Bewerben trotz Krankschreibung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
PANTAU
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Bewerben trotz Krankschreibung

Beitrag von PANTAU » Do 25. Apr 2013, 15:16

Hallo !

Ich wurde zum 31.12.2012 ausgesteuert. Bin aber bis dato weiterhin krankgeschrieben. Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt. Zuvor war von der Ärztin der "Agentur für Arbeit" anhand der ärztlichen Belege und ihres eigenen Eindrucks eine Leistungsfähigkeit von weniger als 15 Stunden in der Woche bescheinigt worden. Kurz darauf kam das Gutachten des Arztes der DRV. Dieser erklärte mich voll arbeitsfähig ! Daraufhin änderte die Ärztin der "Agentur für Arbeit" ihr Urteil im Sinne des Arztes der DRV. Also eine Kehrtwendung um 180 Grad !
Seit 01.01.13 erhalte ich nun ALG I.
Dazu meine Frage:
Trotz Krankschreibung soll ich mich nun um einen Arbeitsplatz bewerben. Ansonsten würden mir die Leistungen (ALG I)
gestrichen. Darf die "Agentur für Arbeit" von mir trotz bescheinigter Arbeitsunfähigkeit von mir fordern, mich zu bewerben ?!
Ich müßte ja dann auch im Bewerbungsanschreiben "lügen", also mich als arbeitsfähig erklären....

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Fatbob
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Re: Bewerben trotz Krankschreibung

Beitrag von Fatbob » Do 25. Apr 2013, 17:28

Bewerb dich einfach, spiel ihr spiel mit.
Dich stellt eh keiner ein.
Bewerbungen kannste haben, sind auch links hier zu Musterbewerbungen, Ausdrucken absenden fertig,sollte es doch mal zum Vorstellungsgespräch kommen wird das ein Witz.
Du hast gesehen wie sie dich Verascht haben..erst Gutachten A, weniger als 15std, dann DRV voll der Superman..Gutachten A sagt nun auch aus das du Superman bist..???? Siehste ? sie haben dich verarscht, der erste Arzt hatte nichts zu sagen, oder wahr besser als DRV Bezahlhure.
Dagegen ankommen kannst du nicht, nur ihr eigenes System schlagen...
Denke solltes an der Baustelle EM-Rente dann weiterarbeiten..
Entweder Neuantrag, bzw Klage, ist ja von vielen Dingen abhängig, da ich sie bei dir nicht kenne musst du dein Weg wissen.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

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Re: Bewerben trotz Krankschreibung

Beitrag von Doppeloma » Do 25. Apr 2013, 23:45

Hallo PANTAU, :smile:
Ich wurde zum 31.12.2012 ausgesteuert. Bin aber bis dato weiterhin krankgeschrieben. Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt.


Hast du Widerspruch eingelegt, liegt dir das DRV-GA vor ???
Zuvor war von der Ärztin der "Agentur für Arbeit" anhand der ärztlichen Belege und ihres eigenen Eindrucks eine Leistungsfähigkeit von weniger als 15 Stunden in der Woche bescheinigt worden. Kurz darauf kam das Gutachten des Arztes der DRV. Dieser erklärte mich voll arbeitsfähig !
Du warst also zur Untersuchung bei der AfA, das zweite GA wurde "nur nach Aktenlage" (DRV-GA) gemacht, bitte fordere dir BEIDE AfA-GA direkt beim Med. Dienst der AfA an, es gibt jeweils einen Teil A und einen Teil B, den Teil B bekommt auch der Vermittler und muss die darin aufgeführten Einschränkungen berücksichtigen.
Daraufhin änderte die Ärztin der "Agentur für Arbeit" ihr Urteil im Sinne des Arztes der DRV. Also eine Kehrtwendung um 180 Grad !
Seit 01.01.13 erhalte ich nun ALG I.
Ja, diese "Spontanheilungen" sind hier nicht ganz unbekannt, wenn die DRV den EM-Renten-Antrag abgelehnt hat, sieht die AfA das bereits als endgültige Entscheidung an, auch wenn dann Widerspruch /Klage eingelegt wird.
Ich frage mich immer wieder was das so für "Ärzte" sind, die sich da nur nach der DRV und nicht nach dem tatsächlichen Zustand des "Kunden" richten. :kotzen:
Immerhin haben sie die medizinische Verantwortung für das was sie da tun, um da eventuell was gegenb zu unternehmen brauchst du aber erstmal die Kopien der GA um diese wundersame Wandlung schriftlich nachvollziehen (und beweisen) zu können.

Einen Rechtsanspruch darauf hast du nach § 25 SGB X, also lass dich nicht abwimmeln beim med. Dienst der AfA, wenn es dir nicht zu viele Umstände macht, dann am besten (mit Ausweis) direkt dort hin und die Kopien ALLER vorliegenden GA einfordern.
Dazu meine Frage:
Trotz Krankschreibung soll ich mich nun um einen Arbeitsplatz bewerben. Ansonsten würden mir die Leistungen (ALG I)
gestrichen. Darf die "Agentur für Arbeit" von mir trotz bescheinigter Arbeitsunfähigkeit von mir fordern, mich zu bewerben ?!
Ja, das darf sie, denn theoretisch stellst du dich (mit der Unterschrift auf dem Antrag) dem Arbeitsmarkt im Rahmen deines "Restleistungsvermögens" zur Verfügung, ansonsten hast du auch nach der Aussteuerung keinen Anspruch auf ALGI (§ 145 SGB III), das ist leider kein "Ersatz-Krankengeld"

Auf deine AU-Bescheinigung solltest du also besser nicht zu deutlich hinweisen, dann kann es dir tatsächlich passieren, dass man das ALGI einstellt, denn "offiziell Kranke" bekommen kein ALGI.
Ich müßte ja dann auch im Bewerbungsanschreiben "lügen", also mich als arbeitsfähig erklären....
Dazu brauchst du in Bewerbungen überhaupt keine konkreten Angaben machen, was interessiert es einen potentiellen AG ob du krank oder gesund bist, hast du noch einen Arbeitsplatz, der aktuell am "Ruhen" ist oder bist du aktuell tatsächlich arbeitslos ... :confused: :Gruebeln:

Das wäre schon wichtig um die Bewerbungsschreiben entsprechend zu formulieren, außerdem ist das auch meist "heiße Luft", je nachdem wie alt du bist und welche beruflichen Qualifikationen du hast muss es ja erstmal was zum Bewerben geben auf dem aktuellen Arbeitsmarkt im näheren Wohnumfeld bei dir.
Dazu kommen dann noch die gesundheitlichen Einschränkungen, hier ist noch nie Jemand wirklich vermittelt worden auch nicht nach Ablehnung der EM-Rente und spontaner "Heilung" durch den Med. Dienst der AfA.

Hattest du denn schon einen Termin bei einem Vermittler, dann pass gut auf, dass du nichts unterschreibst, wo du dich zu Sachen verpflichten würdest, die du im Bereich des ALGI /SGB III noch gar nicht machen brauchst.
Schau dir als erste Orientierung mal den § 140 SGB III genau an, wenn ein Angebot diese Kriterien nicht erfüllt ist es nicht zumutbar und du kannst es ablehnen ...das gilt natürlich genauso für fehlende (aber geforderte) Kenntnisse /Fähigkeiten und die gesundheitliche Eignung. :lesen: :ic_up:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html

Meist wird auch da nichts "so heiß gegessen, wie es gekocht wurde", lass dich gut und intensiv von deinem Vermittler beraten was du jetzt mit deiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit am Arbeitsmarkt so Schönes machen kannst /sollst ...denke immer daran, dass der dafür bezahlt wird, aus unseren Beiträgen ...

Meist fällt denen dann auch nur der allseits beliebte "Pförtner" ein, was meist mit den Bestimmungen des § 140 im Bezug auf das Einkommen kollidiert, den die werden äußerst schlecht bezahlt, überall in D ... :glotzen: :Heiss: :Hilfe:

Gib keine Telefon-Nummer an, falls du doch mal was schriftlich machen musst, verlange für jede Einladung die Erstattung der Fahrtkosten, nimm dir immer einen Beistand mit zu solchen Terminen, das macht die SB immer schnell nervös und dann wollen die dich gar nicht so oft sehen und immer schön neugierig sein beim Amt ... :jaa: :cool:

ALLES erklären lassen was du nicht verstehst, für ALLES was man von dir will die Rechtsgrundlage fordern (schriftlich bitte für deinen Anwalt :grinser: ) ...

Dann hast du bald (wieder) die Ruhe die du brauchst, um deinen Antrag auf EM-Rente weiter zu verfolgen.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Bewerben trotz Krankschreibung

Beitrag von PANTAU » Fr 26. Apr 2013, 10:39

Erstmal besten Dank an "Fatbob" sowie "Doppeloma" für die schnellen, informativen Antworten.
Will heute noch das schöne Wetter genießen, und nehm dann die nächsten Tage Stellung zu einzelnen Nachfragen.
Schönes Wochenende wünscht Euch
PANTAU

Karla1
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Re: Bewerben trotz Krankschreibung

Beitrag von Karla1 » Fr 26. Apr 2013, 20:05

Hallo Pantau
Das selbe wie bei mir mit den AFA Aerzten , ist einfach ein Standartablauf .
Schreib deine Berwrbungen und haeng es bei der AFA nicht an die große Glocke
das du Krankgeschrieben bist .
Denn damit schadest du dir nur selbst.
Mann muss die Ablaeufe nicht verstehen da ist manches Unlogisch aber je mehr man
mit denen zu tun hat desto mehr durchblickt man den Laden.
Also Ruhig sein Bewerbungen schreiben und du bekommst dein ALGI


Gruß Karl

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Re: Bewerben trotz Krankschreibung

Beitrag von PANTAU » So 28. Apr 2013, 17:09

@Doppeloma
Das DRV-GA liegt mir vor. Habe es selbst von der DRV angefordert. Widerspruch (erstmal ohne Begründung) ist eingelegt.
Beim VdK bin ich jetzt auch Mitglied. Dort hab ich demnächst auch einen Rechtsberatungstermin.
Mit dem DRV-Gutachten geht's morgen zu meinem Arzt, der mir jegliche Unterstützung zugesagt hat.
Komischerweise ist der DRV-Gutachter telefonisch nicht zu erreichen. Unter seiner TelNr läuft ein Band, mit einer zweiten TelNr, wo er behauptet, dort eine Gemeinschaftspraxis zu betreiben. Hab dort angerufen, der "Knabe" ist dort nicht bekannt. Bei der Untersuchung damals hat er immer wieder ein einziges Blatt gedreht und Notizen gemacht, wo noch Platz frei war.
Er ist auch schon im Rentneralter. Bei der Untersuchung hat er immer wieder betont, er hätte keinen Einfluß auf die Entscheidung der DRV. Ha,ha,ha......
Hätte ihn fragen sollen, warum ich dann eigentlich da bin !
Besten Dank an Karl. Denke auch, das mit dem Bewerben sollte man nicht so eng sehen....
Man muß ja froh sein, das man überhaupt von irgendeiner Stelle Geld bekommt !
Schönes Restwochenende wünscht
PANTAU

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Re: Bewerben trotz Krankschreibung

Beitrag von k@lle » So 28. Apr 2013, 17:23

Komischerweise ist der DRV-Gutachter telefonisch nicht zu erreichen
was willst du eigentlich Telefonisch erreichen ?

im normal Fall gibt es eine Stellungnahme von dir und das SG schreib darauf hin wieder den Ga an und bittet ihn um eine Stellungsnahme zu deinen Angaben...soweit bin ich im Moment bzw.am Di geht`s wieder zum Ra
und dann gibt´s eine erneute Stellungnahme zur Stellungsnahme diese geht dann an´s Sg und da wird dann entschieden neues Ga oder....
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

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Re: Bewerben trotz Krankschreibung

Beitrag von sonni71 » So 28. Apr 2013, 18:36

also ich werde sofort 3 monate krank geschrieben nach einem halben jahr beim jc hat der mich aus der vermittlung genommen.... und ich musste nix mehr machen
wer rechtschreibfehler findet kann sie gerne behalten :-)

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Re: Bewerben trotz Krankschreibung

Beitrag von Doppeloma » So 28. Apr 2013, 23:45

Hallo PANTAU, :smile:
Das DRV-GA liegt mir vor. Habe es selbst von der DRV angefordert. Widerspruch (erstmal ohne Begründung) ist eingelegt.
Beim VdK bin ich jetzt auch Mitglied. Dort hab ich demnächst auch einen Rechtsberatungstermin.
OK, warst du alleine beim GA der DRV oder in Begleitung, hast du dir ein Gedächtnis-Protokoll zu diesem Termin gemacht ... :confused: :Gruebeln:

Solltest du dir für weitere GA-Termine merken, später weiß man meist nicht mehr viel Genaues über den Ablauf /Zeitdauer usw., bei Begleitung hat man zumindest später einen Zeugen für die Dauer der Untersuchung, eines meiner GA (Internist) dauerte genau 17 Minuten ... mein Dopa freute sich und war sehr überrascht als er mich so schnell wieder in die Arme schließen konnte. :confused: :confused: :confused:

Im GA stand später eine gründliche "Ganzkörper-Untersuchung", ich frage mich heute noch wann und bei wem wer die gemacht hat, bei extremem Fehlverhalten des GA (z.B. deutliche Voreingenommenheit /Unverschämte Bemerkungen ...) ist eine direkte Beschwerde beim Auftraggeber (DRV oder Gericht) angebracht, unter solchen Bedingungen kann man ein GA auch abbrechen.
Mit dem DRV-Gutachten geht's morgen zu meinem Arzt, der mir jegliche Unterstützung zugesagt hat.
Das ist schon mal sehr positiv zu sehen, warst du (z.B.) auch direkt nach diesem GA-Termin bei deinem Arzt, hat er das registriert, habt ihr über den Ablauf und deinen ersten Eindruck dein Empfinden und Befinden danach gesprochen, das sind alles Sachen, die JETZT (für den Widerspruch) wichtig werden können.

Der Arzt weiß auch nur was du ihm davon erzählst (oder erzählt hast), der war ja beim GA auch nicht anwesend, wann war denn diese Begutachtung ???
Komischerweise ist der DRV-Gutachter telefonisch nicht zu erreichen. Unter seiner TelNr läuft ein Band, mit einer zweiten TelNr, wo er behauptet, dort eine Gemeinschaftspraxis zu betreiben. Hab dort angerufen, der "Knabe" ist dort nicht bekannt. Bei der Untersuchung damals hat er immer wieder ein einziges Blatt gedreht und Notizen gemacht, wo noch Platz frei war.
Unterlasse es bitte besser den GA kontaktieren zu wollen, das wird man dir eher negativ auslegen, wenn es damals Probleme gab, wäre es angebracht gewesen sich direkt und deutlich beim Auftraggeber (DRV) darüber zu beschweren, sowas IMMER zeitnah, nachweislich, schriftlich, niemals telefonisch.
Jetzt nachträglich wird man dir nur unterstellen, dass du (beim GA) Druck machen willst, weil dir das GA nicht gefällt, du tust dir keinen Gefallen mit solchen Aktionen. :Verwirrt: :Hilfe:
Er ist auch schon im Rentneralter. Bei der Untersuchung hat er immer wieder betont, er hätte keinen Einfluß auf die Entscheidung der DRV. Ha,ha,ha......
Hätte ihn fragen sollen, warum ich dann eigentlich da bin !
Ob ein GA schon im Renten-Alter ist oder nicht ist eher nicht das Problem, viele Ärzte verdienen sich mit Begutachtungen bis ins hohe Alter was dazu, das muss nicht generell schlecht sein, wenn sie ihre Erfahrungen (medizinisch und menschlich) dabei dem Antragsteller widmen, bei den GA für die DRV ist das allerdings eher selten der Fall.
Ich war vom Gericht aus auch bei einem medizinischen "Methusalem" (74), aber der macht keine GA für die DRV, sondern NUR noch für Sozialgerichte und das LSG ... wer da "durchfällt" hat wohl auch seinen Prozeß verloren ...

In meinem Falle gab es dann die Anordnung des Richters an die DRV einen Vergleich anzubieten, wenn sie noch "sauber" aus der Sache rauskommen will ... :jaa: :cool:

Ja sicher trifft die Entscheidung die DRV, der GA soll nur eine medizinische Einschätzung abgeben, üblicherweise hat er dafür die komplette Renten-Akte vorliegen, wenn es bei dir "nur ein Schmierzettel" war ist das mehr als traurig, hast du denn mal deine Ärzte befragt ob im Renten-Verfahren schonmal Berichte /Befunde angefordert wurden .. das sollten die dir ja beantworten können.
Eben weil nicht der GA die Entscheidung trifft, ob du EM-Rente bekommst oder nicht, sollen die GA dazu auch (eigentlich) überhaupt keine Aussagen machen, es sind auch schon EM-Renten abgelehnt worden. wo der GA eindeutige Leistungs-Unfähigkeit bescheinigt hatte ... :Verwirrt: :Hilfe:

Was sollst du dann dort :Gruebeln: , naja, man hofft immer, dass viele Antragsteller einfach aufgeben, wenn der Antrag abgelehnt wird und ein Widerspruch gar nicht eingelegt wird, viele wissen auch gar nicht, dass man einen Rechts-Anspruch auf Einsicht in die GA hat, so fallen noch Einige raus, denen man bei gründlicher Prüfung die EM-Rente bewilligen müßte ...

Es geht einfach NUR UM GELD dabei, nicht um unsere Gesundheit und besonders die DRV-GA wissen wohl genau wessen "Lied sie singen müssen", wenn das Zubrot auch weiterhin fließen soll, denn wer zu Viele PRO EM-Rente begutachtet, bekommt sicher bald keine Aufträge mehr von der DRV.
Es wird auch seinen Grund haben, dass diese GA oft sehr "nebulös und zweideutig und widersprüchlich" geschrieben sind, so kann sich dann der DRV-SB selbst heraussuchen, was er da gerade "verstehen möchte", denn die sind ja auch keine Ärzte.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Bewerben trotz Krankschreibung

Beitrag von PANTAU » Mo 29. Apr 2013, 06:33

Besten Dank für die zahlreichen sowie sehr ausführlichen Antworten !
Noch ne kurze Frage:
Wie war das mit dem Gutachten von der AfA gemeint ?
Mir liegt nur "Teil B" vor.
Auf diesem ist ein Vermerk:
"Teil A (Medizinische Dokumentation und Erörterung) unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und verbleibt im Ärztlichen Dienst"
Müssen die mir trotzdem Teil A rausrücken ?
Apropo, von dem Gutachter der DRV wollte ich nur eine Kopie meines Gutachtens anfordern. Schriftlich hat er nicht reagiert, deshalb der Anruf. Na ja, ich hab's ja jetzt auch von der DRV erhalten....
Schöne Woche
PANTAU

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