Zeitrente / Dauerrente

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
sala
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Zeitrente / Dauerrente

Ungelesener Beitrag von sala » Di 13. Mai 2014, 16:53

Guten Tag in die Runde,

ich habe mich gerade einmal durch die "Erfolge" geklickt (neidlose Gratulation an alle, die es geschafft haben :applaus: :applaus: ) und stelle mir eine Frage, auf die ich noch keine Antwort gefunden habe: Wie um alles in der Welt wird entschieden, ob jemand eine Dauerrente bekommt oder eine Zeitrente. Und wenn eine Zeitrente, dann für welche Dauer? Ich ha :confused: be nicht den Eindruck, dass es unbedingt abhängig von Alter oder Diagnose ist. Ist das vollkommene Willkür oder kann tatsächlich alles passieren von 1-3 Jahren bis hin zu unbefristet?

Wer kann sich darauf einen Reim machen? Oder würfeln die in Berlin? :grinser:
Mit bestem Gruß

sala

agnes
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Re: Zeitrente / Dauerrente

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 13. Mai 2014, 22:30

Hallo Sala,
oder kann tatsächlich alles passieren von 1-3 Jahren bis hin zu unbefristet?
In der Tat kann alles passieren. :umarm:

Auch wenn öfters der Anschein scheint, dass man bei der DRV in so mancher Angelegenheit gerne würfelt, so bin ich für mich der Meinung, dass bei der Beurteilung zur Bewilligung einer befristeten oder unbefristen EMR die, anhand der vorliegenden Befunde/Gutachten prognostisch eingestufte Feststellung herangezogen wird.

Ich meine explizit damit, dass im Befundbericht meistens schon die zu erwartende Prognose, ob Aussicht auf eine Besserung evtl. in 1 - 3 Jahren zu erwarten sein wird (das sind in der Regel auch die Zeitgrenzen, die im Gutachterauftrag vorgegeben werden, prognostisch durch den Begutachtenden abzuschätzen).

Wenn der Gutachter oder Rehaarzt bereits in seinem Bericht aufführt, dass die Aussicht auf Besserung innerhalb dieses Zeitrahmens annehmbar/günstigerweise doch noch zu erwarten ist, dann wird man eine Zeitrente aussprechen.
Nach Ablauf dieser Zeit wird ein Verlängerungsgesuch durch den Patienten eingereicht und anhand der vorliegenden "aktuellen Befunde" oder ggf. einer "erneuten Begutachtung" kann erneut eine Zeitrente ausgesprochen werden (maximal auf neun Jahre begrenzt, dann unbefristet), oder aber, aufgrund merklicher Verschlechterung und Aussichtlosigkeit auf Besserung in naher Zukunft, sogar die unbefristete EMR zur Bewilligung kommen.

Eine Zeitrente wird ebenfalls zunächst ausgesprochen, wenn der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt und man somit die Arbeitsmarktrente zugesprochen bekommt. Auch diese Arbeitsmarktrente kann nach Ablauf zeitlich weiter begrenzt verlängert werden (ich habe schon gehört, dass sie wohl auch länger als neun Jahre laufen kann ... ???, weiß es aber nicht wikrlich, ob das so stimmt).

Bei einem Verlängerungsgesuch kann es dann sein, dass auch die Arbeitsmarktrente in der Form nicht mehr erneut ausgesprochen wird und die zeitliche Begrenzung wegfällt, man eine unbefristete EMR zugesprochen bekommt, da der Gesundheitszustand sich doch während der vorherigen zeitlichen Befristung merklich verschlechtert hat, die Aussicht auf Besserung/Heilung auch für die Zukunft eher nicht zu erwarten ist.

Eine unbefristete EMR erhält derjenige auch schon sofort zugesporchen, bei dem die Aussicht auf eine angemessen zeitlich zu erwartende Besserung doch eher unwahrscheinlich ist, da bereits der stets progrediente Verlauf im Vorfeld es schon aufzeigte.

Die Entscheidung, welche EMR ggf. zur Bewilligung kommt, wird von einem Ausschuss getroffen.
Wenn die behandelnden Ärzte/die Rehaklinik/die Gutachter ihre Empfehlung auch dahingehend "eindeutig und plausibel glaubhaft" darlegen, dann folgt der Ausschuss auch der Empfehlung.

Gibt es Unstimmigkeiten bei der Beurteilung zum Gesundheitszustand zwischen den obigen Ärztzen/Gutachtern wird der Ausschuss wohl ihre Entscheidung selber abzuwägen haben.

Und hier wären wir wieder bei der Frage "würfeln oder nicht" . :Gruebeln:

Du liest, es gibt einige Varianten und jede für sich wird gesondert zu entscheiden sein.
Für die Neu-Antragsteller und auch die Zeitrentner/Verlängerungsgesucher kann also alles positiv wie negativ ausfallen.

Nicht zu vergessen: jede bewilligte Rente kann bei einer Überprüfung wieder entzogen werden, wenn die DRV nachweisen kann, dass sich der Gesundheitszustand merklich gebessert hat, die Leistungseinschränkung sich dahingehend nicht mehr darstellt.

Es ist allgemein bekannt, dass EM-Rentner in zeitlichen Abständen eine schriftliche Aufforderung zur Nachprüfung erhalten können. Gerne natürlich auch die, die eine unbefristete EMR erhalten haben (meine persönliche Erfahrung, das trifft nicht jeden).

Von daher kann ich auch nach Bewilligung einer EMR den "EM-Rentnern" nur empfehlen, auch weiterhin Dokumentationen über den aktuellen Status von Zeit zu Zeit durch Arztbesuche oder notwendige Klinikaufenthalte zu führen! :ic_up:

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Zeitrente / Dauerrente

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 13. Mai 2014, 23:49

Hallo agnes, :smile:

dann brauche ich ja nur noch ergänzen, hast ja soweit schon alles prima erklärt ... :Bussi:
Eine Zeitrente wird ebenfalls zunächst ausgesprochen, wenn der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt und man somit die Arbeitsmarktrente zugesprochen bekommt. Auch diese Arbeitsmarktrente kann nach Ablauf zeitlich weiter begrenzt verlängert werden (ich habe schon gehört, dass sie wohl auch länger als neun Jahre laufen kann ... ???, weiß es aber nicht wikrlich, ob das so stimmt).
Dazu kann ich bestätigen, dass du das richtig gehört /gelesen hast ... denn die "Arbeitsmarktrente" wird IMMER nur befristet (auf höchstens 3 Jahre am Stück) bewilligt.
Es besteht (im Hintergrund) nur die teilweise Erwerbsminderung auf 3 - unter 6 Stunden, eigentlich soll der Teil-EM-Rentner den Rest mit einer (leidensgerechten/versicherungspflichtigen) Tätigkeit selber dazu verdienen, hier sind aber seine gesamten gesundheitlichen Einschränkungen zu berücksichtigen.

Da es solche Arbeitsplätze meist nicht gibt am allgemeinen Arbeitsmarkt, übernimmt dann die DRV das sogenannte "Arbeitsmarktrisiko" und zahlt die volle EM-Rente obwohl eigentlich nur die Halbe zu zahlen wäre ... immer in der Hoffnung, dass sich diese schlechte Arbeitsmarktlage (für die betroffenen Teil-EM-Rentner) mal bessern könnte ... diese Hoffnung geben die auch nach 9 Jahren EM-Rente (meist) noch nicht auf ... :Verwirrt: :Hilfe:

Daher kann die "Arbeitsmarktrente" auch endlos befristet verlängert werden, notfalls bis zum Eintritt in die Altersrente ... :Heiss:

Hatte selbst zunächst die Teilweise EM am Gericht bekommen aber direkt (mit separatem Bescheid dazu) bis zur Regelaltersgrenze ... einen weiteren Bescheid bekam ich dann wenige Tage später, für die Zahlung der Vollen EM-Rente aber mit dem Hinweis im Bescheid (Seite 2 oder 3), dass es sich nur um die Vollrente wegen "verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt" handelt ...

Die Teilweise EM-Rente wurde für diese Zeit ruhend gestellt, man bekommt dann natürlich nur die Voll-Rente überwiesen und nicht beides (auch wenn unser JC das damals irgendwie anders gelesen hat ... :glotzen: ), wäre meine Verlängerung der "Arbeitsmarktrente" abgelehnt worden, hätte aber die Teil-Rente gezahlt werden müssen, dieser Anspruch wäre also wieder aufgelebt, weil die ja (bei mir) schon ohne Befristung bewilligt war ...

Wer z.B. noch einen Arbeitsplatz hat auf dem er Teilzeit weiterbeschäftigt werden kann, ohne Gefahr für seine Restgesundheit, der bekommt KEINE "Arbeitsmarktrente", da gilt der Teilzeitarbeitsmarkt dann nicht als "verschlossen" ... dazu werden bei (geplanter) Teilberentung auch diese AG dann von der DRV angeschrieben, ob das so möglich ist.

Ich selbst hatte wohl etwas "Würfel-Glück" bei meinem Verlängerungsantrag (der Arbeitsmarktrente), denn mir wurde ja dann sehr schnell die EM-Vollrente ohne erneute Befristung bewilligt, ich hatte auch noch keine neuen Befunde mitgeschickt ... meine Rente lief ja gerade erst gut 6 Monate ...

Vielleicht hat aber auch der DRV-SB bei dem das gelandet ist, mal etwas logisch und menschlich gedacht und gehandelt, denn im PC konnte er ja leicht feststellen, dass ich in knapp 3 Jahren sowieso in vorzeitige Altersrente gehen könnte, es war wohl anzunehmen, dass ich das auch tun würde, wenn man die EM-Rente erneut befristet ... :Gruebeln: :teufel:

Aus der Rentenzahlung wäre die DRV also bei mir sowieso nicht mehr rausgekommen, jetzt kann ich mit der Änderung der Rentenart warten bis ich 65,5 Jahre alt bin, sonst müsste ich das ja 2 Mal machen ... denn einen "Kurzantrag" muss man später für den Übergang in die reguläre Altersrente trotzdem noch stellen ... :Heiss:

Die EM-Rente endet ja mit diesem Datum lt. Bescheid, um die angedrohten Überprüfungen mache ich mir eher keine Gedanken mehr, ab 55 Jahre machen die das wohl nicht mehr und wenn doch, muss weiter gezahlt werden bis das notfalls gerichtlich geklärt wurde, ob man wirklich wieder gesund genug ist, für den Arbeitsmarkt ...

Die Bearbeitungszeiten (spätestens) bei Gericht würden dann schon dafür sorgen, dass sich das für die DRV nicht mehr lohnt ... :icon_e_wink: :pfeif:

So was brauchen wir allerdings nicht mehr wirklich, bisher gab es solche Post auch nicht, das kann gerne so bleiben und in Behandlung sind wir beide sowieso regelmäßig, schon weil wir lebenslang verschreibungspflichtige Medikamente brauchen, da kann die DRV gerne jederzeit anfragen bei unseren Ärzten ... es wird nicht mehr besser davon, wir sind schon sehr froh, wenn es so schnell nicht schlechter wird ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Zeitrente / Dauerrente

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 14. Mai 2014, 01:27

Hallo Sala :umarm:
Hallo Doppeloma :umarm:

Melde mich jetzt noch einmal erklärend.
in Behandlung sind wir beide sowieso regelmäßig, schon weil wir lebenslang verschreibungspflichtige Medikamente brauchen, da kann die DRV gerne jederzeit anfragen bei unseren Ärzten ...
In genau dieser Lage befinde ich mich leider auch. :koepfchen:

Meine HA-Praxis begleitet mich bereits nunmehr 26 Jahre. Mein Facharzt für Schmerztherapie seit knapp 9 Jahren regelmäßig engmaschig, mein Facharzt für die schmerzbegleitende Psychotherapie seit gut 8 Jahren ebenfalls engmaschig.

Zu meinen Ärzten der Fachrichtung Neurochirurgie, Orthopädie und einem Gelenkspezialisten werde ich nach Bedarf/Fortschreiten oder akuten Beschwerden überwiesen, aber auch das sind schon mich Jahre begleitende Fachärzte.

Von daher habe/hatte ich keine Befürchtung vor einer Überprüfung gehabt, obwohl ich mit 49 Jahren bereits berentet wurde, da eine lückenlose Dokumentation immer gegeben und auch an einen "Hinzuverdienst" gar nicht zu denken war/ist.

Bisher hat man mich aber davon verschont (nach 18 Vorgutachten zum Verfahren, sollte das aber auch ausreichend geklärt sein) und nun rechne ich auch mit keiner mehr. :nein:
es wird nicht mehr besser davon, wir sind schon sehr froh, wenn es so schnell nicht schlechter wird ...
Das ist auch meine Einstellung! :ic_up:

Leider holt es mich immer wieder ein. Nahezu jährlich ein bis zwei zwangsläufige Klinikaufenthalte, die sicher nicht erfolgen würden, wenn sich mein Gesundheitszustand gravierend bessern würde.
Im Januar war ich schon kurz zur OP und in knapp drei Wochen ist es erneut soweit, für ca. 3 - 4 Wochen geht es in eine TCM-Klinik und im November ebenfalls OP, danach darf ich dann 12 Wochen nur ein wenig eingeschränkt laufen, Krücken sind für mich nahzu tabu, kann dann wohl mit einem Rolli rechnen :Heiss: .

Um nicht ganz "Off Topic" abzuschweifen und wieder zum eigentlichen Thema/meinem Anliegen von vorhin hier im Beitrag zurückzukehren:
Leider habe ich schon EM-Rentner getroffen/gesprochen, die so nicht verfahren und ihre Ärzte nicht mehr regelmäßig aufsuchen, Medikamente sogar einfach unabgesprochen absetzen und sich dann wundern, wenn plötzlich die Überprüfung nebst Aufforderung zu Arztanfragen ins Haus flattern und diese Ärzte sich dann komisch verhalten und sie sogar abweisen, ihre Unterstützung verweigern, da ja keine akuten Befunde/Dokumentationen mehr vorliegen.

Daher meine vorhin im Beitrag schon gemachte Anmerkung hier noch einmal erklärend zu den von mir oben gemachten Erfahrungen:
Von daher kann ich auch nach Bewilligung einer EMR den "EM-Rentnern" nur empfehlen, auch weiterhin Dokumentationen über den aktuellen Status von Zeit zu Zeit durch Arztbesuche oder notwendige Klinikaufenthalte zu führen!
Lieben Gruß sendet agnes


@ Doppeloma
Auch ich finde es wichtig, dass man versucht einen Abstand zum alten "geschäftigen" Leben zu bekommen und die "Restlebenszeit", die uns verbleibt und die wir nicht abesehen können, mit dem "Restgesundheitszustand" nun so gut versuchen zu gestalten, wie man es kann.
Daher haben mein Mann und ich uns entschieden, nicht nur jeden Cent für die "Erben" zu sparen, sondern alles jetzt das zu tun was wir berufsbedingt Jahre nur eingeschränkt tun konnten, nämlich zu verreisen. Und auch mit Handicap geht da einiges bei mir, man muss die richtige Reiseart für sich nur finden :ic_up:
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

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