Verschlimmerungsantrag "Schwerbehinderung"

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skateway
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Verschlimmerungsantrag "Schwerbehinderung"

Ungelesener Beitrag von skateway » Fr 29. Jun 2012, 13:59

habe ja soeben unter "Erfolge" geschrieben,dass ich nunmehr meine Dauerrente habe. :Yeah:

Kurz nach dem Senden ist mir eingefallen, dass ich noch fragen wollte, ob es Sinn macht, dass ich nun wegen meiner Schwerbehinderung noch einmal tätig werden sollte. Ich habe auf Anhieb 40 % aufgrund meiner Depressionen erhalten. Macht es Sinn, dass ich die Erhöhung angehe oder ist das egal, da ich ja jetzt meine Dauerrente habe?

Hatte mir das als Notnagel und Rettungsanker noch vorbehalten, wenn ich jetzt noch einmal befristet worden wäre, denn mit 50 % hätte ich mit 60 Jahren und 10 Monaten in die Altersrente gehen können.

Merkzeichen würde ich eh nicht erhalten und kostenlos mit der Bahn fahren, kann ich schon aufgrund der Schwerbehinderung meines Ehemannes. Also bringt es, außer steuerlich, doch nichts!?

irina
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Re: Verschlimmerungsantrag "Schwerbehinderung"

Ungelesener Beitrag von irina » Fr 29. Jun 2012, 14:14

Erst einmal herzlichen Glückwunsch, Du hast es sicher verdient, wie jeder andere Kranke auch. Ich nehme an, der Verschlimmerungsantrag auf einen GdB hat nur Einfluß auf die Steuer, aber genau weiß ich das nicht. Gruß Irina

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Fatbob
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Re: Verschlimmerungsantrag "Schwerbehinderung"

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 29. Jun 2012, 14:20

Beantragen, eindeutig, den Freibetrag kannste gut gebrauchen, egal ob du mal 400Euro job machst und mal drüber
bist, ansonsten bei 1200Euro EM-Rente zahlste schon Steuern, wenn dein Partner auch gut verdient sogar ehr.
Und auf 500euro mögliche steuernachzahlung bei gdb 50% würd ich nicht verzichten.
lg
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Re: Verschlimmerungsantrag "Schwerbehinderung"

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Fr 29. Jun 2012, 15:24

Hallo skateway!
kostenlos mit der Bahn fahren, kann ich schon aufgrund der Schwerbehinderung meines Ehemannes.
Aber nur, wenn er dabei ist, als seine Begleitsperson, aber nicht alleine.
Also bringt es, außer steuerlich, doch nichts!?
Zum Teil bekommt man Ermäßigungen bei Eintritten, bei uns z.B. fürs Schwimmbad, ich bezahle für eine 10er-Karte statt 30 € nur 18,50 €. Als wir im Urlaub waren, habe ich im Ozeaneum Stralsund nur 8 € statt 14 € zahlen müssen.

Schau mal hier ein und gucke, was Dir ungefähr zustehen würde:

viewtopic.php?p=4728#p4728

Mehr als abgelehnt werden kann der Antrag nicht, die 40 wegnehmen dürfe sie Dir auch nicht ohne weiteres. Mit GdB 40 kannst Du eh nichts anfangen, es sei denn, man hat Dir die dauernde Einbusse der körperlichen Beweglichkeit bescheinigt, nur dann bekommt man unter GdB 50 den Steuerfreibetrag.

Liebe Grüße

Annette
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