So... und jetzt ?

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didi
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So... und jetzt ?

Beitrag von didi » Di 1. Jan 2013, 17:32

Hallo Gemeinde,

Ihr habt mir schon so oft geholfen .... ich hoffe ich kann das mal zurückgeben.

Nach Depressionen und Krank seit Septemper 2011 ist jetzt meine med. Reha vorbei. Ich ging AU in Reha und wurde Arbeitsfähig entlassen.

Die KK schreibt, dass ich im Februar ausgesteuert werde.

Mein Arbeitsverhältnis besteht noch.

Mir hat man geraten mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen, zwecks ( Eingliederungsmanagement § 84 Abs. 2 SGB IX ).

Das hab ich getan. Wie zu erwarten war die Reaktion sehr verhalten ( es ist ein großer Konzern ) ...

Per Post bekam ich Vordrucke zum Unterschreiben:

- Mitteilung der behandelnden Ärzte in den letzten 3 Jahren
- für alle Ärzte Schweigepflichtentbindungen
- Es wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund der langen Erkrankung mein Arbeitsplatz sehr gefährdet ist
- Kurzfristig soll ich die Zweitschriften unterschreiben, dann bekomme ich einen Termin zum persönlichen Gespräch


So. Jetzt bin ich etwas überfordert.

Was soll ich tun ?

Krankengeld läuft aus.
Arbeitslos bin ich nicht.

Ich habe das Gefühl, alles was ich jetzt mache, mache ich falsch ...:-(

Würde mich freuen, wenn Ihr Euere Meinung schreibt.

( Vorab Danke Doppeloma ! - Du hast schon oft geholfen ... :srose: )


Danke



Didi

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Re: So... und jetzt ?

Beitrag von Urmeli » Di 1. Jan 2013, 18:06

hallo Didi,

Lies mal hier. Besonders interessant ist für dich der Beitrag von Paulinchen.
http://krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?f=21&t=3286

Übrigens gehen deine medizinischen Daten deinen AG garnichts an!!! Wichtig ist denke ich, für dich erstmal einen Gesprächstermin mit Dir und einer Person deines Vertrauens(vielleicht hast du ja jemand vom BR?) und einem Vertreter deines AG zu machen. Aber auch dies ist FREIWILLIG!!! Dann kannst du weiter sehen. Aber deine Diagnosen und Co. gehen den echt nix an!!! :Laber:
Es grüßt euch das Urmeli

Sieh in deiner Krankheit keinen Feind, sondern deinen Freund und eine neue Chance für DICH!(OT:Urmeli)

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Re: So... und jetzt ?

Beitrag von Doppeloma » Di 1. Jan 2013, 19:22

Hallo didi, :koepfchen:
Nach Depressionen und Krank seit Septemper 2011 ist jetzt meine med. Reha vorbei. Ich ging AU in Reha und wurde Arbeitsfähig entlassen.
Liegt dir der Reha-Bericht schon vor, hast du den an deine KK freigegeben ???

Warum wurdest du arbeitsfähig entlassen, keine Einschränkungen für deine letzte Tätigkeit, dann "erstaunt" es mich etwas, dass die KK überhaupt noch zahlt ... :confused: :Gruebeln:
Die KK schreibt, dass ich im Februar ausgesteuert werde.
Damit meldest du dich auf jeden Fall bei der AfA, wegen Anspruch auf ALGI /Nahtlosigkeitsregelung... es ist wirklich sehr wichtig, was in deinem Rehabericht für Prognosen stehen.
Zu deiner letzten Tätigkeit und zum allgemeinen Arbeitsmarkt, die AF-Entlassung deutet ja darauf hin, dass man glaubt du könntest in deine letzte Tätigkeit "problemlos" zurück ... :Gruebeln:
Ist nicht so ganz verständlich im Moment, wie du jetzt weiter vorgehen kannst/sollst.
Mir hat man geraten mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen, zwecks ( Eingliederungsmanagement § 84 Abs. 2 SGB IX ).
Wer hat dir das geraten ???

Was @Urmeli zu den Unterlagen schreibt die du bei deinem AG vorlegen sollst kann ich nur unterstreichen, das geht doch den AG alles NICHTS an, worüber wollen die bitte (und WER konkret) mit deinen Ärzten sprechen ... :confused: :Gruebeln:
Es wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund der langen Erkrankung mein Arbeitsplatz sehr gefährdet ist
Und, was soll dir das nun genau sagen, hast du einen GDB /Schwerbehinderten-Ausweis /Gleichstellung von der AfA ???

Die Gleichstellung (mit einem Schwerbehinderten) wäre nötigenfalles wohl schnellstens zu beantragen, da hat sich dein AG eher selber eine Falle gestellt, mit der Angabe dein Arbeitsplatz sei aus gesundheitlichen Gründen gefährdet...

Was geht die denn an bei welchen Ärzten du in den letzten 3 Jahren gewesen bist, wichtig (wenn überhaupt) wären nur deine aktuellen Behandler, gibt es bei euch einen Betriebs-ARZT, das wäre der Einzige der um solche Unterlagen bitten könnte, von wem kam denn jetzt dieses Schreiben, Personal-Abteilung ???
Krankengeld läuft aus.
Arbeitslos bin ich nicht.
Für den Anspruch nach § 145 SGB III brauchst du auch nicht arbeitslos sein, die AfA mag aber die "Ausgesteuerten" auch nicht mehr so besonders gerne und verlangt in letzter Zeit öfter mal (bei der Antragstellung) von den AG eine Bescheinigung darüber, dass man dort nicht einsatzfähig ist.
Sowas ist zwar rechtlich auch nicht erlaubt aber inzwischen wird ja viel gemacht an Recht und Gesetz vorbei...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: So... und jetzt ?

Beitrag von Paulinchen » Mi 2. Jan 2013, 22:14

Hallo Didi,

ich glaub dein Arbeitgeber hat das betriebliche Eingliederungsmagement (§83, Abs. 2 SGB IX) völlig falsch verstanden. Der Sinn des BEMs ist, den Arbeitnehmer wieder an seinen oder einen anderen Arbeitsplatz im Unternehmen zu bekommen und dieser Arbeitsplatz sollte möglichst leidensgerecht sein. Zumindest sollte bei einem BEM-Gespräch mal geklärt werden ob der Arbeitgeber dir behilflich sein kann, damit du wieder arbeiten kannst oder ob du durch deinen Arbeitsplatz so krank geworden bist.
Auf keinen Fall irgendwelche Befunde oder Schweigepflichtsentbindungen zum Arbeitgeber schicken.
Auch glaub ich das dein AG was entscheidendes falsch gemacht hat. Du sollst jetzt kurz vor Aussteuerung BEM machen, aber dein AG ist eigentlich verpflichtet das 6 Wochen nach der Erkrankung anzubieten. Hat er das versäumt hat er schlechte Karten bei Kündigung wegen Krankheit.
Ich für mal ein Interessantes Zitat ein:

Nach § 84 Abs. 2 SGB IX hat der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, wenn Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt sind.

Es ist zwar nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (Entscheidungen vom 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 und vom 30. September 2010 - 2 AZR 88/09) keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung wegen Krankheit eines Arbeitnehmers, dass der Arbeitgeber zuvor ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt hat. Die Vorschrift des § 84 Abs. 2 SGB IX konkretisiert aber den im Kündigungsschutzrecht geltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Unterlässt es der Arbeitgeber, vor Ausspruch der Kündigung wegen Krankheit ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, obwohl dieses in Betracht gekommen wäre, wird er daher im Kündigungsschutzprozess schlechter gestellt. Der Arbeitgeber kann sich dann in einem Kündigungsschutzprozess nicht darauf beschränken, pauschal zu behaupten, dass es keinen angemessenen Arbeitsplatz für den erkrankten Arbeitnehmer gebe und auch ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) keine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers ermöglicht hätte. Vielmehr hat der Arbeitgeber dann von sich aus denkbare oder vom Arbeit­nehmer bereits genannte Alternativen zu würdigen und im Einzelnen darzulegen, aus welchen Gründen sowohl eine Anpassung des bisherigen Arbeitsplat­zes an dem Arbeitnehmer zuträgliche Arbeitsbedingungen als auch die Beschäftigung auf einem anderen, der Erkrankung des Arbeitnehmers angemessenen, Arbeitsplatz ausscheidet.

Außerdem hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor einer Kündigung wegen Krankheit auch dann in Betracht kommt, wenn kein Betriebsrat besteht. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX soll eine Kündigung wegen Krankheit verhindern. Sinn und Zweck des Gesetzes setzen die Existenz eines Betriebsrats nicht voraus, da dieser nur einer von mehreren möglichen Verfahrensbeteiligten ist. Im Kündigungsschutzprozess gegen eine Kündigung wegen Krankheit trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) entbehrlich war, weil es wegen der krankheitsbedingten Einschränkungen des Arbeitnehmers unter keinen Umständen ein positives Ergebnis hätte brin­gen können
Liebe Grüße
Paulinchen

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Re: So... und jetzt ?

Beitrag von k@lle » Do 3. Jan 2013, 06:23

@ Paulinchen

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Es ist zwar nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (Entscheidungen vom 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 und vom 30. September 2010 - 2 AZR 88/09)
bitte gib als den Original Link bzw.die Quelle mit an....so kann der Text auch als Referenz benutzt werden....
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Re: So... und jetzt ?

Beitrag von 1955KD » Do 3. Jan 2013, 16:02

Hallo Didi,

wie reagiert denn dein Arzt darauf, dass du arbeitsfähig aus der Reha entlassen worden bist ?
Wie siehst du das ?
Geh weiter zu deinem Arzt und lass dich AU schreiben, wenn du dich krank fühlst und weiter Krankengeld erhalten willst.
Fordere den Reha-Bericht an und erhebe ggf. Widerspruch gegen den Befund der "Arbeitsfähigkeit" - vielleicht hilft es bei zukünftigen Auseinandersetzungen mit der Rentenversicherung.
Ich konnte die BEM nicht machen, da ich mich dazu noch nicht in der Lage sah wieder stundenweise zu arbeiten.
Mein Großkonzern hat mir 2009 ein halbes Jahr nach der Reha eine BEM angeboten - da war ich schon längst wieder in Vollzeit am Arbeitsplatz - so ein Witz.
Ich war "gesund" auf eigen Wunsch in Reha gegangen und kam "gesund" wieder raus - tatsächlich war ich schlechter dran als vorher.
2011 wieder ein Depri-Zusammenbruch - bin letzten Monat ausgesteuert. Die BEM's-Anfragen von der Firma kamen diesmal zügig - habe aber dennoch darauf verzichtet, da ich das nicht konnte.
Bekomme noch kein ALG1, da ich vorraussichtlich weniger als 6 Monate AU vom ÄD der AfA eingestuft wurde.
Habe Ende des Monats wieder einen Beratungstermin bei der AfA. Vielleicht wird nach meinem erneuten Einspruch beim ÄD jetzt auf länger als 6 Monate entschieden, da die DRV schon meine volle Erwerbsminderung bestätigt hat.
Ich denke, ich bekomme kein ALG1 auf Basis von §145. Wenn ich doch die Bedingungen jetzt erfülle, hauen die mir bestimmt eine Sperre rein, da ich bei meinem Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist nicht berücksichtigt haben wollte.
Ich gehe aber erst mal Ende des Monats zum Termin - bin neugierig, was die mir zu sagen haben.

Gruß
KD

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