Was tun? EU Rente beantragen?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Re: Was tun? EU Rente beantragen?

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mo 16. Jul 2012, 20:21

VA = Versorgungsamt

oder

VA = Verwaltungsakt
MfG
Blacky

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Ari
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Re: Was tun? EU Rente beantragen?

Ungelesener Beitrag von Ari » Mo 16. Jul 2012, 20:45

Danke dir! :smile: ...ich habe gerätselt und wäre da morgen noch nicht drauf gekommen. :lachen:

Ja die kenne ich von denen habe ich meinen Schwerbhindertenausweis, der mir m.E. gar nichts bringt. 100% für was? Kann man da stolz drauf sein?
Denn wenn ich das alles richtig verstanden habe interessiert das ja noch nicht einmal die Rentenversicherungsbehörde...geschweige denn die ARGE bzw. jetzt heißt es ja Jobcenter. Der Ausweis liegt bei mir nur in der Schublade rum. Da kann man sich eine Zigarette mit drehen :rauchen:

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Re: Was tun? EU Rente beantragen?

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mo 16. Jul 2012, 20:54

Ein paar Vorteile hat man schon.

Bei der Einkommenserklärung hast du bei gemeinsamer Veranlagung steuerliche Vorteile.
Bringt dir aber nix wenn du im H4-Bezug bist, wird voll angerechnet. :kotzen:

Bei Eintrittsgeldern spare ich einiges, habe aber wegen H4 sowieso den Sozial-Pass und somit die gleichen Vortele.

Mit dem Zusatz "G" fährste noch mit den Öffis sehr günstig durch Deutschland, wenn man dazu überhaupt noch in der Lage ist. :Ohnmacht: :pfeif:

Mehr fällt mir nicht ein, oh doch, beim JC wirste von der Schwerbehinderten-Abteilung "betreut".

Ich werde komplett in Ruhe gelassen und treffe mich 1 x im Jahr mit meiner "Betreuerin". :jaa:

Ich kämpfe jett nur noch um das "G".

Bei unseren Stadtbussen brauche ich das nicht, da ich selber Jahrelang als Busfahrer hier gefahren bin darf ich immer so mitfahren. :applaus:

Aber ich möchte das was mir zusteht. :Zunge_zeigen:

Und das bekomme ich auch :Wut: :Wut: :Wut: :Wut:
MfG
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Ari
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Re: Was tun? EU Rente beantragen?

Ungelesener Beitrag von Ari » Mo 16. Jul 2012, 21:19

So, ich habe mal grob das Schreiben verfasst was ich an die SB Tante schicken möchte/muss. Bitte seit doch so lieb und schaut mal ob das so ok ist?
Falls nicht, dann bitte lasst mich wissen was ich ändern sollte/muss.

Vielen Dank im Vorraus! :smile:

Hier nun das Schreiben:

Sehr geehrte Frau Pusemuckel,

Ich habe Ihr Schreiben erhalten.

hiermit übersende ich Ihnen, wie gewünscht meine aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Kopie zu. (Kopie war doch richtig, oder?)

Gemäß § 62 SGB I Untersuchungen, übersende ich nach Vorlage der genauen Adressdaten und Name des Amtsarzt, die Unterlagen zu bzw. bringe diese zum Termin einer amtsärztlichen Untersuchung mit. Das betrifft auch meine gesamte Krankenakte.

Die Unterzeichnung der Eingliederungsvereinbarung unterliegt der Freiwilligkeit. Hiermit mache ich von meinem Recht Gebrauch.
Im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a SGB II können deswegen auch keine Leistungskürzungen erfolgen.



Mit freundlichem Gruß

Frau Krebskrank


P.S. Und nochmals Danke Doppeloma für das Schreiben bezügl. Löschung meiner Tel. Nr. :-) das ist Schreiben ist schon versandfertig eingetütet. :Yeah:

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Re: Was tun? EU Rente beantragen?

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mo 16. Jul 2012, 22:04

Die Kopie ist für deine Unterlagen vorgesehen.

Das Original erhält das JC. :icon_e_wink:
MfG
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Re: Was tun? EU Rente beantragen?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 16. Jul 2012, 23:29

VA = Versorgungsamt
Nicht GANZ in diesem Zusammenhang war der Verwaltungs-Akt ( amtlicher Bescheid) zum Ersatz einer Eingliederungs-Vereinbarung (EGV als VA) gemeint...

Schei**-Abkürzungs-Salat, geht mir auch bei der BG immer so, , wenn es um das SGB II geht muss ich Bedarfs-Gemeinschaft immer noch ausschreiben...das ist SOOO anstrengend und "ehrenamtliche Beratung", lieber @Fatbob...vorwiegend NACHTS... :glotzen: :Gruebeln: :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Was tun? EU Rente beantragen?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 17. Jul 2012, 00:23

Hallo Ari, :icon_e_wink:

warum willst du dir soviele Umstände machen, du hast diese EGV per Post erhalten ???
Da kannst du sowieso nicht unterschreiben, dass man dir alles "erklärt" und "Fragen mit dir besprochen habe", oder hast du dich dazu mit dem Postboten bei der Übergabe ausgetauscht... :Gruebeln: :teufel:

Wäre ja eine glatte LÜGE wenn du das unterschreibst, ich weiß nicht, wozu du der überhaupt mehr mitteilen willst als, dass sie deine Telefon-Nummer löschen soll und deine AU-Bescheinigung (Original bitte) in Empfang nehmen soll... :Gruebeln:

Wenn du unbedingt möchtest dann...meine Ergänzungen /Änderungen/Anmerkungen schreibe ich mal kursiv dazu.
Ich habe Ihr Schreiben vom XXX erhalten.

hiermit übersende ich Ihnen, wie gewünscht (hat sie das gewünscht ???) meine aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

(Kopie war doch richtig, oder? Nein das Amt hat Anspruch auf das Original)

Gemäß § 62 SGB I Untersuchungen, übersende ich nach Vorlage der genauen Adressdaten und Name des Amtsarzt, die Unterlagen zu bzw. bringe diese zum Termin einer amtsärztlichen Untersuchung mit. Das betrifft auch meine gesamte Krankenakte.

Dieser Absatz ist überflüssig, deine Frau SB KENNT die Gesetze, sie MUSS nicht WISSEN, dass DU die jetzt auch langsam kennenlernst :grinser:

Die Unterzeichnung der Eingliederungsvereinbarung unterliegt der Freiwilligkeit. Hiermit mache ich von meinem Recht Gebrauch.
Im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a SGB II können deswegen auch keine Leistungskürzungen erfolgen.

Dito, du brauchst ihr nicht beizubringen, was sie selber wissen sollte, es geht dabei um Vertragsfreiheit (lt. BGB), das hat nicht direkt mit der EGV zu tun, nirgens steht geschrieben, dass die Unterschrift darauf "freiwillig" sei, VERTRÄGE unterschreibt man aber üblicherweise NUR freiwillig

Das Folgende würde ich stattdessen ergänzen...

Veranlassen Sie Bitte einen entsprechenden Termin beim Med. Dienst, die erforderlichen Gesundheits-Unterlagen sende ich dem med. Dienst DIREKT zu oder nehme sie zur Untersuchung mit zum Arzt, eine Einsichtnahme von nichtmedizinischem Personal ist gemäß Sozialdatenschutz nicht zulässig und von mir nicht erwünscht.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichem Gruß

Frau Ari

Solange dir keine Leistungskürzungen (schriftlich per Anhörung und mit entsprechender Begründung!) angedroht werden, brauchst du sie nicht davor "zu warnen", ich würde da GAR NICHTS weiter zu schreiben.
Du brauchst nicht zu begründen, warum du die EGV nicht unterschreiben willst, die ist so aktuell rechtlich gar nicht zulässig, das weiß deine SB nur zu gut SELBER, sie soll einfach den Termin beim Amtsarzt klarmachen und fertig.

Alles Andere wird sich dann danach ergeben, es gibt aktuell NICHTS per EGV zu "regeln"...PUNKT

Die Adresse vom Med. Dienst kannst du auch über die JobCenter-Service-Nummer erfragen, das sollten die dir auch sagen können, dann kannst du entscheiden, ob du da schon was (per Einschreiben) hinschicken willst oder nicht...so bleibt das auf jeden Fall außer Reichweite deiner SB. :applaus:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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