lange Krankheit und ev. neuer Arbeitgeber

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
didi
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lange Krankheit und ev. neuer Arbeitgeber

Ungelesener Beitrag von didi » Mo 12. Nov 2012, 18:52

Hallo Miteinander,

tja wie angekündigt bin ich jetzt in Reha...

Ich bin zwar AU in Reha, aber eine AU Entlassung kann ich vergessen ( bin zu jung ) - wurde zwar nicht so gesagt aber angedeutet ...

So jetzt wird mir eine Wiedereingliederung bei meinem Arbeitgeber nahegelegt .... ( bin trotz einem Jahr Krankheit nicht gekündigt )

Ich sehe aber keine Möglichkeit an meinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren.

Somit muss ich / möchte ich mich also nach einen neuen Job umsehen.

Nun zu meiner Frage:

- Gilt ein Jahr Krankheit als Betriebszugehörigkeit ? ( Bin ich also bis heute Mitarbeiter bei Fa. XY ?)

( kann man schreiben seit "XY" bis heute bin ich bei Fa. "XY" als "XY" beschäftigt ... )

- Muss ich / soll ich dieses eine Jahr Krankheit im Lebenslauf einbauen ? Wenn nein, drohen Konsequenzen ?

- Wird ein neuer Arbeitgeber, bei Vorlage der Arbeitspapiere eine lange Krankheit ersehen können ? ( Krankenkasse/ Krankengeld / elektr. Lohnsteuerbescheinigung / Sozialversicherung usw. )

Ich habe halt Angst, dass ich bei langer Psych. Erkrankung sofort aus dem Bewerbungsverfahren ausscheide ... :Gruebeln:

Irgendwie konnte mir hier keiner die Fragen beantworten.

Ich würde mich wirklich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt.

Danke schon mal und viele Grüße

Didi

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Doppeloma
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Re: lange Krankheit und ev. neuer Arbeitgeber

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 12. Nov 2012, 19:50

Hallo didi, :smile:
Ich bin zwar AU in Reha, aber eine AU Entlassung kann ich vergessen ( bin zu jung ) - wurde zwar nicht so gesagt aber angedeutet ...
Da solltest du vielleicht einfach mal den Entlassungsschein abwarten, üblicherweise geht diese Entscheidung nicht nach dem Alter sondern nach deinem aktuellen Gesundheits-Zustand... :Gruebeln:
So jetzt wird mir eine Wiedereingliederung bei meinem Arbeitgeber nahegelegt .... ( bin trotz einem Jahr Krankheit nicht gekündigt )
Ich sehe aber keine Möglichkeit an meinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren.
In der Reha-Klinik sieht man das mit deinem vorhandenen Arbeitsplatz aber offenbar ANDERS, denn "Wiedereingliederung" bei einem neuen Arbeitgeber gibt es nicht, jedenfalls nicht als Anschluß-Maßnahme der DRV nach einer med. Reha.
Das muss (nach meiner Kenntnis) innerhalb einer bestimmten Frist nach Ende der Reha begonnen sein, dann übernimmt die DRV die Kosten dafür, es gäbe also wieder Übergangsgeld und nicht wie sonst (meist) üblich Krankengeld von der KK...die kk wäre sicher "glücklich" ...

Wurdest du von der KK zum Reha-Antrag aufgefordert (§ 51 SGB V) KANNST du das eigentlich auch gar nicht ablehnen, denn damit "zwingst" du ja die KK weiterhin Krankengeld zu zahlen (bei AU-Entlassung oder wenn dein Arzt dich trotzdem weiter KRANK schreibt) obwohl dir die DRV HILFE zum Wiedereinstieg in deine Berufstätigkeit angeboten hat und auch die Kosten dafür übernehmen würde.
Somit muss ich / möchte ich mich also nach einen neuen Job umsehen.
Das bleibt dir generell unbenommen, dich um einen anderen Job zu bemühen KANN dir NIEMAND verbieten, dafür bekommst du aber von der DRV keine Unterstützung und bis du einen neuen Job hast, bleibt dir dann (auch OHNE Wiedereingliederung) kaum eine Wahl wieder in deine Firma zu gehen, wenn du arbeitsfähig entlassen wirst aus der Reha... :confused: :Gruebeln:
- Gilt ein Jahr Krankheit als Betriebszugehörigkeit ? ( Bin ich also bis heute Mitarbeiter bei Fa. XY ?)
Ja sicher, gilt das auch als Betriebszugehörigkeit, du bist doch dort mit Arbeitsvertrag fest angestellt, ich bin schon seit Anfang 2008 AU geschrieben, trotzdem bin ich immer noch Mitarbeiterin meiner Firma und hätte bei Aufnahme einer anderen Tätigkeit erst mal die vertragliche Kündigungsfrist bei meiner Firman einzuhalten.
( kann man schreiben seit "XY" bis heute bin ich bei Fa. "XY" als "XY" beschäftigt ... )
Völlig richtig, außerdem solltest du den frühestmöglichen Eintrittstermin angeben NACH Ablauf deiner Kündigungsfrist.
Dein aktueller AG ist nämlich nicht verpflichtet einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen...
- Muss ich / soll ich dieses eine Jahr Krankheit im Lebenslauf einbauen ? Wenn nein, drohen Konsequenzen ?
Wozu sollte das gut sein :confused: , deine Krankheiten /Krankheits-Zeiten gehen einen (neuen) AG NICHTS an, soweit sie sich nicht auf die angebotene Stelle negativ auswirken könn(t)en, dazu brauchst du nicht mal im Vorstellungsgespräch Auskünfte zu geben, Fragen nach Krankheiten /häufigen Fehlzeiten sind generell NICHT erlaubt, daher braucht man die auch nicht wahrheitsgemäß zu beantworten.
- Wird ein neuer Arbeitgeber, bei Vorlage der Arbeitspapiere eine lange Krankheit ersehen können ? ( Krankenkasse/ Krankengeld / elektr. Lohnsteuerbescheinigung / Sozialversicherung usw. )
Das KANN der AG nicht ersehen, auf deiner Kassenkarte steht das nicht drauf und auf Auskünfte bei der KK (zu Krankheiten /Krankengeld-Zeiten) hat er KEINEN Anspruch, den hat nur zu interessieren bei welcher KK er dich anmelden muss wenn er dich eingestellt hat.

Der "Sozial-Versicherungs-Ausweis" muss vorgelegt werden, wegen deiner Renten-Versicherungs-Nummer, damit die DRV-Beiträge (vom AG) auch an die richtige Stelle kommen und DEINEM Renten-Konto gutgeschrieben werden, MEHR Sozial-Unterlagen bekommt ein AG NICHT und auch das ALLES erst, wenn man wirklich einen Arbeitsvertrag mit dir abschließen wird. :ic_up:

Dann ist noch die Steuerklasse wichtig, ich meine dafür gilt im Moment noch weiterhin die Steuerkarte von 2010 (???), weil die da mit ihrer Technik auch noch nicht so weit gekommen sind wie geplant (die Papier-Steuerkarten sollten ja längst abgeschafft sein :glotzen: ) ansonsten holst du dir dafür eine Bescheinigung bei deiner Meldestelle oder beim Finanzamt, weiß ich gerade nicht genau, wer da jetzt zuständig ist (anrufen und fragen wäre eine Möglichkeit).

Die elektronische Steuerbescheinigung deines aktuellen AG geht jedenfalls einen neuen AG AUCH NIX an, das ist ja immer eine Abrechnung für das abgelaufene Jahr, gegenüber dem Finanzamt von deinem gerade aktuellen Arbeitgeber...was soll der neue AG damit, die Steuerklasse kannst du auch anders nachweisen, was du vorher genau verdient hast (oder auch nicht wegen Fehlzeiten) erfährt der neue AG ansonsten NICHT, dazu hat er überhaupt keine Rechte das zu "erforschen".

Viel Erfolg !

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

didi
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Re: lange Krankheit und ev. neuer Arbeitgeber

Ungelesener Beitrag von didi » Mo 12. Nov 2012, 20:23

Hallo Doppeloma,

erst mal super vielen Dank für Deine ***** Antwort ... :winke:

Super schnell, super genau !

Tja, dann werde ich mir wirklich noch einmal genau überlegen müssen was ich tue.

Nach Deinen Infos, werde ich wohl eher das Angebot " Wiedereingliederung " annehmen müssen - damit habe ich dann noch etwas Luft, und kann mir in Ruhe was geeignetes suchen ...

Aber wie gesagt, erst mal abwarten was im Entlassungsbericht steht.

Bis bald

Didi

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