Ausgesteuert - brauche Hilfe

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Antworten
Care
Beiträge: 734
Registriert: Di 28. Aug 2012, 13:39
Hat sich bedankt: 272 Mal
Danksagung erhalten: 276 Mal

Ausgesteuert - brauche Hilfe

Beitrag von Care » Di 28. Aug 2012, 20:35

Hallo Zusammen,
ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. :Ohnmacht:
Seit Tagen beschäftige ich mich mit dem Thema Aussteuerung und AfA.
Gestern wurde ich ausgesteuert und war heute beim Arbeitsamt, um mich arbeitslos zu melden. Mir wurde während der Krankheit gekündigt, somit habe ich keinen Arbeitgeber mehr.
Von der KK aus musste ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Dieser wurde befürwortet. Das Gutachten der DRV liegt mir vor, nach fast 3 Wochen Wartezeit. :Wut:
In meinem Beruf unter 3 Std. arbeitsfähig, für den allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Std. mit Einschränkungen.
Da ich vor 1961 geboren wurde, würde ich noch BU-Rente bekommen. Deshalb hat man mir sicher die Teilhabe genehmigt. Der SoVd hat mir geraten erst das Beratungsgespräch mit der DRV (Teilhabe am Arbeitsleben) zu machen und dann die Erwerbslosenrente oder BU-Rente (weiß ich nicht genau welche) zu beantragen.

Mein Hauptroblem ist im Moment, ob die Nahtlosigkeitsregelung für mich gilt. Hätte ich das beim Antrag sagen müssen?
Muss ich weiter AU geschrieben sein oder nicht? Ich habe in anderen Foren gelesen, dass manche die AU`s sammeln und nicht bei der AfA abgeben.

Der SoVd hat mir geraten nicht mehr AU zu sein. Ich muss ja noch den Gesundheitsbogen ausfüllen, da wird ja nach der AU gefragt.

Ich habe heute angegeben, dass ich eingeschränkt Vollzeit zur Verfügung stehe. Außerdem wurde ich gefragt, welche Tätigkeit ich ausüben möchte. Ich wusste nicht`s zu sagen, habe dann meinen Beruf mitgeteilt, weil sie unbedingt eine Antwort wollte. Aber eigentlich kann ich ja meinen Beruf nicht mehr ausüben.
Von dem Gutachten habe ich nicht gesagt, dass mir das schon vorliegt.

Würde mich über eine baldige Antwort freuen.

VG

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Ausgesteuert - brauche Hilfe

Beitrag von Doppeloma » Di 28. Aug 2012, 23:03

Hallo Care, :smile:

erst mal WILLKOMMEN bei uns, bringst ja gleich einige Probleme im Gepäck mit. :umarm:
ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll.
Seit Tagen beschäftige ich mich mit dem Thema Aussteuerung und AfA.
Am Besten HIER, denn viel gelesen dazu hast du hier bei uns seit deiner Anmeldung vor ein paar Stunden, vermutlich noch nicht... :Gruebeln:

viewtopic.php?f=3&t=1751

Vorsicht, das ist SEHR VIEL zu lesen und lass dich nicht verwirren, wenn da teilweise noch vom § 125 SGB III die Rede ist, der hat ab April (gesetzlich) NUR eine andere Nummer bekommen = NEU § 145 SGB III... :ic_up: :lesen: :lesen: :lesen:
Gestern wurde ich ausgesteuert und war heute beim Arbeitsamt, um mich arbeitslos zu melden. Mir wurde während der Krankheit gekündigt, somit habe ich keinen Arbeitgeber mehr.
Wie "gestern" wurdest du ausgesteuert... :confused:
Du schreibst doch, du würdest dich schon seit Tagen damit beschäftigen, hast du deine Entlassung (während der AU) NICHT bei der AfA gemeldet ???

JETZT kommst du (eigentlich) wegen der Aussteuerung und nicht wegen Arbeitslosigkeit, klar hättest du das auch so angeben müssen und die Bescheinigung dazu von der KK vorlegen...WANN ist denn nun der Tag X, wo es KEIN Krankengeld mehr gibt, wegen der Aussteuerung...wäre schon wichtig für konkrete Hilfestellung... :confused:

Von der KK aus musste ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Dieser wurde befürwortet. Das Gutachten der DRV liegt mir vor, nach fast 3 Wochen Wartezeit.
In meinem Beruf unter 3 Std. arbeitsfähig, für den allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Std. mit Einschränkungen.
Wenn die damit so großzügig sind, wird es nichts Gescheites sein, Inhalt "dem Grunde nach wird Ihnen bewilligt" :Gruebeln: , läuft meist darauf hinaus, dass du dir einen AG suchen sollst, der dich trotz deiner Einschränkungen einstellen will und dann einen (Lohn-) Zuschuß bei der DRV für eine gewisse Zeit bekommen würde... :Gruebeln:
Da ich vor 1961 geboren wurde, würde ich noch BU-Rente bekommen. Deshalb hat man mir sicher die Teilhabe genehmigt.


Darf ich fragen wie alt du bist und um welchen Beruf es sich handelt ???
Klar hat man dir deshalb die Teilhabe genehmigt, denn wenn das klappt (was ich oben dazu beschrieben habe), dann entfällt natürlich die Pflicht dir eine BU-Rente zu zahlen, bist ja dann wieder in Arbeit , "DANK der tollen Unterstützung der DRV" :applaus: :Verwirrt: :Hilfe: ...

Die BU-Rente ist (meist) nur noch eine theoretische Größe, die DRV findet meist genug Möglichkeiten (mit "passenden" Verweisberufen"), dass sie auch für die (noch) berechtigten Jahrgänge NICHT wegen BU leisten muss... :schimpfen:
Der SoVd hat mir geraten erst das Beratungsgespräch mit der DRV (Teilhabe am Arbeitsleben) zu machen und dann die Erwerbslosenrente oder BU-Rente (weiß ich nicht genau welche) zu beantragen.
Ja, mach das, ich denke mal das Ergebnis wird sein, was ich dir oben schon beschrieben habe...
Man wird dir in den höchsten Tönen "vorschwärmen", wie begehrt diese Zuschüsse bei den AG wären, viele wüßten nur NIX davon ( :aha: ) und sobald ein AG dann die erforderlichen Anträge stellt und die vielfältigen Bedingungen dafür erfüllt (leidensgerechter und versicherungspflichtiger Vollzeit-Job!!!), wird er dann auch "reich dafür belohnt"...

Deine Aufgabe dabei ist NUR, dir die Hacken nach so einen Job abzulaufen...die Bewilligung dem "Grunde nach hast du ja nun schon"...der AG MUSS natürlich VOR einer Anstellung (Abschluß des Arbeitsvertrages) ALLES mit der DRV regeln /klären (da sind die superwild drauf) ...man könnte es auch "sparsames Trostpflaster" statt der (eigentlich) erforderlichen Rente wegen Erwerbsminderung nennen...

Es HILFT dem Betroffenen zwar nicht wirklich, aber es verschiebt wenigsten den Zeitpunkt, wo vielleicht ernsthaft eine EM-Rente geprüft werden müßte...meinem Dopa wurde mit diesem "Mist" sogar noch vor Gericht die EM-Rente abgelehnt... :ic_down:

Spätestens bei der AfA MUSST du sowieso einen Antrag auf EM-Rente stellen, sonst hast du ganz sicher KEINEN Anspruch auf die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III.

Es gibt NUR die Möglichkeit einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen, eine mögliche BU wird dann "automatisch" geprüft und ob es eine teilweise /Volle oder gar keine EM-Rente gibt entscheidet NUR die DRV im Antragsverfahren.

Zu diesen ganzen Sachen kannst du hier auch noch viel nachlesen, also will ich dich nicht direkt überfordern.
Mein Hauptroblem ist im Moment, ob die Nahtlosigkeitsregelung für mich gilt. Hätte ich das beim Antrag sagen müssen?
Muss ich weiter AU geschrieben sein oder nicht? Ich habe in anderen Foren gelesen, dass manche die AU`s sammeln und nicht bei der AfA abgeben.
Sicher gilt die Nahtlosigkeit auch für dich, die gilt IMMER wenn die Leute aus dem Krankengeld ausgesteuert werden (sogar wenn sie noch einen Job haben, den sie aber wegen weiterer Krankheit nicht mehr ausüben KÖNNEN), wenn es "über NACHT" durch (das Ende der Krankengeldzahlung) KEINE Wunderheilung bei dir gab, solltest du auch weiterhin AU geschrieben sein. :ic_up:

Du bist doch nicht plötzlich GESUND, du bekommst nur kein Krankengeld mehr von der KK, weil dein Anspruch dort erschöpft ist, darum ist ein Anspruch auf ALGI (nach § 145 SGB III) zu prüfen durch die AfA.
Dass du wegen der Aussteuerung kommst und den Antrag stellst, solltest du dort schon klar machen, einige Abläufe sind schon etwas anders als bei "normaler" Meldung /Antragstellung wegen Arbeitslosigkeit, da sollte man allerdings auch NICHT (immer noch) AU-bescheinigt krank sein, da sollte man GAR NICHT MEHR KRANK sein.
Der SoVd hat mir geraten nicht mehr AU zu sein. Ich muss ja noch den Gesundheitsbogen ausfüllen, da wird ja nach der AU gefragt.
Der SoVD hat von dieser Materie (AfA /Aussteuerung) KEINE Ahnung, wenn da solche Aussagen gemacht werden jedenfalls NICHT, andererseit empfehlen sie dir eine Rente zu beantragen...PASST gut wenn man sich "gesund /Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt"... :confused: :Gruebeln:

Man MUSS überhaupt KEINEN Gesundheitsfragebogen ausfüllen, das ist ALLES freiwillig, da wurdest du schon das erste mal belogen bei der AfA, außerdem macht die Ausgabe dieser Gesundheits-Unterlagen (Fragebogen und Schweigepflichtentbindungen ???) bereits deutlich, dass die sehr wohl verstanden haben, aus welchem Grund du ALGI beantragen willst/musst.

"Normale" Arbeitslose brauchen keine Gesundheitsfragebögen ausfüllen, um ALGI zu erhalten, das wird NUR bei gesundheitlich eingeschränkten Leuten gemacht und Ausgesteuerte gelten (logisch) IMMER als eingeschränkt "vermittelbar". :ic_up:
Ich habe heute angegeben, dass ich eingeschränkt Vollzeit zur Verfügung stehe. Außerdem wurde ich gefragt, welche Tätigkeit ich ausüben möchte. Ich wusste nicht`s zu sagen, habe dann meinen Beruf mitgeteilt, weil sie unbedingt eine Antwort wollte. Aber eigentlich kann ich ja meinen Beruf nicht mehr ausüben.
Du solltest zukünftig solche Aussagen (den SB gegenüber) überhaupt NICHT mehr machen, deine "Restleistungsfähigkeit" hat ERST mal der Amtsarzt der AfA festzustellen (dafür ist der FREIWILLIGE Gesundheitskram als Vorbereitung gedacht), was die SB da VORHER aus dir herausholen wollen als eigene Ansicht ist allein DEREN Problem...dann sollen sie das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung abwarten und die leistungs-Einschätzung des Amtasarztes.

Daran sind sie dann gebunden und haben sich danach zu richten und in diesem Rahmen MUSST du dich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen (trotz AU ZU HAUSE !!!), natürlich Vollzeit, sonst kann man dein ALGI einkürzen auf die Stundenzahl die du angibst "nur" noch arbeiten zu können.

Ich glaube das reicht für den Anfang stelle deine Fragen die du hast und geh (wenn möglich) NIE wieder alleine dort hin und sprich vor ALLEM mit NICHT-Medizinern NICHT über deine Krankheiten, die haben auch diese Unterlagen nicht mehr zu bekommen wenn da was ausgefüllt wurde von dir.
Von dem Gutachten habe ich nicht gesagt, dass mir das schon vorliegt.
Das brauchst du denen auch nicht erzählen und NICHT geben, auch KEINE Schweigepflichtentbindung für die DRV und /oder irgendwelche Reha-Kliniken erteilen...sonst bekommen die auch das, was DU denen NICHT geben willst DIREKT von dort ...es ist ALLES FREIWILLIG, bitte lies dir das alles durch, das steht auch drauf...leider oft etwas "versteckt", du wirst ahnen warum... :keule: :keule: :keule:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Benutzeravatar
k@lle
Administrator
Beiträge: 2599
Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16
Hat sich bedankt: 5404 Mal
Danksagung erhalten: 1365 Mal

Re: Ausgesteuert - brauche Hilfe

Beitrag von k@lle » Mi 29. Aug 2012, 06:31

auch mal von mir ein Herzliches Hallo :smile:
Da ich vor 1961 geboren wurde, würde ich noch BU-Rente bekommen.
hier kannst du mal etwas zum Thema Bu-Rente nach lesen :lesen:

viewtopic.php?f=3&t=102

du kannst ja gerne unter "Dein Fall " einen eigen Thread eröffnen (so hast du auch immer den Überblick über deine Fragen & Antworten)......

hast du schon einen GdB ?

na ja lies dich mal noch etwas weiter hier ein...und bei Fragen keine Scheu...einfach Fragen...
P.s. Dumme Fragen gibt´s hier nicht....
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

Care
Beiträge: 734
Registriert: Di 28. Aug 2012, 13:39
Hat sich bedankt: 272 Mal
Danksagung erhalten: 276 Mal

Re: Ausgesteuert - brauche Hilfe

Beitrag von Care » So 2. Sep 2012, 22:44

Hallo k@lle,

sorry, dass ich jetzt erst antworte. Habe es irgendwie vergessen und danke für Deinen Hinweis.
Unter "Care`s Fall" bin ich jetzt zu finden.
Ich habe einen GdB im August beantragt.
Wenn ich das mit der AfA ausgestanden habe, brauche ich bestimmt erneute Hilfe.

LG

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste