Erstattungsanspruch JC gegenüber DRV

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
slash
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Erstattungsanspruch JC gegenüber DRV

Ungelesener Beitrag von slash » Di 17. Dez 2013, 16:24

Hallo
Die nachzahlung befindet sich seit anfang november auf meinem konto und das JC meldet sich nicht. Und ausserdem werde ich von diesem fachchinesisch gar nicht schlau.

Kann dass mal jemand mir bitte verständlich erklären was sache ist? Ich kapier überhaupt nix. Und soll ich mal selber aktiv werden und das JC mal anschreiben wegen der nachzahlung was damit werden soll??

:confused:

http://www.rentenbote.de/erstattungsans ... ng-5885964

:rauchen:

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Doppeloma
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Re: Erstattungsanspruch JC gegenüber DRV

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 17. Dez 2013, 17:08

Hallo slash, :smile:
Die nachzahlung befindet sich seit anfang november auf meinem konto und das JC meldet sich nicht. Und ausserdem werde ich von diesem fachchinesisch gar nicht schlau.
hast du denn aktuell mit dem JC noch irgendwas zu tun und mit welchem §§ wurde dein Leistungsbescheid vom JC (ab Wann /und ab Wann gab es die erste Rente???) aufgehoben ???
Du brauchst dieses Fachchinesisch auch gar nicht verstehen, darin geht es hauptsächlich um die Ansprüche der AfA im verhandelten Fall, deren Ansprüche sind eindeutig (schon weil es sich um eine beitragsfinanzierte Leistung handelt), für das JC verstehe ich das so, dass die keine Ansprüche erheben können, weil du nun mal in der "Wartezeit" auf die EM-Rente völlig berechtigt die staatlichen Leistungen für dein Existenzminimum bezogen hast.

Du könntest ja jetzt gar nicht "rückwirkend /ersatzweise/nachträglich" von deiner Rente leben und die DRV ist im Prinzip (mit ihrer ebenfalls beitragsbasierten Leistung) erst zuständig, wenn sie das für "nötig" hält, dann eben eventuell auch rückwirkend ...

Die Leistung ALGII beruht aber nicht auf Beiträgen sondern kommt aus Steuergeldern für akut "Bedürftige" und solange keine Rente auf deinem Konto eingegenagen ist bist du berechtigter Leistungsempfänger.

Damit gibt es für eine Erstattung durch die DRV und/ oder durch dich überhaupt keine Rechtsgrundlage, bei Aufhebung für die Zukunft, nach § 48 SGB X Absatz (1) ist eine Rückforderung (an dich) gar nicht möglich, das ginge nur wenn du die Leistung unberechtigt in Anspruch genommen hättest ... :confused: :Gruebeln:
Kann dass mal jemand mir bitte verständlich erklären was sache ist? Ich kapier überhaupt nix. Und soll ich mal selber aktiv werden und das JC mal anschreiben wegen der nachzahlung was damit werden soll??
Diese Gedanken dazu gehen mir auch gerade durch den Kopf, deine Nachzahlung ergibt sich aus einer Leistung für die du mal Beiträge entrichtet hast ...WARUM sollte das JC einen Anspruch darauf erheben können ...

Ob ich mit dieser Konsequenz meiner Überlegungen richtig liege weiß ich auch nicht, aber hinterherlaufen würde ich denen nicht, damit die auf "dumme Gedanken kommen" ... wenn die was von dir wollen, dann melden die sich schon und wenn das Geld inzwischen ausgegeben wurde haben die wohl einfach Pech gehabt, dann berufst du dich auf § 45 SGB X Absatz (1), falls das nicht sowieso schon "verjährt" sein sollte ...

Meines Wissens muss das JC Rückforderungen innerhalb eines Jahres stellen, ansonsten PENG ... denn aus Hartz 4 Zeiten hat man ja eher keine Rücklagen für sowas und ohne Hartz 4 (mit EM-Rente und einer Nachzahlung auf dem Konto) braucht man nicht freiwillig auf diesem Niveau leben, wenn mehr Geld zum Ausgeben vorhanden ist ... dann gibt man üblicherweise auch mehr aus ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Erstattungsanspruch JC gegenüber DRV

Ungelesener Beitrag von slash » Di 17. Dez 2013, 17:23

Ich habe keınen aufhebungsbescheıd bekommen.
Die reguläre regelleistung ging ab 01.07 in sozialgeld über da ich in einer bg lebe

Ich habe nachgeguckt das JC erhebt ihre ansprüche gegen die DRV nach par.104 SGB X i.V.m. par.40 abs.2 SGB 2

Ach ja. Und die erste rentenzahlung war ende 07.13

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Re: Erstattungsanspruch JC gegenüber DRV

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 18. Dez 2013, 01:42

Hallo slash, :smile:
Ich habe nachgeguckt das JC erhebt ihre ansprüche gegen die DRV nach par.104 SGB X i.V.m. par.40 abs.2 SGB 2
OK aber was die von der DRV haben woll(t)en muss dich ja nicht unbedingt interessieren, dieser § betrifft nur Erstattungen der Leistungsträger untereinander ...
Wenn die was von dir haben wollen, müssen sie schon mit anderen Argumenten und den korrekten Rechtsgrundlagen kommen, die dich betreffen würden, Grundlage für eine Rückforderung wäre aber nur im Zusammenhang mit "teilweiser" Aufhebung deiner Leistung im gleichen Zeitraum möglich und das geht rechtlich nicht, weil du die Leistung berechtigt erhalten hast.

Solange der Bescheid also nicht aufgehoben wird (rückwirkend, was nicht rechtens wäre) können die von dir auch kein Geld fordern ... da hat sich wohl nach längerer Zeit eine "Gesetzes-Lücke" aufgetan, die mal wieder nicht "bedacht wurde", nach der Einführung von Hartz 4 ... :icon_e_wink: :pfeif:

Wenn du aktuell als Teil einer BG im SozialGeld des SGB II bist, dann hätten die sich bestimmt schon gemeldet, gönnt euch schöne Weihnachten von dem Geld :jaa: :cool: oder behaltet es als "Notgroschen" in Reserve (gesichert im Sparstrumpf am Besten :fluestern: ), ich glaube nicht, dass da noch was kommt vom JC und dann ist es eben "leider" ALLE ... :traurig:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Erstattungsanspruch JC gegenüber DRV

Ungelesener Beitrag von slash » Mi 18. Dez 2013, 02:26

Danke für deine mühe. Falls etwas vom JC kommen solllte melde ich mich hier

Was wäre das forum nur ohne dich

:Bussi:

Ich wünsche allen forumsmitgliedern schöne und erholsame weihnachten. Und all denen die mitten im kampf stecken viel erfolg

:ic_up:

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