DRV will Erlaubnis, Rehabericht an Gutachter zu schicken
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DRV will Erlaubnis, Rehabericht an Gutachter zu schicken
Die Rentenversicherung hat mich im EM-Rentenverfahren angeschrieben und bittet um die Erlaubnis, meinen Rehabericht an ihre Gutachter schicken zu können. Bemerkenswert finde ich, dass nicht ein Gutachter namentlich genannt ist, sondern sie eine Blankoerlaubnis wollen.
Im Rehabericht steht natürlich viel Schrott und wie toll ich arbeitsfähig bin. Was nun?
Erlaubnis unterschreiben (dann kann ich mir das Ergebnis des Rentenantrags wohl denken), Erlaubnis verweigern (bedeutet das Ablehnung, Verletzung Mitwirkung usw.?) oder Erlaubnis unterschreiben und Gegendarstellung gegen miesen Rehabericht mitschicken (hab gelesen, Gegendarstellungen jucken die DRV-Leute eh nicht)?
Im Rehabericht steht natürlich viel Schrott und wie toll ich arbeitsfähig bin. Was nun?
Erlaubnis unterschreiben (dann kann ich mir das Ergebnis des Rentenantrags wohl denken), Erlaubnis verweigern (bedeutet das Ablehnung, Verletzung Mitwirkung usw.?) oder Erlaubnis unterschreiben und Gegendarstellung gegen miesen Rehabericht mitschicken (hab gelesen, Gegendarstellungen jucken die DRV-Leute eh nicht)?
- Miko
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Re: DRV will Erlaubnis, Rehabericht an Gutachter zu schicken
Hallo christoph,
als du aus der Reha entlassen wurdest, wurdest du ja gefragt wer den Reha Bericht erhalten darf und wer nicht, oder?
Damals hast du entsprechend geantwortet und dabei solltest du auch bleiben.
Schreib denen, dass du das nicht möchtest, weil du ein freies und unvoreingenommenes GA erwartest und keines, in
welchem der GA bereits vorinformiert wurde.
Eine mangelende Mitwirkungspflicht wird man dir nicht nachsagen, denn du machst lediglich
von deinem Recht gebrauch.
Solch ein Handeln wird NICHT darüber entsscheiden von wem du zukünftig dein "Lohn und Brot" erhältst.
als du aus der Reha entlassen wurdest, wurdest du ja gefragt wer den Reha Bericht erhalten darf und wer nicht, oder?
Damals hast du entsprechend geantwortet und dabei solltest du auch bleiben.
Schreib denen, dass du das nicht möchtest, weil du ein freies und unvoreingenommenes GA erwartest und keines, in
welchem der GA bereits vorinformiert wurde.
Eine mangelende Mitwirkungspflicht wird man dir nicht nachsagen, denn du machst lediglich
von deinem Recht gebrauch.
Solch ein Handeln wird NICHT darüber entsscheiden von wem du zukünftig dein "Lohn und Brot" erhältst.
Gruß
Miko
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Re: DRV will Erlaubnis, Rehabericht an Gutachter zu schicken
Miko hat geschrieben: Eine mangelende Mitwirkungspflicht wird man dir nicht nachsagen, denn du machst lediglich
von deinem Recht gebrauch.
Solch ein Handeln wird NICHT darüber entsscheiden von wem du zukünftig dein "Lohn und Brot" erhältst.
Ist das wirklich so? Das wäre ja super. Haben andere hier das schon durchgezogen, dem Gutachter den Rehabericht zu verweigern?
- Miko
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Re: DRV will Erlaubnis, Rehabericht an Gutachter zu schicken
Ob das schon jemand "durchgezogen" hat, weiß ich leider nicht mehr.christoph hat geschrieben: Ist das wirklich so? Das wäre ja super. Haben andere hier das schon durchgezogen, dem Gutachter den Rehabericht zu verweigern?
Ich würde das selbst auf jeden Fall tun.
Man muss das auch immer ein wenig abwägen.
Wenn man in seinem Reha Bericht wahre Sachen drin stehen hat,
also Befunde die absolut die Einschränkungen beschreiben die man hat,
dann raus damit.
Ich kenne (eigene und von anderen) Rehaberichte die exakt erkennen lassen welche Partei
diese Entlassberichte geschrieben haben, und zwar die der DRV.
DRV Reha Einrichtungen würden alle geschlossen werden, wenn die Wahrheit geschrieben würde.
In vielen Endberichten wird behauptet, dass die Reha erfolgreich war und die Arbeitsfähigkeit
wieder hergestellt worden wäre.
Die Wahrheit sieht leider oft ganz anders aus.
Ich wäre sehr vorsichtig das zu behaupten, würde ich von diesen Machenschaften nicht aus aller erster Hand wissen.
Schreibe so wie ich "sagte":
Da ich eine Begutachtung wünsche und erwarte, welche völlig frei und ohne Vorkenntnisse des GA durchgeführt wird,
gebe ich meinen derzeitigen Entlass- u. Befundbericht nicht frei.
Zudem handelt es sich um einen Bericht, welcher nicht mehr der Aktualität entspricht und ich somit eine neue
Begutachtung als erforderlich ansehe.
So, oder so ähnlich kannst du das ja schreiben.
Warte dann auf Antwort!!!
Solche Sätze nehmen dir garantiert nicht die Möglichkeit auf Rente.
Brauchst´ keine Sorgen haben.
Gruß
Miko
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Re: DRV will Erlaubnis, Rehabericht an Gutachter zu schicken
Danke für die Einschätzung. Falls jemand anderes den Bericht verweigert hat, würde ich mich freuen zu lesen, was danach passierte.
Ein Problem ist nämlich: Wenn ich beim Rentenantrag meine Mitwirkungspflicht verletze, streicht die Afa mein ALG I.
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Re: DRV will Erlaubnis, Rehabericht an Gutachter zu schicken
Hallo,
ich habe seinerzeit auch meinen REHA-Bericht freigegeben....die REHA war auch erfolgreich...aber ich wurde arbeitsunfähig entlassen...
so ein Quatsch...aber für die DRVeigene Klinik natürlich von Vorteil....Belegung gesichert, Chefarztposten gesichert...je mehr erfolgreiche REHA's es gibt..
inzwischen läuft mein Rentenantrag schon so lange, da ist der REHA-Bericht nicht mehr unbedingt die Basis der Entscheidung...da kamen inzwischen so viele Gutachten dazu...von daher würde ich heute auch wieder den Bericht freigeben....
die REHA war 09, Rentenantrag Anfang 2010...Klage 2010...letztes Gutachten Ende Nov. 2012....heute erst das Gutachten erhalten, welches am 8.1.2013 vom Gutachter geschrieben wurde...obwohl ich am 27.11.2012 dort zur Begutachtung war..
d.h. 6 Wochen später erst...da weiß der doch gar nicht mehr, wer ich war...
naja, so werden die Antragsteller verarscht...
ich habe seinerzeit auch meinen REHA-Bericht freigegeben....die REHA war auch erfolgreich...aber ich wurde arbeitsunfähig entlassen...
so ein Quatsch...aber für die DRVeigene Klinik natürlich von Vorteil....Belegung gesichert, Chefarztposten gesichert...je mehr erfolgreiche REHA's es gibt..
inzwischen läuft mein Rentenantrag schon so lange, da ist der REHA-Bericht nicht mehr unbedingt die Basis der Entscheidung...da kamen inzwischen so viele Gutachten dazu...von daher würde ich heute auch wieder den Bericht freigeben....
die REHA war 09, Rentenantrag Anfang 2010...Klage 2010...letztes Gutachten Ende Nov. 2012....heute erst das Gutachten erhalten, welches am 8.1.2013 vom Gutachter geschrieben wurde...obwohl ich am 27.11.2012 dort zur Begutachtung war..
d.h. 6 Wochen später erst...da weiß der doch gar nicht mehr, wer ich war...
naja, so werden die Antragsteller verarscht...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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- Miko
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Re: DRV will Erlaubnis, Rehabericht an Gutachter zu schicken
Verweigerung ist was anderes.christoph hat geschrieben:Danke für die Einschätzung. Falls jemand anderes den Bericht verweigert hat, würde ich mich freuen zu lesen, was danach passierte.
Ein Problem ist nämlich: Wenn ich beim Rentenantrag meine Mitwirkungspflicht verletze, streicht die Afa mein ALG I.
Verweigerung ist, wenn du einer Aufforderung / Anordnung nicht nachkommst.
Dein Bericht ist immer noch DEIN BERICHT.
Wozu gibt es denn schließlich Schweigepflichten???
Also: Nicht so ängstlich, lieber christoph.



Gruß
Miko
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Re: DRV will Erlaubnis, Rehabericht an Gutachter zu schicken
Hallo christoph,
warum will man wohl dem GA einen Rehabericht zukommen lassen. Doch sicher nur, um die Punkte aufzugreifen und auszufeilen, die später störend sein könnten. Der GA hat durch eigene Untersuchung seine Feststellungen zu machen, sonst nichts.
Und Deine Bedenken solltest Du auch vergessen:
Wenn übrigens ein solches Recht, das dann auch zum Vorhalt einer Verweigerungshaltung führen könnte, seitens der DRV bestünde, würde sie sicher nicht bitten, bestenfalls darüber informieren.
Gruss
Sekundant
warum will man wohl dem GA einen Rehabericht zukommen lassen. Doch sicher nur, um die Punkte aufzugreifen und auszufeilen, die später störend sein könnten. Der GA hat durch eigene Untersuchung seine Feststellungen zu machen, sonst nichts.
Und Deine Bedenken solltest Du auch vergessen:
Wie schon gesagt wurde, machst Du nur von Deinem Recht gebrauch und verweigerst schliesslich nicht ein dem GA oder der Rentenversicherung zustehendes Recht. Auf zustehende Rechte zu bestehen kann nicht als Verletzung der Mitwirkungspflicht ausgelegt werden; das würde das Persönlichkeitsrecht und damit ein Grundrecht ad absurdum führen.christoph hat geschrieben: Ein Problem ist nämlich: Wenn ich beim Rentenantrag meine Mitwirkungspflicht verletze, streicht die Afa mein ALG I.
Wenn übrigens ein solches Recht, das dann auch zum Vorhalt einer Verweigerungshaltung führen könnte, seitens der DRV bestünde, würde sie sicher nicht bitten, bestenfalls darüber informieren.
Gruss
Sekundant
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