Hallo KD,
Bis hierhin hat sich der Kampf gelohnt !
NA ALSO, was lange währt wird irgendwann wenigstens teilweise gut ...
Leider wurde errechnet, dass ich ab 1.3. 2013 keine Rentenzahlung bekomme, da ich über die Hinzuzverdienstgrenze komme.
Hier komme ich nur teilweise mit, kann nur Vermutungen äußern, du hattest doch eine Abfindung bekommen und deswegen eine Sperre von der AfA, wenn ich mich recht entsinne ...
Ich vermute, die haben das Arbeitslosengeld angerechnet. Das ALG1 auf Basis §145 startet ab 05.2013 bis 06.2014.
OK, da nehme ich mal an, dass dein ALGI höher ist als die Halbe EM-Rente plus Halbes ALGI ...das könnte der Grund dafür sein aber genau kenne ich mich damit leider nicht aus, auch nicht damit ob die Abfindung für den Zeitraum der bewilligten EM-Rente schon irgendeine Bedeutung entfaltet.
Ab 1.1.2013 haben die unter der Bezeichnung "der Sozialleistung zugrunde liegendes Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen" ein Einkommen angegeben, welches die Hinzuverdienstgrenze überschreitet.
Wahrscheinlich rechnen die meine Sperrzeiten von der AfA auch mit als Basis ein.
Das kann durchaus möglich sein, die wissen ja nicht, dass du in der Zeit kein Geld von der AfA bekommen hast und nehmen dein theoretisches ALGI als gegeben ...
Ich muss jetzt mir erst mal von der DRV erklären lassen, auf welcher Basis das neue theoretische Arbeitseinkommen errechnet wurde.
Für diese (Sperrzeit) müßte dir (aus meiner ganz persönlichen Sicht) eigentlich die halbe EM-Rente ausgezahlt werden, kann dir genau tatsächlich nur die DRV erklären.
So weit, so gut, aber einen Zusatz im EM-Bescheid hätten sie sich sparen können:
"der Anspruch auf diese Rente besteht, solange die maßgebliche Erwerbsminderung vorliegt. Wir sind daher verpflichtet, von Zeit zu Zeit oder bei einer Arbeitsaufnahme zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Rente noch vorliegen. Liegen diese nicht mehr vor, ist die Rente zu entziehen. Dies gilt auch für eine Rente ohne zeitliche Befristung. Die Nachprüfung erfolgt bei allen Versicherten unabhängig von dem bei der Rentenbewilligung festgestellten Gesundheitszustand."
Diesen Absatz sparen die sich in absolut
KEINEM Bescheid zur EM-Rente, nimm das nicht schon wieder persönlich

, das steht bei
ALLEN ganz genauso drin, damit sich die EM-Rentner bloß nicht zu sicher fühlen sollen, nichtmal bei einer Rente auf Dauer weil (eigentlich) keine Besserung / Erwerbsfähigkeit mehr zu erwarten ist.
Meines Wissens bist du auch schon reichlich Ü 50, da wird eher selten wirklich was nachgeprüft, wurde beim Dopa auch noch nicht gemacht und bei einer Zeitrente bis nächstes Jahr vermutlich sowieso nicht (jedenfalls nicht vor der Prüfung des Verlängerungs-Antrages), wenn du eine Tätigkeit aufnehmen würdest, musst du das ohnehin bei der DRV melden, aber mit einer Teilrente wird das ja fast noch erwartet, die würde also auch nicht wegfallen.
Der individuell erlaubte "Zuverdienst" ergibt sich aus deinem letzten Vollzeit-Einkommen, darum wird das mit in den Bescheid geschrieben, solange du den dort angegebenen Betrag (und den Zeitrahmen UNTER 6 Stunden) nicht überschreitest, bekommst du weiterhin die Teilweise EM-Rente dazu.
Nur bei einer Vollen EM- Rente liegt die Zuverdienst-Grenze (aktuell) generell bei 450 € im Monat, darf aber 2 Mal im Jahr bis auf das Doppelte überschritten werden.
Die Berechnungen dafür sind bei einer Teilweisen EM-Rente sehr kompliziert, darum steht das jeweils im Bescheid mit drin.
Liebe Grüße von der Doppeloma
