Hallo zusammen,
bin seit Febr. ausgesteuert und erhalte seitdem ALG1. Rentenantrag wurde bereits abgelehnt, jetzt läuft der Widerspruch.
Habe jetzt ein Schreiben der DRV erhalten, ich solle "eilt sehr!" angeben welche Leistungen ich seit Februar erhalte und entspr. Bewilligungsbescheid einreichen.
Was hat das zu bedeuten ??? Wird mir da ev. ein Strick draus gedreht ?
Wäre super wenn mir jemand dazu was sagen kann ... :-)
Viele Grüße
Didi
Rüchfrage der DRV
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Re: Rüchfrage der DRV
mhmh..
die Afa hat ja Ersatzforderungsantrag gestellt...das muss sie ja machen, um gezahlte Gelder evtl. von der DRV zurück zu erhalten.....
d.h. wenn deine Rente bewilligt werden würde, dann würde die DRV zuerst die Ersatzforderungen der anderen Leistungserbringer berücksichtigen..
Beispiel: 1000 Euro Krankengeld
Rente 500 Euro
dann bekommt die KK 500 Euro monatlich des gezahlten KG erstattet von der DRV..solange wird erst die Rente zurückbehalten...
ich vermute mal, dass es um diese Ersatzforderungen geht...reich die Bescheide ein und dann...abwarten...
aber genau weiß ich es ja auch nicht..du kannst ja auch bei der DRV am Montag anrufen und fragen, was das soll...
die Afa hat ja Ersatzforderungsantrag gestellt...das muss sie ja machen, um gezahlte Gelder evtl. von der DRV zurück zu erhalten.....
d.h. wenn deine Rente bewilligt werden würde, dann würde die DRV zuerst die Ersatzforderungen der anderen Leistungserbringer berücksichtigen..
Beispiel: 1000 Euro Krankengeld
Rente 500 Euro
dann bekommt die KK 500 Euro monatlich des gezahlten KG erstattet von der DRV..solange wird erst die Rente zurückbehalten...
ich vermute mal, dass es um diese Ersatzforderungen geht...reich die Bescheide ein und dann...abwarten...
aber genau weiß ich es ja auch nicht..du kannst ja auch bei der DRV am Montag anrufen und fragen, was das soll...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Rüchfrage der DRV
Hallo didi,
Ob das wirklich was mit beabsichtigter Bewilligung von EM-Rente zu tun hat, da bin ich mir nicht so sicher ... ich würde auch nicht "anrufen", sondern eine schriftliche Nachfrage machen, gut wäre per Fax ... da kannst du ja den ALG I-Bewilligungsbescheid (Kopie natürlich) gleich mitschicken, durch die Telefonleitung passt der sowieso nicht durch ...
, dass du den gesetzlichen Regelungen folgend (nach der Aussteuerung) die Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III in Anspruch nimmst, von irgendwas musst du doch leben können ... die Erstattungsansprüche werden (durch die AfA) erst (bei der DRV) angefordert, wenn dir ein schriftlicher EM-Renten-Bescheid vorliegt, vorher gibt es ja NIX zu "erstatten" ...
Schick denen was sie haben wollen (bitte nachweislich !!!) und dann lass dich einfach überraschen, wahrscheinlich hat da nur wieder einer (bei der AfA) die notwendigen Meldungen an die anderen Sozialversicherer "vergessen" ... solche Post haben wir nie bekommen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Sollten die doch eigentlich wissen, schließlich überweist doch die AfA (hoffendlich ...) Rentenbeiträge für dich, manchmal frage ich mich wirklich was da für Leute arbeiten ...Habe jetzt ein Schreiben der DRV erhalten, ich solle "eilt sehr!" angeben welche Leistungen ich seit Februar erhalte und entspr. Bewilligungsbescheid einreichen.
Ob das wirklich was mit beabsichtigter Bewilligung von EM-Rente zu tun hat, da bin ich mir nicht so sicher ... ich würde auch nicht "anrufen", sondern eine schriftliche Nachfrage machen, gut wäre per Fax ... da kannst du ja den ALG I-Bewilligungsbescheid (Kopie natürlich) gleich mitschicken, durch die Telefonleitung passt der sowieso nicht durch ...

Was für einen "Strick" soll man dir daraus drehen könnenWas hat das zu bedeuten ??? Wird mir da ev. ein Strick draus gedreht ?


Schick denen was sie haben wollen (bitte nachweislich !!!) und dann lass dich einfach überraschen, wahrscheinlich hat da nur wieder einer (bei der AfA) die notwendigen Meldungen an die anderen Sozialversicherer "vergessen" ... solche Post haben wir nie bekommen ...



Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Rüchfrage der DRV
Hallo,
DANKE euch zweien ...:-) - klingt alles soweit einleuchtend.
Mit dem Strick meine ich nur: Ich bekomme zwar ALG 1 aber nicht die Nahtlosigkeit. Die Afa lässt mich aber bisher völlig in Ruhe. Hatte noch nie eine Jobvermittlung oder ähnliches. Habe von denen seit der Bewilligung nix mehr gehört.
Ich meinte, wollen die wissen ob ich mich bewerbe usw... ?
Ob die Rentenbeiträge für mich zahlen weis ich nicht. Hoffe ich doch mal...
Ich denke, ich rufe da auch nicht an. Werde natürlich ( nachweislich - danke für den Hinweis ) den Bescheid schicken und harre der Dinge die da kommen.
Sobald ich den Hintergrund kenne, stelle ich es ins Forum - vielleicht hilfts ja auch dem Einen oder Anderen ...
Nochmals Danke und bis bald
Didi
DANKE euch zweien ...:-) - klingt alles soweit einleuchtend.
Mit dem Strick meine ich nur: Ich bekomme zwar ALG 1 aber nicht die Nahtlosigkeit. Die Afa lässt mich aber bisher völlig in Ruhe. Hatte noch nie eine Jobvermittlung oder ähnliches. Habe von denen seit der Bewilligung nix mehr gehört.
Ich meinte, wollen die wissen ob ich mich bewerbe usw... ?
Ob die Rentenbeiträge für mich zahlen weis ich nicht. Hoffe ich doch mal...
Ich denke, ich rufe da auch nicht an. Werde natürlich ( nachweislich - danke für den Hinweis ) den Bescheid schicken und harre der Dinge die da kommen.
Sobald ich den Hintergrund kenne, stelle ich es ins Forum - vielleicht hilfts ja auch dem Einen oder Anderen ...
Nochmals Danke und bis bald
Didi
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Re: Rüchfrage der DRV
Hallo didi,
Weder AfA noch deren ÄD haben eigenmächtig zu entscheiden, dass diese Gesetzeslage "in deinem Falle keine Anwendung finden soll" ... es IST ganz einfach so (steht auch ganz sicher bei denen im PC zu deinem "Fall") und spätestens nach einer (eventuell rückwirkenden) Berentung, wüßten die auch wieder ganz genau, aus welchem Grund du ALG I bezogen hast, sonst entfällt nämlich der "Erstatttungsanspruch" für die AfA ...
Dass die sich seit der Bewilligung nicht mehr gemeldet haben überrascht mich nicht besonders, die können mit den Ausgesteuerten für den Arbeitsmarkt nix anfangen, haben ja kaum Angebote /Möglichkeiten für junge/gesunde ALOs ... am Anfang wird meist "viel Wind" gemacht und dann hoffen die nur noch, dass du bald einen Rentenbescheid bekommen wirst ... damit sie ihr Geld zurückbekommen gemäß § 145 SGB III ...
, ich denke du bist krank und wartest auf die Entscheidung zur EM-Rente ...
Nur auf die Hoffnung sollte man sich da besser nicht verlassen, aber das wird ja die DRV jetzt dann prüfen können, wenn sie deinen Bescheid zum ALGI bekommen, außerdem bekommst du nach Ablauf deines Anspruches (an die AfA) auch noch eine Abschlußbescheinigung, wo auch die Beiträge an KK /Pflege und DRV draufstehen sollten ... ist das nicht der Fall solltest du dich unbedingt bei denen darüber beschweren ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Auch wenn du es nicht glauben magst und man dir das bei der AfA anders erzählt/geschrieben hat (bisher) bekommst du ALGI aktuell überhaupt NUR wegen § 145 SGB III, das ist die einzige rechtliche Grundlage, die das nach der Aussteuerung überhaupt möglich macht ... sonst würdest du GAR NICHTS bekommen ...Mit dem Strick meine ich nur: Ich bekomme zwar ALG 1 aber nicht die Nahtlosigkeit. Die Afa lässt mich aber bisher völlig in Ruhe. Hatte noch nie eine Jobvermittlung oder ähnliches. Habe von denen seit der Bewilligung nix mehr gehört.
Weder AfA noch deren ÄD haben eigenmächtig zu entscheiden, dass diese Gesetzeslage "in deinem Falle keine Anwendung finden soll" ... es IST ganz einfach so (steht auch ganz sicher bei denen im PC zu deinem "Fall") und spätestens nach einer (eventuell rückwirkenden) Berentung, wüßten die auch wieder ganz genau, aus welchem Grund du ALG I bezogen hast, sonst entfällt nämlich der "Erstatttungsanspruch" für die AfA ...
Dass die sich seit der Bewilligung nicht mehr gemeldet haben überrascht mich nicht besonders, die können mit den Ausgesteuerten für den Arbeitsmarkt nix anfangen, haben ja kaum Angebote /Möglichkeiten für junge/gesunde ALOs ... am Anfang wird meist "viel Wind" gemacht und dann hoffen die nur noch, dass du bald einen Rentenbescheid bekommen wirst ... damit sie ihr Geld zurückbekommen gemäß § 145 SGB III ...



Die DRV prüft deinen EM-Renten-Antrag, warum sollten die wissen wollen ob du dich bewirbstIch meinte, wollen die wissen ob ich mich bewerbe usw... ?



Ob die Rentenbeiträge für mich zahlen weis ich nicht. Hoffe ich doch mal...
Nur auf die Hoffnung sollte man sich da besser nicht verlassen, aber das wird ja die DRV jetzt dann prüfen können, wenn sie deinen Bescheid zum ALGI bekommen, außerdem bekommst du nach Ablauf deines Anspruches (an die AfA) auch noch eine Abschlußbescheinigung, wo auch die Beiträge an KK /Pflege und DRV draufstehen sollten ... ist das nicht der Fall solltest du dich unbedingt bei denen darüber beschweren ...
Sehr gut, das genügt im Moment völlig, wenn die dann noch weitere Rückfragen haben melde die sich schon ... auf deinem Bescheid sollte auch vermerkt sein, wieviel Beitrag (aus deinem Brutto-ALGI) an die DRV geht ... ob die das dann wirklich "abgeführt" haben, wird die DRV sicher schnell feststellen können.Ich denke, ich rufe da auch nicht an. Werde natürlich ( nachweislich - danke für den Hinweis ) den Bescheid schicken und harre der Dinge die da kommen.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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