Der Allgemeinmediziner der Afa-Amtsärzte hat eine Begutachtung durch seinen neuropsychiatrischen Kollegen angeordnet. Auch das noch. Wo man sich vor Psychiatern und ihrer Wilkür doch besonders in Acht nehmen muss.
Muss ich da wirklich alle Fragen beantworten, auch wenn welche zur Sexualität etc. kommen? Wann wirds so perösnlich, dass man verweigern darf? Gibts Fangfragen? Und wer bekommt das Gutachten am Ende alles zu sehen?
Neuropsychiatrischer Amtsarzt der Afa - was darf er?
- Doppeloma
- Gold-Member
- Beiträge: 8201
- Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
- Wohnort: Insel Rügen
- Hat sich bedankt: 5058 Mal
- Danksagung erhalten: 6619 Mal
Re: Neuropsychiatrischer Amtsarzt der Afa - was darf er?
Hallo Sonja,
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lage-2.pdf
Ich war jahrelang wegen psychischer Probleme AU und bin immer noch beim Psychiater in Behandlung, zum psychiatrischen Dienst und/oder GA wurde ich von der AfA trotzdem nicht geschickt.
War ganz normal (wie allgemein üblich) NUR bei einer Allgemeinmedizinerin /Arbeitsmedizinerin, die (in meinem Falle) durchaus auch in der Lage war allgemeingültige Aussagen dazu zu machen, in welchen Arbeitsbereichen ich (auf Grund der von mir vorgelegten Arztberichte) NICHT vermittelt werden kann.
Die Absicht mich zusätzlich zum psychiatrischen Dienst zu schicken, wurde nicht geäußert, das war gar kein Thema bei dieser Untersuchung...dabei hätte ich das sogar nachvollziehen können...
"Ich schick Sie da mal hin" reicht meines Erachtens als Begründung nicht aus, gerade in diesem Bereich sollen ja auch zusätzliche Schäden an der psychischen Situation vermieden werden...
Ich persönlich halte von diesen ganzen gutachterlichen "Momentaufnahmen" bei einem völlig fremden Menschen (nur weil sie Ärzte sind, KENNE ich sie ja trotzdem NICHT) sowieso nicht viel, was natürlich nicht heißt, dass ich mich solchen GA komplett entziehen konnte, war wegen meinem EM-Renten-Antrag bei 2 Psychiatern zur Begutachtung (einer DRV /einer Sozialgericht)...mein "Vertrauen" hielt sich in Grenzen...
Mein Dopa war bei einer Psychiaterin der Rentenkasse, die hat ihn u.A. gefragt wie groß unsere Wohnung sei und wieviel Miete wir zahlen...
Da hat er sie gefragt, was DAS mit seiner Gesundheit und der Entscheidung zu seiner Erwerbsfähigkeit zu tun habe, darauf bestätigte sie ihm, dass er Antworten auf ALLE Fragen verweigern könne, die er nicht beantworten WILL.
Bei dieser Untersuchung war ich die ganze Zeit (als Beistand nach § 13 SGB X) anwesend (mein Dopa hat darauf bestanden !!!), daher weiß ich das so genau.
Einen Beistand (Begleitung, die eventuell auch mit im Untersuchungsraum ist) mitzunehmen kann ich dir auch nur dringend empfehlen, gerade Psychiater haben das zwar nicht gerne aber es ist DEIN Recht, wenn du darauf bestehst.
Bist du alleine mit dem Psychiater im Raum und du fühlst dich "unwohl", dann holst du spätestens deine Begleitung dazu, passt dem DOC das nicht, dann wird die Begutachtung abgebrochen und direkt Beschwerde beim Auftraggeber (med. Dienst der AfA) eingereicht (bitte schriftlich!!!), deine Begleitung wird dann später zum Zeugen für diesen Vorgang.
Mit dem Erscheinen beim DOC bist du deiner Mitwirkung schon mal nachgekommen, auch eine Untersuchung mußt du in gewissen (medizinisch notwendigen) Grenzen über dich ergehen lassen, welche Fragen du beantwortest und welche nicht, das entscheidest du immer noch SELBER...
Überlege dir möglichst VORHER GENAU was du antwortest (auch wenn es in der Situation schwer fällt) und wenn du dir nicht sicher bist welche Auswirkungen eine (ehrliche) Antwort haben könnte, dann sage lieber "dazu möchte ich nichts sagen /dazu möchte ich mich nicht äußern"...PUNKT...
So habe ich auf die Frage (vom Renten-GA) was mein Dopa beruflich macht, mit seiner letzten Tätigkeit geantwortet, denn es wird bei diesen GA gerne darauf geschlossen, "dass man die EM-Rente nur will, weil der Partner auch schon Rentner ist", sowas muss ich mir nicht unnötig unterstellen lassen.
Also habe ich meinen EM-Rentner einfach "wieder arbeiten geschickt", mehr wurde dann auch nicht nachgefragt dazu..."ein Schelm wer Böses dabei denkt", auch nach einem Garten (Gartenarbeit!!!) wird gerne gefragt...WIR haben KEINEN (wirklich nicht), damit erledigen sich weitere Fragen zu den entsprechenden Tätigkeiten...
Wer das GA zu sehen bekommt entscheidest du letztlich (überwiegend) auch selber, es geht natürlich an den Auftraggeber (med. Dienst der AfA), dort unterliegt es allerdings der ärztlichen Schweigepflicht.
Ein Vermittler darf NUR eine reduzierte Variante (Teil B) bekommen, zu deinen Einsatzmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und welche Tätigkeiten /Arbeitshaltungen ausgeschlossen werden (also kein Zeit- und Leistungsdruck z.B.), klare Diagnosen dürfen da NICHT drin stehen.
Für die Weitergabe an andere Stellen (MDK /DRV usw.) braucht der Med. Dienst der AfA eine Schweigepflicht-Entbindung von dir, also pass auf, falls man dir sowas zur Unterschrift vorlegt, da steht dann drauf WER das noch bekommen soll...MUSS man aber NICHT unterschreiben...schon gar nicht wenn unklar ist, wer da so alles Zugriff haben soll.
Du selber hast natürlich einen Rechtsanspruch auch auf dieses GA nach § 25 SGB X und solltest es nach Fertigstellung auch direkt beim Med. Dienst (NICHT bei dem beauftragten Arzt) als Kopie (Teil A UND Teil B) einfordern.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Mit welcher Begründung hat er denn das "angeordnet", meines Wissens sind die Psychiatrischen Begutachtungen bei der AfA freiwillig und werden eher im Zusamenhang mit geplanter beruflicher Reha durchgeführt ...Der Allgemeinmediziner der Afa-Amtsärzte hat eine Begutachtung durch seinen neuropsychiatrischen Kollegen angeordnet. Auch das noch. Wo man sich vor Psychiatern und ihrer Wilkür doch besonders in Acht nehmen muss.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lage-2.pdf
Ich war jahrelang wegen psychischer Probleme AU und bin immer noch beim Psychiater in Behandlung, zum psychiatrischen Dienst und/oder GA wurde ich von der AfA trotzdem nicht geschickt.
War ganz normal (wie allgemein üblich) NUR bei einer Allgemeinmedizinerin /Arbeitsmedizinerin, die (in meinem Falle) durchaus auch in der Lage war allgemeingültige Aussagen dazu zu machen, in welchen Arbeitsbereichen ich (auf Grund der von mir vorgelegten Arztberichte) NICHT vermittelt werden kann.
Die Absicht mich zusätzlich zum psychiatrischen Dienst zu schicken, wurde nicht geäußert, das war gar kein Thema bei dieser Untersuchung...dabei hätte ich das sogar nachvollziehen können...

"Ich schick Sie da mal hin" reicht meines Erachtens als Begründung nicht aus, gerade in diesem Bereich sollen ja auch zusätzliche Schäden an der psychischen Situation vermieden werden...


Ich persönlich halte von diesen ganzen gutachterlichen "Momentaufnahmen" bei einem völlig fremden Menschen (nur weil sie Ärzte sind, KENNE ich sie ja trotzdem NICHT) sowieso nicht viel, was natürlich nicht heißt, dass ich mich solchen GA komplett entziehen konnte, war wegen meinem EM-Renten-Antrag bei 2 Psychiatern zur Begutachtung (einer DRV /einer Sozialgericht)...mein "Vertrauen" hielt sich in Grenzen...

Du brauchst überhaupt KEINE Fragen beantworten, die du NICHT beantworten möchtest, du bist beim Arzt und nicht vor Gericht, auch wenn man sich oft so vorkommt dabei...Muss ich da wirklich alle Fragen beantworten, auch wenn welche zur Sexualität etc. kommen? Wann wirds so perösnlich, dass man verweigern darf?

Mein Dopa war bei einer Psychiaterin der Rentenkasse, die hat ihn u.A. gefragt wie groß unsere Wohnung sei und wieviel Miete wir zahlen...



Da hat er sie gefragt, was DAS mit seiner Gesundheit und der Entscheidung zu seiner Erwerbsfähigkeit zu tun habe, darauf bestätigte sie ihm, dass er Antworten auf ALLE Fragen verweigern könne, die er nicht beantworten WILL.

Bei dieser Untersuchung war ich die ganze Zeit (als Beistand nach § 13 SGB X) anwesend (mein Dopa hat darauf bestanden !!!), daher weiß ich das so genau.
Einen Beistand (Begleitung, die eventuell auch mit im Untersuchungsraum ist) mitzunehmen kann ich dir auch nur dringend empfehlen, gerade Psychiater haben das zwar nicht gerne aber es ist DEIN Recht, wenn du darauf bestehst.
Bist du alleine mit dem Psychiater im Raum und du fühlst dich "unwohl", dann holst du spätestens deine Begleitung dazu, passt dem DOC das nicht, dann wird die Begutachtung abgebrochen und direkt Beschwerde beim Auftraggeber (med. Dienst der AfA) eingereicht (bitte schriftlich!!!), deine Begleitung wird dann später zum Zeugen für diesen Vorgang.
Mit dem Erscheinen beim DOC bist du deiner Mitwirkung schon mal nachgekommen, auch eine Untersuchung mußt du in gewissen (medizinisch notwendigen) Grenzen über dich ergehen lassen, welche Fragen du beantwortest und welche nicht, das entscheidest du immer noch SELBER...

Bei GA gibt es IMMER "Fangfragen", besonders den Freizeit- und Hobby-Bereich betreffend, auch mit Schwärmereien über den letzten Urlaub oder Urlaubspläne sollte man sich besser zurückhalten, wer an sowas noch Interesse hat, der "kann" nicht zu krank sein zum arbeiten gehen...Gibts Fangfragen? Und wer bekommt das Gutachten am Ende alles zu sehen?
Überlege dir möglichst VORHER GENAU was du antwortest (auch wenn es in der Situation schwer fällt) und wenn du dir nicht sicher bist welche Auswirkungen eine (ehrliche) Antwort haben könnte, dann sage lieber "dazu möchte ich nichts sagen /dazu möchte ich mich nicht äußern"...PUNKT...
So habe ich auf die Frage (vom Renten-GA) was mein Dopa beruflich macht, mit seiner letzten Tätigkeit geantwortet, denn es wird bei diesen GA gerne darauf geschlossen, "dass man die EM-Rente nur will, weil der Partner auch schon Rentner ist", sowas muss ich mir nicht unnötig unterstellen lassen.
Also habe ich meinen EM-Rentner einfach "wieder arbeiten geschickt", mehr wurde dann auch nicht nachgefragt dazu..."ein Schelm wer Böses dabei denkt", auch nach einem Garten (Gartenarbeit!!!) wird gerne gefragt...WIR haben KEINEN (wirklich nicht), damit erledigen sich weitere Fragen zu den entsprechenden Tätigkeiten...
Wer das GA zu sehen bekommt entscheidest du letztlich (überwiegend) auch selber, es geht natürlich an den Auftraggeber (med. Dienst der AfA), dort unterliegt es allerdings der ärztlichen Schweigepflicht.
Ein Vermittler darf NUR eine reduzierte Variante (Teil B) bekommen, zu deinen Einsatzmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und welche Tätigkeiten /Arbeitshaltungen ausgeschlossen werden (also kein Zeit- und Leistungsdruck z.B.), klare Diagnosen dürfen da NICHT drin stehen.
Für die Weitergabe an andere Stellen (MDK /DRV usw.) braucht der Med. Dienst der AfA eine Schweigepflicht-Entbindung von dir, also pass auf, falls man dir sowas zur Unterschrift vorlegt, da steht dann drauf WER das noch bekommen soll...MUSS man aber NICHT unterschreiben...schon gar nicht wenn unklar ist, wer da so alles Zugriff haben soll.
Du selber hast natürlich einen Rechtsanspruch auch auf dieses GA nach § 25 SGB X und solltest es nach Fertigstellung auch direkt beim Med. Dienst (NICHT bei dem beauftragten Arzt) als Kopie (Teil A UND Teil B) einfordern.

Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Re: Neuropsychiatrischer Amtsarzt der Afa - was darf er?
Von freiwillig war keine Rede. DIe Allgemeinärztin hat zwar akzeptiert, dass ich eine körperlich Krankheit habe, aber natürlich ist für sie irgendwie auch alles psychosomatisch. Das war die Begründung.Doppeloma hat geschrieben: Mit welcher Begründung hat er denn das "angeordnet", meines Wissens sind die Psychiatrischen Begutachtungen bei der AfA freiwillig und werden eher im Zusamenhang mit geplanter beruflicher Reha durchgeführt ...![]()
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lage-2.pdf
Muss ich gar nicht hin? In deinem Link ist von psychol. Dienst der Afa die Rede, mich schicken sie aber zur einem externen Neuropsychiater.
Mist, hab gerade keinen Beistand.
Einen Beistand (Begleitung, die eventuell auch mit im Untersuchungsraum ist) mitzunehmen kann ich dir auch nur dringend empfehlen, gerade Psychiater haben das zwar nicht gerne aber es ist DEIN Recht, wenn du darauf bestehst.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste