Auf AfA nochmal melden?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Carina
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Auf AfA nochmal melden?

Ungelesener Beitrag von Carina » Sa 2. Jun 2012, 16:26

Hallo,

könnt ihr mir weiterhelfen? :Hilfe:

Wurde letztens von einer med.-beruflichen Reha (bewilligt von der DRV) arbeitsunfähig mit der Empfehlung für die volle EM-Rente entlassen.
Ich war bis zu Rehabeginn arbeitssuchend ohne Leistungsbezug bei der AfA gemeldet für eine Teilzeitstelle (ALG 1 schon seit Februar zuende).
Natürlich habe ich die AfA damals über die geplante Reha-Maßnahme unterrichtet und auch den Beginn mitgeteilt.
Während meinem Rehaaufenthalt kam dann Post von der AfA mit folgendem Inhalt:
Meldung beitragsfreier Zeiten an die Rentenversicherung und als goße Überschrift: Beendigungsmeldung für Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug. :Gruebeln:

Meine Fragen sind: Wieso konnten die damals schon eine Beendigungsmitteilung schicken, obwohl sie doch gar nicht wussten, wie das Rehaergebnis ausfällt??? Normalerweise hätten sie doch wieder auf meine Rückmeldung warten müssen, oder?
Und soll ich mich jetzt nach Beendigung der Reha nochmal bei der AfA melden, obwohl sie mich anscheinend schon längst rausgekickt haben lt. diesem Schreiben????

Keine Ahnung! Wahrscheinlich mache ich mir wieder zu viele Gedanken. Will bloß nichts falsch machen! Hänge im Moment etwas in der Luft. Mit der Rentenantragstellung muss ich noch warten, bis der ausführliche Rehabericht bei der DRV eingegangen ist. Beziehe zwar schon seit 2010 die Teil-EM-Rente (befristet bis September) und ist derzeit mein einziges (sehr geringes) Einkommen.
Hoffentlich geht alles ohne Komplikationen über die Bühne :confused:

Danke schon mal für eure Hilfe :smile:

LG Carina :smile:

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Re: Auf AfA nochmal melden?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 2. Jun 2012, 17:52

Hallo Carina, :koepfchen:
Natürlich habe ich die AfA damals über die geplante Reha-Maßnahme unterrichtet und auch den Beginn mitgeteilt.
Während meinem Rehaaufenthalt kam dann Post von der AfA mit folgendem Inhalt:
Meldung beitragsfreier Zeiten an die Rentenversicherung und als goße Überschrift: Beendigungsmeldung für Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.
Das ist normal, die KÖNNEN dich doch nicht in der Vermittlung behalten, während du zu einer Reha-Maßnahme bist, hast du doch SELBER dort gemeldet....
Meine Fragen sind: Wieso konnten die damals schon eine Beendigungsmitteilung schicken, obwohl sie doch gar nicht wussten, wie das Rehaergebnis ausfällt??? Normalerweise hätten sie doch wieder auf meine Rückmeldung warten müssen, oder?
Wie das Reha-Ergebnis ausfällt interessiert die auch in diesem Zusammenhang erst mal nicht, du KANNST wegen der Reha NICHT vermittelt werden, also bist du RAUS aus der Vermittlung, auch wenn jemand ALGI beziehen würde bekäme er für diese Zeit einen Aufhebungs-Bescheid (in diesem Falle wird ja dann Übergangsgeld von der DRV gezahlt) und NACH der Reha müßte sich derjenige dann SELBER auch dort wieder "anmelden", WOHER soll denn die AfA das wissen, was nun NACH der Reha ist... :confused:
Und soll ich mich jetzt nach Beendigung der Reha nochmal bei der AfA melden, obwohl sie mich anscheinend schon längst rausgekickt haben lt. diesem Schreiben????
Wenn du dort unbedingt weiter als "Nichtleistungsbezieher" verwaltet werden möchtest, dann müßtest du dein Vermittlungs-Gesuch jetzt erneuern, dich also dort zum Zwecke der Vermittlung wieder anmelden.
Die Abmeldung gilt ja NICHT lebenslang, sondern NUR bis DU dich dort wieder anmeldest.
Keine Ahnung! Wahrscheinlich mache ich mir wieder zu viele Gedanken. Will bloß nichts falsch machen!
Kann mir nicht vorstellen, dass du da viel falsch machen kannst wenn du dich dort NICHT wieder anmeldest, was haben die denn dort mit dir "veranstaltet" um dir zu HELFEN...
Hänge im Moment etwas in der Luft. Mit der Rentenantragstellung muss ich noch warten, bis der ausführliche Rehabericht bei der DRV eingegangen ist. Beziehe zwar schon seit 2010 die Teil-EM-Rente (befristet bis September) und ist derzeit mein einziges (sehr geringes) Einkommen.
Das verstehe ich gerade NICHT, wieso musst du mit der Antragstellung noch warten, kannst du doch schon MACHEN, die warten dann schon selber auf den Bericht, willst du deine Teilrente denn NICHT verlängern lassen :confused: , da KÖNNTEN die doch auch eine Änderung in eine (befristete) Vollrente vornehmen...bin da gerade etwas verwirrt... :Gruebeln:
Hoffentlich geht alles ohne Komplikationen über die Bühne
Vielleicht solltest du dich mal bei einer öffentlichen DRV-Beratungsstelle dazu informierren lassen und am Besten dort direkt gleich die Verlängeung deiner EM-Rente beantragen. :Gruebeln:
Bist du aktuell AU-geschrieben ???
Dann könntest du die Meldung bei der AfA ohnehin bleiben lassen, wer AU geschrieben ist braucht sich dort (OHNE Geld-Leistungs-Anspruch zu haben !!!) sowieso NICHT zu melden.

Zu deiner aktuellen Teil-EM-Rente kannst du Wohngeld beantragen, für Mai ist es leider schon zu spät (die zahlen erst ab Monat der Antragstellung) aber jetzt bis zur Renten-Entscheidung solltest du das ruhig noch machen.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Auf AfA nochmal melden?

Ungelesener Beitrag von Carina » Sa 2. Jun 2012, 18:55

Liebe Doppeloma,

vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort :smile:

Deine Begründung für die Beendigungsmeldung der AfA leuchtet mir jetzt absolut ein! Manchmal denke ich zu viel, aber oft in die falsche Richtung :Gruebeln:

Den Weitergewährungsantrag für die Teilrente habe ich schon vor der Reha gestellt. Ob diese jetzt automatisch umgewandelt wird, konnte ich bisher noch nicht eindeutig in Erfahrung bringen. Bei einem Telefonat mit der DRV wurde mir gesagt, dass man mich nach Eingang des Rehaberichtes anschreiben würde und dann wieder ein ganz neuer Antrag von mir gestellt werden müsste. ?????
Auch schriftlich per Brief habe ich die Frage nochmal gestellt bezüglich der automatischen Umwandlung und warte noch auf Antwort. Hatte dem Brief noch meinen Kurzbericht aus der Reha beigefügt, indem meine Arbeitsunfähigkeit und die Empfehlung für die Vollrente bescheinigt wurde. Deinen Vorschlag, mich bei der ortsansässigen Rentenversicherung zu informieren, werde ich beherzigen!

Danke für den Tipp mit der Wohngeldbeantragung! Würde aber leider nix bekommen, weil ich mit meinem berufstätigen Partner zusammenlebe. Deshalb auch nach ALG1-Ende kein Leistungsbezug mehr. Aber konntest du ja nicht wissen :smile:

Bei der AfA möchte ich eigentlich nicht mehr weitergeführt werden. Die sogen. "leichte" Bürotätigkeit ( lt. damaliger amtsärztl. Empfehlung) gibts nicht

Nochmals herzlichen Dank für deine Mühe :umarm:

LG Carina :smile:

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Re: Auf AfA nochmal melden?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 2. Jun 2012, 20:55

Hallo Carina, :smile:

freut mich wenn ich etwas "Durchblick" schaffen konnte, im Bezug auf die Entscheidungen der DRV bleibt dir dann wohl nicht viel mehr übrig als geduldig zu warten. :confused:
Danke für den Tipp mit der Wohngeldbeantragung! Würde aber leider nix bekommen, weil ich mit meinem berufstätigen Partner zusammenlebe. Deshalb auch nach ALG1-Ende kein Leistungsbezug mehr. Aber konntest du ja nicht wissen
NaJa, soweit nachvollziehbar aber ihr KÖNNT auch zu zweit Wohngeld bekommen, wenn dein Partner nicht wirklich extrem gut verdient...mit einem Anspruch auf ALG II ist das nicht unbedingt vergleichbar.

Bei Wohngeld wird doch etwas anders gerechnet, z.B. werden die Werbungskosten (also Aufwand für seine Berufstätigkeit) dort VOLL berücksichtigt und es gibt auch einen "Pauschalen Freibetrag", da wird anders berechnet als beim JobCenter.

Fragen kostet nix, es sei denn ihr seid schon mal dort gewesen (Wohngeldstelle!, NICHT JobCenter) und die haben das, anhand der realen Zahlen (Komplettmiete / Gesamteinkommen) mal überschlägig durchgerechnet.

Das Wohngeld müßte dann dein Partner (vermutlich der Hauptmieter ???) beantragen, aber ALLE Personen die in der Wohnung offiziell wohnen (polizeilich gemeldet sind) werden berücksichtigt.

Ansonsten drücke ich natürlich die Daumen für eine baldige GUTE Entscheidung für dich. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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