Privatinsolvenz und Auto

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
HeikeFee
Beiträge: 23
Registriert: So 2. Dez 2012, 07:30
Hat sich bedankt: 3 Mal

Privatinsolvenz und Auto

Ungelesener Beitrag von HeikeFee » Sa 26. Jan 2013, 08:56

Hallo,
wie ja schon mal hier geschrieben läuft bei mir leider die Privatinsolvenz seit Ende November. Ich dachte, bevor ich wieder unnötig Ärger und Stress bekomme, frag ich euch mal nach Erfahrungen oder Tipps. Es geht um mein Auto. Ich fahre einen Renault Clio Baujahr 2002. Laut Liste wäre der noch ca. 1500Euro wert. Allerdings stehen Reparaturen an die Werkstattkosten von ca. 750Euro verursachen werden. Ohne diese Reparaturen wird er im Sommer nicht durch den TÜV kommen.
Mein Treuhänder sagte mir mal am Telefon, das sie das Auto dann irgendwann mal einem Gutachter zeigen wollen, um zu sehen wieviel es noch Wert ist und ob sie es einziehen. Mir ist klar das ich daran mitarbeiten muss das meine Schulden irgendwie bezahlt werden, aber ohne Auto bin ich total aufgeschmissen.
Ich wüsste gar nicht wie ich Einkäufe erledigen sollte, die Sachen zu schleppen, dazu fehlt mir die Kraft. Oder Arztbesuche mit Bus und Bahn...ich bin froh wenn ich sitzen kann und nicht rumlaufen muss. Es geht einfach nicht...ich weiss nicht wie ich das alles schaffen soll ohne Auto.

So, nun hab ich die Möglichkeit mein Auto reparieren zu lassen, ich müsste nur das Material bezahlen, alles andere wäre ein Freundschaftsdienst. Aber wenn ich das mache, dann ist mein Auto wieder im Wert gestiegen und wird mit Sicherheit eingezogen sobald er beim Gutachter war.
Wenn ich das nicht reparieren lasse, wird mir irgendwann der Zahnriemen um die Ohren fliegen und die Bremsen werden auch ihren Dienst aufgeben. Ohne Bremsscheiben fährt es sich nicht so gut. Das hiesse dann auch ohne Auto klarkommen.

Was mache ich denn nun??? Wie lange hat der Treuhänder Zeit mein Auto begutachten zu lassen? Oder kann er das die ganze Insolvenzzeit über???

Einfach sagen...Auto ist verschrottet geht ja auch nicht, da will er bestimmt einen Nachweis drüber haben. Verkaufen geht auch nicht, einen Nachweis will er mit Sicherheit. Auto abmelden und stehen lassen, meine Freundin würde den Wagen auf sich anmelden und ich könnte weiter fahren damit. Macht das Sinn? Geht das überhaupt? Der Treuhänder will doch bestimmt wissen was aus dem Auto geworden ist, wenn ich den abmelde...

Ehrlich, ich bin schon kurz davor mir da ein paar Beulen reinzufahren, damit ich das behalten kann... :nein:

LG, Heike

Benutzeravatar
Blacky
Administrator
Beiträge: 2580
Registriert: Mi 30. Dez 2009, 20:41
Wohnort: Lippe
Hat sich bedankt: 1340 Mal
Danksagung erhalten: 807 Mal

Re: Privatinsolvenz und Auto

Ungelesener Beitrag von Blacky » Sa 26. Jan 2013, 09:29

Eigenes Auto:

Das eigene Auto wird der Insolvenzverwalter auf jeden Fall verwerten wollen.

Hierzu wird Sie der Insolvenzverwalter zunächst fragen, ob Sie das Auto behalten wollen.

Falls ja, müssen Sie das Auto auf Ihre Kosten bewerten lassen und ihm dann den ermittelten Wert zur Insolvenzmasse bezahlen (d. h., Sie kaufen dem Insolvenzverwalter Ihr eigenes Auto ab).

Falls nein, nimmt der Insolvenzverwalter das Auto weg und verkauft es an einen Verwerter.

Selbst ein altes Auto, das nicht einmal ein Gerichtsvollzieher mehr pfänden würde, wird der Insolvenzverwalter verwerten wollen.

Ihr Auto ist aber pfändungsgeschützt, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Bestätigungsschreiben erhalten, wonach Sie das Fahrzeug zur Ausübung Ihres Berufes brauchen. Legen Sie dem Insolvenzverwalter dieses Bestätigungsschreiben vor und er lässt Sie in Ruhe.

Viele betroffene Schuldner übertragen Ihr Auto kurz vor dem Insolvenzverfahren noch auf einen Freund. Das ist auch eine wirksame Methode, um das Auto zu behalten, aber leider verboten und darf von mir deswegen nicht empfohlen werden.

Erwischt Sie der Insolvenzverwalter, beispielsweise weil das Kfz-Finanzamt gepetzt hat, kann es sein, dass Sie ihm den Wert des Autos erstatten müssen.

Die Übertragung des Fahrzeuges von erheblichem Wert kurz vor dem Insolvenzverfahren wäre auch als Bankrott strafbar, eine sehr üble Strafnorm, welche die gesamte Restschuldbefreiung verhindern wird.

So, nun kennen Sie die Rechtslage. Es bleibt Ihrer Moral und Risikobereitschaft überlassen, wie Sie mit Ihrem Auto verfahren werden.

Quelle:ra-franzke


Edit sagt noch:Menschen mit Schwerbeschädigtenausweis haben nicht automatisch ein Recht auf ihr Auto. Ist der Insolvenzverwalter "doof" und will er Ihnen das Auto streitig machen, muss das Gericht feststellen, ob die Wegnahme berechtigt ist. Ein kompliziertes Verfahren, Ausgang ungewiss.

Will der Schuldner das Auto behalten, kann er dem Insolvenzverwalter abkaufen. Damit der Kaufpreis so gering wie möglich wird, verrate ich Ihnen folgenden Trick:

Lassen Sie sich anstelle eines teuren Wertgutachtens von zwei befreundeten KfZ-Werkstätten zwei Kaufangebote ausstellen, zu einem möglichst niedrigen Preis.

In der Regel akzeptieren die Insolvenzverwalter diese Kaufangebote anstelle eines Wertgutachtens und geben sich mit dem genannten Ankaufspreis zufrieden.

Möglich ist es, dass ein Freund des Schuldners ein / das Auto kauft und ihn damit fahren lässt. Der Schuldner darf die Kraftfahrzeugversicherung auf seinen Namen laufen lassen. :aha:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



Bild

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Privatinsolvenz und Auto

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 27. Jan 2013, 04:45

Hallo Heike, :smile:
wie ja schon mal hier geschrieben läuft bei mir leider die Privatinsolvenz seit Ende November. Ich dachte, bevor ich wieder unnötig Ärger und Stress bekomme, frag ich euch mal nach Erfahrungen oder Tipps. Es geht um mein Auto. Ich fahre einen Renault Clio Baujahr 2002. Laut Liste wäre der noch ca. 1500Euro wert. Allerdings stehen Reparaturen an die Werkstattkosten von ca. 750Euro verursachen werden. Ohne diese Reparaturen wird er im Sommer nicht durch den TÜV kommen.
Das hört sich ja nicht wirklich rosig an, ist dem Treuhänder denn der aktuelle Zustand des Fahrzeuges bekannt, wann wäre der TÜV fällig, wann die nächste Steuer ???
An deiner Stelle würde ich diese "Verwertungsfrage" für die Insolvenzmasse erst mal endgültig klären, bevor du da noch Geld reinsteckst, um den Wert zu "erhöhen"...

Wie hoch sind denn deine Schulden (ca.) insgesamt, auch davon wird oft abhängig gemacht, ob es sich noch lohnt ältere Autos zu verwerten, denn das erfordert großen Aufwand und das finanzielle Ergebnis ist oft sehr fraglich.
Mein Treuhänder sagte mir mal am Telefon, das sie das Auto dann irgendwann mal einem Gutachter zeigen wollen, um zu sehen wieviel es noch Wert ist und ob sie es einziehen.


NAJA, ganz so einfach kann sich dein TH (Treuhänder) die Sachen nun auch wieder nicht machen, bitte regele solche Sachen (wegen der PI) generell NUR schriftlich, hier solltest du von Beginn an auf Rechtssicherheit achten.

@Blacky hat dir ja schon einige grundsätzliche Infos dazu geschrieben und ich schreibe dir einfach mal, wie das bei mir gelaufen ist und wie du am Besten (aus meiner Sicht) weiter vorgehen solltest.

Hast du die ganzen Unterlagen /Vermögensaufstellung schon alles beim HT abgeliefert, ich nehme mal an JA (wann war das ?), denn dein Konto wurde ja auch schon überprüft...
Der TH kann sich nicht "irgendwann" mal um das Auto kümmern (wenn er es zur Masse nehmen will), das MUSS er dann umgehend machen, denn es "gehört" bis zu einer anderen Entscheidung eigentlich erst mal ihm...wenn er eine Wertermittlung haben will, dann muss er die selber veranlassen (und bezahlen), du brauchst dich da nicht selber drum kümmern.

Meine TH hat es sich auch sehr leicht gemacht, ich sollte mein (unser) Auto (BJ 96 :grinser: ) selber schätzen und das in diesem Vermögens-Formular eintragen, hast du selbst schon irgendwelche schriftlichen Angaben zum aktuellen WERT des Fahrzeuges gemacht :confused:
Ich habe damals angegeben, der Wagen wäre höchstens noch 300 € wert, habe auch förmlich "gebettelt" den Wagen behalten zu dürfen, zumal wir den mal gemeinsam gekauft hatte und eigentlich nur noch der Dopa damit fährt (zum Reha-Sport z.B.) ...

Meine TH teilte mir zunächst gnadenlos mit, dass sie den Wagen verwerten wird, es sei denn ich würde den für die (von mir genannten) 300 € aus der Masse freikaufen, zudem bekam ich auch noch eine "Nachforderung von Kfz-Steuern", die ich umgehend begleichen sollte beim Finanzamt ... konnte ich nicht nachvollziehen und fragte beim Finanzamt nach, denn die Steuern waren für das letzte Jahr voll bezahlt worden, ich wußte nicht wieso ich da nun was "nachzahlen" sollte, meine Kfz-Steuer war auf dem Laufenden.

Die vom Finanzamt waren sehr nett und meinten nur, "das würden die TH öfter mal so machen", der Betrag ab Eröffnung der Inso bis zur nächsten Fälligkeit wird bei Insolanern separiert weitergeführt, bis klar ist wo das Auto bleibt und die entstehende Differenz wurde von mir (durch die Anweisung der TH) erneut gefordert, damit sie dann den entstehenden "Überschuß" (für das letzte Kfz-Steuerjahr) beim Finanzamt einstreichen kann ... :jaa: :cool:

Also habe ich meiner TH mitgeteilt, dass ich keine Kfz-Steuerschulden habe und diesen Betrag daher auch nicht überweisen werde, im Übrigen möge sie sich doch bitte JETZT um ihr Auto kümmern, wenn sie es verwerten möchte, dann dürfe ich es ja wohl nicht mehr nutzen, was wäre denn wenn was passiert, wer ist dann zuständig, dazu möge sie mir bitte konkrete Informationen geben.
Ich sei finanziell nicht in der Lage ihr das Auto abzukaufen, zudem sei die nächste Jahres-Steuer bald fällig, die ich nicht mehr entrichten kann und werde, wenn der Wagen aktuell eigentlich schon ihr gehört, dann müsse SIE sich auch darum kümmern, den bei uns abzuholen, sonst wird der Wagen abgemeldet. :Gruebeln: :teufel:

Wir hatten uns inzwischen schon fast damit abgefunden, nun bald kein Auto mehr zu haben, denn diese Vorgehensweise hat mich auch langsam ganz schön wütend gemacht :Wut: , dann sollte sie sich gefälligst, um das Auto SELBER kümmern, es abholen (lassen) und verwerten ... wahrscheinlich hätte sie nicht mal 100 € mehr dafür ersteigert bekommen ... :glotzen:

Wenige Tage danach bekam ich ein Schreiben von ihr, dass sie den PKW mit dem Kennzeichen XXX SOFORT aus der Insolvenzmasse frei gibt und ich somit wieder Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten sei ... :jaa: :cool: :lachen: :Yeah:

Sie hatte wohl keine Lust (mehr) sich die ganze Arbeit mit der Verwertung zu machen, denn der mögliche "Gewinn" hätte in keinem Verhältnis zu meiner Schuldensumme gestanden, die entsorgen den ja nicht, der soll ja versteigert werden...was glaubst du wohl was dein Auto (ohne Reparatur und fast ohne TÜV) in einer Versteigerung noch bringen wird... :confused: :Gruebeln:

Darum MUSS sich der TH kümmern, nicht du selber, der ist im Prinzip aktuell (theoretisch) der Eigentümer, du darfst den jetzt gar nicht veräußern, damit müßte der TH einverstanden sein und würde dann das Geld von dir verlangen können, aber der will ja möglichst viel dabei rausbekommen ... für deine Gläubiger ...
Hast du den schon persönlich kennengelernt, schon DIREKT mit ihm telefoniert, ich kenne meine TH persönlich überhaupt nicht, lief alles nur postalisch oder über ihre Sekretärin, die war schlichtweg zu FAUL überhaupt mal hier zu mir vor Ort zu kommen...

Nun zurück zu dir und dem was du jetzt meiner Ansicht nach tun könntest.
Mir ist klar das ich daran mitarbeiten muss das meine Schulden irgendwie bezahlt werden, aber ohne Auto bin ich total aufgeschmissen.
Ich wüsste gar nicht wie ich Einkäufe erledigen sollte, die Sachen zu schleppen, dazu fehlt mir die Kraft. Oder Arztbesuche mit Bus und Bahn...ich bin froh wenn ich sitzen kann und nicht rumlaufen muss. Es geht einfach nicht...ich weiss nicht wie ich das alles schaffen soll ohne Auto.
Setze dich hin und schreibe all das auf, belege diese Fakten möglichst mit entsprechenden Attesten deiner Ärzte usw, und bitte darum dir das Fahrzeug ohne Geldforderung aus der Masse freizugeben, da du schon nicht weißt wovon du die notwendige Reparatur /TÜV und alles was so demnächst anliegt finanzieren sollst, da würden dir eventuell Freunde zur Seite stehen (im Moment darfst du mit dem Auto eigentlich gar nichts mehr machen, aber solange dir der TH das nicht schriftlich mitteilt ... :Gruebeln: ).

Das Ganze schreibst du BITTE dringend (Übergabe-Einschreiben) an das zuständige Insolvenz-Gericht, den zuständigen Rechtspfleger/Richter für deinen Inso-Fall, die notwendigen Daten dafür findest du in den Unterlagen, die du vom Gericht bekommen hast, vergiss das Aktenzeichen nicht.

Dann hilft eigentlich nur noch "BETEN", aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass man mit denen sehr gut auskommen kann und das Wichtigste ist die Tatsache, dass die dem TH gegenüber Weisungen erteilen können, wenn die also bestimmen du darfst dein Auto behalten dann KANN der TH da NIX mehr gegen machen, dann bekommst du auch so einen Freigabe-Brief und dieses Kapitel ist erledigt.
So, nun hab ich die Möglichkeit mein Auto reparieren zu lassen, ich müsste nur das Material bezahlen, alles andere wäre ein Freundschaftsdienst. Aber wenn ich das mache, dann ist mein Auto wieder im Wert gestiegen und wird mit Sicherheit eingezogen sobald er beim Gutachter war.
Wenn ich das nicht reparieren lasse, wird mir irgendwann der Zahnriemen um die Ohren fliegen und die Bremsen werden auch ihren Dienst aufgeben. Ohne Bremsscheiben fährt es sich nicht so gut. Das hiesse dann auch ohne Auto klarkommen.
Kannst ruhig im sachlichen Rahmen auch schildern, dass du nicht weißt, wie du dich jetzt wegen dem Auto verhalten sollst, denn dein TH (Herr XXX) hat dir dazu noch keine Anweisungen /Informationen (schriftlich) gegeben, auch die weitere Nutzung durch dich ist aktuell nicht geklärt und ob du überhaupt noch Reparaturen durchführen lassen sollst /kannst /darfst ...
Was mache ich denn nun??? Wie lange hat der Treuhänder Zeit mein Auto begutachten zu lassen? Oder kann er das die ganze Insolvenzzeit über???
Wie ich schon von meinem Auto geschildert habe, wird das üblicherweise alles bei Beginn der PI geklärt und geregelt, entweder das Fahrzeug geht in die Masse (dann MUSS sich der TH auch umgehend darum kümmern, dass es gemacht wird) oder das Auto bleibt bei dir zu konkreten Bedingungen (gegen "Ablöse" /oder kostenfrei) und wird schriftlich aus der Masse freigegeben, dann ist Schluß für den TH, dann gehört das Auto wieder dir alleine und du kannst damit machen was du willst.

Auch irgendwelche Wertsteigerungen durch Reparaturen haben den dann nicht mehr zu interessieren, versuche es direkt über das Gericht dein Auto freizubekommen, bei mir hatte die TH "schlechte Karten" wegen der Trixerei beim Finanzamt, ich denke mal das war auch der Grund für die plötzliche bedingungslose Freigabe ...du kannst es auf jeden Fall wegen deiner Gesundheit versuchen, da ist es mal egal ob Richter Ärzte sind, manchmal sind sie menschlicher als die Treuhänder.

Einen Versuch ist es allemal wert. :ic_up:
Einfach sagen...Auto ist verschrottet geht ja auch nicht, da will er bestimmt einen Nachweis drüber haben. Verkaufen geht auch nicht, einen Nachweis will er mit Sicherheit. Auto abmelden und stehen lassen, meine Freundin würde den Wagen auf sich anmelden und ich könnte weiter fahren damit. Macht das Sinn? Geht das überhaupt? Der Treuhänder will doch bestimmt wissen was aus dem Auto geworden ist, wenn ich den abmelde...
Nein, wie schon geschrieben darfst du im Moment eigentlich NICHTS mehr ohne Genehmigung des TH mit dem Wagen machen, er hätte dir eben auch schon mitteilen müssen, dass es so ist und wann er sich den Wagen zur Verwertung holen will...
Ich denke mal auch bei dir wird der Wert des Fahrzeuges in keinem sinnvollen Verhältnis zur Schuldensumme stehen, das wird der Richter dabei auch beachten, denn den "geschätzen" 1200 € stehen ja auch erst noch weitere Kosten, bis zur Versteigerung gegenüber, so dass der Rein-Erlös einer Versteigerung vermutlich sehr gering sein wird, es ist eigentlich unwirtschaftlich, den Wagen überhaupt in die Insolvenzmasse zu nehmen.

Daher habe ich große Hoffnungen, wenn du den Angriff auf Herz und Verstand beim Inso-Gericht wagen würdest, der TH bekommt dann auch dein Schreiben, in Kopie vom Gericht (zur Information) und hoffendlich die Anweisung, das Auto ohne Bedingungen /Kosten an dich freizugeben...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

HeikeFee
Beiträge: 23
Registriert: So 2. Dez 2012, 07:30
Hat sich bedankt: 3 Mal

Re: Privatinsolvenz und Auto

Ungelesener Beitrag von HeikeFee » So 27. Jan 2013, 08:44

Hallo,
puh, das ist viel Zeug zu lesen, ob ich das jetzt alles so richtig verstanden habe???

Der TÜV ist im September fällig. Steuer wäre eigentlich jetzt im Januar dran gewesen, habe aber davon komischerweise auch noch nichts gehört. Meine Schulden belaufen sich auf ca. 20.000 Euro, und zum Auto habe ich noch keine schriftlichen Angaben gemacht. Habe auch noch nichts schriftlich bekommen vom TH was das betrifft. In einem der ersten Schreiben stand aber mal, das sie das Auto wohl eventuell verwenden wollen um die anfallenden Kosten für die Insolvenz zu begleichen.

Hab noch mal nachgesehen...im Beschluss vom Amtsgericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht:

"Der Schuldnerin werden
für das Eröffnungsverfahren, das Hauptverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren die Verfahrenskosten gem. § 4 a Abs. 1, 3 InsO
gestundet, soweit das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichend sein wird, um diese Kosten zu decken (Verwertung PKW)."


Das hiesse dann ja, das die erst nach den 6 Jahre PI mein Auto verwerten wollen um die Verfahrenskosten zu begleichen???


Ok, auch wenn es so sein sollte...mein erster Weg wäre dann jetzt erstmal zum Doc und mir ein Attest/Gutachten zu besorgen, das ich das Auto aus gesundheitlichen Gründen brauche. Richtig :confused:

Damit wende ich mich dann per Einschreiben an das Inso-Gericht und schildere alles so wie hier.

Dann setz ich mich ins stille Eckchen und bete...

Oh mann, hoffentlich klappt das.

Vielen Dank schonmal, wie immer habt ihr mir wieder mal sehr geholfen.

LG, Heike

Benutzeravatar
Miko
Gesperrt
Beiträge: 4020
Registriert: Mi 30. Dez 2009, 14:20
Wohnort: Hochschwarzwald
Hat sich bedankt: 24 Mal
Danksagung erhalten: 735 Mal

Re: Privatinsolvenz und Auto

Ungelesener Beitrag von Miko » So 27. Jan 2013, 12:05

Wenn das Auto für eine Arbeitsplatzsuche (auch in absehbarer Zeit und nicht heute und nicht morgen) gebraucht wird, dann
wird es definitiv nicht mit verwertet. :icon_e_wink:
Gruß
Miko

Benutzeravatar
Hamburger Deern
Beiträge: 584
Registriert: Di 13. Mär 2012, 22:48
Wohnort: Hamburg
Hat sich bedankt: 444 Mal
Danksagung erhalten: 724 Mal

Re: Privatinsolvenz und Auto

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mo 28. Jan 2013, 00:44

kommt wohl auch immer ein wenig auf den Anwalt an
lass dir ein Attes von deinem Arzt schreiben das du den PKW für zwingend notwendige Arztbesuche benötigst!
Dann ist natürlich wichtig welchen Wert ein PKW noch hat,logo
Mir hat ein Attest vom Arzt sehr geholfen derzeit ging es allerdings auch um tägliche Infusionen
Ich durfte den PKW behalten und dann war er kurz danach eh Schrott :traurig:
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste