, aber das ich wohl lieber den med. Dienst einschalte als mich vermittelbar zu zeigen, ich selber sehe das auch so. Selber habe ich im Net Aussagen gefunden das ich weder vermittelbar bin noch das ich mich momentan Untersuchungen und Terminen zur Verfüguung stellen muss, ich wäre ein potentieller Rentner und nur fiktiv vermittelbar. Die Aussage der Sachbearbeiterin bei der Arge war das ich mich entscheiden muss, ich halte dagegen das ich das gar nicht kann momentan.
Nun hat die Krankenkasse mich noch aufgefordert eine Reha zu beantragen, kurz vor der Aussteuerung, deren med. Dienst hat das veranlasst, vom Rententräger wurde ich schon über den Eingang informiert.
Bin gleich gespannt ob der Anwalt in meiner Anwesenheit die Begründung schreibt und an das Sozialgericht faxt, ansonsten werde ich das so nicht mehr akzeptieren.
Sorry wenn ich mich vertippt haben sollte, meine Tastatur arbeitet momentan nicht so ganz wie sie soll

Ich freue mich über Ratschläge und Antworten
Schönen sonnigen Tag wünscht euch Sonnenstrahl
