Hallo,
vielleicht helfen Dir die folgenden Links
von der DRV
Das hier könnte auch noch interessant sein:
Informationen zum Übergangsgeld - DRV
So wie es aussieht, kann durch den Bezug von Übergangsgeld ein neuer ALG-1-Anspruch erworben werden:
Info von der Arbeitsagentur
Zeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit
Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden:
Zeiten, für die wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld wegen medizinischer Rehabilitation oder Krankentagegeld eines Unternehmens der privaten Krankenversicherung Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit zu zahlen waren ...
Wenn die Zahlung des Übergangsgeldes beginnt, bevor Deine ALG 1-Anspruchszeit beendet ist, werden die verbleibenden Anspruchstage für ALG 1 hinten drangehängt.
Bitte beachte, dass Du ein Jahr lang durchgehend ALV-Beiträge (=Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) bezahlt haben musst, um einen neuen ALG 1-Anspruch zu erwerben. Dieser wäre dann 180 Tage und würde zu Deinem Restanspruch hinzuaddiert.
Also würde es Sinn machen, nach der Reha-Maßnahme zu probieren, direkt zu arbeiten um irgendwie auf die vollen 12 Monate zu kommen.
Das könnte bei Dir ja funktionieren, da Du ungekündigt bist.
Kannst Du nach der Reha wieder voll arbeiten, oder stünde dann eine Wiedereingliederung an?
(so genanntes
Hamburger Modell)
Hier müsste die Krankenkasse einspringen - es sei denn, Du bist schon ausgesteuert.
Wie es dann funktioniert, weiß ich leider nicht.
Aber es könnte ja auch sein, dass die Blockfristen der KK für Deine Erkrankung schon wieder vorbei sind, und die KK von daher eigentlich erneut zahlen müsste (sie drückt sich nur oft, so wie sie es bei mir grade probiert).
Bitte achte auch darauf, dass Du Dich nach der Reha-Maßnahme erneut persönlich arbeitslos melden musst, wenn Du direkt im Anschluss wieder ALG 1 benötigst.
Liebe Grüße
Fee59