Private Berufsunfähigkeitsversicherung und Schweigepflichten
- leonardo
- Beiträge: 42
- Registriert: Mo 18. Jun 2012, 23:33
- Hat sich bedankt: 18 Mal
- Danksagung erhalten: 10 Mal
Private Berufsunfähigkeitsversicherung und Schweigepflichten
Private Berufsunfähigkeitsversicherung und Schweigepflichtentbindung ?
Ich habe hier gelesen, daß man die Schweigepflichtentbindungen der DRV/Arge nicht ausfüllen muss, sondern daß das freiwillig ist.
In der Phase befinde ich mich momentan noch nicht.
Aber ich beziehe derzeit bis November befristete Leistungen aus meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die haben gleich bei der ersten Kontaktaufnahme eine Schweigepflichtentbindung von Gott und der Welt verlangt.
Bei Verweigerung gäbe es keine Leistungen, haben sie gleich dazu geschrieben.
Weiß jemand, ob so eine Schweigepflichtsentbindung bei privaten Versicherungen auch nur auf freiwilliger Basis eingefordert werden darf ?
Ich habe hier gelesen, daß man die Schweigepflichtentbindungen der DRV/Arge nicht ausfüllen muss, sondern daß das freiwillig ist.
In der Phase befinde ich mich momentan noch nicht.
Aber ich beziehe derzeit bis November befristete Leistungen aus meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die haben gleich bei der ersten Kontaktaufnahme eine Schweigepflichtentbindung von Gott und der Welt verlangt.
Bei Verweigerung gäbe es keine Leistungen, haben sie gleich dazu geschrieben.
Weiß jemand, ob so eine Schweigepflichtsentbindung bei privaten Versicherungen auch nur auf freiwilliger Basis eingefordert werden darf ?
-----------------------------------------------------------------
Gruß
leonardo
Gruß
leonardo
- dasblaulicht
- Beiträge: 387
- Registriert: Do 3. Feb 2011, 12:39
- Wohnort: Bayern
- Hat sich bedankt: 224 Mal
- Danksagung erhalten: 352 Mal
Re: Private Berufsunfähigkeitsversicherung und Schweigepflic
Hallo leonardo,
zwar bin ich kein Experte was private Versicherungen betrifft, aber ich denke mal, das kommt ganz auf Deinen Versicherer an bzw. auf die Verischerungsbedingungen, die Du zu Deiner Police erhalten hast. So weit ich weiss, sind die alleine maßgebend bei privaten Zusatzversicherungen, da dies ja einen Vertrag darstellt, der zwischen Dir als Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft geschlossen wurde. Also einfach mal die Vertragsbedingungen studieren. Da sollte das drin stehen.
zwar bin ich kein Experte was private Versicherungen betrifft, aber ich denke mal, das kommt ganz auf Deinen Versicherer an bzw. auf die Verischerungsbedingungen, die Du zu Deiner Police erhalten hast. So weit ich weiss, sind die alleine maßgebend bei privaten Zusatzversicherungen, da dies ja einen Vertrag darstellt, der zwischen Dir als Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft geschlossen wurde. Also einfach mal die Vertragsbedingungen studieren. Da sollte das drin stehen.
Viele Grüße
dasblaulicht
Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.
Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
viewtopic.php?f=21&t=3170
dasblaulicht
Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.
Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
viewtopic.php?f=21&t=3170
- Doppeloma
- Gold-Member
- Beiträge: 8201
- Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
- Wohnort: Insel Rügen
- Hat sich bedankt: 5058 Mal
- Danksagung erhalten: 6619 Mal
Re: Private Berufsunfähigkeitsversicherung und Schweigepflic
Hallo leonardo,
da KANN ich mich unserem @Blaulicht NUR voll anschließen, es ist aber üblich, dass man bei Versicherungen (auch gesetzlichen (KK /DRV) zumindest im gewissen Rahmen Schweigepflichtentbindungen erteilen sollte (vertraglich vereinbart auch MUSS), wenn die versicherten Leistungen, nun mal im gesundheitlichen Bereich zu finden sind.
Von der AfA gibt es z.B. fertige Formulare dafür, da wird eigentlich bei JEDEM Arzt /Klinik praktisch die gesamte vorhandene Krankenakte freigegeben, wenn man das "Kleingedruckte" nicht liest und eventuell lieber durchstreicht.
Kürzlich wurden die wohl vom Datenschutz gezwungen einen (sehr kleinen) Hinweis auf die Freiwilligkeit mit aufzunehmen, als Gültigkeit schreiben die mal ganz frech 3 JAHRE drauf, wenn man nicht VORHER selber widerruft...
Die AfA /JobCenter benötigen aber allgemein KEINEN Zugang zu ärztlichen Unterlagen, um den Anspruch auf die beantragten Geld-Leistungen (ALG I / ALG II) zu prüfen und falls eine Untersuchung bei deren med. Dienst erforderlich ist, kann man ausgewählte /nützliche ärztliche Unterlagen immer noch DIREKT zum Arzt mitnehmen.
Stellt man einen Antrag auf Reha /EM-Rente bei der DRV ist es bereits Inhalt des Antrags-Formulares, dass man dafür eine SEHR weitreichende "General-Schweigepflicht-Entbindung" unterschreibt, MÜSSEN muss man auch nicht, aber dann wird es wohl keine zufriedenstellende Bearbeitung des Antrages geben, da diese Leistungen nun mal vom gesundheitlichen Zustand (oft über längere Zeiträume) abhängig sind.
Es ist also IMMER abzuwägen WAS man erreichen will und ob sowas (und in welchem konkreten Umfang !!!) überhaupt notwendig ist.
Nach meiner Kenntnis ist man im privaten Versicherungs-Bereich meist schon aus dem Vertrag dazu verpflichtet, im "Schadensfall" entsprechende Schweigepflicht-Entbindungen zu erteilen, wenn es bei der Versicherung um irgendwelche gesundheitlichen Belange geht.
Aber auch hier KANN es Sinn machen genauer hinzuschauen, für eine Versicherung zu Zahnersatz /Zahnbehandlungen wäre es sicher nicht notwendig Ärzte anderer Fachrichtungen von der Schweigepflicht zu befreien, da sollte wohl die Anfrage beim Zahnarzt/Kieferorthopäden (auch bei früheren!) als ausreichend angesehen werden.
Liebe Grüße von der Doppeloma

da KANN ich mich unserem @Blaulicht NUR voll anschließen, es ist aber üblich, dass man bei Versicherungen (auch gesetzlichen (KK /DRV) zumindest im gewissen Rahmen Schweigepflichtentbindungen erteilen sollte (vertraglich vereinbart auch MUSS), wenn die versicherten Leistungen, nun mal im gesundheitlichen Bereich zu finden sind.
Rein rechtlich wird da KEIN Unterschied gemacht für welchen Zweck, Schweigepflicht-Entbindungen sind IMMER freiwillig, die KANN man auch einschränken (bei fertigen Vordrucken) und SOLLTE man auch IMMER zeitlich in der Gültigkeit SELBER mit einem konkreten Datum begrenzen.Bei Verweigerung gäbe es keine Leistungen, haben sie gleich dazu geschrieben.
Weiß jemand, ob so eine Schweigepflichtsentbindung bei privaten Versicherungen auch nur auf freiwilliger Basis eingefordert werden darf ?
Von der AfA gibt es z.B. fertige Formulare dafür, da wird eigentlich bei JEDEM Arzt /Klinik praktisch die gesamte vorhandene Krankenakte freigegeben, wenn man das "Kleingedruckte" nicht liest und eventuell lieber durchstreicht.
Kürzlich wurden die wohl vom Datenschutz gezwungen einen (sehr kleinen) Hinweis auf die Freiwilligkeit mit aufzunehmen, als Gültigkeit schreiben die mal ganz frech 3 JAHRE drauf, wenn man nicht VORHER selber widerruft...


Die AfA /JobCenter benötigen aber allgemein KEINEN Zugang zu ärztlichen Unterlagen, um den Anspruch auf die beantragten Geld-Leistungen (ALG I / ALG II) zu prüfen und falls eine Untersuchung bei deren med. Dienst erforderlich ist, kann man ausgewählte /nützliche ärztliche Unterlagen immer noch DIREKT zum Arzt mitnehmen.

Stellt man einen Antrag auf Reha /EM-Rente bei der DRV ist es bereits Inhalt des Antrags-Formulares, dass man dafür eine SEHR weitreichende "General-Schweigepflicht-Entbindung" unterschreibt, MÜSSEN muss man auch nicht, aber dann wird es wohl keine zufriedenstellende Bearbeitung des Antrages geben, da diese Leistungen nun mal vom gesundheitlichen Zustand (oft über längere Zeiträume) abhängig sind.
Es ist also IMMER abzuwägen WAS man erreichen will und ob sowas (und in welchem konkreten Umfang !!!) überhaupt notwendig ist.

Nach meiner Kenntnis ist man im privaten Versicherungs-Bereich meist schon aus dem Vertrag dazu verpflichtet, im "Schadensfall" entsprechende Schweigepflicht-Entbindungen zu erteilen, wenn es bei der Versicherung um irgendwelche gesundheitlichen Belange geht.
Aber auch hier KANN es Sinn machen genauer hinzuschauen, für eine Versicherung zu Zahnersatz /Zahnbehandlungen wäre es sicher nicht notwendig Ärzte anderer Fachrichtungen von der Schweigepflicht zu befreien, da sollte wohl die Anfrage beim Zahnarzt/Kieferorthopäden (auch bei früheren!) als ausreichend angesehen werden.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- leonardo
- Beiträge: 42
- Registriert: Mo 18. Jun 2012, 23:33
- Hat sich bedankt: 18 Mal
- Danksagung erhalten: 10 Mal
Re: Private Berufsunfähigkeitsversicherung und Schweigepflic
Hab den Vertrag aus 1983 mal gelesen.
Da habe ich mit Unterschrift bereits eine generelle Schweigepflichtentbindung für alle Ärzte mit denen ich jemals in Kontakt komme gegeben.
Die Unterlagen dürfen die auch noch auf meine Kosten besorgen.............
Jo jo, so war das früher.
Glaube das hat heute alles keine Rechtskraft mehr.
Ansonsten sind die Vertragsbedingungen recht mies, so wie ich das heute weiß.
Berufliche Verweisklausel ist drin und die dürfen mich auch von von ihnen ausgesuchten Ärzten untersuchen lassen.
Da habe ich mit Unterschrift bereits eine generelle Schweigepflichtentbindung für alle Ärzte mit denen ich jemals in Kontakt komme gegeben.
Die Unterlagen dürfen die auch noch auf meine Kosten besorgen.............
Jo jo, so war das früher.
Glaube das hat heute alles keine Rechtskraft mehr.
Ansonsten sind die Vertragsbedingungen recht mies, so wie ich das heute weiß.
Berufliche Verweisklausel ist drin und die dürfen mich auch von von ihnen ausgesuchten Ärzten untersuchen lassen.
-----------------------------------------------------------------
Gruß
leonardo
Gruß
leonardo
-
- Beiträge: 53
- Registriert: Di 4. Okt 2011, 11:06
- Hat sich bedankt: 5 Mal
- Danksagung erhalten: 9 Mal
Re: Private Berufsunfähigkeitsversicherung und Schweigepflic
Hallo Leonardo
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen das es Heute immer noch so ist.
Ich erhalte meine Leistunge von meiner BU die ich im Jahr 2007 Abgeschlossen habe jedoch ohne Abstracte verweisung. Das mit dem Arzt stand drin darauf hat aber die Versicherung verzichtet. Auch die Gebüren der Unterlagen habe ich getragen diese Betrugen ca 30€ Diese wurden mit der Auszahlung der Versicherungsleistung verrechnet also nichts im vorraus und während der Prüfung konnte ich mich von der Beitragszahlung befreien lassen was bestandteil im Vertrag war.
Die Schweigepflichtsentbindung wirst du der Versicherung wohl geben müssen. Weil die BU Ver. Prüft ja nach ob eine Leistungspflicht vorliegt und sollte dies aufgrund vorenthaltende Schweigepflichtentbindungen nicht möglich sein können die sich aus den Vertraglichen verpflichtungen entziehen.
Das steht in deinem Vertrag bestimmt auch drin nur etwas ausgeschmückter.
mfg Martin
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen das es Heute immer noch so ist.
Ich erhalte meine Leistunge von meiner BU die ich im Jahr 2007 Abgeschlossen habe jedoch ohne Abstracte verweisung. Das mit dem Arzt stand drin darauf hat aber die Versicherung verzichtet. Auch die Gebüren der Unterlagen habe ich getragen diese Betrugen ca 30€ Diese wurden mit der Auszahlung der Versicherungsleistung verrechnet also nichts im vorraus und während der Prüfung konnte ich mich von der Beitragszahlung befreien lassen was bestandteil im Vertrag war.
Die Schweigepflichtsentbindung wirst du der Versicherung wohl geben müssen. Weil die BU Ver. Prüft ja nach ob eine Leistungspflicht vorliegt und sollte dies aufgrund vorenthaltende Schweigepflichtentbindungen nicht möglich sein können die sich aus den Vertraglichen verpflichtungen entziehen.
Das steht in deinem Vertrag bestimmt auch drin nur etwas ausgeschmückter.
mfg Martin
-
- Beiträge: 102
- Registriert: Mi 28. Sep 2011, 21:14
- Hat sich bedankt: 8 Mal
- Danksagung erhalten: 17 Mal
Re: Private Berufsunfähigkeitsversicherung und Schweigepflic
Hallo Leonardo,
da ich z. Z. auf eine Entscheidung meiner privaten BU-Versicherung warte und in den vergangenen Monaten viel recherchiert habe, kann ich Dir dazu was sagen:
Heute hat diese "allgemeine Schweigepflichtentbindung" keinen rechtlichen Bestand mehr (es gibt dazu ein Gerichtsurteil, ich glaube sogar vom Bundesverfassungsgericht). Die allgemeine Schweigepflichtentbindung kann zwar angeboten werden, es MUSS aber immer auch die Möglichkeit zu Einzelermächtigungen angeboten werden, ohne Nachteile (ausser einer evtl. längeren Bearbeitungsdauer), wenn Du diese Möglichkeit wählst. Wenn Du bei Vertragsabschluss eine allgemeine mit unterschrieben hast, was ja bei den alten Verträgen so üblich war, kannst Du diese widerrufen und der Versicherung mitteilen, daß Du Einzelermächtigungen erteilst. Die Versicherung widerrum kann darüberhinaus im Laufe der Leistungsfallprüfung weitere Einzelschweigepflichtentbindungen fordern.
Natürlich kannst Du gar keine erteilen.....aber dann gibt es auch keine Leistung. Weil die Versicherung den Leistungsfall nicht prüfen kann und dazu hat sie ein Recht. Daran ist nix zu rütteln.
Viele Grüße
Anjuna
da ich z. Z. auf eine Entscheidung meiner privaten BU-Versicherung warte und in den vergangenen Monaten viel recherchiert habe, kann ich Dir dazu was sagen:
Heute hat diese "allgemeine Schweigepflichtentbindung" keinen rechtlichen Bestand mehr (es gibt dazu ein Gerichtsurteil, ich glaube sogar vom Bundesverfassungsgericht). Die allgemeine Schweigepflichtentbindung kann zwar angeboten werden, es MUSS aber immer auch die Möglichkeit zu Einzelermächtigungen angeboten werden, ohne Nachteile (ausser einer evtl. längeren Bearbeitungsdauer), wenn Du diese Möglichkeit wählst. Wenn Du bei Vertragsabschluss eine allgemeine mit unterschrieben hast, was ja bei den alten Verträgen so üblich war, kannst Du diese widerrufen und der Versicherung mitteilen, daß Du Einzelermächtigungen erteilst. Die Versicherung widerrum kann darüberhinaus im Laufe der Leistungsfallprüfung weitere Einzelschweigepflichtentbindungen fordern.
Natürlich kannst Du gar keine erteilen.....aber dann gibt es auch keine Leistung. Weil die Versicherung den Leistungsfall nicht prüfen kann und dazu hat sie ein Recht. Daran ist nix zu rütteln.
Viele Grüße
Anjuna
- k@lle
- Administrator
- Beiträge: 2600
- Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16
- Hat sich bedankt: 5407 Mal
- Danksagung erhalten: 1367 Mal
Re: Private Berufsunfähigkeitsversicherung und Schweigepflic
@ AnjunaHeute hat diese "allgemeine Schweigepflichtentbindung" keinen rechtlichen Bestand mehr (es gibt dazu ein Gerichtsurteil,
kannst du dazu auch die "Quelle"bzw.das Urteil verlinken ....


ich selbst habe 1999 gegen eine Bu-Versicherung geklagt....habe damals(Antrag) auch einfach alles "Blind "unterschrieben...
im Prozess wollten sie mir dann aus einer alten Verletzung (selbst kannte ich diesen Befund ja gar nicht) einen "Strick drehen"...weil ich diese damals nicht angegeben habe.....(hatten sie durch Prüfung meiner Krankenakte gefunden)
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
-
- Beiträge: 102
- Registriert: Mi 28. Sep 2011, 21:14
- Hat sich bedankt: 8 Mal
- Danksagung erhalten: 17 Mal
Re: Private Berufsunfähigkeitsversicherung und Schweigepflic
Hallo K@lle, ich wil es mal versuchen....
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk2 ... 02702.html
...na prima, scheint geklappt zu haben
Es ist etwas schwierig, aus diesem "Mega-Schriftsatz" die Essenz zu ziehen.....nach diesem Urteil sind die Versicherer dazu übergegangen, beide Varianten, also die allgemeine Schweigepflichtentbindung und die Einzelermächtigungen, anzubieten, wenn man den Antrag auf Leistung stellt.
Wenn der Versicherer dies nicht erkennbar anbietet, kann man von sich aus Einzelermächtigungen erteilen, ohne daß man hier Gefahr laufen muss, eine Mitwirkungs- oder Obliegenheitsverletzung zu begehen.
LG
Anjuna

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk2 ... 02702.html
...na prima, scheint geklappt zu haben

Es ist etwas schwierig, aus diesem "Mega-Schriftsatz" die Essenz zu ziehen.....nach diesem Urteil sind die Versicherer dazu übergegangen, beide Varianten, also die allgemeine Schweigepflichtentbindung und die Einzelermächtigungen, anzubieten, wenn man den Antrag auf Leistung stellt.
Wenn der Versicherer dies nicht erkennbar anbietet, kann man von sich aus Einzelermächtigungen erteilen, ohne daß man hier Gefahr laufen muss, eine Mitwirkungs- oder Obliegenheitsverletzung zu begehen.
LG
Anjuna
- k@lle
- Administrator
- Beiträge: 2600
- Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16
- Hat sich bedankt: 5407 Mal
- Danksagung erhalten: 1367 Mal
Re: Private Berufsunfähigkeitsversicherung und Schweigepflic
dein direkt-link funkt nicht....
diese müsste funkt...
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk2 ... 02702.html
diese müsste funkt...
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk2 ... 02702.html
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
Re: Private Berufsunfähigkeitsversicherung und Schweigepflic
Hallo zusammen,
bei mir ist das Thema auch gerade aktuell. Was ich mich frage ist, wieso
die Bu-Versicherung so penetrant (Fragebogen über zig Seiten) ist, obwohl ich ja einen EU-Rentenbescheid habe?
Erwerbsunfähigkeit ist ja sowieso noch ne Stufe höher wie Berufsunfähigkeit.
Viele Grüße
Erik
bei mir ist das Thema auch gerade aktuell. Was ich mich frage ist, wieso
die Bu-Versicherung so penetrant (Fragebogen über zig Seiten) ist, obwohl ich ja einen EU-Rentenbescheid habe?
Erwerbsunfähigkeit ist ja sowieso noch ne Stufe höher wie Berufsunfähigkeit.
Viele Grüße
Erik
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste