Schweigepflichtsentbindungen bei EM-Rentenantrag

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
christoph
Beiträge: 41
Registriert: Do 14. Apr 2011, 11:47
Hat sich bedankt: 25 Mal
Danksagung erhalten: 3 Mal

Schweigepflichtsentbindungen bei EM-Rentenantrag

Ungelesener Beitrag von christoph » Mo 5. Nov 2012, 22:32

Muss nun leider einen EM-Rentenantrag stellen.

Dass ich in diesem Antrag der DRV erlauben muss, alle Unterlagen von meinen behandelnden Ärzten anzufordern und wiederum alle Unterlagen von anderen Ärzten, die bei meinen behandelnden Ärzten jemals angekommen sind, bereitet mir angesichts der Oberflächlichkeit und Arroganz mancher Ärzte schon ziemliches Unbehagen - aber offenbar kommt man beim Rentenantrag nicht drum herum, oder?

Was ich allerdings nicht einsehe, ist der DRV auch noch die geforderte Einwilligung zu erteilen, dass sie meine medizinischen Daten an andere Sozialleistungsträger weiterleiten darf. Das möchte ich gerne verweigern und das kann ja auch eigentlich nicht zur Mitwirkungspflicht bei einem Rentenantrag gehören, oder? (Leider behauptet das die DRV im Antrag mit Verweis auf § 66 SGB I und droht mit Folgen fehlender Mitwirkung).

Sie fordern zudem, dass diese Daten "auch an sonstige Dritte (z.B. zu beauftragende Gutachter) übermittelt werden". Darf ich da schreiben, dass sie mich da jedes Mal vorher um Erlaubnis fragen müssen oder ist das auch fehlende Mitwirkung. Sonst ist das ja eine Blanko-Vollmacht zur Weitergabe an jegliche Dritte!

Dann wollen die noch eine Einwilligung, dass in "Fällen des Rückgriffsverfahren nach § 110/111 von SGB VII" Gutachten usw. "an die Rentenversicherung und an Dritte" herausgegeben werden dürfen. Weiß jemand was damit gemeint ist?

Danke schon mal!

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Schweigepflichtsentbindungen bei EM-Rentenantrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 6. Nov 2012, 00:25

Hallo christoph, :smile:
Dass ich in diesem Antrag der DRV erlauben muss, alle Unterlagen von meinen behandelnden Ärzten anzufordern und wiederum alle Unterlagen von anderen Ärzten, die bei meinen behandelnden Ärzten jemals angekommen sind, bereitet mir angesichts der Oberflächlichkeit und Arroganz mancher Ärzte schon ziemliches Unbehagen - aber offenbar kommt man beim Rentenantrag nicht drum herum, oder?
wie du schon richtig erkannt hast kommt man da beim Antrag auf EM-Rente nicht herum, der DRV den Zugriff auf ALLE Gesundheits-Unterlagen zu ermöglichen.
Ganz ehrlich wären Viele hier SEHR FROH, wenn die auch nur einige unserer behandelnden Ärzte überhaupt anschreiben und um entsprechende Befunde/ Berichte bitten würden, leider ist ja genau DAS OFT /meist NICHT der Fall, ich teile zwar deine Bedenken, aber die sind vermutlich überflüssig.

Dann wären wohl viele Begutachtungen von der DRV gar nicht (mehr) nötig, wenn die soviel Wert auf die Meinung unserer Ärzte legen würden... :confused: :Gruebeln:

KEINER deiner Ärzte ist verpflichtet "Fremdberichte" an die DRV zu geben, hier hast du außerdem die Möglichkeit das direkt bei deinen Ärzten einzuschränken, wenn es dort Berichte gibt die du NICHT freigeben möchtest.

Das ist KEINE Einbahnstraße, auch deine Ärzte sind (dir gegenüber) verpflichtet diese Beschränkungen zu beachten und absolut NUR EIGENE Erkenntnisse an die DRV zu geben, wenn du denen das so erklärst.
Was ich allerdings nicht einsehe, ist der DRV auch noch die geforderte Einwilligung zu erteilen, dass sie meine medizinischen Daten an andere Sozialleistungsträger weiterleiten darf. Das möchte ich gerne verweigern und das kann ja auch eigentlich nicht zur Mitwirkungspflicht bei einem Rentenantrag gehören, oder? (Leider behauptet das die DRV im Antrag mit Verweis auf § 66 SGB I und droht mit Folgen fehlender Mitwirkung).
Das kannst du gerne tun, ich habe den Text zwar gerade nicht konkret im Kopf, aber der Hinweis zu § 66 SGB I ist da wohl drin, der beeinhaltet aber auch KEINE Pflicht Schweigepflicht-Entbindungen zu geben.
Wenn die meinen, dass sie später deine Zustimmung für bestimmte Unterlagen noch brauchen, dann können (und MÜSSEN) die das vorher noch mal bei dir anfordern, ehe sie die Bearbeitung tatsächlich verweigern können.

Ich hatte z.B. meinen Reha-Bericht (direkt bei der DRV) zur Weitergabe gesperrt wegen einer Beschwerde dazu, da hat man mich vor den DRV-GA erst angeschrieben, ob der dort mit zum GA gegeben werden darf.
Die Beschwerde war inzwischen erledigt, da habe ich das dann erlaubt, bezog sich aber NUR auf den Reha-Bericht.
Sie fordern zudem, dass diese Daten "auch an sonstige Dritte (z.B. zu beauftragende Gutachter) übermittelt werden". Darf ich da schreiben, dass sie mich da jedes Mal vorher um Erlaubnis fragen müssen oder ist das auch fehlende Mitwirkung. Sonst ist das ja eine Blanko-Vollmacht zur Weitergabe an jegliche Dritte!
Letztlich ist die Schweigepflicht-Entbindung beim EM-Renten-Antrag IMMER eine "Blanko-Vollmacht", man fragt sich aber eher immer wieder WOZU eigentlich, denn die tatsächlichen Ermittlungen zum Gesundheitszustand der Antragsteller beschränken sich überwiegend auf vorhandene Reha-Berichte und erstellte DRV-GA...da besteht also wenig ernsthafte Gefahr des "Daten-Austausches".

Du kannst das ALLES streichen und erlaubst GAR NICHTS, ich denke mal man wird nicht sehr oft extra um Erlaubnis fragen, man wird deinen Antrag einfach schnellstens ablehnen....wenn nicht, dürfte sich dadurch trotzdem Alles noch unnötig in die Länge ziehen ...es kommt darauf an, was du tatsächlich erreichen WILLST... :confused: :Gruebeln:

Ich "musste" (nein auch da MUSS man eigentlich NICHT, stehen die gleichen Infos dabei, aber dann braucht man auch keine Klage einreichen) später für das Sozialgericht nochmal eine solche umfassende Schweigepflicht-Entbindung unterschreiben, so einfach ist das also denn doch nicht mit der Weitergabe an "Dritte", wäre ja sonst nicht nötig gewesen, damit das Gericht meine DRV-Akte bekommen darf (samt aller bis dahin vorhandenen Gesundheits-Unterlagen) zwecks Akteneinsicht.

Auch die AfA bekommt ja nicht so leicht was von der DRV wie du gerade glaubst, dann bräuchten die ja nicht so ein Theater machen wegen der DRV-Unterlagen...und der Schweigepflichtentbindungen dafür... :Gruebeln:
Von alleine schickt die DRV nirgendwo was hin, NUR auf Anforderung mit entsprechender Begründung und bei Erfordernis, wie z.B. bei der AfA, NUR mit erneuter Schweigepflicht-Entbindung von dir ... :Gruebeln:
Dann wollen die noch eine Einwilligung, dass in "Fällen des Rückgriffsverfahren nach § 110/111 von SGB VII" Gutachten usw. "an die Rentenversicherung und an Dritte" herausgegeben werden dürfen. Weiß jemand was damit gemeint ist?
Da geht es um "Schwarzarbeit" und solchen Kram, wird vermutlich bei dir nie passieren, streich es durch, wenn es dir nicht gefällt. :confused: :Gruebeln:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvii/110.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvii/111.html

Es gibt ja auch Selbsständige, die bestimmte Renten, beantragen können, da ist eben ALLES für ALLE mit dabei, ich habe mir darum ehrlich gesagt (beim EM-Renten-Antrag) KEINEN Kopf gemacht, ich weiß nur, dass die GA üblicherweise die komplette Renten-Akte (oder Gerichtsakte) bekommen, wahrscheinlich ist das hauptsächlich damit gemeint, dass dann nicht erst überall nachgefragt werden muss.

Ich hätte mir eher gewünscht, dass die auch von diesen Möglichkeiten MEHR Gebrauch gemacht hätten, besonders meine behandelnden Ärzte betreffend, die wurden bis zur Ablehnung des Antrages nicht mal angeschrieben, es ging NUR nach dem Reha-Bericht und den DRV-GA und danach war ich "Vollzeit Erwerbsfähig" ... :Ohnmacht:

Berichte meiner Ärzte wollte man erst im Widerspruchs-Verfahren haben, aber die (Befundberichte) musste ich dann SELBER beschaffen ..."möglichst innerhalb 5 Tagen" weil sich das (angeblich) so gut bewährt hat lt. DRV -Anschreiben dazu :jaa: :cool: ...ich glaube um ZUVIEL ACTION der DRV in der Hinsicht, musst du dir keine ernsthaften Gedanken machen ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Schweigepflichtsentbindungen bei EM-Rentenantrag

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 6. Nov 2012, 11:16

Hallo,

als ich meinen Rentenantrag gestellt hatte, dachte ich noch (ja,ja, bisschen naiv) das geht alles seinen Gang und die fordern alles an, was sie benötigen.
Bei meinem HA haben sie nix angefordert, lediglich hatten sie eine Anfrage beim Orthopäden und beim Neurologen gemacht..diese Anfragen sollte ich auch noch selber "innerhalb von 5 Tagen"...ja,ja, alles klar, DRV brauchte Jahre und ich soll innerhalb von 5 Tagen..

naja, auf jeden Fall sammelten sie irgendwelche Befunde von mir und als es dann zu Gutachtern ging, mußte ich jedesmal den REHA-Bericht freigeben.
Die sind wohl bei der DRV etwas anders gestrickt, als bei Afa und Co...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Benutzeravatar
dasblaulicht
Beiträge: 387
Registriert: Do 3. Feb 2011, 12:39
Wohnort: Bayern
Hat sich bedankt: 224 Mal
Danksagung erhalten: 352 Mal

Re: Schweigepflichtsentbindungen bei EM-Rentenantrag

Ungelesener Beitrag von dasblaulicht » Di 6. Nov 2012, 13:17

Kann mich da meinen beiden Vorschreiberinnen nur anschließen. Zunächst verließen sich die DRVler bei mir auch nur auf Reha- und GA-Berichte. Erst im Widerspruchsverfahren kam man dann auf die Idee, auch mal den Hausarzt und die Fachärzte um ihre Meinung zu fragen. DANN natürlich schnellstens innerhalb der berühmten 5-Tages-Frist.

Aus meiner Sicht kann ich mit hundertprozentiger Sicherheit sagen, dass keine einzige der Schweigepflichtsentbindungen der DRV „missbraucht“ wurde. Ganz im Gegenteil. Die Arztberichte hatte ich grundsätzlich selbst zu besorgen. Auch wenn´s dadurch noch mal mindestens „5 Tage länger“ gedauert hat.
Viele Grüße
dasblaulicht

Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.

Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.


Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
viewtopic.php?f=21&t=3170

Karla1
Beiträge: 200
Registriert: Mi 30. Mai 2012, 16:30
Hat sich bedankt: 53 Mal
Danksagung erhalten: 41 Mal

Re: Schweigepflichtsentbindungen bei EM-Rentenantrag

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Di 6. Nov 2012, 22:02

Hallo
Ich hab das unterschrieben.
Gebracht hats gar nichts.
Den Gutachter der Rentenversicherung haben keine Befunde Intresiert.
(die Befunde hatte ich bei der Untersuchung dabei)
Der hat seinen eigenen Befund erstellt.
Dieser weicht total von den ganzen anderen Befunden ab.
Ich glabe die ganzen Schweigepflichtentbindungen sind eine reine Formsache
Gruß Karl

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Schweigepflichtsentbindungen bei EM-Rentenantrag

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 6. Nov 2012, 22:05

Hallo,

was mich immer wieder bei diesen gutachtern wundert...sie negieren oft genug einzelne Erkrankungen...bei mir war das Richtung "Fibromyalgiesyndrom"....aber in seinem Wartezimmer hat er ein Riesenplakat hängen, dass Stoßwellentherapie bei ihm durchgeführt wird und auch gegen Schmerzen bei Fibromyalgie hilft...
dieser Kerl..! die verarschen uns doch..!
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste