ALG1 / ALG

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blutegel
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ALG1 / ALG

Ungelesener Beitrag von blutegel » Fr 10. Mai 2013, 08:53

Hallo zusammen,
Ich habe da mal eine frage die mich beschäftigt und ich blicke da nicht mehr durch.

werde wahrscheinlich eine Berufliche REHA dauer ca. 9 Monate durchführen. :schlecht:

bin zur Zeit ALG 1 Empfänger und ungekündigt

ALG 1 erlischt ende September :traurig:

Frage: während der REHA erhalte ich ja Übergangsgeld der DRV. was ist danach? :Gruebeln:

nach beendigung der ALG1 habe ich da noch anspruch auf ALG ? Bekannt sprachen davon das mann 2 Jahre ALG bekommt bevor das Hartzen beginnt.

Wo steht das bin im moment etwas :confused: .

Gruß Blutegel

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Re: ALG1 / ALG

Ungelesener Beitrag von Esuse » Fr 10. Mai 2013, 10:00

Hallo,

der Anspruch auf AlG 1 ist vom ua vom Alter abhängig.
Wenn während des Bezuges von Übergangsgeld Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, kann es sein, daß Du einen neuen Anspruch erwirbst, allerdings wird der keinesfalls zwei Jahre sein.
Liebe Grüße

Esuse

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Fee59
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Re: ALG1 / ALG

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Fr 10. Mai 2013, 12:16

Hallo,

vielleicht helfen Dir die folgenden Links

von der DRV

Das hier könnte auch noch interessant sein: Informationen zum Übergangsgeld - DRV

So wie es aussieht, kann durch den Bezug von Übergangsgeld ein neuer ALG-1-Anspruch erworben werden:
Info von der Arbeitsagentur
Zeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit
Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden:
Zeiten, für die wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld wegen medizinischer Rehabilitation oder Krankentagegeld eines Unternehmens der privaten Krankenversicherung Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit zu zahlen waren ...
Wenn die Zahlung des Übergangsgeldes beginnt, bevor Deine ALG 1-Anspruchszeit beendet ist, werden die verbleibenden Anspruchstage für ALG 1 hinten drangehängt.

Bitte beachte, dass Du ein Jahr lang durchgehend ALV-Beiträge (=Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) bezahlt haben musst, um einen neuen ALG 1-Anspruch zu erwerben. Dieser wäre dann 180 Tage und würde zu Deinem Restanspruch hinzuaddiert.

Also würde es Sinn machen, nach der Reha-Maßnahme zu probieren, direkt zu arbeiten um irgendwie auf die vollen 12 Monate zu kommen.
Das könnte bei Dir ja funktionieren, da Du ungekündigt bist.
Kannst Du nach der Reha wieder voll arbeiten, oder stünde dann eine Wiedereingliederung an?
(so genanntes Hamburger Modell)

Hier müsste die Krankenkasse einspringen - es sei denn, Du bist schon ausgesteuert.
Wie es dann funktioniert, weiß ich leider nicht.
Aber es könnte ja auch sein, dass die Blockfristen der KK für Deine Erkrankung schon wieder vorbei sind, und die KK von daher eigentlich erneut zahlen müsste (sie drückt sich nur oft, so wie sie es bei mir grade probiert).

Bitte achte auch darauf, dass Du Dich nach der Reha-Maßnahme erneut persönlich arbeitslos melden musst, wenn Du direkt im Anschluss wieder ALG 1 benötigst.

Liebe Grüße
Fee59
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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