was bleibt übrig von Urlaubsabgeltung nach unbe.EM Rente?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
verelda
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was bleibt übrig von Urlaubsabgeltung nach unbe.EM Rente?

Ungelesener Beitrag von verelda » Sa 11. Aug 2012, 07:30

hallo Ihr Lieben

Mein AG hat nun die Gehaltsmitteilung (Computerausdruck) geschickt mit dem Überweisungbetrag der Urlaubsabgeltung.

Ich habe nicht schlecht gestaunt, da sind für 51 Urlaubstage doch etliche Euro angefallen. Brutto entspricht dem Nettobetrag.
Muß auf diesen Betrag keine Steuer bezahlt werden? Es sind weder für die KK noch für andere Steuerabzüge angegeben.

Muß dieser Betrag der Rentenversicherung mitgeteilt werden? Und was ziehen die davon ab??
Ich habe von diesem Metier überhaupt keine Ahnung und bin einfach gespannt, was dann am Ende übrig bleibt..
Vielleicht weiß jemand hier Bescheid??


lieben Gruß
verelda

maday
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Re: was bleibt übrig von Urlaubsabgeltung nach unbe.EM Rente

Ungelesener Beitrag von maday » Sa 11. Aug 2012, 08:21

Hallo Verelda,
als Rentner muß man seine Rentenbezüge und sonstigen Einkünfte selbst per Steuererklärung versteuern. Deshalb Geld nicht alles ausgeben, sondern die Steuererklärung anfang 2013 machen und abwarten, was dann zu zahlen ist.
Sollte ich mit meiner Annahme falsch liegen, korrigiert mich bitte.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Troja
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Re: was bleibt übrig von Urlaubsabgeltung nach unbe.EM Rente

Ungelesener Beitrag von Troja » Sa 11. Aug 2012, 08:30

Hallo verelda!

Erstmal Herzlichen Glückwunsch zu Deiner unbefristeten EM-Rente, :applaus: :applaus: :Yeah: :Yeah:

Bei der Urlaubsabgeltung verhält es sich so.
Du mußt auf jeden FALL die DRV benachrichtigen. Bei mir reichte es eine Kopie der gehaltsabrechnung zur DRV zu schicken.
Die Urlaubsabgeltung darfst Du auf jeden fall behalten. Fraglich ist nur in welcher höhe oder ob Du überhaupt
EM-Rente für den Monat in dem Du deine Urlaubsabgeltung ausbezahlt kriegst, bekommst.

Da Du als Voll EM-Rentner 400 Euro im Monat und 2 mal im Jahr 800 Euro hinzuverdienen darfst, kommt es natürlich auf die
höhe der Urlaubsabgeltung an. Also schlimmsten Falls wenn der Betrag zu hoch ist bekommst Du nur für diesen Monat keine Rente.
Das wird aber die DRV ausrechnen. Es wäre zu kompliziert das selbst auszurechnen, da es auch noch die möglichkeit einer viertel, halben oder
dreiviertel rente gibt. Aber wie gesagt das wäre jetzt zu kompliziert.

Da Du die Urlaubsabgeltung Brutto für Netto ausbezahlt bekommst, mußt Du nächstes Jahr eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben,
die dann ausrechnen inwieweit Du Steuern nachzalen mußt. Das hängt wieder davon ab wie hoch Dein oder Euer gesammtes Einkommen ist. Da würde
ich dann einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen. Die können Dir genau sagen was auf Dich zukommt, damit Du hoffentlich keine böse
Überraschung erlebst.

So ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen weiterhelfen und wünsch Dir einen schönen Tag.

Gruß Troja

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Doppeloma
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Re: was bleibt übrig von Urlaubsabgeltung nach unbe.EM Rente

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 11. Aug 2012, 23:51

Hallo Verelda, :smile:

ergänzend schreibe ich dir mal wie das bei Dopas Urlaubsabgeltung (letztes Jahr) weiterging (den Erlebnis-Teil JobCenter lasse ich da mal raus) ...wir haben die NICHT an die DRV "gemeldet", weil er die schon VOR der ersten Renten-Zahlung bekam, ebenfalls Brutto = Netto also ohne alle Abzüge.

Anfang dieses Jahres meldete sich dann plötzlich schriftlich die DRV bei ihm, dass er eine Verdienstbescheinigung einreichen solle, weil er "regelmäßig" Nebeneinkommen erzielen würde ... :confused: :Gruebeln:
Hier genügte dann doch mal ein Anruf um zu klären, dass es sich um eine "Einmal-Zahlung" wegen Urlaubsabgeltung handelte, die außerdem bereits fast ein Jahr zurück lag, wie man denn JETZT darauf käme, er würde aktuell "regelmäßiges Nebeneinkommen erzielen"...

Es genügte dann die Lohnbescheinigung zu dieser Angelegenheit an die zuständige (verwirrte) Dame zu schicken, man hatte sich wohl um fast ein volles Jahr "vertan"..., damit war die Sache bei der DRV erledigt. :ic_up:

Die eventuelle Steuer kannst (und solltest) du durch eine Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr bei deinem Finanzamt erfahren, wenn du magst kannst du auch über ein PC-Steuer-Programm selber (vorher) errechnen, ob es daraus eine Steuerforderung geben könnte und wie hoch die dann ca. sein wird.

Wie @Troja schon richtig beschrieben hat, hängt das von verschiedenen persönlichen Bedingungen ab, beim Dopa ergab sich dadurch KEINE Steuerforderung, obwohl auch die EM-Renten-Nachzahlung da zusätzlich mit dabei war.

Bei uns gibt es bestimmte Freibeträge wegen EHE-Status und zusätzlich die Freibeträge wegen der GDB, von den Renten selber wird auch ein ganz persönlicher Anteil "besteuert" (je nach Jahr des Rentenbeginns, seit 2005 ansteigend), das liegt aber bei uns alles noch unterhalb der wirklichen Steuerpflicht...so hätte ich sogar meine paar € Steuer (wegen einer Prämienzahlung von meiner Firma) zurückbekommen...wenn da nicht meine PI und meine TH wäre...

Mit einer Dauer-Rente bekommt man dann wohl auch eine Bescheinigung vom Finanzamt, wenn man alleine wegen der Rente zukünftig KEINE Steuererklärungen mehr einreichen muss...NUR noch wenn es mal zusätzliche Einnahmen gäbe, die steuerpflichtig sind.

Im Moment haben wir den aktuellen Steuerbescheid (für 2011) noch nicht bekommen, das Ergebnis kenne ich aber schon aus unserem PC-Programm, damit mache ich das immer alleine, schon seit Jahren...(gibt Kostenlose im Netz und /oder auch günstig auf CD), man braucht aber jedes Jahr die aktuelle Version, weil die Gesetze ja auch in dem Bereich laufend geändert werden.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

verelda
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Re: was bleibt übrig von Urlaubsabgeltung nach unbe.EM Rente

Ungelesener Beitrag von verelda » So 12. Aug 2012, 05:50

Ihr Lieben
Danke für die interessanten Antworten.
Ich habe beim googeln noch was gefunden:

http://www.ihre-vorsorge.de/forum.html? ... sabgeltung

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