Hallo Alice,
Habe einen Termin vom Arbeitsamt bekommen.
Wann soll denn dieser Termin genau stattfinden und was steht als Einladungsgrund drin, ab dem 06.05.2013 darfst du wegen der Aussteuerung offiziell (für die Afa) nicht mehr AU sein, du solltest dir also einen Beistand (Begleitung) sichern und diesen Termin wahrnehmen.
darinnen steht:" sollten sie erkrannt sein , erscheinen Sie bitte am erstenTag, an dem Sie wieder arbeitsfähig sind".
Das gilt für "normale Arbeitslose", aber nicht für Ausgesteuerte, steht (fast) immer auf den Einladungen drauf, wenn du dich mit AU entschuldigst (was du trotz diesem Text machen müßtest), dann fangen die an zu zählen bis 6 Wochen beisammen sind und schicken dir den Aufhebungs-Bescheid.
Meine Frage: Habe einen Auszahlungschein,der bis zum 23.5. ausgestellt ist, zählt dieser Auszahlungsschein als Krankmeldung ?
Ja, aber hüte dich den Termin damit absagen zu wollen, du
MUSST da hin, sonst hast du gleich den ersten Ärger mit der AfA.
Laut KK brauche ich danach nochmals einen Auszahlungsschein. Bin aber zum 5.5.13 ausgesteuert.
Ist für mich auch nicht nachvollziehbar, am Montag solltest du deinen Arzt aufsuchen, damit dir dann das restliche Krankengeld (bis zum 05.05.2013) ausgezahlt wird, was sollst du danach noch mit einem weiteren Auszahlschein, die KK zahlt ja nicht mehr über den 05. hinaus ...
Es ist allerdings möglich, dass deine KK auch so einen weiterführenden "Stempelschein" für die Ausgesteuerten ausgibt, da kann der Arzt dann (für andere Stellen z.B. als Nachweis für die Rentenkasse) fortlaufend die AU weiter drauf bescheinigen, bei unserer KK gab es so einen Schein nach der Aussteuerung.
Darauf erfolgen aber keine Auszahlungen der KK mehr ... und bitte niemals bei der AfA vorlegen ...
Frag einfach mal bei deiner Kasse nach, wie die das meinen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
