Hallo slash,
Die nachzahlung befindet sich seit anfang november auf meinem konto und das JC meldet sich nicht. Und ausserdem werde ich von diesem fachchinesisch gar nicht schlau.
hast du denn aktuell mit dem JC noch irgendwas zu tun und mit welchem §§ wurde dein Leistungsbescheid vom JC (ab Wann /und ab Wann gab es die erste Rente???) aufgehoben ???
Du brauchst dieses Fachchinesisch auch gar nicht verstehen, darin geht es hauptsächlich um die Ansprüche der AfA im verhandelten Fall, deren Ansprüche sind eindeutig (schon weil es sich um eine beitragsfinanzierte Leistung handelt), für das JC verstehe ich das so, dass die keine Ansprüche erheben können, weil du nun mal in der "Wartezeit" auf die EM-Rente völlig berechtigt die staatlichen Leistungen für dein Existenzminimum bezogen hast.
Du könntest ja jetzt gar nicht "rückwirkend /ersatzweise/nachträglich" von deiner Rente leben und die DRV ist im Prinzip (mit ihrer ebenfalls beitragsbasierten Leistung) erst zuständig, wenn sie das für "nötig" hält, dann eben eventuell auch rückwirkend ...
Die Leistung ALGII beruht aber nicht auf Beiträgen sondern kommt aus Steuergeldern für akut "Bedürftige" und solange keine Rente auf deinem Konto eingegenagen ist bist du berechtigter Leistungsempfänger.
Damit gibt es für eine Erstattung durch die DRV und/ oder durch dich überhaupt keine Rechtsgrundlage, bei Aufhebung für die Zukunft, nach § 48 SGB X Absatz (1) ist eine Rückforderung (an dich) gar nicht möglich, das ginge nur wenn du die Leistung unberechtigt in Anspruch genommen hättest ...
Kann dass mal jemand mir bitte verständlich erklären was sache ist? Ich kapier überhaupt nix. Und soll ich mal selber aktiv werden und das JC mal anschreiben wegen der nachzahlung was damit werden soll??
Diese Gedanken dazu gehen mir auch gerade durch den Kopf, deine Nachzahlung ergibt sich aus einer Leistung für die du mal Beiträge entrichtet hast ...
WARUM sollte das JC einen Anspruch darauf erheben können ...
Ob ich mit dieser Konsequenz meiner Überlegungen richtig liege weiß ich auch nicht, aber hinterherlaufen würde ich denen nicht, damit die auf "dumme Gedanken kommen" ... wenn die was von dir wollen, dann melden die sich schon und wenn das Geld inzwischen ausgegeben wurde haben die wohl einfach Pech gehabt, dann berufst du dich auf § 45 SGB X Absatz (1), falls das nicht sowieso schon "verjährt" sein sollte ...
Meines Wissens muss das JC Rückforderungen innerhalb eines Jahres stellen, ansonsten
PENG ... denn aus Hartz 4 Zeiten hat man ja eher keine Rücklagen für sowas und ohne Hartz 4 (mit EM-Rente und einer Nachzahlung auf dem Konto) braucht man nicht freiwillig auf diesem Niveau leben, wenn mehr Geld zum Ausgeben vorhanden ist ... dann gibt man üblicherweise auch mehr aus ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
