Berufsschutz
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Re: Berufsschutz
Ich habe mal irgend wo gelesen, dass man mit einem Ausbildungsberuf auf eine Anlerntätigkeit verwiesen werden darf. Hat man einen Studienabschluss darf man maximal auf einen Ausbildungsberuf verwiesen werden. Leider kann ich jetzt nicht auf die Quelle hinweisen, da mein Laptop im Augenblick nicht geht. Sitze am Laptop meines Kindes. Es war irgend eine Richtlinie der RV.
Gruß maday
Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: Berufsschutz
Ok
Danke
Ich warte mal auf das Gespräch mit dem DGB Rechtschutz der mich gegen die DRV vertritt.
Auf alle Fälle hab ich jetzt etwas Input und steh nicht ganz blöd da beim DGB.
Gruß Karl
Danke
Ich warte mal auf das Gespräch mit dem DGB Rechtschutz der mich gegen die DRV vertritt.
Auf alle Fälle hab ich jetzt etwas Input und steh nicht ganz blöd da beim DGB.
Gruß Karl
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Re: Berufsschutz
zur Info...
eine Fleischfachverkäuferin muss keine Metzger- oder Fleischerlehre vorher gemacht haben..
sie hat eine kfm. Ausbildung und zwar Fleischfachverkäuferin, genau so, wie es die Bäckereifachverkäuferin gibt..die muß auch nicht Bäcker lernen...
eine Fleischfachverkäuferin muss keine Metzger- oder Fleischerlehre vorher gemacht haben..
sie hat eine kfm. Ausbildung und zwar Fleischfachverkäuferin, genau so, wie es die Bäckereifachverkäuferin gibt..die muß auch nicht Bäcker lernen...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Re: Berufsschutz
Hallo zusammen,
habe gerade in einem anderen Thread eine ähnliche Frage gestellt, hätte ich mir ja fast sparen können.
Hier stehen ja so viele Antworten drin das es einem schon schwindelig wird.
Es ist doch Typisch hier in Deutschland das alles kompleziert gemacht werden muß. Ist vermutlich Taktik um es so aus zulegen das es für die Behörden past, und sie so wenig zahlen müssen.
Nur das wir ja Jahrzehnte in die Kassen eingezahlt, Steuern bezahlt haben wird schnell vergessen.
na ja last uns jetzt bloß nicht aufgeben
LG Blutegel

habe gerade in einem anderen Thread eine ähnliche Frage gestellt, hätte ich mir ja fast sparen können.

Es ist doch Typisch hier in Deutschland das alles kompleziert gemacht werden muß. Ist vermutlich Taktik um es so aus zulegen das es für die Behörden past, und sie so wenig zahlen müssen.

Nur das wir ja Jahrzehnte in die Kassen eingezahlt, Steuern bezahlt haben wird schnell vergessen.

na ja last uns jetzt bloß nicht aufgeben
LG Blutegel

- Doppeloma
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Re: Berufsschutz
Hallo Karl,
habe mal ein wenig gestöbert, vielleicht kannst du mit diesen Ergänzungen was anfangen, denn der (sogenannte) Berufsschutz wird tatsächlich auf allen Wegen und mit allen Mitteln bei der DRV sehr gerne "ausgehebelt" ...
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... lv3=214912
Daraus geht übrigens schon klar hervor, dass nicht unbedingt eine 3- jährige Ausbildung erforderlich ist, sondern, dass es darauf ankommt welche Qualifikationen insgesamt für die (zuletzt) ausgeübte Tätigkeit erforderlich waren.
Jahrelange Erfahrungswerte /Schulungen (wie in deinem Falle) kann man nicht innerhalb einer kurzen (bis zu 3 Monaten) Anlernzeit erwerben.
Deine Firma sollte dir da mal ein entsprechendes Stellenprofil erstellen, woraus diese konkreten Anforderungen (Kenntnis-Anforderungen /Einarbeitungs- /Erfahrungsdauer usw.) ersichtlich sind, ich weiß, dass z.B. das Sozialgericht bei meiner Firma so eine ausführliche Stellenbeschreibung angefordert hat, eben um den Anspruch auf BU-Rente /Berufsschutz zu prüfen.
Das mit der Ablehnung der BU war beim Dopa und bei mir genauso, weil wir "so blöde" waren, nach den DRV-Umschulungen (also mit 2 - 3 Berufen) im Anlernbereich zu arbeiten, denn Keiner wollte (schon damals) Mitarbeiter um die 50 (frisch ausgebildet/umgeschult auf DRV-Kosten
) ohne jede Berufserfahrung einstellen.
Natürlich wurde auch unser Anspruch pflichtgemäß geprüft, im Zuge des Antrages auf EM-Rente, als gar nichts mehr ging rund 10 Jahre später... ich kenne übrigens auch das Phänomen, des falschen (letzten / aktuellen) Berufes im ablehnenden EM-Renten-Bescheid und den Verweis darauf, dass ich ja in Bereichen mit ähnlicher Ausbildung noch Vollzeit arbeiten könne... also keinen Anspruch auf BU-Rente habe (trotz Jahrgang deutlich VOR 1961), da hat man einfach mal den Umschulungs-Beruf genommen (den ich nie ausgeübt habe
) und mir erklärt ich könne nun als Archivarin /Registratorin arbeiten ...
NÖÖÖ, Ahnung muss man davon wohl nicht haben, Hauptsache die DRV braucht keine BU-Rente bewilligen ... weil ja noch was Anderes (Ähnliches) geht, ohne besonderen "sozialen Abstieg" ... dass man später meinen letzten Job (Telefonistin) dann genommen hat, änderte allerdings NIX, denn der war ja "sowieso nur" angelernt ...
Hier noch was vom BSG dazu, bitte besonders die Hinweise in Punkt 25 beachten, habe jetzt auch nicht alles gelesen, aber da steht was zu den notwendigen Prüfungen des letzten Arbeitplatzes und dass der lapidare Verweis auf den "allgemeinen Arbeitsmarkt" bei Prüfung einer BU-Rente nicht ausreichend ist.
http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_1768.php
Interessant ist für mich aber zusätzlich auch noch die besondere Betonung (auf Blatt 1 des Schreibens), dass die Antragstellung auf Drängen der "Arge" erfolgte, da stellt sich doch die Frage nach dem Grund für Fettdruck und Unterstreichung, für mich der Hinweis auf ein besonderes "Totschlag-Argument" für den Antrag auf EM-Rente überhaupt ...
Ein einfacher Hinweis auf die Antragstellung nach Aufforderung durch das JobCenter (wie es inzwischen heißt, schade, dass nichtmal Behörden das wissen
) hätte wohl auch ausgereicht, ...
Ich denke mal das wurde nicht ohne Absicht so besonders aus dem übrigen Text "hervorgehoben" ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

habe mal ein wenig gestöbert, vielleicht kannst du mit diesen Ergänzungen was anfangen, denn der (sogenannte) Berufsschutz wird tatsächlich auf allen Wegen und mit allen Mitteln bei der DRV sehr gerne "ausgehebelt" ...


QUELLEBerufsschutz
Berufsschutz ist bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit von Bedeutung und spielt daher nur noch bei der Anwendung von § 43 Abs. 2 SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung in der bis 31.12.2000 geltenden Fassung und ab 1.1.2001 gem. § 240 SGB VI für vor dem 2.1.1961 geborene Versicherte eine Rolle.
Berufsschutz wird aus dem qualitativen Wert des bisherigen Berufes abgeleitet, der sich nach Art und Umfang der vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht nur vorübergehend versicherungspflichtig ausgeübten Tätigkeit und der dafür erforderlichen Qualifikation bemisst. Danach hat Berufsschutz, wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, diesen Beruf auch ausgeübt hat oder tarifrechtlich dem gleichgestellt war. Zur Einordnung beruflicher Tätigkeiten hat das Bundessozialgericht (BSG) ein Mehrstufenschema entwickelt. Bei der Prüfung, ob ein Rentenanspruch wegen Berufsunfähigkeit besteht, bildet der Berufsschutz die Grundlage für die Bestimmung der sozialen Zumutbarkeit alternativer Verweisungstätigkeiten und schränkt gegebenenfalls die Verweisungsbreite ein.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... lv3=214912
Daraus geht übrigens schon klar hervor, dass nicht unbedingt eine 3- jährige Ausbildung erforderlich ist, sondern, dass es darauf ankommt welche Qualifikationen insgesamt für die (zuletzt) ausgeübte Tätigkeit erforderlich waren.
Jahrelange Erfahrungswerte /Schulungen (wie in deinem Falle) kann man nicht innerhalb einer kurzen (bis zu 3 Monaten) Anlernzeit erwerben.
Deine Firma sollte dir da mal ein entsprechendes Stellenprofil erstellen, woraus diese konkreten Anforderungen (Kenntnis-Anforderungen /Einarbeitungs- /Erfahrungsdauer usw.) ersichtlich sind, ich weiß, dass z.B. das Sozialgericht bei meiner Firma so eine ausführliche Stellenbeschreibung angefordert hat, eben um den Anspruch auf BU-Rente /Berufsschutz zu prüfen.
Das mit der Ablehnung der BU war beim Dopa und bei mir genauso, weil wir "so blöde" waren, nach den DRV-Umschulungen (also mit 2 - 3 Berufen) im Anlernbereich zu arbeiten, denn Keiner wollte (schon damals) Mitarbeiter um die 50 (frisch ausgebildet/umgeschult auf DRV-Kosten



Natürlich wurde auch unser Anspruch pflichtgemäß geprüft, im Zuge des Antrages auf EM-Rente, als gar nichts mehr ging rund 10 Jahre später... ich kenne übrigens auch das Phänomen, des falschen (letzten / aktuellen) Berufes im ablehnenden EM-Renten-Bescheid und den Verweis darauf, dass ich ja in Bereichen mit ähnlicher Ausbildung noch Vollzeit arbeiten könne... also keinen Anspruch auf BU-Rente habe (trotz Jahrgang deutlich VOR 1961), da hat man einfach mal den Umschulungs-Beruf genommen (den ich nie ausgeübt habe

NÖÖÖ, Ahnung muss man davon wohl nicht haben, Hauptsache die DRV braucht keine BU-Rente bewilligen ... weil ja noch was Anderes (Ähnliches) geht, ohne besonderen "sozialen Abstieg" ... dass man später meinen letzten Job (Telefonistin) dann genommen hat, änderte allerdings NIX, denn der war ja "sowieso nur" angelernt ...


Hier noch was vom BSG dazu, bitte besonders die Hinweise in Punkt 25 beachten, habe jetzt auch nicht alles gelesen, aber da steht was zu den notwendigen Prüfungen des letzten Arbeitplatzes und dass der lapidare Verweis auf den "allgemeinen Arbeitsmarkt" bei Prüfung einer BU-Rente nicht ausreichend ist.
http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_1768.php
Interessant ist für mich aber zusätzlich auch noch die besondere Betonung (auf Blatt 1 des Schreibens), dass die Antragstellung auf Drängen der "Arge" erfolgte, da stellt sich doch die Frage nach dem Grund für Fettdruck und Unterstreichung, für mich der Hinweis auf ein besonderes "Totschlag-Argument" für den Antrag auf EM-Rente überhaupt ...


Ein einfacher Hinweis auf die Antragstellung nach Aufforderung durch das JobCenter (wie es inzwischen heißt, schade, dass nichtmal Behörden das wissen



Ich denke mal das wurde nicht ohne Absicht so besonders aus dem übrigen Text "hervorgehoben" ...



Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Berufsschutz
Hallo Doppeloma
Danke für deine Info
Das mit der Arge habe ich nie gesagt.
Als mich der Gutachter nach dem Grund meines Rentenantrags fragte sagte ich das mir das mein Arzt
wegen meiner Krankheiten geraten hat .
Die Arge wurde nur damit erwähnt das ich ausgesteuert bin und ich mich bei der Arge auch gemeldet habe.
Aber der Gutachter hat mich ja nie ausreden lassen !!!und hat mich immer abgewürgt oder unterbrochen.
Von meinem Arbeitgeber habe ich eine Arbeitzplatzbeschreibung erhalten.
Dies steht auch so in der ERABeschreibung (Gehaltseinstufung)
Meine ganzen Schulungsunterlagen und Prüfungszeugnisse werde ich auch zum DGB mit nehmen.
Vieleicht bringts was
Gruß Karl
Danke für deine Info
Das mit der Arge habe ich nie gesagt.
Als mich der Gutachter nach dem Grund meines Rentenantrags fragte sagte ich das mir das mein Arzt
wegen meiner Krankheiten geraten hat .
Die Arge wurde nur damit erwähnt das ich ausgesteuert bin und ich mich bei der Arge auch gemeldet habe.
Aber der Gutachter hat mich ja nie ausreden lassen !!!und hat mich immer abgewürgt oder unterbrochen.
Von meinem Arbeitgeber habe ich eine Arbeitzplatzbeschreibung erhalten.
Dies steht auch so in der ERABeschreibung (Gehaltseinstufung)
Meine ganzen Schulungsunterlagen und Prüfungszeugnisse werde ich auch zum DGB mit nehmen.
Vieleicht bringts was
Gruß Karl
- Blacky
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Re: Berufsschutz
Die BU-Rente ist nur noch als Alibi-Rente zu sehen.
Das muss da eben noch stehen weil das so vorgegeben ist.
Bald verschwindet sie ganz aus dem Leistungspaket weil die Leute "aussterben" die sie beantragen könnten.
1986 bin ich zum ersten Mal BU geworden, in meinem erlernten Beruf als KFZ-Mechaniker konnte ich nicht mehr arbeiten.
Nun sollte man doch annehmen das dieser Umstand bei meiner zweiten BU im Jahr 2007 mit zum tragen kommt.
Pustekuchen, gibt´s nicht.
Auch das ich als Kraftfahrer Weiterbildungen benötige, sonst wird der Führerschein nicht verlängert, interessiert nicht.
Die Ausbildung zum Kraftfahrer und Busfahrer kann ja auch jeder mal eben so machen.
Nach über 20 Jahren Berufserfahrung wird man als Berufskraftfahrer von der BG anerkannt sofern man eine
abgeschlossene Ausbildung hat.
Das wird von der DRV aber wieder ignoriert, hat der Richter vom SG bestätigt.
So wird von jedem "Verein" alles so gedreht wie es benötigt wird.
Bei K@lle ist es ja ähnlich wenn ich mich recht erinnere.
Ich kann von morgens bis abends einfach nur noch

Das muss da eben noch stehen weil das so vorgegeben ist.
Bald verschwindet sie ganz aus dem Leistungspaket weil die Leute "aussterben" die sie beantragen könnten.
1986 bin ich zum ersten Mal BU geworden, in meinem erlernten Beruf als KFZ-Mechaniker konnte ich nicht mehr arbeiten.
Nun sollte man doch annehmen das dieser Umstand bei meiner zweiten BU im Jahr 2007 mit zum tragen kommt.
Pustekuchen, gibt´s nicht.
Auch das ich als Kraftfahrer Weiterbildungen benötige, sonst wird der Führerschein nicht verlängert, interessiert nicht.
Die Ausbildung zum Kraftfahrer und Busfahrer kann ja auch jeder mal eben so machen.
Nach über 20 Jahren Berufserfahrung wird man als Berufskraftfahrer von der BG anerkannt sofern man eine
abgeschlossene Ausbildung hat.
Das wird von der DRV aber wieder ignoriert, hat der Richter vom SG bestätigt.
So wird von jedem "Verein" alles so gedreht wie es benötigt wird.

Bei K@lle ist es ja ähnlich wenn ich mich recht erinnere.
Ich kann von morgens bis abends einfach nur noch





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Re: Berufsschutz
Hallo
Geht ja Schlag auf Schlag
Die Sache mit der Klage gegen die DRV habe ich am 19.02.2013 dem DGB übergeben.
Gestern einen Brief vom DGB Rechtsschutz heute 2 Briefe tut sich anscheinend
schneller was als beim VDK.
In einem Bief von heute will das Gericht die Ätzte gelistet haben wo ich ab 08.2012
in Behandlung war.(Hatte dem DGB eine Liste mit allen Ärzten seit beginn der Krankheiten gesendet )
Im zweiten Brief war ein Merkblatt wegen Thema Berufsschutz habs mal eingescannt wenns jemanden Intresiert (Das hab mnicht ich angestrichen das war der Rechtsanwalt)
Gruß Karl
Geht ja Schlag auf Schlag
Die Sache mit der Klage gegen die DRV habe ich am 19.02.2013 dem DGB übergeben.
Gestern einen Brief vom DGB Rechtsschutz heute 2 Briefe tut sich anscheinend
schneller was als beim VDK.
In einem Bief von heute will das Gericht die Ätzte gelistet haben wo ich ab 08.2012
in Behandlung war.(Hatte dem DGB eine Liste mit allen Ärzten seit beginn der Krankheiten gesendet )
Im zweiten Brief war ein Merkblatt wegen Thema Berufsschutz habs mal eingescannt wenns jemanden Intresiert (Das hab mnicht ich angestrichen das war der Rechtsanwalt)
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Re: Berufsschutz
Hallo
Heute wieder Post vom DGB
Was wuerdet Ihr machen jeden Artz extra anfragen und ein Attest holen oder ein gesamtes vom
Hausarzt?
Was ist noch zu beachten bei dem Wisch ?
Soll man da alle Fehler auffuehren oder nur die, die einen gesundheitlich betreffen.
Im Gutachten sind außer meiner Krankeitsbeschreibung auch viele andere grobe Fehler drinnen
zB. Gesundheit der Geschwister - Todestag der Eltern -Schulbildung Job
Gruß Karl
Heute wieder Post vom DGB
Was wuerdet Ihr machen jeden Artz extra anfragen und ein Attest holen oder ein gesamtes vom
Hausarzt?
Was ist noch zu beachten bei dem Wisch ?
Soll man da alle Fehler auffuehren oder nur die, die einen gesundheitlich betreffen.
Im Gutachten sind außer meiner Krankeitsbeschreibung auch viele andere grobe Fehler drinnen
zB. Gesundheit der Geschwister - Todestag der Eltern -Schulbildung Job
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Re: Berufsschutz
Bei mir musste das mein HA und mein Schmerzarzt ausfüllen.
Haben beide zu meinen Gunsten ausgefüllt.
Jetzt hat das LSG alle Prozessakten vom SG angefordert.
Es geht schleppend vorwärts
Haben beide zu meinen Gunsten ausgefüllt.
Jetzt hat das LSG alle Prozessakten vom SG angefordert.
Es geht schleppend vorwärts

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