ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 14. Jan 2013, 01:37

Hallo Pfirsich, :smile:

fange mal oben an, hast ja eine geballte Ladung Neuigkeiten ... :lachen: :groehl: :applaus:
Ich hoffe der "finale Schlag" hat noch so 2-3 Tage Zeit (die wissen ja nicht, wann du die Post bekommen hast), ich muß erst meine "alte PC-Möhre" als Notbehelf anschließen, damit ich (hoffendlich) vernünftig was in "Word" schreiben kann, am (uralten) Läppi mit der "Fummel-Tastatur" und nur WordPefect drauf, ist das einfach nur nervig mit der Schreiberei, unser anderer PC hat leider am Wochenende den Geist aufgegeben ... :Heiss:
Zuletzt legte sie mir eine Eingliederungsforderung vor, ich müsste aber nicht zwingend JETZT schon unterschreiben, aber es wäre schon besser, damit man besser zusammen arbeiten kann und sie hielt mir den Kulli hin.....bla bla bla. Ich sagte sofort, dass ich das NICHT JETZT unterschreiben werde.
du meinst sicher eine Eingliederungsvereinbarung (EGV), hast du die mitgenommen ...neugierig bin auf den "förderlichen Inhalt" ...schön aufheben, für den AfA-Besuch "nach der Rente", dann kannst du (wenn erforderlich) dran erinnern, was man so "Tolles mit dir vorhatte" und wie man dich unterstützen wollte ... :Neugierig:
JUHUUUUUUUUUUUUUUUUUUUU heute kam doch wirklich per Post der Bescheid.
SUUUPER, so wirst du dich ohnehin nur noch "brav" verabschieden, schriftlich (Übergabe -Einschreiben oder auch einfach per Fax) reicht völlig, dafür brauchst du dir den Weg nicht extra nochmal antun.
Möchtest du das direkt nur bei der TL machen, sollte eigentlich reichen oder allgemein an die AfA in "Ping-Pong", falls die auch gerade krank sein sollte ...???

Kann @Vrori nur zustimmen, das blöde Gesicht würde ich auch gerne sehen, wenn sie deinen EM-Renten-Bescheid in den Händen hält. :icon_e_wink: :cool:
Ich habe ja rückwirkend zum 01.09.2012 die volle EM-Rente genehmigt bis zum 28.02.2014. Das sind ja dann ca. 18 Monate. Ich dachte die genehmigen die "ZeitRente" für 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre. Bei mir sind es jetzt dann ja 1,5 Jahre.
Ich will mich ja nicht beschweren, bin froh das es überhaupt genehmigt wurde oder haben die sich da vertan?
Das sind sogar ganz genau 18 Monate, es gibt KEINE feste Vorgabe wie begrenzt wird, nur die Höchstdauer beträgt 3 Jahre, es gab auch schon für 6 Monate eine Bewilligung oder für 9, das machen die ganz nach Lust und Laune.
Die erste Monatszahlung soll ab.01.03.2013 gezahlt werden. Also bekomme ich die erste Zahlung ja erst Ende März oder?
Achte bitte genau darauf, wieviel sich die AfA erstatten läßt, denn dort hast du ja für Dezember zuletzt was bekommen, die schaffen immer einen Monat "Luft" für die Verrechnungen mit den Vorleistern.
So mir wurde jetzt der Betrag genannt, der mir zurückgezahlt wird vom 01.09.2012 bis zum 28.02.2013. Und davon holt sich die Krankenkasse und die AfA erst Ihre gezahlten Beiträge zurück.
Nein, nicht ganz, das mit den Sozialversicherungs-Beiträgen hat dir ja @Vrori schon erklärt, die werden jetzt nur "umgeschichtet", bitte richte dich bei allen Berechnungen NUR nach deiner Netto-Rente und den Netto-Beträgen die du selbst von KK und AfA bekommen hast, der Rest muß dich gar nicht interessieren.
Denn die DRV zahlt ja z.B. die hälfte von der Krankenversicherung.
Stimmt nicht ganz, die DRV überweist den VOLLEN Beitrag und deine 50% werden von deiner Bruttorente abgezogen, nur die Pflegeversicherung muss man komplett alleine übernehmen, ist aber von der Brutto-Rente auch schon weg, auf dein Konto kommt NUR die Netto-Rente, so wie früher dein Lohn vom AG, da war ja auch schon alles abgezogen. :ic_up:
Also die EM-Rente ist jetzt genau 74 Euro höher als das ALG 1, aber ca. 100 Euro weniger als das Krankengeld war.
Brutto-Rente oder Netto-Rente ????? :confused:

Für Dezember bekommst du dann die 74 € von der DRV nachgezahlt, November solltest du taggenau ausrechnen für KG und ALG, üblicherweise hast du ja auch die Tagesbeträge im Bescheid stehen, denke daran, dass der volle Monat immer 30 Tage hat bei solchen Zahlungen.
Deine NETTO-Rente teilst du auch durch 30 Tage, dann solltest du feststellen können wie sich das auswirkt.
Für die KK-Tage brauchst du NICHTS nachzahlen auch wenn der jeweilige tagesgleiche Betrag höher war, die bekommen NUR deinen Netto-Rentenbetrag (pro TAG) zurück.

Ich denke nicht, dass du erst Ende März Geld von der DRV bekommen wirst, die Abrechnungen mit den Vorleistern gehen meist ziemlich schnell und bei dir sind es ja auch keine besonders langen Zeiträume ...
Da die Afa (sehr wahrscheinlich) nicht mehr für Januar zahlen wird, könnte ich mir vorstellen, dass du spätestens ENDE Februar, die Nachzahlungen (für Januar und Februar wäre das ja die komplette EM-Rente !!!) erhalten wirst.

Vielleicht werden es auch zwei getrennte Zahlungen, wenn die schon früher fertig sind, bekommst auf jeden Fall dann Post von der DRV über den Abschluß dieser Aktion und wenige Tage danach ist dann auch das Geld da.

Aber du siehst das schon richtig, dass da oft eine echte Zahlungslücke entsteht, wo es mal wieder Niemanden interessiert wie der "Neurentner" das "überlebt" ... :Ohnmacht:
Hilfst du mir noch mal mit deiner unverkennbaren, "fiesen" Art noch mal der AfA einen auf den Deckel zu geben? Ich würde mich wirklich freuen, denn mit deiner Erfahrung, fällt dir bestimmt noch so das eine und andere ein, worauf ich niemals gekommen wäre Natürlich nur, wenn du etwas Zeit für mich hast.


Ja gerne, aber gib mir bitte noch ein wenig Zeit, die AfA läuft dir ja nicht gleich weg (siehe OBEN), du " darfst ja jetzt auch mal ganz offiziell marode sein", per Fax geht natürlich auch und ich denke ein kleines "Beischreiben" (zur Bescheidkopie) sollte genügen.
Nicht, dass ich keine Lust hätte denen so richtig die Ohren langzuziehen, wirklich was bringen wird es dir aber im Moment auch nicht mehr und bis du da mal wieder hingehen mußt, haben die das alle sowieso schon wieder vergessen. :Gruebeln:
Die KK meldet sich von alleine bei dir, bekommst dann auch eine neue Versicherungskarte (Status 5 / Rentner). :ic_up:
@Doppeloma hat mir aber mal geschrieben, das von der Rente bei mir doch noch die Arbeitslosenversicherung abgezogen wird, da ich dann nach der EM-Rente, falls ich immer noch nicht arbeiten könne, dann wieder weiter ALG 1 bekommen müsste. Weiß da jemand mehr?
Üblicherweise ist das auch so bei einer Zeitrente direkt aus dem Arbeitslosengeld, ich nehme an bei dir verzichtet man da im Moment drauf, weil dein Anspruch bei der AfA noch reichlich vorhanden ist und auch weiterhin erhalten bleibt, bis deine Zeitrente abläuft.
Ob das stimmt kann dir nur die DRV selbst beantworten, bisher war mir das so bekannt, aber das gilt nur wenn man direkt vor der EM-Rente noch ALGI bezogen hat und das ist ja bei dir der Fall, die aktuellen Ansprüche verfallen aber in 18 Monaten noch nicht... :confused: :Gruebeln:
Muss ich jetzt die Beiträge dann rückwirkend nachzahlen?
NEIN, machst dir viel zuviele Gedanken um diese ganzen Versicherungs-Beiträge, die DRV übernimmt jetzt rückwirkend diese Beiträge für die Rentenzeit, dann IST doch ALLES bezahlt, du selber bekommst doch NUR die NETTO-Rente, um den Rest brauchst du dich nicht zu kümmern.
Wenn es davon was AN DICH zurückzuzahlen gibt, dann melden die sich schon, ich bekam z.B. die K-Versicherung für 10 Tage erstattet, vor dem Übergang in Hartz 4 mußte ich für ein paar Tage selber zahlen, weil wir erst zum Dezember ins SGB II gewechselt haben und nicht direkt als mein ALGI zu Ende war.

Das bekam ich dann zurück, weil ich ja nun Rentner war (auch in diesen 10Tagen).
Jetzt bekommt die AfA ja Geld von der DRV zurück,


Richtig, die AfA bekommt diesen Betrag zurück, der liegt aber schon bei der Krankenkasse und bleibt da auch.
aber die DRV zieht für den Zeitraum ja von der EM-Rente nochmals wieder Krankenkassenbeiträge ab,


Ja sicher, von deiner EM-Rente sind diese Beiträge (50 % plus Pflegeversicherung von dir ab Beginn deiner Rente) nun mal fällig und die anderen 50 % legt die DRV dazu, damit ersetzt sie sich sozusagen selber die Erstattung an die AfA, denn die KK hat ja das Geld schon erhalten.

Für die Krankengeld-Monate läuft das ähnlich, da warst du "beitragsfrei" versichert, nun bekommt die KK ihren (vollen) Beitrags-Anteil von der DRV (aus deiner Rente + DRV-Anteil) in ihren Topf gezahlt und dann stimmt die Rechnung wieder.
Da ist NIX doppelt, du bekommst ja auch rückwirkend NUR die NETTO-Rente ausgezahlt und nicht Brutto ...
Die schieben das jetzt nur endgültig in die Krankenversicherung der Rentner.
obwohl die ja schon von der AfA für den Zeitraum gezahlt wurden.
deswegen wollen die das ja jetzt auch zurück haben, aber nicht von dir sondern von der DRV :ic_up: :lesen:

Es ist nicht schlimm wenn du das nicht verstehst, rechne immer NUR mit den NETTO-Beträgen, die du auch zum Ausgeben auf deinem Konto hattest, dann passt das schon. :jaa: :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Mo 14. Jan 2013, 14:11

Hallo Doppeloma :umarm: , :Bussi:

du schlummerst bestimmt gerade friedlich in deinem Bettchen :Bett: :icon_e_wink: edit: mittlerweile wohl doch nicht mehr, denn ich konnte erst jetzt weiterschreiben....mit Baby auf dem Arm, ging es heute morgen schwieriger, besonders wenn die Kleine so herzzerreißend weint :grinser:
Ich hoffe der "finale Schlag" hat noch so 2-3 Tage Zeit (die wissen ja nicht, wann du die Post bekommen hast), ich muß erst meine "alte PC-Möhre" als Notbehelf anschließen, damit ich (hoffendlich) vernünftig was in "Word" schreiben kann, am (uralten) Läppi mit der "Fummel-Tastatur" und nur WordPefect drauf, ist das einfach nur nervig mit der Schreiberei, unser anderer PC hat leider am Wochenende den Geist aufgegeben ...
Ja klar hat das Zeit, wie gesagt ich bin ja froh, dass du mir überhaupt so sehr hilfst, da mache ich bestimmt keinen Druck, auch wenn ich manchmal etwas ungeduldig bin :grinser: :grinser: :grinser:
Hmmmmmm schade, da wäre endlich mal was gewesen wo ich dir/euch hätte helfen können, leider wohnt ihr zu weit weg. Ich kenne mich mit PC Reparaturen eigentlich ziemlich gut aus und das ist mein Hobby, da kann ich mich gut mit ablenken, gerade wenn ich nachts nicht schlafen kann usw. Das wäre jetzt endlich mal die Chance gewesen nach dem Motto " Eine Hand wäscht die Andere". Also wenn der PC nicht gleich in Rauch aufgegangen ist, dann hätte ich da sicherlich was machen können.
du meinst sicher eine Eingliederungsvereinbarung (EGV), hast du die mitgenommen ...neugierig bin auf den "förderlichen Inhalt" ...schön aufheben, für den AfA-Besuch "nach der Rente", dann kannst du (wenn erforderlich) dran erinnern, was man so "Tolles mit dir vorhatte" und wie man dich unterstützen wollte ...
Oh ja sorry, die meinte ich auch. Die TL sagte mir ja, dass das noch keine "richtige" wäre, sondern nur als Info für mich, wann ich wieder telefonisch einen Termin da ausmachen soll ?!? :confused: :confused: :Gruebeln:
Da steht nur drin " nächsterTermin am 04.02.2013 -> dahinter mit Kulli hat sie "vereinbaren" geschrieben.
Dann als Ziel : Klärung Sachstand Antrag auf EM-Rente/ Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
1. Leistungen der Agentur für Arbeit : Neues Beratungsgespräch

2. Bemühungen von Herrn XXX : Kontaktaufnahme Rentenversicherung, Sachstand Antrag auf EM-Rente, Sachstand Antrag auf Leistungen zur Teilhabe/ Antrag noch laufend?
SUUUPER, so wirst du dich ohnehin nur noch "brav" verabschieden, schriftlich (Übergabe -Einschreiben oder auch einfach per Fax) reicht völlig, dafür brauchst du dir den Weg nicht extra nochmal antun.
Möchtest du das direkt nur bei der TL machen, sollte eigentlich reichen oder allgemein an die AfA in "Ping-Pong", falls die auch gerade krank sein sollte ...???
Also reicht es jetzt, wenn ich der AfA einfach per Einwurfeinschreiben mitteile, dass ich jetzt EM-Rente bekomme und als Kopie ein Blatt des Bescheides beifüge? Was ist, wenn die mir jetzt wieder eine "offizielle" Einladung schicken, um dort alles abgeben zu sollen, darauf kann ich doch dann :kack:
Muss ich sonst noch irgendwas beachten?
Und die Krankenkasse bekommt ja Bescheid von der DRV, muss ich mich da trotzdem noch melden vorsorglich, oder einfach abwarten?
Achte bitte genau darauf, wieviel sich die AfA erstatten läßt, denn dort hast du ja für Dezember zuletzt was bekommen, die schaffen immer einen Monat "Luft" für die Verrechnungen mit den Vorleistern.
Wo kann ich das denn nachsehen? Bekomme ich von der DRV dann noch eine Austellung, wo drin steht, wieviel Geld an die AfA und an die KK zurückgezahlt wurde? Was wäre denn, wenn da was nicht stimmt?

Also die EM-Rente ist jetzt genau 74 Euro höher als das ALG 1, aber ca. 100 Euro weniger als das Krankengeld war.


Brutto-Rente oder Netto-Rente ?????
ich meine die Netto-Rente. Die Netto Rente ist genau 177 Euro höher als das Netto ALG 1 Geld ohne Kind (60%) und genau 75 Euro höher als das ALG 1 Geld inkl. Kind (67 %)
Das Netto-Krankengeld war genau 101 Euro höher als die Netto-Rente.

Bei mir steht im EM-Bescheid der Betrag, den ich monatlich ausgezahlt bekomme, da ist aber der Extra-Betrag für Kinderlose(Pflegeversicherung) mit drin. Ich muss da jetzt mal anrufen und denen mitteilen, dass ich seit 26.11.2012 Vater bin und was ich denen denn alles zuschicken muss, damit das neu berechnet wird, also ohne diesen Kinderlos-Zusatzbeitrag in der Pflegeversicherung.
Ich denke nicht, dass du erst Ende März Geld von der DRV bekommen wirst, die Abrechnungen mit den Vorleistern gehen meist ziemlich schnell und bei dir sind es ja auch keine besonders langen Zeiträume ...
Ich weiß es nicht, aber so steht es in dem Bescheid drin. Da steht, was ich für eine Nachzahlung bekomme in dem Zeitraum vom 01.09.2012 bis zum 28.02.2013. Und dann, dass ich den monatlichen Betrag ab dem 01.03.2013 erhalten werde. Da die Zahlungen immer rückwirkend getätigt werden, gehe ich davon aus, dass ich erst Ende März die Zahlungen bekomme. Ausser evtl. wenn aus der Rückzahlung was überbleibt, dann bekomme ich das bereits vorher überwiesen. Nach meinen Rechnungen müsste ich ja für den November und den Dezember 2012, da die Rente ja höher ist, so ca. 150 Euro erstattet bekommen.

Nach meiner Rechnung....also Betrag XXX ( die gesamte Nachzahlung) davon die Beiträge an die KK ,in höhe der Netto-rente, abgezogen und die gesamte erhaltene Zahlung von der AfA (inkl. Nachzahlung wegen den 67%, da jetzt Vater) abgezogen.......dann müsste mir etwas über 200 Euro zurückgezahlt werden.

In dem Em-Bescheid steht aber nichts davon, dass mir Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgezogen werden. Oder kommt das erst nach der Rückzahlung an die AfA, denn die DRV weiß ja sozusagen nicht, dass ich zur Zeit ALG 1 bekommen hatte. ??? hmmm wieder meine Grübeleien :confused: :Gruebeln:
Ja gerne, aber gib mir bitte noch ein wenig Zeit, die AfA läuft dir ja nicht gleich weg (siehe OBEN), du " darfst ja jetzt auch mal ganz offiziell marode sein", per Fax geht natürlich auch und ich denke ein kleines "Beischreiben" (zur Bescheidkopie) sollte genügen.
Nicht, dass ich keine Lust hätte denen so richtig die Ohren langzuziehen, wirklich was bringen wird es dir aber im Moment auch nicht mehr und bis du da mal wieder hingehen mußt, haben die das alle sowieso schon wieder vergessen.
Die KK meldet sich von alleine bei dir, bekommst dann auch eine neue Versicherungskarte (Status 5 / Rentner).
Ja klar doppeloma :umarm: , lass dir Zeit, bis es bei dir geht, ist ja jetzt wirklich nichts höchstwichtiges, da es eben nicht um Leben und Tot geht. Hauptsache du vergisst mich nicht :icon_e_wink: :Zunge_zeigen: Ich brauch aber doch jetzt zu einem AfA Termin nicht mehr hin oder?

Noch eine Frage, warum bekommt man jetzt eine neue Karte für Rentner? Ist das für Ärzte wichig? Müssen die dann anders abrechnen.
Da war es ja noch nicht bekannt, aber ich habe gerade erst die neue bekommen, die ja jetzt mit Foto ist etc.

Noch was .......In dem Bescheid war so ein kleiner Wisch zum Ausschneiden dabei. Eine Art Ausweis bzw. Beweis, dass ich Rentner bin. Man soll dazu immer ein Passbild bereithalten. Wo hat man denn mit diesem "Ausweis" irgendwo Eintritt etc. billiger? Mir würde das doch eh keiner glauben, bzw. denken die, ich hätte den gefälscht oder so.....denn sein wir mal ehrlich, dieser Ausweis sieht original schon irgendwie gefälscht aus, so billig wie der gemacht ist. Einfach ne schwarz/weiß Kopie zum Selbstausschneiden.
Ausserdem die ganzen Ermäßigungen die es geben könnte, sind bestimmt eher nur für Altersrentner gedacht.
Dann hätte man es mit den Ermäßigungen für den Gdb 50 glaube ich einfacher, zumindest sieht der Ausweis hochwertiger aus.

Liebe Grüße
Pfirisch :umarm:
Lachen ist die beste Medizin !!!

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 14. Jan 2013, 19:36

Hallo Pfirsich, :smile:

hast du richtig erkannt, um 14 Uhr habe ich nicht mehr geschlummert, da habe ich gerade unser "Baby" in ein Badetuch gewickelt, damit wir es zum PC-DOC bringen können ... ist nicht weit, da hat sich Verpacken in einen Karton nicht gelohnt. :lachen: :cool:
Ja klar hat das Zeit, wie gesagt ich bin ja froh, dass du mir überhaupt so sehr hilfst, da mache ich bestimmt keinen Druck, auch wenn ich manchmal etwas ungeduldig bin
Schon OK, es wird sowieso kein Roman werden, das lohnt sich im Moment nicht mehr, nur noch so ein paar kleine "Giftpfeile" ... :grinser:
Hmmmmmm schade, da wäre endlich mal was gewesen wo ich dir/euch hätte helfen können, leider wohnt ihr zu weit weg. Ich kenne mich mit PC Reparaturen eigentlich ziemlich gut aus und das ist mein Hobby, da kann ich mich gut mit ablenken, gerade wenn ich nachts nicht schlafen kann usw. Das wäre jetzt endlich mal die Chance gewesen nach dem Motto " Eine Hand wäscht die Andere". Also wenn der PC nicht gleich in Rauch aufgegangen ist, dann hätte ich da sicherlich was machen können.
NÖ, geraucht hat er noch nicht (er tat gar nichts mehr, außer die Lüfter in Gang zu setzen :Gruebeln: ), aber der scheint unser Temperament zu haben, denn beim Fachmann startete er SOFORT, ohne mit der Diode zu zucken, mal wieder der berühmte "Vorführeffekt", war uns aber trotzdem nicht peinlich.

Jetzt wird er für wenig Geld erst mal gründlich geprüft und dann schaun wir mal, wir haben uns sowieso schon entschlossen uns einen Neuen zu kaufen, wenn das Geld dafür da ist, wenn er bis dahin noch weiterläuft umso besser, ich denke mal, dass du uns da trotzdem mal den einen oder anderen Tipp geben kannst, wir sind da ziemlich "experimentierfreudig" für unser Alter. :lachen: :groehl:

Aber wenn garnichts mehr zuckt und unsere Ideen und bekannte "Hausmittelchen" auch nicht mehr fruchten ...

Der Experte hat uns jedenfalls direkt geschäftstüchtig "beraten", wie man den noch aufrüsten könnte, damit er den "heutigen Anforderungen" entspricht, naja, das Geld investieren wir dann lieber in Einen der insgesamt mehr (aktuelle) Power hat und vor allem dann auch wieder 2 Jahre Garantie auf ALLES ... nach 6 Jahren (im fast Dauerbetrieb) ist da sicher mehr nötig, als nur ein wenig zusätzlicher Arbeitsspeicher ... :lachen: :groehl:

Dazu mehr bei Interesse per PN, ich denke das gehört hier so ausführlich nicht hin, also zurück zu deinem Thema.
Da steht nur drin " nächsterTermin am 04.02.2013 -> dahinter mit Kulli hat sie "vereinbaren" geschrieben.
Dann als Ziel : Klärung Sachstand Antrag auf EM-Rente/ Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
1. Leistungen der Agentur für Arbeit : Neues Beratungsgespräch

2. Bemühungen von Herrn XXX : Kontaktaufnahme Rentenversicherung, Sachstand Antrag auf EM-Rente, Sachstand Antrag auf Leistungen zur Teilhabe/ Antrag noch laufend?
Das hätte die sich wirklich verkneifen können, Termine müssen zugeschickt werden, die brauchst du nicht per (EGV-) Vertrag (oder Schmierzettel?) "vereinbaren", beides ist rechtlich völlig unerheblich. :ic_down:
Wenn man dich zu sehen wünscht hat man dir diesen Termin ordnungsgemäß (separat) schriftlich mitzuteilen, als Einladung (Vorladung) mit der entsprechenden Rechtgrundlage nach § 309 SGB III und den RFB wenn du das nicht beachten solltest.

WOW, man bietet dir (per Vertrag :glotzen: ) an dich erneut zu beraten, das ist deren gesetzliche Aufgabe und keine besondere "Eingliederungsleistung" ...
Ob du Kontakt zur DRV aufnimmst oder nicht ist deine Angelegenheit, davon geht es meist auch nicht schneller mit deren Entscheidungen.

Die können (unter bestimmten Voraussetzungen) verlangen (mit Rechtsgrundlage), dass du irgendwelche Anträge stellen sollst, wie oft du denen dann auf den Senkel gehst, ist immer noch deine Sache.
Also reicht es jetzt, wenn ich der AfA einfach per Einwurfeinschreiben mitteile, dass ich jetzt EM-Rente bekomme und als Kopie ein Blatt des Bescheides beifüge? Was ist, wenn die mir jetzt wieder eine "offizielle" Einladung schicken, um dort alles abgeben zu sollen, darauf kann ich doch dann :kack:
Bitte per FAX und/oder per Übergabe-Einschreiben, bei "Einwurf" bestätigt nur der Postbote, dass er es dort eingeworfen hat, bei Übergabe muss das dort Einer (von der AfA) unterschreiben, dass es bei der Behörde auch angekommen ist. :ic_up:
Ist zwar meist auch nur einer von der Poststelle, aber damit gilt das Schreiben bei der AfA als angenommen. :lesen:

Den Eingang bei der AfA kannst du dann hier kontrollieren /ausdrucken, die erforderliche Nummer steht ja auf dem Einlieferungsschein.

https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html

NAJA, das Ganze ist ja nun wirklich (erstmal) "gegessen", NEIN, du brauchst deren Einladungen jetzt NICHT mehr zu folgen, ich glaube auch kaum, dass man dich nochmal extra einladen wird, wozu denn... :confused: :Gruebeln:

Du wirst sicher danach recht schnell den Aufhebungs-Bescheid für deinen Leistungsbescheid bekommen und üblicherweise teilen die auch mit (meist separat), dass sie den Erstattungsantrag für die Summe X, Zeitraum Y an die DRV geleitet haben.
Sowas wurde mir sogar zugeschickt, obwohl meine AfA-Zeit schon fast 2 Jahre zurücklag, aber sie bekamen ja auch noch Geld aus meiner EM-Rente zurück für 3,5 Monate (gezahlt haben sie 1,5 Jahre :grinser: ) ... :glotzen:
Und die Krankenkasse bekommt ja Bescheid von der DRV, muss ich mich da trotzdem noch melden vorsorglich, oder einfach abwarten?
Richtig, schreibst doch weiter unten, dass du schon eine neue Karte bekommen hast oder war das schon VOR dem Bescheid zur EM-Rente ...
Ich bekam kurz vorher auch eine mit Bild und danach wieder einen Neue (wegen der EM-Rente), die ist wieder ohne Bild, warum auch immer, Hauptsache die funktioniert beim Arzt und das tut sie, an den üblichen Leistungen der KK ändert das NIX.
Wo kann ich das denn nachsehen?
Wo kannst du WAS genau nachsehen, wie lange die AfA wirklich zahlen wird, steht dann auf deinem Aufhebungsbescheid drauf, es gab schon Fälle wo die noch einen Monat gezahlt haben , dann bekommen die das natürlich auch von der DRV zurück.
Zahlen sie ab Januar schon nicht mehr (so sieht es ja im Moment aus), dann steht dir natürlich deine Rente für Januar komplett zu und die für Februar auch, damit wartet die DRV dann sicher nicht bis Ende März.
Bekomme ich von der DRV dann noch eine Austellung, wo drin steht, wieviel Geld an die AfA und an die KK zurückgezahlt wurde? Was wäre denn, wenn da was nicht stimmt?
Ja, diese Aufstellung bekommst du zum Abschluß auch von der DRV und DANACH erfolgt dann die Überweisung der restlichen Renten-Nachzahlung ...hatte ich aber oben schon geschrieben ... :lesen: :lesen: :lesen:
Wenn was nicht stimmt musst du dich mit AfA oder KK auseinandersetzen, die DRV kontrolliert das nicht, ob das stimmen kann, die kennen ja auch die genauen Beträge nicht, die dir wirklich überwiesen wurden.

Darum bin ich ja auch noch mit unserem JobCenter im Gange, die haben einfach Beträge bei der DRV abgefordert und auch "erstattet" bekommen, die wir nie erhalten haben. :ic_down:
Auch Dopas EM-Rentenzeit (die schon bei ihm verrechnet wurde!) nochmal bei mir abzuziehen war kein Problem, das interessiert aber die DRV nicht mehr, wie SEHR die sich so zu ihrem Vorteil "verrechnet haben" ...das geforderte Geld war vorhanden, also haben sie es bekommen ...

Die Dumme bin mal wieder ich, denn ich muß mir das jetzt selber vom JobCenter zurückholen und die finden (bisher) immer neue "Erklärungen" warum ich das falsch sehen würde ...
Ich muss da jetzt mal anrufen und denen mitteilen, dass ich seit 26.11.2012 Vater bin und was ich denen denn alles zuschicken muss, damit das neu berechnet wird, also ohne diesen Kinderlos-Zusatzbeitrag in der Pflegeversicherung.
Mach das, dabei geht es ja nicht um besonders hohe Beträge, das kannst du also ganz in Ruhe erledigen.
Ausser evtl. wenn aus der Rückzahlung was überbleibt, dann bekomme ich das bereits vorher überwiesen. Nach meinen Rechnungen müsste ich ja für den November und den Dezember 2012, da die Rente ja höher ist, so ca. 150 Euro erstattet bekommen.
Da bleibt ganz sicher eine Nachzahlung für dich und nicht NUR für November und Dezember, du hast doch für Januar und Februar (2013) auch noch KEINE Rente ausgezahlt bekommen, die reguläre (laufende) Zahlung wird ab März aufgenommen, das andere (Rentenleistung bis Februar!!!) ist in der Nachzahlung enthalten, die Rente "fällt doch nicht einfach aus" für Januar und Februar... :Gruebeln: :teufel:
Nach meiner Rechnung....also Betrag XXX ( die gesamte Nachzahlung) davon die Beiträge an die KK ,in höhe der Netto-rente, abgezogen und die gesamte erhaltene Zahlung von der AfA (inkl. Nachzahlung wegen den 67%, da jetzt Vater) abgezogen.......dann müsste mir etwas über 200 Euro zurückgezahlt werden.
Deine Rechnung ist so nicht richtig, bitte lies dir nochmal gründlich durch, was ich dir im letzten Beitrag dazu geschrieben habe, da werden nicht einfach Gesamtsummen genommen, es geht um eine Monatsgenaue (bei Überschneidungen verschiedener Leistungen) sogar Tag-Genaue Gegenüberstellung von Leistung und entprechender EM-Rente.

Dir wird gar nichts "zurückgezahlt", du bekommst rückwirkend ab dem 01.09. 2012 eine EM-Rente in Höhe von NETTO XXX, das ergibt den aktuellen Nachzahlungsbetrag, der in deinem Bescheid stehen sollte = Netto-Rente X 6 Monate (für September 2012 bis Februar 2013).

Ab März 2013 beginnen die laufenden Zahlungen der DRV (direkt an dich), bis dahin holen sich die KK und die AfA ihre "Vorleistungen" von der DRV zurück, das reduziert natürlich deinen Nachzahlungsbetrag, der auf jeden Fall noch VOR der ersten (regulären) Rentenleistung (Ende März) bei dir ankommen sollte.

Die KK bekommt nicht ALLES zurück (aus der Nachzahlung) wenn deine EM-Rente geringer gewesen wäre, darum mach das bitte so wie oben beschrieben, es geht nicht darum, dass da noch Geld da wäre (theoretisch aus der angegebenen Nachzahlung lt. DRV) sondern darum was du im September /Oktober/ November konkret an EM-Rente gehabt hättest, statt Krankengeld.

Darum muss man das Monat für Monat berechnen (notfalls TAG für TAG), nicht als Gesamtbetrag, die KK bekommt ja gar nicht ALLES wieder (was sie als Krankengeld gezahlt hat), weil deine Rente weniger gewesen wäre.

NUR diesen (korrekt errechneten) Betrag ziehst du dann von der Nachzahlungssumme ab, bei der Afa machst du das genauso, nimm den letzten Tagessatz (mit Kind), das haben die ja ab Beginn nachgezahlt, dann brauchst du nur einmal rechnen, hier sollte ein PLUS für dich bleiben weil das ALG niedriger war.

Das zahlt aber auch nicht die AfA (AN Dich) "zurück", sondern das verbleibt (bei der DRV) in deiner Renten-Nachzahlung, weil es die AfA nicht bekommen wird.
Ist das erledigt verbleibt der Betrag X aus deiner Renten-Nachzahlung und das bekommst du dann überwiesen, wenn die soweit sind, darin ist immer noch die komplette Rente für Januar und Februar enthalten, denn bisher hat ja dafür noch Niemand gezahlt.

Da DARF auch KEINER ran, der dir NIX gezahlt hat, also steht dir das Geld zu, wenn die AfA ihre Leistungen ab Kenntnisnahme erst einstellt, kann es auch sein, dass da noch ein paar Tage dazu kommen (bzw. abgezogen werden), dann müssen sie aber auch ZAHLEN...tun sie das nicht haben sie keinen Anspruch mehr auf Erstattungen nach dem 31.12.2012, nur wer was zahlt, kann auch was (aus deiner Renten-Nachzahlung) erstattet bekommen.

Das wirst du endgültig erst wissen, wenn du den Aufhebungsbescheid von der AfA erhalten hast.
Wo hat man denn mit diesem "Ausweis" irgendwo Eintritt etc. billiger?
Keine Ahnung, bei uns liegt der im Schrank bei den Bescheiden, so dolle ist das nicht mit den "Ermäßigungen" für Rentner, habe mal beim Tierpark Berlin geschaut, da bekommt man damit auch keine, Schwerbehinderte aber auch nur mit Merkzeichen ... so dolle ist das wohl mit diesem Schnipsel nicht (vielleicht sieht der deshalb so schäbig aus, weil man sowieso NIX mit anfangen kann :grinser: ), der Ausweis reicht dann aber üblichereise als zusätzlicher Nachweis.

Jetzt brauche ich erstmal ne längere Entspannungs-Pause vom Läppi (habe schon auf Etappen geschrieben :Heiss: ), hoffendlich ist unser Großer bald wieder einsatzbereit, mir ist das so alles zu fummelig und dem Dopa auch.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 14. Jan 2013, 19:50

Ich nutze meinen Rentenausweis hin und wieder in Museen, Kino und wer eine Bahncard besitzt, erhält beim Nachweis der Erwerbsminderungsrente auch diese ermäßigt. Ich habe eine Kopie des Rentenausweises immer in der Geldbörse. Hat die Kopie mal wieder Verschleißerscheinungen, ziehe ich eine neue Kopie.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Nixe
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Nixe » Mo 14. Jan 2013, 20:58

Ich hab mir den Rentenausweis laminiert.......aber noch nie benützt.
Danke für den Tipp mit der Bahncard.......

:-)

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dasblaulicht
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von dasblaulicht » Di 15. Jan 2013, 09:40

Also, was den windigen Rentner-Ausweis betrifft. Da brauchst Du kein zusätzliches Bild, sondern der is nur „gültig zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis“. Da werden dann im Kontrollfalle der Name und das Geburtsdatum abgeglichen und gut is.

An sich hätte ich auch geglaubt, dass der etwas mehr Vorteile bringt. Aber da ich regelmäßig zum Schwimmen gehe und dort fast 75 % des Eintrittspreises spare, verwende ich ihn doch immer mal wieder. Auch bei Ausstellungen, im Fußball- oder Eishockeystadion tut er seinen Dienst.

Natürlich wird man mit „unter 50“ schon mal ungläubig angeguckt. Aber da kommt dann eben wieder der Lichtbildausweis ins Spiel. Hatte bisher noch keinerlei Probleme mit der Anerkennung.

Was den Ausweis für Schwerbehinderte angeht, hat man es in unserer Gegend ungefähr genauso schwer wie mit dem Rentner-Ausweis. Viele Stellen, wenn sie denn überhaupt Ermäßigungen anbieten, geben die erst ab einem GdB von 70.
Viele Grüße
dasblaulicht

Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.

Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.


Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
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pfirsich30
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Di 15. Jan 2013, 12:45

Hallo,

hmmm ich habe mir schon gedacht, dass der Ausweis nicht viel bringt. Mir ist auch die Gesundheit wichtiger, als im Schwimmbad mal einen Euro Rabatt zu kriegen (Beispiel), aber Nachfragen kostet ja nichts bei den Einrichtungen und warum soll man solche Rabatte nicht auch nutzen, wenn man schon krank ist, dann hat man dadurch eben nicht immer nur Nachteile.

Noch mal zu @Doppeloma....... :grinser: man man da hat man ja in deinem Text richtig gemerkt, dass du nicht so gut zu frieden bist, weil dich das schreiben mit dem alten Laptop (oder PC ?) ziemlich an :kotzen: Da wurden ja zwischen den Zeilen genervte Giftpfeile geworfen :koepfchen: da hat dir deine längere Entspannungspause bestimmt SEHR gut getan. Ich hoffe deinem "Baby" geht es bald wieder besser, wie gesagt, bei kleinen Wehwechen, was man so per Ferndiagnose machen kann, helfe ich gerne :umarm: Das kann man dann alles per PN regeln/lösen.
Richtig, schreibst doch weiter unten, dass du schon eine neue Karte bekommen hast oder war das schon VOR dem Bescheid zur EM-Rente ...
Ne das war ca. einen Monat vor dem Rentenbescheid. Dann werde ich jetzt auch wohl wieder eine bekommen ohne Lichtbild.

Ok das mit den ganzen Nachberechnungen etc. habe ich soweit verstanden. Nachrechnen ob alles stimmt kann ich dann eh erst, wenn der Aufhebungsbescheid da ist, sowie die Aufstellung der DRV.

Noch eine wichtige Frage. Was kann ich der Afa am Besten Schreiben? Ich werde das erst einmal per Fax machen. Das werden die so oder so bekommen, denn es geht ja darum, dass sie eben NICHT mehr zahlen müssen. Also werden die dann sicher nicht mit dem Argument kommen "Wir haben nichts erhalten" oder "Wir können hier keinen Eingang feststellen".

Also ich muss ja eine Kopie vom Rentenbescheid der AfA beischicken und auch meinem Arbeitgeber. Aber auf der ersten Seite des Bescheides steht, wann ich die EM-Rente beantragt habe und wieviel ich monatlich bekomme, sowie die Nachzahlung. Sowas alles geht ja besonders meinem Chef nichts an und der AfA eigentlich genauso wenig. Kann ich das einfach schwärzen oder wie habt ihr das so gemacht ?????

Und reicht es der AfA einfach zu Schreiben, dass ich die eben rückwirkend zum 01. September 2012 die EM-Rente genehmigt bekommen habe oder soll ich auch Schreiben, dass ich somit keine Leistungen der AfA mehr benötige ???

Liebe Grüße
Pfirsich :icon_e_wink:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von maday » Di 15. Jan 2013, 13:06

Hallo Pfirsich,

du brauchst gar nichts groß schreiben. Ich habe mir lediglich das Formular "Veränderungsmeldung" aus dem Netz herunter geladen, mein Kreuzchen bei erhalte EMR gesetzt, das ganze mit Datum versehen und unterschrieben, die 1. und 2. Seite des Rentenbescheides als Kopie angegangen und ab ging es per Fax (vorab - wegen dem Faxprotokoll als Nachweis). Dann habe ich es als ganz einfachen Brief noch hinterher geschickt (kann man machen, muß man aber nicht).

Jedes Wort, welches ich denen noch mitgeteilt hätte, wäre für mich ein Wort zuviel gewesen. Das hatten sie nicht verdient.

Schwärzen brauchst du auf den Kopien für das JC oder das Arbeitsamt nichts, denn die Ämter erhalten die Zahlen ja automatisch mit der Abrechnung von der RV.

Gruß maday
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Di 15. Jan 2013, 15:07

Hallo mayday,

danke für den Tipp mit der Veränderungsmitteilung. :icon_e_wink: Da hatte ich gar nicht mehr dran gedacht. So ein Wisch habe ich nämlich anfangs mal von der AfA bekommen. Dann werde ich das wohl doch per Post schicken oder ich faxe es erst einmal und dann zusätzlich per Post so wie du.

Wenn ich den Bescheid aber zu meinem Arbeitgeber schicke, dann darf ich die Stellen schwärzen oder ist das nicht erlaubt? Ich meine, dass meinem Chef nämlich nicht angeht, was ich so erhalte etc.

Lieben Gruß
Pfirsich :icon_e_wink:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von maday » Di 15. Jan 2013, 15:11

Für deinen Chef würde ich die Zahlen auch unkenntlich machen oder du schreibst großzügigerweise 1.000.000 Euro rein.

Gruß maday :icon_e_wink:
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