Hallo!Habe mal eine Frage:Beziehe eine halbe EU Rente wegen Berufsunfähigkeit.Nun mußtr ich meinen Beruf ganz aufgeben(wegen Schmerzen usw)Damals wurde mir die Arbeitsmarktrente nicht gegeben,weil ich noch auf 400 EURO-
Basis in meinem Beruf gearbeitet habe.Nun geht es Gesundheitlich nicht mehr.Zur Zeit läuft auch noch mein Widerspruch
auf volle EU-Rente.Meine Frage habe ich jetzt die Chance die Arbeitsmarktrente zu erhalten?Oder was würdet ihr mir raten,.
Liebe Grüße Niki
Frage zur Arbeitsmarktrente,und halbe EU Rente!
- Doppeloma
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Re: Frage zur Arbeitsmarktrente,und halbe EU Rente!
Hallo Niki,
Irgendwo müßte das genau in deinem Bescheid stehen, denn die Rente wegen BU (bis spätestens 02.01.1961 geboren?), wird gezahlt wenn man weniger als 6 Stunden in seinem Beruf /letzte Tätigkeit arbeiten kann.
Bestätigen die nicht gleichzeitig auch die Einschränkung am allgemeinen Arbeitsmarkt mit 3 - unter 6 Stunden Erwerbsfähigkeit (teilweise Erwerbsminderung), dann besteht kein Anspruch auf die Arbeitsmarktrente, weil das Bedingung dafür ist ...
Denn so ein Mini-Job entspricht ja nicht dem, was man eigentlich Teilzeit dazuverdienen könnte (leidensgerecht /versicherungspflichtig) zur teilweisen EM-Rente (lt. Bescheid), womit konkret man sich da die Restgesundheit ruiniert, ist der DRV eigentlich dabei ziemlich egal ...
Denn die bezieht sich immer auf die Leistungsfähigkeit (Erwerbsfähigkeit) am allgemeinen Arbeitsmarkt, völlig unabhängig vom Beruf, erst wenn da teilweise ( 3 - unter 6 Stunden) oder komplett (unter 3 Stunden) nix mehr geht, gibt es diese EM-Rente überhaupt.
und WAS konkret hast du da jetzt als Forderung gestellt, es ist schwierig dir was zu raten, wenn man die konkreten Unterlagen/Bescheide nicht kennt und nicht weiß was du z.B. in deine Widerspruchsbegründung geschrieben hast.
Für den Anfang solltest du nochmal ganz genau in deinen Bescheid schauen, was da konkret zur Art /Bedingungen deiner Rente drin steht (NUR Beruf "unter 6 Stunden" oder auch "allgemeiner Arbeitsmarkt 3 - unter 6 Stunden").
Liebe Grüße von der Doppeloma

Steht das ganz klar drin in deinem Bescheid, dass die Rente NUR wegen Berufs-Unfähigkeit gezahlt wird, dann gibt es keine Arbeitsmarktrente ...Hallo!Habe mal eine Frage:Beziehe eine halbe EU Rente wegen Berufsunfähigkeit.
Irgendwo müßte das genau in deinem Bescheid stehen, denn die Rente wegen BU (bis spätestens 02.01.1961 geboren?), wird gezahlt wenn man weniger als 6 Stunden in seinem Beruf /letzte Tätigkeit arbeiten kann.
Bestätigen die nicht gleichzeitig auch die Einschränkung am allgemeinen Arbeitsmarkt mit 3 - unter 6 Stunden Erwerbsfähigkeit (teilweise Erwerbsminderung), dann besteht kein Anspruch auf die Arbeitsmarktrente, weil das Bedingung dafür ist ...

Ich denke eher nicht, dass hier der Grund dafür liegt, denn auch zur "Arbeitsmarktrente" durfte man ja dazu verdienen (bis 400 € /ab 01.01.2013 sogar bis 450 €), mir sind durchaus Fälle bekannt wo das kein Hinderungsgrund war.Nun mußtr ich meinen Beruf ganz aufgeben(wegen Schmerzen usw)Damals wurde mir die Arbeitsmarktrente nicht gegeben,weil ich noch auf 400 EURO-
Basis in meinem Beruf gearbeitet habe.
Denn so ein Mini-Job entspricht ja nicht dem, was man eigentlich Teilzeit dazuverdienen könnte (leidensgerecht /versicherungspflichtig) zur teilweisen EM-Rente (lt. Bescheid), womit konkret man sich da die Restgesundheit ruiniert, ist der DRV eigentlich dabei ziemlich egal ...


Hast du denn jetzt den Job schon aufgegeben und der DRV das mitgeteilt, vielleicht solltest du direkt auch entsprechende Arztberichte beifügen, die das bestätigen, dass sich dein Zustand verschlechtert hat.Nun geht es Gesundheitlich nicht mehr.

Das sind ja zwei verschiedene Schuhe, wenn du tatsächlich die pure BU -Rente bekommen hast, bezieht sich das auch nur auf deinen Beruf und darauf gibt es KEINE Vollrente (mehr), also wird daraus auch keine volle EM-Rente (Rente wegen Erwerbs-Unfähigkeit gibt es nicht mehr), die "Arbeitsmarktrente" beruht ja auf der teilweisen EM-Rente (Rente wegen Erwerbs-Minderung) ...diese teilweise EM-Rente wurde dir ja (nach deiner Schilderung) noch gar nicht bewilligt ...Zur Zeit läuft auch noch mein Widerspruch
auf volle EU-Rente.Meine Frage habe ich jetzt die Chance die Arbeitsmarktrente zu erhalten?
Denn die bezieht sich immer auf die Leistungsfähigkeit (Erwerbsfähigkeit) am allgemeinen Arbeitsmarkt, völlig unabhängig vom Beruf, erst wenn da teilweise ( 3 - unter 6 Stunden) oder komplett (unter 3 Stunden) nix mehr geht, gibt es diese EM-Rente überhaupt.
Wie lange wird denn dein Widerspruch schon bearbeitetOder was würdet ihr mir raten,.

Für den Anfang solltest du nochmal ganz genau in deinen Bescheid schauen, was da konkret zur Art /Bedingungen deiner Rente drin steht (NUR Beruf "unter 6 Stunden" oder auch "allgemeiner Arbeitsmarkt 3 - unter 6 Stunden").
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Frage zur Arbeitsmarktrente,und halbe EU Rente!
Liebe Doppeloma!Danke für deine Antwort.
In dem Bescheid steht:Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.Da im Beruf unter 3Stunden.Allgemeiner Arbeitsmarkt
6Stunden.Dagegen wurde Widerspruch eingelegt wegenAllgemeiner Arbeitsmarkt 6Stunden.Bin jetzt seid 1Monat in
Psychatr. Behandlung,Neurologe usw.Auf der einen Seite unter 3Stunden auf der anderfen Seite 6Stunden.Das Widerspricht sich doch.Gesundheitlich verschlechterungen sind eingetreten.
Liebe Grüße Niki
In dem Bescheid steht:Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.Da im Beruf unter 3Stunden.Allgemeiner Arbeitsmarkt
6Stunden.Dagegen wurde Widerspruch eingelegt wegenAllgemeiner Arbeitsmarkt 6Stunden.Bin jetzt seid 1Monat in
Psychatr. Behandlung,Neurologe usw.Auf der einen Seite unter 3Stunden auf der anderfen Seite 6Stunden.Das Widerspricht sich doch.Gesundheitlich verschlechterungen sind eingetreten.
Liebe Grüße Niki
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Re: Frage zur Arbeitsmarktrente,und halbe EU Rente!
Nachtrag:Ab 1März nicht mehr im Beruf tätig.Der Widerspruch läuft den 4Monat.Die Nerven mich mit Schreiben ,das
Sie alle Ärzte wissen wollen.Habe denen mehrmals geschrieben,das ich die Unterlagen am6März zuschicke(Wenn
die entgültigen Befunde vorliegen) lg niki
Sie alle Ärzte wissen wollen.Habe denen mehrmals geschrieben,das ich die Unterlagen am6März zuschicke(Wenn
die entgültigen Befunde vorliegen) lg niki
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