Hallo Pfläumchen,
Ich habe mal eine Frage zur Steuererklärung. Situation bei uns wird für dieses Jahr folgende sein:
Mann und ich machen gemeinsame Steuererklärung, gemeinsame Veranlagung. Mann hat normales Gehalt.
Machst du das alles alleine, ich mache das immer mit einem PC-Steuerprogramm, da wird alles abgefragt auf der jeweiligen Formularseite...
Die erste Steuererklärung nach der Renten-Bewilligung ist wirklich etwas komplizierter, weil meist noch Alles irgendwie "gemischt" ist, werde wohl nächstes Jahr mal zu einem "Lohnsteuerhilfe-Verein" gehen, denn mit den ganzen Zahlungen, die ich dieses Jahr noch zusätzlich von meiner Firma bekommen habe, blicke ich da nicht mehr ganz durch ...
Die haben aber schon Einiges an das FA überwiesen als Einkommensteuer, so brauche ich nicht selber dran denken was zurückzulegen dafür, wir werden wohl eher noch was zurück bekommen davon ...
Dazu habe ich von meiner Firma die übliche "Lohnsteuerbescheinigung" (diese elektronische) bekommen und eine Lohnabrechnung, wo auch die gezahlten Steuern drauf stehen ... ansonsten hatten wir ja jetzt beide nur noch unsere Renten ...
Weiß gerade nicht mehr ob du auch noch im Arbeitsverhältnis bist (ruhend ?), dann solltest du diese Steuerbescheinigung (für 2013) eigentlich auch Anfang des Jahres bekommen, es werden wohl nur "Nullen" draufstehen aber so hat es dein AG dann auch an das FA gemeldet.
Ih habe im Januar KG bezogen, danach ALG1. Laut Rentenbescheid aber volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt zum 1.1.13. Verrechnung der Nachzahlung erfolgte mit KK & AfA. Ich beziehe nun ab 10.2013 Rente auf normalem Weg.
Für Krankengeld und auch für ALGI bekommt man ja (zum Schluß) immer eine Gesamtbescheinigung über den Bezug von- bis und die genauen Beträge, spätestens am Anfang des neuen Jahres (2014 / so Januar /Februar) sollte das der Fall sein sonst du solltest nachfragen (falls die nicht schon in deinen Unterlagen sind), wann du die Jahresbescheinigung über Lohnersatzleistungen bekommen wirst.
Die sind nämlich extra für das FA, mach dir eine Kopie (für deine Akte) und reiche die mit ein, genauso von der Bescheinigung zur Erstattung bei den "Vorleistern" (die du von der DRV bekommen hast), falls es noch eine Nachzahlung für dich gab, dann auch diese Bescheinigung mit einreichen.
Von der DRV solltest du dir Anfang des Jahres auch eine Jahresbescheinigung schicken lassen, man muß sonst die Beiträge (KV /Pflege) noch selber ausrechnen (aber
NUR für die Zeit wo du auch die Rente schon auf dein Konto bekommen hast), für das Steuerformular, dazu noch den Renten-Bescheid kopieren (nur das wo die wichtigen Zahlungsdaten stehen) und die anderen Angaben zu deinem Partner (wie bisher üblich) im Arbeitnehmerbereich eintragen.
Den rest macht das FA dann alleine und wenn die Fragen haben oder was fehlt, dann melden die sich schon, bisher haben wir da keine Rückfragen gehabt, obwohl das ja immer anders war die letzten 3 Jahre ...
Frage ist nun - was gebe ich dann bei der Steuererklärung für mich an?
Rente fürs ganze Jahr oder KG, ALG1 und die ganze Verrechnerei? Wie habt ihr das gehandhabt?
Für Rentner gibt es schonmal ein Extra-Formular auszufüllen und da trägst du die tatsächlichen Leistungen ein, die du 2013 erhalten hast, also von- bis Krankengeld /von-bis ALGI/ ab XXX EM-Rente ... beim FA interessieren nur die wirklich (
VON -
BIS) gezahlten Leistungen bis es tatsächlich einen "echten" Renten-Bezug gibt ... mit der "Verrechnerei" brauchst du dich nicht weiter zu befassen, das machen die dann selber (darum diese Bescheinigungen hinzufügen).
Für Nachzahlungen aus rückwirkend bewilligten Renten gibt es auch besondere (günstigere) Besteuerungsregelungen, eswäre also (wahrscheinlich) eher ein Nachteil wenn man
Rente einträgt und KG oder ALGI bezogen hat, denn das sind ja (eigentlich) steuerfreie Leistungen.
Irgendwo wird auch gefragt "ob es Nachzahlungen (Auszahlungen an dich sind damit gemeint !) für rückwirkende/mehrere Jahre gab", da trägst du das dann ein (wenn es so war) und fügst die Bescheinigung von der DRV bei, ab wann die Rente "bewilligt" wurde steht ja auf dem Bescheid ... es geht hier um das Jahr/Datum wo sie theoretisch begonnen hätte (!!!), denn daraus wird dein lebenslanger
Renten-Steuerfreibetrag errechnet ...
Dieser Anteil steigt nämlich von Jahr zu Jahr an für die Neurentner, das heißt die müssen irgendwann die volle Rente versteuern, ab einer gewissen Betragshöhe und bekommen diesen festen Freibetrag gar nicht mehr.
Also hübsch "der Reihe nach", wie du das Geld im Jahr 2013 bekommen hast und die entsprechenden Belege dazu packen, dann finden die sich schon zurecht und die "Zusammen-Veranlagung" kreuzt du ja nur auf dem Formular an, die Berechnungen macht ja das FA ...
Viel Erfolg!
Liebe Grüße von der Doppeloma
