Hallo Carina,
Natürlich habe ich die AfA damals über die geplante Reha-Maßnahme unterrichtet und auch den Beginn mitgeteilt.
Während meinem Rehaaufenthalt kam dann Post von der AfA mit folgendem Inhalt:
Meldung beitragsfreier Zeiten an die Rentenversicherung und als goße Überschrift: Beendigungsmeldung für Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.
Das ist normal, die KÖNNEN dich doch nicht in der Vermittlung behalten, während du zu einer Reha-Maßnahme bist, hast du doch SELBER dort gemeldet....
Meine Fragen sind: Wieso konnten die damals schon eine Beendigungsmitteilung schicken, obwohl sie doch gar nicht wussten, wie das Rehaergebnis ausfällt??? Normalerweise hätten sie doch wieder auf meine Rückmeldung warten müssen, oder?
Wie das Reha-Ergebnis ausfällt interessiert die auch in diesem Zusammenhang erst mal nicht, du KANNST wegen der Reha NICHT vermittelt werden, also bist du RAUS aus der Vermittlung, auch wenn jemand ALGI beziehen würde bekäme er für diese Zeit einen Aufhebungs-Bescheid (in diesem Falle wird ja dann Übergangsgeld von der DRV gezahlt) und NACH der Reha müßte sich derjenige dann SELBER auch dort wieder "anmelden", WOHER soll denn die AfA das wissen, was nun NACH der Reha ist...
Und soll ich mich jetzt nach Beendigung der Reha nochmal bei der AfA melden, obwohl sie mich anscheinend schon längst rausgekickt haben lt. diesem Schreiben????
Wenn du dort unbedingt weiter als "Nichtleistungsbezieher" verwaltet werden möchtest, dann müßtest du dein Vermittlungs-Gesuch jetzt erneuern, dich also dort zum Zwecke der Vermittlung wieder anmelden.
Die Abmeldung gilt ja NICHT lebenslang, sondern NUR bis DU dich dort wieder anmeldest.
Keine Ahnung! Wahrscheinlich mache ich mir wieder zu viele Gedanken. Will bloß nichts falsch machen!
Kann mir nicht vorstellen, dass du da viel falsch machen kannst wenn du dich dort NICHT wieder anmeldest, was haben die denn dort mit dir "veranstaltet" um dir zu HELFEN...
Hänge im Moment etwas in der Luft. Mit der Rentenantragstellung muss ich noch warten, bis der ausführliche Rehabericht bei der DRV eingegangen ist. Beziehe zwar schon seit 2010 die Teil-EM-Rente (befristet bis September) und ist derzeit mein einziges (sehr geringes) Einkommen.
Das verstehe ich gerade NICHT, wieso musst du mit der Antragstellung noch warten, kannst du doch schon MACHEN, die warten dann schon selber auf den Bericht, willst du deine Teilrente denn NICHT verlängern lassen

, da KÖNNTEN die doch auch eine Änderung in eine (befristete) Vollrente vornehmen...bin da gerade etwas verwirrt...
Hoffentlich geht alles ohne Komplikationen über die Bühne
Vielleicht solltest du dich mal bei einer öffentlichen DRV-Beratungsstelle dazu informierren lassen und am Besten dort direkt gleich die Verlängeung deiner EM-Rente beantragen.
Bist du aktuell AU-geschrieben ???
Dann könntest du die Meldung bei der AfA ohnehin bleiben lassen, wer AU geschrieben ist braucht sich dort (OHNE Geld-Leistungs-Anspruch zu haben !!!) sowieso NICHT zu melden.
Zu deiner aktuellen Teil-EM-Rente kannst du Wohngeld beantragen, für Mai ist es leider schon zu spät (die zahlen erst ab Monat der Antragstellung) aber jetzt bis zur Renten-Entscheidung solltest du das ruhig noch machen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
