Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo,
der Bericht des Psychiaters ist schon 2 Tage nach Anfrage der DRV abgeschickt worden. Deshalb verstehe ich es nicht, erst sagen die, sie wollen nur noch einen Bericht vom Psychiater. Aber den haben sie ja jetzt auch schon eine Weile und melden sich nicht.
Das mit dem Anrufen ist `ne gute Idee, werde morgen mal nachfragen, wie der Stand der Dinge ist.
Danke
Molly
der Bericht des Psychiaters ist schon 2 Tage nach Anfrage der DRV abgeschickt worden. Deshalb verstehe ich es nicht, erst sagen die, sie wollen nur noch einen Bericht vom Psychiater. Aber den haben sie ja jetzt auch schon eine Weile und melden sich nicht.
Das mit dem Anrufen ist `ne gute Idee, werde morgen mal nachfragen, wie der Stand der Dinge ist.
Danke
Molly
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo Molly,molly44 hat geschrieben:Hallo,
der Bericht des Psychiaters ist schon 2 Tage nach Anfrage der DRV abgeschickt worden. Deshalb verstehe ich es nicht, erst sagen die, sie wollen nur noch einen Bericht vom Psychiater. Aber den haben sie ja jetzt auch schon eine Weile und melden sich nicht.
Das mit dem Anrufen ist `ne gute Idee, werde morgen mal nachfragen, wie der Stand der Dinge ist.
Danke
Molly
ich glaube die Anwort der DRV schon zu wissen...
Ihre Akte liegt zur Prüfung beim medizinischen Dienst, wir können derzeit nichts dazu sagen.
Aber vllt hast Du auch Glück und erfährst mehr, ich drücke Dir die Daumen.
Viele Grüsse
Onkel
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Molly, ich habe den Antrag auch Anf. Nov. 12 gestellt. Erst musste ich noch Befundberichte von Ärzten einholen (auf deren Formblatt), obwohl ich direkt beim Antrag alles beigelegt hatte und jetzt wollten sie nochmal eine Schweigepflichtsentbindung.
Zwischen den einzelnen Briefen lagen immer 4 Wochen ... Ich denke, wir liegen noch in der üblichen Zeit ...
Zwischen den einzelnen Briefen lagen immer 4 Wochen ... Ich denke, wir liegen noch in der üblichen Zeit ...
--------
LG
Conny
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo zusammen,
Die DRV hat alle Zeit der WELT !!!!!!!!!
Wir hingegen sitzen auf HEISSEN KOHLEN ( so ist es wenigstens bei mir )
Mein DRV Ablauf:
EMR Antragstellung ( allerdings die volle ) erfolgte 12/2010
Ärztl. Befundanfragen 02/2011 natürlich selbst für die DRV einholen müssen
SCHLECHTachter Gutachten 03 + 04.2011
Ablehnung 05/2011 - Widerspruch
07/12 Wieder zum ( GUT -) achter
12/12 mein hässlichstes Geschenk - EMR Ablehnung !
Aber es muss ja nicht bei jedem Antrag sooo laufen
Geduld Geduld u nochmals Geduld muss/sollte man schon haben - auch wenns enrom schwerfällt...
denn dieser unnötige !!!!!!! Psychostress trägt ja nicht gerade zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes bei
Wichtig nicht aufgeben - nicht unterkriegen lassen !!! Auch wenn ich selbst oft nahe genug dran bin - mich aber zur Arbeit schleppen -
kann ich nicht mehr
Viel Erfolg und Glück, dass Euer Antrag schneller bearbeitet wird !
Lg Engelchen 22
SORRY aber ein klein wenig mehr Geduld muss man mit der DRV u Co schon haben....connys hat geschrieben:Molly, ich habe den Antrag auch Anf. Nov. 12 gestellt. Erst musste ich noch Befundberichte von Ärzten einholen (auf deren Formblatt), obwohl ich direkt beim Antrag alles beigelegt hatte und jetzt wollten sie nochmal eine Schweigepflichtsentbindung.
Zwischen den einzelnen Briefen lagen immer 4 Wochen ... Ich denke, wir liegen noch in der üblichen Zeit ...

Die DRV hat alle Zeit der WELT !!!!!!!!!
Wir hingegen sitzen auf HEISSEN KOHLEN ( so ist es wenigstens bei mir )



Mein DRV Ablauf:
EMR Antragstellung ( allerdings die volle ) erfolgte 12/2010
Ärztl. Befundanfragen 02/2011 natürlich selbst für die DRV einholen müssen
SCHLECHTachter Gutachten 03 + 04.2011
Ablehnung 05/2011 - Widerspruch
07/12 Wieder zum ( GUT -) achter
12/12 mein hässlichstes Geschenk - EMR Ablehnung !
Aber es muss ja nicht bei jedem Antrag sooo laufen
Geduld Geduld u nochmals Geduld muss/sollte man schon haben - auch wenns enrom schwerfällt...
denn dieser unnötige !!!!!!! Psychostress trägt ja nicht gerade zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes bei

Wichtig nicht aufgeben - nicht unterkriegen lassen !!! Auch wenn ich selbst oft nahe genug dran bin - mich aber zur Arbeit schleppen -
kann ich nicht mehr

Viel Erfolg und Glück, dass Euer Antrag schneller bearbeitet wird !
Lg Engelchen 22
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Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
hallo engelchen,
das klingt nicht so gut. und was machst du jetzt ? bist du vor das sozialgericht gegangen ?
lg nicki
bin selbst bald in dieser phase
das klingt nicht so gut. und was machst du jetzt ? bist du vor das sozialgericht gegangen ?
lg nicki
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- Engelchen22
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo Nicki
.......... NÖ, dass klingt nicht nur nicht gut
- es ist total zum
Nur weil man krank und damit arbeitsunfähig geworden ist..
hier ist mein Weg wie es ( hoffentlich ) weitergehen wird mit meiner Odysee...
viewtopic.php?f=10&t=3859
Gut, dass ich ( wir ) K-O-R gefunden haben
Lg Engelchen 22

.......... NÖ, dass klingt nicht nur nicht gut


hier ist mein Weg wie es ( hoffentlich ) weitergehen wird mit meiner Odysee...
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Lg Engelchen 22
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo,
ich habe eine Ingetrationsmaßnahme der DRV hinter mir, die eindeutig besagt, daß ich nicht länger als 6 Std. arbeitsfähig bin. Auch die Psychiologin des ÄD der ARGE hat sich dem Bericht der Integrationsmßnahme angeschlossen. Die SB der ARGE hat leider keinen passenden Teilzeitjob für mich, deshalb hat mich die ARGE im Nov. 2012 dazu aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen.
Bei Antragsabgabe bei der DRV hat man mir gesagt, daß ich die sog. Arbeitsmarktrente erhalte (volle EM- Rente). Man hat mir sogar ausgerechnet, was das finanziell für mich bedeuten würde.
Ich habe alle Unterlagen bei der Antragsabgabe mit beigefügt, lediglich der Bericht meines neuen Psychiaters fehlte noch. Der Bericht wurde 2 Tage nach Anfrage an die DRV gesendet. Das war Mitte Januar 2013.
Mich macht es halt nur stutzig, weil eigentlich alles soweit schon geklärt war und ich jetzt trotzdem noch warten muss.
Ich kann halt nur abwarten....
Gruß
Molly
ich habe eine Ingetrationsmaßnahme der DRV hinter mir, die eindeutig besagt, daß ich nicht länger als 6 Std. arbeitsfähig bin. Auch die Psychiologin des ÄD der ARGE hat sich dem Bericht der Integrationsmßnahme angeschlossen. Die SB der ARGE hat leider keinen passenden Teilzeitjob für mich, deshalb hat mich die ARGE im Nov. 2012 dazu aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen.
Bei Antragsabgabe bei der DRV hat man mir gesagt, daß ich die sog. Arbeitsmarktrente erhalte (volle EM- Rente). Man hat mir sogar ausgerechnet, was das finanziell für mich bedeuten würde.
Ich habe alle Unterlagen bei der Antragsabgabe mit beigefügt, lediglich der Bericht meines neuen Psychiaters fehlte noch. Der Bericht wurde 2 Tage nach Anfrage an die DRV gesendet. Das war Mitte Januar 2013.
Mich macht es halt nur stutzig, weil eigentlich alles soweit schon geklärt war und ich jetzt trotzdem noch warten muss.
Ich kann halt nur abwarten....
Gruß
Molly
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Molly,
wenn Du 6 Stunden täglich arbeitsfähig bist, heißt das für die DRV Vollzeit erwerbsfähig.
wenn Du 6 Stunden täglich arbeitsfähig bist, heißt das für die DRV Vollzeit erwerbsfähig.
Liebe Grüße
Esuse
Esuse
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo molly,
Wieviele Stunden über 6 (eventuell) möglich wären interessiert dann Keinen (bei der DRV) mehr, es muss KLAR drinstehen WENIGER als 6 Stunden oder UNTER 6 Stunden, bei 6 Stunden glatt (ohne diese Zusätze) gilt man bei der DRV bereits als Vollzeit erwerbsfähig.
Es ist unerheblich ob, diese Stundenzahl auf dem Arbeitsmarkt eigentlich schon eine Teilzeitstelle wäre, denn dort sind ja allgemein (eigentlich) erst 7,5 - 8 Stunden täglich ein Vollzeit-Job ...
Korrekt im rentenrechtlichen Sinne wäre die Erwerbsfähigkeit zwischen 3 und UNTER 6 Stunden anzusiedeln, nur dann besteht überhaupt (der theoretische) Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Das muß aber die DRV bewilligen und nicht das JobCenter, die wollen dich bloß loswerden und hoffen, dass es durch den Antrag auf EM-Rente was werden wird.
Das sagt aber erstmal Nichts zu den Erfolgsaussichten deines Antrages auf EM-Rente aus.
Ich nehme an du hast bereitwillig erzählt, was man in der Maßnahme (wer hat die bezahlt, JC oder DRV ???) und beim JC-Arzt festgestellt hat, nur entscheidet das nicht darüber, ob du eine teilweise EM-Rente auch wirklich bekommen wirst, das entscheiden ganz andere Mitarbeiter bei der DRV und ohne bewilligte teilweise EM-Rente, gibt es auch keine "Arbeitsmarktrente".
Die DRV muss akzeptieren /anerkennen, dass du nur noch WENIGER als 6 Stunden arbeiten kannst (teilweise Erwerbsminderung) und dann baut darauf die "Arbeitsmarktrente" (als Volle Zeitrente) auf, ansonsten gibt es keine EM-Rente, nur weil man nicht mehr "vermittelt werden kann" ...
Hier erzählen dir gerade viele Leute was von einer EM-Rente, die für dich noch völlig "in den Sternen steht", weil sie es nicht besser wissen (oder dir so nicht sagen wollen) und mal irgendwo was von einer "Arbeitsmarktrente" gehört haben ...
Ja, ich habe nun diese "Arbeitsmarktrente", darum weiß ich auch wie das zusammenhängt und welche (DRV-) Bedingungen daran geknüpft sind, ich habe aber auch schriftlich den (separaten) Bescheid über eine Teilweise EM-Rente, weil ich nur noch 3 - UNTER 6 Stunden Erwerbsfähig sein kann, letztendlich lt. Feststellungen der Gerichts-Gutachter.
An dieser Stelle blieb der DRV nichts Anderes mehr übrig, als mir diese Rente zu bewilligen, denn bis dahin waren sie auch der Meinung ich könne noch mindestens 6 Stunden täglich arbeiten, von der AfA hatte ich sogar (schon seit 2009) ein Gutachten das eindeutig Erwerbsfähigkeit UNTER 3 Stunden aussagte, was aber die DRV nicht ernsthaft beeindruckt hat.
Denn damit wurde ich damals von der AfA aufgefordert, die EM-Rente zu beantragen, dass es bei der DRV dann keine Bedeutung hatte, was da drin gestanden hat kannst du ja hier oft nachlesen und das ist ja nicht nur bei mir so gewesen.
Darum auch meine Frage, wer denn jetzt diese Integrationsmaßnahme beauftragt und bezahlt hat.
Eventuell müßte man sich nochmal an diese Einrichtung wenden und eine KLARE (DRV-konforme) Formulierung deiner Erwerbsfähigkeit fordern, ansonsten bleibst du für die DRV weiterhin Vollzeit Erwerbsfähig.
Liebe Grüße von der Doppeloma

da kann ich @Esuse nur zustimmen, die Aussage nicht mehr als 6 Stunden ist NIX wert, denn damit entfällt auch eine EM-Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, an dieser 6 Stunden-Klippe scheitern viele EM-Renten, auch weil sich da Reha-Einrichtungen, Gutachter und sogar die eigenen Ärzte oft nicht drüber im klaren sind, was eine solche Aussage bewirkt ...ich habe eine Ingetrationsmaßnahme der DRV hinter mir, die eindeutig besagt, daß ich nicht länger als 6 Std. arbeitsfähig bin.
Wieviele Stunden über 6 (eventuell) möglich wären interessiert dann Keinen (bei der DRV) mehr, es muss KLAR drinstehen WENIGER als 6 Stunden oder UNTER 6 Stunden, bei 6 Stunden glatt (ohne diese Zusätze) gilt man bei der DRV bereits als Vollzeit erwerbsfähig.
Es ist unerheblich ob, diese Stundenzahl auf dem Arbeitsmarkt eigentlich schon eine Teilzeitstelle wäre, denn dort sind ja allgemein (eigentlich) erst 7,5 - 8 Stunden täglich ein Vollzeit-Job ...

Korrekt im rentenrechtlichen Sinne wäre die Erwerbsfähigkeit zwischen 3 und UNTER 6 Stunden anzusiedeln, nur dann besteht überhaupt (der theoretische) Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Dann hat sie leider die realen Kriterien der DRV dabei auch aus dem Blick verloren, zumal die DRV auf diese Gutachten ohnehin keinen besonderen Wert legt.Auch die Psychiologin des ÄD der ARGE hat sich dem Bericht der Integrationsmßnahme angeschlossen.
Das machen die auch sonst bei kranken Leuten, für die sie ohnehin keine Jobs finden, die "Verschlossenheit des Teilzeit-Arbeitsmarktes" gewinnt erst Bedeutung, wenn bereits eine Teilweise EM-Rente von der DRV bewilligt wurde.Die SB der ARGE hat leider keinen passenden Teilzeitjob für mich, deshalb hat mich die ARGE im Nov. 2012 dazu aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen.
Das muß aber die DRV bewilligen und nicht das JobCenter, die wollen dich bloß loswerden und hoffen, dass es durch den Antrag auf EM-Rente was werden wird.

Was die Mitarbeiter bei der Antragstellung "sagen", hat aber keine wirkliche Rechtswirkung, rein theoretisch mögen sie es ja gut gemeint haben, mit dieser Information, die wahrscheinliche aktuelle Höhe (d)einer eventuellen EM-Rente zu berechnen, sollten sie als "Tagesgeschäft" beherrschen.Bei Antragsabgabe bei der DRV hat man mir gesagt, daß ich die sog. Arbeitsmarktrente erhalte (volle EM- Rente). Man hat mir sogar ausgerechnet, was das finanziell für mich bedeuten würde.
Das sagt aber erstmal Nichts zu den Erfolgsaussichten deines Antrages auf EM-Rente aus.

Ich nehme an du hast bereitwillig erzählt, was man in der Maßnahme (wer hat die bezahlt, JC oder DRV ???) und beim JC-Arzt festgestellt hat, nur entscheidet das nicht darüber, ob du eine teilweise EM-Rente auch wirklich bekommen wirst, das entscheiden ganz andere Mitarbeiter bei der DRV und ohne bewilligte teilweise EM-Rente, gibt es auch keine "Arbeitsmarktrente".
Die DRV muss akzeptieren /anerkennen, dass du nur noch WENIGER als 6 Stunden arbeiten kannst (teilweise Erwerbsminderung) und dann baut darauf die "Arbeitsmarktrente" (als Volle Zeitrente) auf, ansonsten gibt es keine EM-Rente, nur weil man nicht mehr "vermittelt werden kann" ...
Hier erzählen dir gerade viele Leute was von einer EM-Rente, die für dich noch völlig "in den Sternen steht", weil sie es nicht besser wissen (oder dir so nicht sagen wollen) und mal irgendwo was von einer "Arbeitsmarktrente" gehört haben ...
Ja, ich habe nun diese "Arbeitsmarktrente", darum weiß ich auch wie das zusammenhängt und welche (DRV-) Bedingungen daran geknüpft sind, ich habe aber auch schriftlich den (separaten) Bescheid über eine Teilweise EM-Rente, weil ich nur noch 3 - UNTER 6 Stunden Erwerbsfähig sein kann, letztendlich lt. Feststellungen der Gerichts-Gutachter.
An dieser Stelle blieb der DRV nichts Anderes mehr übrig, als mir diese Rente zu bewilligen, denn bis dahin waren sie auch der Meinung ich könne noch mindestens 6 Stunden täglich arbeiten, von der AfA hatte ich sogar (schon seit 2009) ein Gutachten das eindeutig Erwerbsfähigkeit UNTER 3 Stunden aussagte, was aber die DRV nicht ernsthaft beeindruckt hat.
Denn damit wurde ich damals von der AfA aufgefordert, die EM-Rente zu beantragen, dass es bei der DRV dann keine Bedeutung hatte, was da drin gestanden hat kannst du ja hier oft nachlesen und das ist ja nicht nur bei mir so gewesen.
Darum auch meine Frage, wer denn jetzt diese Integrationsmaßnahme beauftragt und bezahlt hat.


Eventuell müßte man sich nochmal an diese Einrichtung wenden und eine KLARE (DRV-konforme) Formulierung deiner Erwerbsfähigkeit fordern, ansonsten bleibst du für die DRV weiterhin Vollzeit Erwerbsfähig.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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- Registriert: Mi 14. Mär 2012, 14:04
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo,
einen ganz lieben Dank für die konkrete Antwort, liebe Doma....die Integrationsmaßnahme wurde von der DRV vorgeschlagen und auch bezahlt (Übergangsgeld). Da du mich sehr verunsichert hast, habe ich mir den Abschlußbericht dieser Maßnahme (berufl. Reha) mal so richtig durchgelesen: Aufgrund der fortwährenden depressiven Phasen und wiederkehrenden Belastungstörungen wird eine Tätigkeit unter Berücksichtigung der bekannten Einschränkungen von unter 6 Std. empfohlen.
Die ARGE hat sich dann nach eingehender, psychologischer Untersuchung bei einer Psychiaterin dem Abschlußbericht der berufl. Reha der DRV angeschlossen. Aufgrund hat die ARGE gesagt, es soll ein Antrag auf EM- Rente stellen...dies ist im Nov. 2012 geschehen. Auf Anfrage des neuen Psychiaters wurde ein Bericht des derzeitigen Gesundheitszustands erstellt, den hat die DRV auch schon erhalten.
Ich bin jetzt doch etwas verunsichert, was heißt das jetzt konkret?
Gruß
Molly
einen ganz lieben Dank für die konkrete Antwort, liebe Doma....die Integrationsmaßnahme wurde von der DRV vorgeschlagen und auch bezahlt (Übergangsgeld). Da du mich sehr verunsichert hast, habe ich mir den Abschlußbericht dieser Maßnahme (berufl. Reha) mal so richtig durchgelesen: Aufgrund der fortwährenden depressiven Phasen und wiederkehrenden Belastungstörungen wird eine Tätigkeit unter Berücksichtigung der bekannten Einschränkungen von unter 6 Std. empfohlen.
Die ARGE hat sich dann nach eingehender, psychologischer Untersuchung bei einer Psychiaterin dem Abschlußbericht der berufl. Reha der DRV angeschlossen. Aufgrund hat die ARGE gesagt, es soll ein Antrag auf EM- Rente stellen...dies ist im Nov. 2012 geschehen. Auf Anfrage des neuen Psychiaters wurde ein Bericht des derzeitigen Gesundheitszustands erstellt, den hat die DRV auch schon erhalten.
Ich bin jetzt doch etwas verunsichert, was heißt das jetzt konkret?
Gruß
Molly
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