Ich hatte eben einen Anruf vom jetzigen Vereinsvorsitzenden des Kindergartens. Er ist der Meinung, ich hätte allenfalls Urlaubsanspruch von Beginn der Arbeitsunfähigkeit bis zum Rentenbeginn gehabt (also für 6 Monate) und da ich den nicht ausdrücklich geltend gemacht hätte, sei er verfallen. Ich hatte das Urteil beigelegt, er meinte, er würde da rauslesen, dass das nur für Krankheit gilt und nicht, wenn man Rente bezieht.


Er will das rechtlich prüfen lassen und werde ich wohl auch rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen müssen.

Ehrlich gesagt, habe ich es erwartet, dass die sich querstellen.

Und dann kam noch so ein blöder Spruch, sie hätten mir ja kündigen können...


Naja, jetzt fahre ich erst mal in den Urlaub (Montag) und versuche, mal für 2 Wochen nicht an den ganzen Mist zu denken.
Liebe Grüße
Annette