Ich war die letzten 4 Wochen vollständig ausgeschaltet. Mein sehr alter und seit Jahren kranker Hund hatte nach vielen stabilen guten Monaten eine akute Verschlechterung seines Gesundheits-Zustandes erlitten und vor 2 Wochen dann der Schock: Leberkrebs-Diagnose, innert 14 Tagen unvorstellbar körperlich zerfallen und vor wenigen Tagen verstorben.



Ich war also mit ganz anderen Prioritäten beschäftigt - und hab das ALG1-Nahtlosigkeits-Drama erst mal verdrängt.
Nebst der Trauer um den noch immer unfassbar rasenden Verlust meines tierischen Fell-Gefährten, muss ich mich nun dem ganzen Rechts-Kram und den inzwischen desolaten Finanzen dringend zuwenden und benötige da und dort Eure Tips und Hilfe:
Themenblock 1: Fahrtkostenerstattung
Ich habe am 08.03. bei der AfA den ALG1-Antrag persönlich eingereicht mit Fahrtkostenantrag für
- den Tag an dem ich mich arbeitslos meldete und das Meldeformular abholte und
- den Tag, an dem ich eben den Antrag einreichte.
Dazu habe ich inzwischen von der AfA folgendes Schreiben erhalten:
Ihrem Antrag vom xxxx auf Erstattung von Reisekosten für die Vorsprachen am xxxx, xxxx kann nicht entsprochen werden.
Nach Ihren Angaben sind Ihnen Aufwendungen in Höhen von xxxx Euro entstanden.
Es handelt sich nicht um Termine, für die eine Einladung mit Rechtsfolgen nach § 309 Abs. 4 SGB III erfolgt ist. Die persönliche Arbeitslosmeldung dient lediglich der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche.
Der Termin zum Antragsservice kann von Ihrer Seite frei vereinbart werden, auch hier erfolgt keine Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung.
Die Entscheidung beruht auf § 309 Abs. 4 SGB III.
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich.....einzureichen,...innerhalb eines Monats......


Themenblock 2: Verweigerung ALG1-Zahlung wegen GA
Von der AfA habe ich weiterhin keinen Euro ALG1 gesehen. Ich stehe inzwischen finanziell mit dem Rücken zur Wand.



Am Tag der Antrags-Abgabe habe ich von der Sachbearbeiterin folgendes Schreiben ausgehändigt erhalten:
Über Ihren Antrag vom xxxx kann ich noch nicht entscheiden, weil mir das Ergebnis Ihrer Ärztlichen Untersuchung noch nicht vorliegt.
Hinweise:
Solange Sie kein Arbeitslosengeld erhalten, sind Sie nicht kranken- und pflegeversichert. Sie sollten sich daher umgehend bei Ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen für einen lückenlosen Versicherungsschutz erkundigen.
Wenn Ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist, sollten Sie Arbeitslosengeld II beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich hatte umgehend folgende Mail an das Beschwerde-Management in Nürnberg gesandt:
Sehr geehrte Damen und Herren
Meinen Antrag auf ALGI (nach § 145 SGB III) habe ich am xxxx vollständig ausgefüllt inkl. umfangreicher geforderter Unterlagen persönlich bei der Sachbearbeiterin, xxxx, in der Geschäftsstelle in xxxx abgegeben.
Im Anhang finden Sie die Kopien des Schreibens vom xxxx, welches mir die Sachbearbeiterin im Laufe des damit verbundenen Gespräches aushändigte sowie des ALG1-Antrages und meiner Beilagen-Liste.
Sie fügte mündlich rechtfertigend hin zu, dass ich am xxxx von xxxx aus der Leistungsabteilung xxxx genau deshalb aufgefordert wurde, umgehend den Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtsentbindungen auszufüllen und abzugeben, damit das Ärztliche Gutachten rechtzeitig eingeleitet werden kann. Dies wäre so wichtig, da die Zahlung von ALG1 erst erfolge, wenn das Gutachten bestätige, dass ich ein Recht auf ALG1 nach §145 habe.
Ich bestätige hiermit den Inhalt jenes Telefonates und ergänze hier der Vollständigkeit halber, dass xxxx mir damals auch erklärte, bei einem Widerspruch, müsste ich noch länger auf Zahlungen warten und eben erst mal ALG2 beantragen. Mein Hinweis auf die grundsätzliche Freiwilligkeit der Einreichung von Gesundheitsunterlagen wurde von ihr damals schon mit deutlichem Missfallen aufgenommen und nochmals mit dem Hinweis kommentiert, dass es ohne Gutachten kein Geld geben wird.
Jenes Verhalten hat in der Tat dazu geführt, dass ich nebst Beschaffung der für den ALG1-Antrag erforderlichen Unterlagen, mit der Klärung meiner Rechte und Pflichten beschäftigt war. Mit jenem Telefonat wurde ich nicht beraten, sondern mit unlauteren Begründungen unter Druck gesetzt.
Erwähnenswert ist auch, dass ich mich am xxxx bei Ihrer Telefon-Hotline meldete, um den Termin für die persönliche Abgabe der Antragsunterlagen zu vereinbaren. Ich wurde dort mit diesem frühestmöglichen Termin am xxxx konfrontiert. Dadurch ist eine Verzögerung eingetreten, die nicht in meiner Verantwortung liegt und die ich auch nicht vorhersehen konnte.
Das Vorgehen und der Inhalt des Schreibens vom xxxx sind aus folgenden Gründen nicht zulässig:
Ich wurde bisher in keiner Phase durch einen Mitarbeiter der Agentur-für-Arbeit persönlich darauf aufmerksam gemacht, dass das Ausfüllen von Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindung grundsätzlich freiwillig ist und ich das Recht habe, die Unterlagen in einem gesonderten Umschlag zuhanden des Ärztlichen Dienstes abzugeben. Ein entsprechender Umschlag wurde mir auch nicht ausgehändigt. Der einzige offizielle Hinweis darauf konnte ich auf Seite 1 des Gesundheitsfragebogens zu finden.
Der Rechtsanspruch auf ALGI (nach § 145 SGB III) ab dem xxxx besteht aufgrund der Aussteuerung aus dem Krankengeld.
Über die Erwerbsminderung entscheidet der zuständige gesetzliche Rentenversicherungsträger. Bis zum Vorliegen dieser rechtskräftigen Entscheidung wird die Arbeitslosigkeit nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld nach § 145 (SGB III) fingiert.
Nach BSG-Rechtsprechung ist die Nahtlosigkeitsregelung nur dann ausgeschlossen, wenn sicher ist, dass die Leistungsfähigkeit innerhalb von sechs Monaten wieder hergestellt wird. Bei einer Aussteuerung aus dem Krankengeld liegen dafür keine Indizien vor.
Das Vorliegen gesundheitlicher Unterlagen ist keine Voraussetzung für die Zahlung von ALG1.
Meinem Antrag auf ALG1 habe ich die Kopie des Post-Sendenachweis sowie die Kopie des bei der DRV in xxxx eingereichten „Antrages auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ beigefügt. Dieser in § 145 (SGB III) geforderte Folge-Antrag ist somit fristgerecht eingereicht worden.
Es besteht keine Notwendigkeit, mich auf einen nicht vorhandenen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz aufmerksam zu machen. Im Gegenteil werde ich durch das Verhalten der Sachbearbeiterin in eine unhaltbare Situation gedrängt. Ich bin finanziell nicht in der Lage, die Prämie einer entsprechenden Versicherung zu bezahlen.
Weiter mache ich darauf aufmerksam, dass ALG2 eine subsidiäre Leistung ist, die nachrangig nach ALG1 bei Bedürftigkeit gewährt wird. Ihnen ist bekannt, dass der Nachweis der für den Bezug von ALG2 erforderlichen Bedürftigkeit für Antragsteller und Behörde sehr aufwendig ist. Durch das bisherige Vorgehen wird mir das beitragsbasierte vorrangige ALG1 unrechtmässig verweigert.
Im bisherigen Verhalten der Mitarbeiter der Agentur-für-Arbeit erkenne ich weder aufklärenden, informierenden noch beratenden Nutzen. Viel mehr fühle ich mich mutwillig fehlgeleitet, verhindert, verwirrt und in eine unhaltbare wirtschaftliche Lage gezwungen.
Es steht mir kein weiteres Einkommen oder Vermögen mehr zur Verfügung von dem ich meinen Lebensunterhalt bezahlen kann. Meine finanziellen Möglichkeiten sind vollständig erschöpft.
Die Zahlung des ALG1 für Februar ist längst fällig.
Ich fordere Sie auf, die Leistungsabteilung in xxxx umgehend anzuweisen, mir den Leistungsbescheid sowie das mir bisher zustehende ALG1 für Februar 2013 sofort zukommen zu lassen.
Ansonsten werde ich rechtliche Schritte einleiten.
5 Tage später erhielt ich folgende Email-Antwort aus Nürnberg:
vielen Dank für Ihre Nachricht.
In dieser beanstanden Sie die Bearbeitung und Beratung in Ihrer leistungsrechtlichen Angelegenheit durch die Agentur für Arbeit vor Ort.
Allgemein darf ich Ihnen mitteilen, dass Arbeitslosengeld grundsätzlich nur gewährt werden kann, wenn der Antragsteller neben der Erfüllung weiterer Anspruchsvoraussetzungen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).
Die Verfügbarkeit umfasst unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Antragstellers, dass er in der Lage ist, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung auszuüben.
Eine Ausnahme bildet die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III.
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat gem. § 145 SGB III auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das bedeutet, dass § 145 SGB III die Arbeitslosigkeit fingiert, wenn der Arbeitslose für mehr als sechs Monate in seiner Leistungsfähigkeit so gemindert ist, dass er keine marktübliche versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben kann.
Bevor über den Anspruch entschieden werden kann, ist allerdings die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit erforderlich, der zu der Frage der Minderung der Leistungsfähigkeit und ihrer Dauer zeitnah Stellung nimmt.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass mir eine Beurteilung der Sachlage Ihres konkreten Falles von hier aus nicht möglich ist, weil dem zentralen Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg die betreffenden Leistungsunterlagen im Einzelfall nicht vorliegen. Die Führung der betreffenden Unterlagen und Entscheidung in leistungsrechtlichen Angelegenheiten obliegt ausschließlich den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit.
Zur Klärung von Kundenanliegen und Beschwerden wie Ihrer hat die Bundesagentur für Arbeit bundesweit vor Ort in den Geschäftsleitungen aller Agenturen für Arbeit ein Kundenreaktionsmanagement eingerichtet.
Um die Klärung der Angelegenheit zu beschleunigen, habe ich daher die Geschäftsleitung der Agentur für Arbeit xxxx, zu der die Geschäftsstelle xxxx gehört, eingeschaltet und gebeten, dies zu prüfen. Von dort werden Sie zeitnah Rückmeldung erhalten. Über das Ergebnis werde ich ebenfalls informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Aus dem örtlichen Kundenreaktions-Management erhielt ich folgenden Brief:
vielen Dank für Ihr Schreiben vom xxxx. In jeder Agentur für Arbeit gibt es ein für Beschwerden eigens eingerichtetes Kundenreaktionsmanagement. Hierher wurde Ihre Beschwerde weitergeleitet. Sie wird nun von mir bearbeitet.
Leider kann ich Ihnen noch nicht abschliessend antworten, da ich erst weitere Informationen benötige. Ich bitte hierbei um Ihr Verständnis.
Sie werden jedoch baldmöglichst unaufgefordert weitere Nachricht von mir erhalten. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Heute habe ich nun folgenden Brief des örtlichen Kundenreaktions-Managements erhalten:
Aufgrund der mir nun vorliegenden Informationen kann ich jetzt abschließend auf Ihr Anliegen eingehen.
Aus dem gesamten Vorgang ergibt sich für mich an keiner Stelle ein Fehlverhalten von Mitarbeitern der Agentur für Arbeit xxxx. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass Ihnen durch die gegebenen Informationen der Übergang aus Beschäftigung und Krankheit in ggf. Arbeitslosigkeit so unproblematisch wie möglich gestaltet werden sollte.
Eine Grundbedingung für den Arbeitslosengeldbezug ist es dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung zu stehen. Aus dem Ihnen ausgehändigten Merkblatt 1 können Sie entnehmen, dass zur Prüfung der Voraussetzung auch der Ärztliche Dienst eingeschaltet werden kann. Die Abgabe der medizinischen Unterlagen ist freiwillig. Dass es jedoch bei Nichtabgabe der Unterlagen zu einer möglichen Verzögerung kommen kann, ist Ihnen mitgeteilt worden. Dieses wurde von Ihnen auch bestätigt.
Eben diese Situation ist bei Ihnen eingetreten. Da Sie die benötigten Unterlagen nicht eingereicht haben, ist ein weiterer Termin im Ärztlichen Dient der Agentur für Arbeit xxxx notwendig geworden, um Ihren Anspruch auf Leistungen zu überprüfen. Demgemäß ist es zu einer Verzögerung gekommen, die Sie jedoch selbst zu vertreten haben.
Der Hinweis auf eine mögliche Antragstellung zum Bezug von finanziellen Leistungen in Ihrem zuständigen JobCenter, diente lediglich Ihrer finanziellen Absicherung.
Wie ich aus den Vermerken ersehen kann, ist Ihnen auch bereits ein Termin benannt worden, an dem das weitere Verfahren besprochen wird. Im Rahmen dieses Gespräches können Sie alle für Sie wichtigen Fragen thematisieren.
Ich wünsche Ihnen für Ihren weiteren Lebensweg alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Die Aussage, dass ich die benötigten Unterlagen nicht eingereicht habe, ist schon mal falsch. Ich hatte in verschlossenem Umschlag z.H. des ÄD den Gesundheisfragebogen und Schweigepflichtsentbindung (Hausarzt) eingereicht. Dazu hatte ich mich nach Lesen einiger Forumseinträge zu diesem Thema doch entschlossen, da ich letztlich ne gewisse Kooperationsbereitschaft zeigen wollte (joh, habe ich gerade nix von - völlig richtig, falls Ihr mir das gleich erzählt) und ich vor vielen Jahren mit einer persönlichen ÄD-AfA-Begutachtung auch keine wirklich konstruktiven Erfahrungen machte.

Inzwischen habe ich nun 2 Termine bei der AfA (kommenden Freitag und gegen Ende Monat). Inhaltlich kann den Schreiben nicht klar entnommen werden, an welchem Tag nun mit mir das offenbar inzwischen erstellte Gutachten nach Aktenlage und/oder die aktuelle berufliche Situation besprochen werden soll. In einem Brief wird beides erwähnt, im anderen nur das eine. Selbst ein Anruf vor Ort brauchte da keine Klarheit. Ich soll eben zum 1. Termin kommen und klären, was man mit mir den nun besprechen will und ob der 2. Termin inzwischen erledigt ist oder nicht.
Inzwischen ist mir ob allem was persönlich geschah und meinem zerfransten Gesamtbefinden, welchem durch das Verhalten der AfA noch die Krone aufgesetzt wird zum


Und gestern kam dann auch noch die Einladung zur SMD-Begutachtung bei der DRV zu Ende April.
Ganz ehrlich:





Wer weiss was zu all den Schreiben, Fakten, Inhalten, Rechtsgrundlagen, Argumenten ?



Ich könnte mich auch so vergraben - weiss, nützt auch nichts
