Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung

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Kicki
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Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Kicki » Sa 13. Okt 2012, 13:51

Hallo zusammen,

ich mache hier ein neues Thema auf, sonst verschwindet es möglicherweise irgendwo in einem meiner Beiträge, und ich verliere gerade irgendwie den Überblick.

Ich habe es geschafft, die 4 Seiten einzuscannen, meinen Namen und die KV-Nr habe ich geschwärzt, leider weiß ich nicht, wie ich ein pdf erstellen kann mit meinem PC, daher habe ich sie als jpeg gespeichert, ich hoffe, das geht auch. Verlinken kann ich das leider nicht, daher lade ich das so hoch, kann ja wegen Speicherkapazitäten hier im Forum im Anschluß gerne wieder gelöscht werden.

Was kann ich jetzt ncoh tun bzw wie soll ich formulieren, dass ich noch den Nachweis für frühere AU-Zeiten gerne hätte?

lg
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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Kicki » Sa 13. Okt 2012, 13:52

ich hoffe, das ist lesbar? Seite 4 fehlt noch, aber die konnte ich nicht mit hochladen... folgt dann halt beim nächsten mal wenn ich wieder antworten kann ohne den Text nur verändern zu dürfen...

lg

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Schahri
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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Schahri » Sa 13. Okt 2012, 16:21

Was kann ich jetzt ncoh tun bzw wie soll ich formulieren, dass ich noch den Nachweis für frühere AU-Zeiten gerne hätte?
Ganz einfach:

KVNR: .........
Bitte um vollständige AUD-Aufstellung


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung der AUD-Belege ab 23.04.2012.

Für die Vollständigkeit meiner Unterlagen fehlt mir aber noch der Zeitraum vom ...... bis 22.04.2012.

Bitte senden Sie mir diese noch zu.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen


:icon_e_wink:
LG
Schahri

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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 13. Okt 2012, 16:33

Hallo Kicki, :koepfchen:

hoffe wirklich darauf, dass die @Vrori sich dazu äußert, eventuell schreibst du sie mal mit Link auf dieses Thema per PN an... :confused:

Ich denke mal der Zeitraum, den du aktuell bekommen hast ist einfach zu KURZ, da ist ja nicht mal eine komplette Blockfrist erfasst, wir haben ja aktuell erst 2012.
Was kann ich jetzt ncoh tun bzw wie soll ich formulieren, dass ich noch den Nachweis für frühere AU-Zeiten gerne hätte?
Bitte fordere dir (am besten schriftlich) die Übersicht zu deinen AU-Zeiten UND den Diagnosen für die letzten 5 - 6 JAHRE an, weniger bringt keine vernünftigen Erkenntnisse, WANN da mit welcher Diagnose (aus welchem konkreten Krankheitsgebiet) WELCHE Blockfrist angefangen hat. :Verwirrt:

Hatte ja schon geschrieben, wie ich das damals herausgefunden habe, ich habe mir das auch für einen so langen Zeitraum schicken lassen und dann war KLAR erkennbar, WANN die Blockfrist wegen der Herzgeschichte begonnen hat und dass ich zu dieser Zeit NIE eine AU wegen psychischer Probleme hatte.
Die erste längere AU (und damit auch die Blockfrist für die Krankengeldzahlung) war EINDEUTIG NUR auf die Herzklappen-Sache zurückzuführen und die Psychische Diagnose kam erst viel später, als NEUE Krankheit mit NEUER Blockfrist für 78 Wochen Krankengeld-Anspruch.

Das hatte sich in einem kürzeren Zeitrahmen auch (aus Sicht der KK) wohl "passend" leicht überschnitten, wegen der fast gleichen Beginn-Diagnose von meiner Hausärztin, die medizinischen Ursachen (spätere sichere Diagnosen) waren aber total unterschiedlich = NEUE Blockfrist ab Beginn AU wegen der Psyche = Anspruch auf separate 78 Wochen Krankengeld wegen der Psyche.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Kicki » Sa 13. Okt 2012, 18:23

so, dann kommt hier noch die seite 4 mikt dem beginn der von der KK ermittelten Blockfrist.

dann werd ich mir die AU Zeiten ab 2005 zuschicken lassen. nujr viel wird da nicht zu finden sein, weil ich jaerst saeit 2008 wieder zu arbeiten begonnen habe und glaub ich selten AU war.

lg
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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 13. Okt 2012, 19:08

Hallo,

du solltest dir bitte ab 2008 alle verzeichneten AU-Zeiten übersenden lassen...

wo warst du vor 2008 versichert?

auch selbst versichert mit Krankengeldanspruch?

Hier aus diesem kurzen Zeitraum ist das nicht nachzuvollziehen...

da müssen wir erst den kompletten Zeitraum sehen.

Auf eins möchte ich euch aufmerksam machen...

schaut euch die letzte au an...

jedesmal wenn der Arzt eine neue Diagnose..also ICD-Schlüssel..geschrieben hat, wurde das auch so in den Akten vermerkt....
d.h. also...wenn Arzt A meine Erkrankung als "depressive Episode" bezeichnet und Arzt B als "Anpassungstörung", dann haben wir schon zwei verschiedene Diagnosen...
und somit zwei nebeneinanderlaufende Blockfristen..
wenn jetzt wegen der Anpassunsstörung bereits z.B. 12 Monate KG bezahlt wurde, dann verkürzt sich auch der Ansprudhszeitraum für die Erkrankung "depressive Episode"...
der kürzere Zeitraum wird immer genommen...

jeder sollte sich mit dem Thema 3-Jahres-Frist, Blockfristen-Berechnung usw....mal im i-net schlau machen...immer mal wieder gugglen...derzeit ist das für viele von uns auch verdammt wichtig..und da muss man sich Wissen anlesen...

im übrigen solltest du noch den Namen der KK da rausnehmen...das könnte sonst Ärger geben..weil du interne Ausdrucke von denen ins Netz stellst...
das solltest du vermeiden..

fordere jetzt noch einmal komplett eine Aufstellung deiner gesamten Arbeitsunfähigkeitszeiten an...
und dann schauen wir mal...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Kicki » Sa 13. Okt 2012, 20:01

Danke liebe Vrori! Der name der KK ist raus.
evtl hat meine hausärztin Anfang 2010 schonmal eine Anpassungsstörung draus gema2cht, so sicher bin ich mir da aber jetzt nicht. Ich war durchgehend seit 1996 bei dieser KK versichert.
Zwischendrin war ich glaub ich Familienmitversichert, aber auch bei derselben Kasse.

ich hatte ja die Zeiten schriftlich angefordert, aber ohne Angabe eines bestimmten Zeitraums. War das der "Fehler" oder haben die mir absichtlich so nen kurzen Teil zugeschickt? ("Desweiteren möchte ich Sie bitten, mir eine Kopie Ihrer gespeicherten Daten über meine gemeldeten AU-Zeiten zusammen mit den jeweiligen Diagnosen und den Beginn der Erkrankungen zukommen zu lassen.")

Und ich kann doch meinem Arzt nciht auf die Finger klopfen, wenn ich eine AU bekomme, die vom ICD Schlüssel nicht ganz richtig ist...?? lt meiner Hausärztin habe ich dann nämlcih eine schwere Depri. Die Depri könnte aber auch folge des Schlaganfalls sein, dann ist das mit den Anpassungsstörungen ja völlig außen vor, oder nicht? Aber ob das so dokumentiert ist... AU's für den Arbeitgeber habe ich wohl erst ab 2000 gebraucht, und da war vom SAF nicht mehr die Rede.
Und die erste AU nach dem SAF die sich darauf noch bezog, liegt noch bei meinen Unterlagen, die hatte ich damals aus Unwissen nicht an die KK weiter geschickt. hatte ja auch keinen Arbeitgeber, dem ich das hätte geben müssen, daher hat die KK das auch nciht bekommen.

Also AU-Zeiten ab 2008 - oder meine gesamten AUzeiten? Werd ich auf alle Fälle am Montag gleich richtig mit Datum anfordern.

lg
kicki

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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 13. Okt 2012, 20:54

Hallo,

ja, mach das mal...

und dann müssten wir das mal auseinanderpflücken...und dann läßt du dir das von deiner KK auch noch einmal anhand der Daten auseinanderpflück...ähm, erklären..

tja, das mit den Diagnosen ist son Ding...die Ärzte nehmen es leider nicht genau..

eigentlich hätte mein Doc bei mir auf die Auszahlungsscheine auch nur immer die chron. Schmerzkrankheit wegen der Wirbelsäule schreiben müssen...aber irgendwann hat er die Fibro-Diagnose dazu genommen..obwohl das der Arzt ist, der sagt: lassen sie sich doch nicht verrückt machen, die Krankheit gibt es nicht, ist nur eine Verlegenheitsdiagnose...

aber er so blöd, und das mit auf den Zahlschein notiert..tja, ansonsten hätte ich nach Aussteuerung..und ggf. Arbeitsfähigkeit..wieder ...aber so weit denke ich jetzt nicht...weil die Ärzte ja eigentlich auch verpflichtet sind, sämtliche Diagnosen, die zu einer aktuellen AU führen, mit auf den Zahlschein zu notieren...

aber oft wird alles notiert, oder ganz was anderes usw. usw...
halt oft ein Durcheinander...
LG
Vrori

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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Machts Sinn » Sa 13. Okt 2012, 21:44

Hallo,

wird momentan nicht zu sehr auf die "Diagnosen" abgestellt? Nach meiner
Kenntnis ist eine stark verfeinernde, eng fachmedizinisch-diagnostische Sichtweise
zu vermeiden, vgl. Beitrag im Vorgänger-Thread.

Gruß!
Machts Sinn

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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von reallyangry » So 14. Okt 2012, 12:11

Hallo Ihr Lieben,
"gleiche Krankheit" bedeutet nicht gleiche Diagnose (der ICD-Schlüssel). Gleiche Krankheit ist eher im Sinne von "ähnlichem Erscheinungsbild" zu bewerten.
Beispiel:
Angenommen bei jemand wird ein Magentumor diagnostiziert, dann beginnt eine Blockfrist für diese "Erkrankung" und die Zeit der dafür benötigten "Heilung". Wenn er jetzt auf Grund der Krebsdiagnose auch noch eine Angststörung (psychische Diagnose) entwickelt, dann wäre das eine "hinzugetretene Krankheit" - Ursache die Krebserkrankung.
Jetzt unterstelle ich mal eine "Heilung" des" Krebses", aber die Angststörung ist nicht "geheilt. Dann wird der Betroffene auf Grund einer psychischen Krankheit ausgesteuert. Ende...Aus...Basta.

Angenommen dieser Jemand wird wieder arbeitsfähig und in seinem wohlverdienten Winterurlaub fällt er nach Skiunfall in ein tiefes Koma und muss anschließend neurologisch "geheilt und rehabilitiert" werden, dann beginnt eine neue Blockfrist für diese Krankheit und 78 Wochen Krankengeldbezug ist erneut möglich, da diese Erkrankung mit dem "gleichen Erscheinungsbild der Krebserkrankung und der psychischen Störung" nicht zu bewerten ist.
Es können also mehrere Blockfristen parallel laufen.

Die 78 Wochen Krankengeld sind vermutlich so gewählt, da man medizinisch davon ausgeht, das komplizierte Krankheiten (organisch und /oder psychisch) in diesem Zeitraum in den Griff zu bekommen sind. Schafft man das nicht, dann gilt der Betroffene für die KK als austherapiert und andere Leistungsträger dürfen sich um diesen Jemand "kümmern". [und dann beginnt der Eiertanz :teufel: :teufel: :teufel: mit AA und DRV]

Gruß
ReallyAngry
Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.
(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)

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