Was ist nun richtig ?
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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo Dori,
ich würd dich ja gern begleiten...
vielleicht startest du auch mal eine Art "Anfrage" hier im Forum...oder per PN...wann du zu welcher Afa-Stelle mußt..
LG
Vrori
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Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo Dori,
OHH-OHH, das ist nicht in Ordnung was die da mit dir veranstalten...dahättest du ja Ende Juli schon Geld von der AfA bekommen MÜSSEN, was bilden die sich eigentlich ein, dir deswegen den Antrag nicht abzunehmen...
Wenn es mit dem "Hinhalten" wegen Amtsarzt nicht geht (wegen der Reha) dann versucht man es mit einer Bescheinigung vom AG, die man gar nicht abzugeben braucht...mir fehlen langsam die Ideen und die Worte für soviel Unverschämtheit.
Die sind gar nicht berechtigt die Antrags-Annahme zu verweigern, was bilden die sich denn so langsam ALLE ein WER sie sind, dass sie KEINE Gesetze mehr einhalten brauchen...
Bitte beschwere dich in Nürnberg darüber, unbedingt, da MUSS was geschehen, damit du dein Geld bekommst und wieder krankenversichert bist...schreibe denen einfach was Sache ist , so wie du es hier geschrieben hast, nenne die Namen und die Abteilungen wo dir das passiert ist und frage WAS du JETZT tun sollst...dein AG wird dir eine solche Bescheinigung NICHT ausstellen...mit welcher Berechtigung verlangt man das von dir und verweigert dir das ALGI nach der Aussteuerung...
mailto:
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
lass dir das NICHT gefallen, die MÜSSEN dir helfen...
Liebe Grüße von der Doppeloma

OHH-OHH, das ist nicht in Ordnung was die da mit dir veranstalten...dahättest du ja Ende Juli schon Geld von der AfA bekommen MÜSSEN, was bilden die sich eigentlich ein, dir deswegen den Antrag nicht abzunehmen...


Das ist so ein Unsinn, ich WEISS, dass du nicht dafür kannst aber da hilft doch nur noch eine Beschwerde bei der Zentrale in Nürnberg...du hast längst Anspruch auf das Geld und die nehmen dir nicht mal den Antrag ab, OHNE JEDE Berechtigung dafür...Die SB 2 sagt, ohne die Bescheinigung stehe ich den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, weil ich ja noch einen AG habe und bekäme deshalb kein ALg.
Wie Du schon vermutest war Alles nur mündlich und ich war auch alleine beim AfA, denn ich wüßte nicht wen ich mitnehmen sollte...


Es geht mich zwar nichts an, aber wovon lebst du denn im Moment und deine Krankenversicherung endet auch 4 Wochen nach der Aussteuerung, wann hast du denn jetzt wieder einen Termin bekommen...das ist ja schlimmer als im "Irrenhaus" bei deiner AfA ...Was die Frage meiner Aussteuerung betrifft, das war der 12.07.2012.
Wenn es mit dem "Hinhalten" wegen Amtsarzt nicht geht (wegen der Reha) dann versucht man es mit einer Bescheinigung vom AG, die man gar nicht abzugeben braucht...mir fehlen langsam die Ideen und die Worte für soviel Unverschämtheit.


Die sind gar nicht berechtigt die Antrags-Annahme zu verweigern, was bilden die sich denn so langsam ALLE ein WER sie sind, dass sie KEINE Gesetze mehr einhalten brauchen...



Bitte beschwere dich in Nürnberg darüber, unbedingt, da MUSS was geschehen, damit du dein Geld bekommst und wieder krankenversichert bist...schreibe denen einfach was Sache ist , so wie du es hier geschrieben hast, nenne die Namen und die Abteilungen wo dir das passiert ist und frage WAS du JETZT tun sollst...dein AG wird dir eine solche Bescheinigung NICHT ausstellen...mit welcher Berechtigung verlangt man das von dir und verweigert dir das ALGI nach der Aussteuerung...
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Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo,
also es war Freitag und ich bei SB 2 beim AfA.
Thema Gesundheitsfragebogen: wurde nicht mehr erwähnt.
Dann will sie die Bescheinig vom AG das er keinen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich hat. Ich erwidere ihr das dies ja nicht geht, weil der AG über die Gründe meiner Arbeitsunfähigkeit nicht Bescheid weiß und ich ihn das auch nicht sagen muß. Dann wollte sie den AG anrufen, ich bestehe aber darauf das dem das Nichts angeht. Sie diskutiert weiter… und meint, da ich müßte ich nach der Aussteuerung doch wieder bei ihm anfangen und wenn ich das aus gesundh.Gründen nicht kann, dann würde ich ja auch den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und hätte keinen Anspruch auf ALG.
Ich weise die SB 2 darauf hin, das es ja im § 145 steht das der AG Nichts bescheinigen muß. Darauf SB 2 : § 145 trifft für Sie nicht zu !
Dann meint sie genervt, das sie den Antrag nun eben so annimmt, aber es sein kann, das er bei der Prüfung durch ihren Chef nicht durch geht und ich nochmals angeschrieben werde.
Auf meine Frage wann die Prüfung ist, weil ich nun doch mal Geld brauche, meint sie nächste Woche und dann wird auch Geld überwiesen.
Meine Bedenken das meine Krankenversicherung evtl. ausläuft, entgegnet sie, das es 4 Wochen Wartezeit gäbe und deshalb die Zeit ausreicht.
Dann verlange ich eine Bescheinigung über die Abgabe der Unterlagen. Sie verneint, es gibt keine Bescheinigung, lehnt es strickt ab, es würde ja Alles in PC stehen, da hat mich dann meine Kraft verlassen und
ich bin gegangen …….in der Vorahnung das ich nächste Woche angeschrieben werde.
War danach fix und alle. Aber auch etwas Stolz auf mich, weil ich nicht Alles so hingenommen habe wie sie wollte. Was daraus wird ist allerdings unklar....
LG Dori
also es war Freitag und ich bei SB 2 beim AfA.
Thema Gesundheitsfragebogen: wurde nicht mehr erwähnt.
Dann will sie die Bescheinig vom AG das er keinen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich hat. Ich erwidere ihr das dies ja nicht geht, weil der AG über die Gründe meiner Arbeitsunfähigkeit nicht Bescheid weiß und ich ihn das auch nicht sagen muß. Dann wollte sie den AG anrufen, ich bestehe aber darauf das dem das Nichts angeht. Sie diskutiert weiter… und meint, da ich müßte ich nach der Aussteuerung doch wieder bei ihm anfangen und wenn ich das aus gesundh.Gründen nicht kann, dann würde ich ja auch den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und hätte keinen Anspruch auf ALG.
Ich weise die SB 2 darauf hin, das es ja im § 145 steht das der AG Nichts bescheinigen muß. Darauf SB 2 : § 145 trifft für Sie nicht zu !
Dann meint sie genervt, das sie den Antrag nun eben so annimmt, aber es sein kann, das er bei der Prüfung durch ihren Chef nicht durch geht und ich nochmals angeschrieben werde.
Auf meine Frage wann die Prüfung ist, weil ich nun doch mal Geld brauche, meint sie nächste Woche und dann wird auch Geld überwiesen.
Meine Bedenken das meine Krankenversicherung evtl. ausläuft, entgegnet sie, das es 4 Wochen Wartezeit gäbe und deshalb die Zeit ausreicht.
Dann verlange ich eine Bescheinigung über die Abgabe der Unterlagen. Sie verneint, es gibt keine Bescheinigung, lehnt es strickt ab, es würde ja Alles in PC stehen, da hat mich dann meine Kraft verlassen und
ich bin gegangen …….in der Vorahnung das ich nächste Woche angeschrieben werde.
War danach fix und alle. Aber auch etwas Stolz auf mich, weil ich nicht Alles so hingenommen habe wie sie wollte. Was daraus wird ist allerdings unklar....
LG Dori
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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo
hier bin ich nun wieder. Mein PC hatte einen Defekt,der erst heute wieder behoben wurde.
Bezügl.meines letzten Eintrags hier, wurde ich nicht noch mal vom AfA angeschrieben, habe inzwischen die Berechnung meines Alg. erhalten. Bin froh das es nun endlich Geld gibt !
Allerdings bin ich auch total verärgert: Gestern war ich mal wieder bei meinen AG, wo ich mich immer mal melde. Da sagt der mir doch das er in der vergangenen Wochen einen Anruf vom AfA hatte und er befragt wurde in wieweit es ihm möglich wäre mich zu beschäftigen, denn ich stände zur Vermittlung. Er hätte der SB 2 dann erklärt, das er ja nicht wüßte welche gesundheitl.Einschränkungen ich habe und er das deshalb nicht einschätzen kann.
Das war doch wirklich ein Sauerei, wo ich der SB 2 doch gesagt hatte, das ich nicht will das sie ihn anruft, weil dem das Nichts angeht bzw. er sowieso keine Aussage dazu treffen kann.
Mal sehen was nun als Nächstes kommt.......
LG Dori
hier bin ich nun wieder. Mein PC hatte einen Defekt,der erst heute wieder behoben wurde.
Bezügl.meines letzten Eintrags hier, wurde ich nicht noch mal vom AfA angeschrieben, habe inzwischen die Berechnung meines Alg. erhalten. Bin froh das es nun endlich Geld gibt !
Allerdings bin ich auch total verärgert: Gestern war ich mal wieder bei meinen AG, wo ich mich immer mal melde. Da sagt der mir doch das er in der vergangenen Wochen einen Anruf vom AfA hatte und er befragt wurde in wieweit es ihm möglich wäre mich zu beschäftigen, denn ich stände zur Vermittlung. Er hätte der SB 2 dann erklärt, das er ja nicht wüßte welche gesundheitl.Einschränkungen ich habe und er das deshalb nicht einschätzen kann.
Das war doch wirklich ein Sauerei, wo ich der SB 2 doch gesagt hatte, das ich nicht will das sie ihn anruft, weil dem das Nichts angeht bzw. er sowieso keine Aussage dazu treffen kann.
Mal sehen was nun als Nächstes kommt.......
LG Dori
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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo,
hier bin ich wieder. Hab jetzt Bescheid bekommen für Reha 5 Wochen.
Ach ich bin schon verzweifelt wenn ich dran denke was da wohl wieder Alles auf mich zukommt. Denn für die DRV steht ja sicher jetzt schon fest, das ich als arbeitsfähig entlassen werde.... denn das haben die ja in ihrer Mitteilung gleich reingeschrieben als sie mich auf meine Mitwirkungspflicht bei der Reha hingewiesen haben, damit die Reha auch Erfolg hat....
Was passiert eigentlich wenn nach der Reha mein Wiederspruch auf EU-Rente wieder abgelehnt wird? Ist dann der Gang zum Sozialgericht fällig und würde ich dann weiterhin Alg bekommen.
Es wäre schön wenn ich mal noch ein paar Ratschläge von Euch bekommen würde.
hier bin ich wieder. Hab jetzt Bescheid bekommen für Reha 5 Wochen.
Ach ich bin schon verzweifelt wenn ich dran denke was da wohl wieder Alles auf mich zukommt. Denn für die DRV steht ja sicher jetzt schon fest, das ich als arbeitsfähig entlassen werde.... denn das haben die ja in ihrer Mitteilung gleich reingeschrieben als sie mich auf meine Mitwirkungspflicht bei der Reha hingewiesen haben, damit die Reha auch Erfolg hat....
Was passiert eigentlich wenn nach der Reha mein Wiederspruch auf EU-Rente wieder abgelehnt wird? Ist dann der Gang zum Sozialgericht fällig und würde ich dann weiterhin Alg bekommen.
Es wäre schön wenn ich mal noch ein paar Ratschläge von Euch bekommen würde.
LG Dori
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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo Dori,
Ja, sicher sollen die (DRV-) Reha-Kliniken möglichst alle Leute "arbeitsfähig" entlassen, wenigstens aber Erwerbsfähig, was ja noch ein wenig was Anderes ist.
Ich wurde (Ende 2008) weiterhin "AU" entlassen, aber trotzdem als Erwerbsfähig für 6 und mehr Stunden auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt", nur in meine vorhandene Arbeit sollte /durfte ich nicht zurück, daher die Entlassung AU.
Ansonsten hatte das keine weitere Bedeutung, denn als Erwerbsgemindert hat man mich ja trotzdem nicht gesehen, bei Entlassung als Arbeitsfähig ist das natürlich schon gar nicht zu erwarten, dass man im Gesamten eine Erwerbsminderung erkannt haben könnte.
Die Hinweise auf die Mitwirkungspflichten, um "zum Erfolg der Reha beizutragen" stehen doch bei JEDEM so drin, das brauchst und solltest du NICHT persönlich nehmen, was in der Reha-Maßnahme geht das geht und was nicht geht, das geht eben nicht.
Richte dich da NUR nach dir selber und deinem Befinden, falls es Probleme gibt solltest du unbedingt erst (telefonischen) Kontakt zu deinem Hauptbehandler aufnehmen, ehe du an Aufgabe /Abbruch der Reha denkst, es wäre dann deutlich besser, wenn die Klinik eine solche Entscheidung trifft, das ist auch schon vorgekommen.
Man wird zwar möglicherweise wieder versuchen, dir was Anderes zu erzählen, ganz sicher wird die AfA (Med. Dienst !!!) den Reha-Bericht haben wollen, um die (AfA-) Entscheidung zu deiner Leistungsfähigkeit am Arbeitsmarkt zu überprüfen.
Üblicherweise geht das aber auch nur mit deiner Erlaubnis (Schweigepflicht-Entbindung für die Reha-Klinik und/oder die DRV), du solltest dafür sorgen, dass zunächst DU SELBST bzw. NUR dein Arzt den Bericht bekommt, bei anderen Stellen kannst du das dann später selbst entscheiden, ob du eine Kopie einreichen möchtest oder nicht.
Achte also bitte darauf, wem du das schicken läßt, dazu gibt es in der Klinik meist (gegen Ende der Reha) ein Formular das zu unterschreiben ist, wo du bestimmen kannst, wer den Bericht bekommen soll.
Die DRV bekommt den Reha-Bericht als Auftraggeber /Kostenträger auch ohne deine Erlaubnis automatisch.
Deine AfA-SB2 ist ja ganz schön unverschämt, wie kommt die dazu deinen AG anzurufen und auszufragen
Gut, dass der zu deinen gesundheitlichen Problemen keine Auskünfte geben konnte, da sieht man doch wieder wie wichtig es ist, mit diesen Informationen (auch beim AG) sehr vorsichtig umzugehen.
Leider wissen auch manche AG NICHT viel zum Thema Datenschutz und, dass sie auf solche Anrufe überhaupt nicht eingehen sollten ...
Wenn die AfA was will, dann MUSS sie sowas auch beim AG schriftlich machen, mit entsprechender Rechtsgrundlage, ansonsten DARF der AG überhaupt NICHTS von dir erzählen...da kann ja jeder mal anrufen und behaupten er sei sonstwer und hätte Anspruch auf diese Auskünfte über dich
...
Liebe Grüße von der Doppeloma

war das jetzt noch Antrag (von KK angeordnet) aus der Krankengeldzeit oder schon die Anweisung der DRV im Zusammenhang mit deinem EM-Renten-Antrag ???hier bin ich wieder. Hab jetzt Bescheid bekommen für Reha 5 Wochen.

In welche Klinik soll es denn gehen, hattest du da (zusammen mit deinen Ärzten) einen passenden Vorschlag gemacht ???Ach ich bin schon verzweifelt wenn ich dran denke was da wohl wieder Alles auf mich zukommt. Denn für die DRV steht ja sicher jetzt schon fest, das ich als arbeitsfähig entlassen werde.... denn das haben die ja in ihrer Mitteilung gleich reingeschrieben als sie mich auf meine Mitwirkungspflicht bei der Reha hingewiesen haben, damit die Reha auch Erfolg hat....
Ja, sicher sollen die (DRV-) Reha-Kliniken möglichst alle Leute "arbeitsfähig" entlassen, wenigstens aber Erwerbsfähig, was ja noch ein wenig was Anderes ist.
Ich wurde (Ende 2008) weiterhin "AU" entlassen, aber trotzdem als Erwerbsfähig für 6 und mehr Stunden auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt", nur in meine vorhandene Arbeit sollte /durfte ich nicht zurück, daher die Entlassung AU.
Ansonsten hatte das keine weitere Bedeutung, denn als Erwerbsgemindert hat man mich ja trotzdem nicht gesehen, bei Entlassung als Arbeitsfähig ist das natürlich schon gar nicht zu erwarten, dass man im Gesamten eine Erwerbsminderung erkannt haben könnte.
Die Hinweise auf die Mitwirkungspflichten, um "zum Erfolg der Reha beizutragen" stehen doch bei JEDEM so drin, das brauchst und solltest du NICHT persönlich nehmen, was in der Reha-Maßnahme geht das geht und was nicht geht, das geht eben nicht.


Richte dich da NUR nach dir selber und deinem Befinden, falls es Probleme gibt solltest du unbedingt erst (telefonischen) Kontakt zu deinem Hauptbehandler aufnehmen, ehe du an Aufgabe /Abbruch der Reha denkst, es wäre dann deutlich besser, wenn die Klinik eine solche Entscheidung trifft, das ist auch schon vorgekommen.
Nach Ablehnung des Widerspruches (zur EM-Rente) bleibt nur der Klage-Weg am Sozialgericht und dann bekommst du auch weiterhin ALGI, solange du (lt. Bescheid) einen Anspruch darauf hast, das Verfahren (wegen der EM-Rente) MUSS aber dafür unbedingt weiter laufen.Was passiert eigentlich wenn nach der Reha mein Wiederspruch auf EU-Rente wieder abgelehnt wird? Ist dann der Gang zum Sozialgericht fällig und würde ich dann weiterhin Alg bekommen.

Man wird zwar möglicherweise wieder versuchen, dir was Anderes zu erzählen, ganz sicher wird die AfA (Med. Dienst !!!) den Reha-Bericht haben wollen, um die (AfA-) Entscheidung zu deiner Leistungsfähigkeit am Arbeitsmarkt zu überprüfen.
Üblicherweise geht das aber auch nur mit deiner Erlaubnis (Schweigepflicht-Entbindung für die Reha-Klinik und/oder die DRV), du solltest dafür sorgen, dass zunächst DU SELBST bzw. NUR dein Arzt den Bericht bekommt, bei anderen Stellen kannst du das dann später selbst entscheiden, ob du eine Kopie einreichen möchtest oder nicht.
Achte also bitte darauf, wem du das schicken läßt, dazu gibt es in der Klinik meist (gegen Ende der Reha) ein Formular das zu unterschreiben ist, wo du bestimmen kannst, wer den Bericht bekommen soll.
Die DRV bekommt den Reha-Bericht als Auftraggeber /Kostenträger auch ohne deine Erlaubnis automatisch.
Deine AfA-SB2 ist ja ganz schön unverschämt, wie kommt die dazu deinen AG anzurufen und auszufragen


Gut, dass der zu deinen gesundheitlichen Problemen keine Auskünfte geben konnte, da sieht man doch wieder wie wichtig es ist, mit diesen Informationen (auch beim AG) sehr vorsichtig umzugehen.
Leider wissen auch manche AG NICHT viel zum Thema Datenschutz und, dass sie auf solche Anrufe überhaupt nicht eingehen sollten ...
Wenn die AfA was will, dann MUSS sie sowas auch beim AG schriftlich machen, mit entsprechender Rechtsgrundlage, ansonsten DARF der AG überhaupt NICHTS von dir erzählen...da kann ja jeder mal anrufen und behaupten er sei sonstwer und hätte Anspruch auf diese Auskünfte über dich



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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo Doppeloma,
Das tat gut von Dir zu hören, denn ich bin wirklich ziemlich down.
Was Deine Frage betrifft, ich bin seit August schon ausgesteuert. Zu dieser Reha wurde ich durch die DRV, im Rahmen des Widerspruchsverfahrens aufgefordert.
Meine Bedenken sind auch dahingehend: ich habe keine Kraft mehr, und befürchte das ich mich dadurch nicht gegen "Angriffe" wehren kann, so wie ich es ja schon in der Reha im vergangenen Jahr erlebt habe.
Es ist mir aber auch klar, das mir da keiner helfen und das ich da durch muß.
LG Dori
Das tat gut von Dir zu hören, denn ich bin wirklich ziemlich down.
Was Deine Frage betrifft, ich bin seit August schon ausgesteuert. Zu dieser Reha wurde ich durch die DRV, im Rahmen des Widerspruchsverfahrens aufgefordert.
Meine Bedenken sind auch dahingehend: ich habe keine Kraft mehr, und befürchte das ich mich dadurch nicht gegen "Angriffe" wehren kann, so wie ich es ja schon in der Reha im vergangenen Jahr erlebt habe.
Es ist mir aber auch klar, das mir da keiner helfen und das ich da durch muß.
LG Dori
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Re: Was ist nun richtig ?
Oh man......Du Arme!!
Wenn ich nochmal in ne Reha müsste - ich glaube ich würde suizidal einbrechen dort und dissoziieren.
Vermutlich müsste man mich dann sofort in ne Psych. Klinik verlegen, denn Patienten mit Eigengefährdung kann ne Rehaklinik nicht behalten.
Dort würde mich dann mein Mann nach ein paar Tagen abholen.........
Wenn ich nochmal in ne Reha müsste - ich glaube ich würde suizidal einbrechen dort und dissoziieren.
Vermutlich müsste man mich dann sofort in ne Psych. Klinik verlegen, denn Patienten mit Eigengefährdung kann ne Rehaklinik nicht behalten.
Dort würde mich dann mein Mann nach ein paar Tagen abholen.........

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Re: Was ist nun richtig ?
@ Nixe
sorry, aber nun laß mal die Kirche im Dorf.........
es kann auch anders gehen...
@Dori
Was Du schreibst, kenne ich ganz genau.
Ich war zur Reha zu gar nichts fähig. Und genauso haben mich die Ärzte, Therapeuten und Personal erlebt.
Somit wurde ich dann AU entlassen und ein paar Wochen später stellte ich den EM-Rentenantrag.
Sei Du, zwinge Dich zu nichts, was Du nicht schaffst und laß Dich nicht zwingen.
Weißt Du schon, in welche Klinik Du kommst?
lovely2see
sorry, aber nun laß mal die Kirche im Dorf.........

@Dori

Was Du schreibst, kenne ich ganz genau.
Ich war zur Reha zu gar nichts fähig. Und genauso haben mich die Ärzte, Therapeuten und Personal erlebt.
Somit wurde ich dann AU entlassen und ein paar Wochen später stellte ich den EM-Rentenantrag.
Sei Du, zwinge Dich zu nichts, was Du nicht schaffst und laß Dich nicht zwingen.
Weißt Du schon, in welche Klinik Du kommst?
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