Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit !

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connys
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Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit !

Ungelesener Beitrag von connys » Do 17. Mai 2012, 10:25

Hallo Forenmitglieder,

lese schon einige Zeit mit und muss jetzt was fragen.

Bin arbeitslos (noch ALGI) bin aber seit Feb. krank geschrieben.

1. Gestern kam ein Brief, dass die KK das KG Ende Mai einstellt, weil der MDK meint, dass ich arbeitsfähig bin. Allerdings ist da nur eine von ca. 6 Diagnosen genannt ! Auf jeden Fall soll ich mich am 30.05.2012 bei der AfA melden, weil ich für ALLE Tätigkeiten vermittelbar sei.

Habe alles nachgelesen, zu Widerspruch u. aufschiebende Wirkung usw. ... habe Musterschreiben im Netz dazu gefunden.

Mein Problem ist, dass ich nicht mal eine Bewilligung für KG habe. Lediglich ein Schreiben, dass ich nachdem das AfA 6 Wochen gezahlt hat, die KK weiter KG zahlt. Weder AB wann, noch wie lange ... Ich habe inzwischen 2 x Leistungen erhalten (aufgrund von Auszahlscheinen, worauf mein Arzt mich "bis auf weiteres" AU schreibt). Auf diesen Bescheiden ist jeweils von ... bis ... angegeben.

Das scheint die neue Masche zu sein. Nun weiß ich nicht, wie ich meinen Widerspruch schreibe, weil ich ja keine Bewilligung habe, in der steht, AB wann ich Anspruch habe.

2. Urlaub ... ich hatte auf Anraten meiner Ärztin Urlaub im KG-Bezug beantragt, mit Attest u. Begründung. KK schrieb dazu, dass ich in dieser Zeit dann eh nicht mehr AU seit, weist mich aber darauf hin, dass das meiner Gesundheit nicht zuträglich ist, Verschlechterungen erwartet würden u. ich in dieser Zeit dann ja nicht behandelt werden kann ! Also genau das Gegenteil, was meine Ärztin in ihrem Attest für meinen Urlaub rät ! Habe ich da evt. noch eine Chance ?

Kennt sich hier jemand aus ? Ich bekomme die Krise, bin schon krank genug und sowas macht mich echt erst recht so richtig fertig.

Danke.

Conny
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Conny

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Re: Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit !

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 18. Mai 2012, 03:18

Hallo connys, :koepfchen:
1. Gestern kam ein Brief, dass die KK das KG Ende Mai einstellt, weil der MDK meint, dass ich arbeitsfähig bin. Allerdings ist da nur eine von ca. 6 Diagnosen genannt ! Auf jeden Fall soll ich mich am 30.05.2012 bei der AfA melden, weil ich für ALLE Tätigkeiten vermittelbar sei.
Setze dich unbedingt mit deinem Arzt in Verbindung, ER MUSS was (medizinischen Widerspruch) an den MDK schreiben, üblicherweise bekommt der behandelnde Arzt auch direkt eine Information von dort, dass er sich dazu äußern soll, er steht hoffendlich in jeder Hinsicht hinter dir, deine AU betreffend...
Habe alles nachgelesen, zu Widerspruch u. aufschiebende Wirkung usw. ... habe Musterschreiben im Netz dazu gefunden.
letztlich ist dieses Schreiben ein Bescheid, der in deine finanzielle Situation eingreift, auch wenn es NICHT extra draufsteht IST es gesetzlich so, also lege direkt gegen diese Mitteilung zur Einstellung deines KG schriftlich (UND nachweislich !!!) einen Widerspruch ein.

Eine Kopie davon solltest du am Besten auch an die übergeordnete Dienststelle deiner KK schicken (Landesebene), auch an das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen ist eine Kopie mit einer entsprechenden Beschwerde dazu angebracht.
Die "aufschiebende Wirkung" ist DAFÜR eigentlich bereits gesetzlich vorgesehen, leider halten sich die KK auch DARAN NICHT, sie wollen einfach nur sparen, wie ALLE Sozialleistungsträger.

Diese Entscheidung das KG einfach "per Aktenlage" einzustellen ist leider schon allgemein üblich geworden, aber eigentlich OHNE Untersuchung des Patienten GAR NICHT erlaubt, kein Wunder, dass der MDK NICHT viele Diagnosen von dir hat, vermutlich haben die aktuell NUR die, von der laufenden AU-Bescheinigung.

Für MEHR müßten die erst mal Schweigepflichtentbindungen bei dir einfordern, damit sie überhaupt irgendwo weitere medizinische Unterlagen bekommen dürfen, also pass auf, was man so bei der KK von dir für Unterschriften verlangt, sowas ist IMMER freiwillig !!!
Mein Problem ist, dass ich nicht mal eine Bewilligung für KG habe. Lediglich ein Schreiben, dass ich nachdem das AfA 6 Wochen gezahlt hat, die KK weiter KG zahlt. Weder AB wann, noch wie lange ... Ich habe inzwischen 2 x Leistungen erhalten (aufgrund von Auszahlscheinen, worauf mein Arzt mich "bis auf weiteres" AU schreibt). Auf diesen Bescheiden ist jeweils von ... bis ... angegeben.
Ist doch ausreichend dieses Schreiben (ist DAS von der KK oder von der AfA ???), hast doch sicher auch einen Aufhebungs-Bescheid von der AfA wegen deiner AU bekommen, der Auszahlschein weist doch nach (mach dir bitte IMMER eine Kopie davon bevor du den zur KK abschickst!), ab WANN die KK gezahlt hat (außerdem steht das auf dem Konto-Auszug drauf) und wie lange die zahlen wird, das schreiben die auch nicht...die WISSEN doch auch noch nicht wie lange du krank sein wirst...
Das scheint die neue Masche zu sein. Nun weiß ich nicht, wie ich meinen Widerspruch schreibe, weil ich ja keine Bewilligung habe, in der steht, AB wann ich Anspruch habe.
So neu ist die Masche nicht mehr, wende dich bitte an die UPD (Unabhängige Patienten-Beratung) die kennen all diese Maschen schon länger und haben bestimmt noch weitere Tipps für dich.

Telefon : 0800 - 011 77 22 / Mo - Fr 10 - 18 Uhr / Do bis 20 Uhr
2. Urlaub ... ich hatte auf Anraten meiner Ärztin Urlaub im KG-Bezug beantragt, mit Attest u. Begründung. KK schrieb dazu, dass ich in dieser Zeit dann eh nicht mehr AU seit, weist mich aber darauf hin, dass das meiner Gesundheit nicht zuträglich ist, Verschlechterungen erwartet würden u. ich in dieser Zeit dann ja nicht behandelt werden kann ! Also genau das Gegenteil, was meine Ärztin in ihrem Attest für meinen Urlaub rät ! Habe ich da evt. noch eine Chance ?
Das ist KEINE so gute Idee, da brauchst du dich nicht wirklich über das Vorgehen der KK wundern, wer in Urlaub kann, der ist natürlich auch auf dem gesamten Arbeitsmarkt vermittelbar... :Verwirrt: :Hilfe:
Es geht NICHT darum, dass ICH das verstehen kann, aber du schreibst, dass du (erst) seit Februar AU bist und da beantragst du Urlaub bei der KK (wann soll das losgehen / wie lange und wohin etwa)... :Gruebeln:

Was immer du jetzt von deren Antwort hältst, die WISSEN jetzt Bescheid und werden das im Zweifel wohl NICHT genehmigen (zumindest NICHT unter Fortzahlung des KG), so ganz von der Hand zu weisen ist es ja NICHT, dass deine Akut-Behandlung im Moment Vorrang haben sollte...du bekommst nun mal dein Geld von der KK und bei der AfA hättest du da vielleicht AUCH ein Problem mit bekommen...

Hat man bereits vor längerer Zeit einen Urlaub fest gebucht, ist es meist besser den Mund zu halten und zu verreisen, wenn man nicht ZUU lange weg bleibt, die Vorstellungen beim behandelnden Arzt KANN man schließlich entsprechend organisieren, klar sollte zumindest der behandelnde Arzt Bescheid wissen...für diese Variante ist es nun bei dir natürlich zu spät.

Das soll KEINE Handlungs-Empfehlung für dich sein, wenn im Urlaub irgendwas passiert, dann KANN das auch ganz schön in die Hose gehen, wir haben allerdings auch unsere lange geplante Hochzeitsreise gemacht (ist schon einige Jahre her), OHNE erst (bei KK und AfA) um irgendwelche Genehmigungen zu bitten, unsere Ärzte wußten aber Bescheid...es ist zum Glück NIX passiert unterwegs. :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit !

Ungelesener Beitrag von connys » So 20. Mai 2012, 08:11

Herzlichen Dank, ich hatte gehofft, dass Du antwortest ! Habe mir alles notiert u. werde das morgen in Angriff nehmen.

Der Widerspruch liegt schon bei der KK, Begründung mache ich dann mit meinem Doc.

Der Brief wegen der KGzahlung, dass sie nach den 6 Wochen zahlen, kam von der KK.

Das mit dem Urlaub war halt ein Versuch, schließlich muss ich mich da auch nach meinem Mann richten u. als Haupternährer musste er seinen Urlaub rechtzeitig anmelden. Medizinisch spricht nichts dagegen, weil wir mit einem alten Wohnmobil reisen, wo ich mich jederzeit hinlegen kann u. alles Notwendige an Bord ist ! Mein Wunsch wäre halt die Bretagne gewesen, weil mir das Meeresklima dort sehr gut bekommt. Habe das bei der KK auch mit Attest gut begründet.

Akut sind meine Krankheiten nicht unbedingt, habe mehrere Diagnosen, alles chronisch u. war deshalb auch schon im letzten Jahr AU u. in Reha, hatte da aber noch meinen Job.
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Re: Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit !

Ungelesener Beitrag von connys » Di 17. Jul 2012, 07:17

wollte nur kurz Rückmeldung geben ... habe erst heute Bescheid bekommen, dass mein KG weiter bezahlt wird ! Ein erneutes MDK-Gutachten wurde erstellt. Allerdings sind inzwischen noch ein Unfall u. eine OP dazwischen gekommen, was die KK erstmal aber gar nicht interessierte !

Es war nicht leicht, alles total nervig, aber danke nochmal für die Tipps, UPD war auch sehr kompetent, außerdem habe ich auch das Bundesamt f. Versicherungen eingeschaltet.
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