Hallo,
ich hab auch noch etwas rausgefunden. Es geht hier darum, evtl. Nachmieter zu finden, was einen finanziellen Schaden bedeuten kann, wenn ich die nicht hineinlasse. Es kommt hier wohl grundsätzlich auf die Definition von "kurzer Abwesenheit wegen z.B. Urlaub, Krankheit, etc"
Der Mietvertrag geht bis zum 31.07., bis dahin ist noch eine ganze Zeit hin. Vielleicht könnte es ja sein, dass die Vermieterin sich darauf einläßt, in der Zeit max. 3 Besuchstermine in den Abendstunden ab zu halten, dann könnte jemand mit Schlüssel hier die "Aufsicht" übernehmen, evtl. mein Freund. So ganz aus der Masche komme ich vermutlich nicht heraus.
aber es gibt noch einen (gefühlten) Hammer:
Montag Abend will Vermieterin mit dem herrn ihrer beauftragten Hausverwaltung und einem Installateur und evtl ihrem Mann mein Bad besichtigen, sie wollen das evtl renovieren und sich noch vor meiner Abwesenheit ein Bild davon machen!
hoffentlich hat mein Freund Montag abend Zeit, dass ich nicht alleine da sein muß, wenn hier 4 Menschen möglicherweise anfangen, auf mich einzureden!
Mir graut so!!!!!
liebe grüße
kicki
Mietrecht: Darf Vermieter in meine Whg während der Reha?
-
- Beiträge: 163
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:57
- Danksagung erhalten: 8 Mal
Re: Mietrecht: Darf Vermieter in meine Whg während der Reha?
Ich würde es auch nich tmachen, irgendwelchen Nachbarn so nett sie auch sind, Schlüssel zu übergeben. Nachdem mir mal schon direkt mein teures Fahrrad, was mir meine Eltern noch gekauft haben, direkt ausm Keller geklaut wurde, obwohl dieser abgeschlossen war (ich vermute mal, das es ein Nachbar oder Handwerker war), dem ich damals noch meine Kellerschlüssel überlassen hatte, gebe ich hier NIEMANDEN mehr einen Schlüssel. Da kann sich hier jeder aufm Kopf stellen, der möchte. Es ist meine Wohnung, ich bezahle die Miete usw.
Wenn er sich unberechtigt Zutritt verlangt, ist das auch Hausfriedensbruch und es ist eine Strafanzeige fällig, weil das defininitv nicht erlaubt ist und immerhin bis 31.07. hat er ja noch genug Zeit.
Gruß Stroblume
Wenn er sich unberechtigt Zutritt verlangt, ist das auch Hausfriedensbruch und es ist eine Strafanzeige fällig, weil das defininitv nicht erlaubt ist und immerhin bis 31.07. hat er ja noch genug Zeit.
Gruß Stroblume
- Doppeloma
- Gold-Member
- Beiträge: 8201
- Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
- Wohnort: Insel Rügen
- Hat sich bedankt: 5058 Mal
- Danksagung erhalten: 6619 Mal
Re: Mietrecht: Darf Vermieter in meine Whg während der Reha?
Hallo Kicki,
...Aber DAS kollidiert eben gerade ein wenig, mit deiner baldigen Abwesenheit wegen der Reha, trotzdem braucht nicht direkt die "ganze "Baukolonne" deswegen in deine Wohnung (was will der Mann von der Vermieterin da ??? traut die sich nicht alleine mit dem Installateur) und wenn DU das OHNE Beistand NICHT möchtest, sollte auch dieser Termin anders regelbar sein.
Hat man dir das schriftlich gegeben ???, auch eine unbegrenzte Personenzahl MUSS kein Mieter hinnehmen, wenn es sich nicht gerade um einen Notfall handelt und das ist ja die Feststellung des Reparaturbedarfes in deinem Bad nun gerade auch nicht, da reicht üblicherweise der Fachmann (Installateur) und EIN Vertreter der Hausverwaltung /Vermieter, WAS soll dieser Massen-Auflauf ...
Klar sollte man IMMER Kompromisse suchen und finden, um das möglichst ohne größere Konflikte über die Bühne zu bekommen, allerdings macht mir die aktuelle Vorgehensweise deiner Vermieterin eher den Eindruck, dass man dich restlos "fertig machen will", WARUM, das kann ich nicht beurteilen.
IN KENEM FALLE darfst du dich dazu hinreißen lassen und dem Vermieter /Hausverwaltung erlauben in deiner Wohnung während deiner Abwesenheit irgendwelche "Bauarbeiten" durchzuführen, die NUR der Weitervermietung nach deinem Auszug dienen sollen.
SOLCHE Arbeiten MUSS der Vermieter dann NACH deinem Auszug erledigen, das brauchst du nicht zu dulden !!!
Wenn es sich dabei um wirklich notwendige Reparaturen handeln würde, dann hätte man DAS auch schon FÜR DICH tun MÜSSEN, gib also deiner Vermieterin /Hausverwaltung auf KEINEN FALL deinen Wohnungsschlüssel, EGAL was die dir dazu am Montag erzählen, dazu bist du NICHT verpflichtet...
Wenn jemand anderes (Vertrauensperson) deinen Wohnungsschlüssel für Notfälle hat, dann reicht das völlig aus, den Zutritt (für den Vermieter) OHNE Notfallsituation brauchst du während deiner Abwesenheit NICHT zu gestatten.
Ich schließe mich durchaus auch unserem @Blaulicht an, unnötige Konfrontationen zu vermeiden und wo es wirklich Vertrauen auch zum Vermieter Hausverwaltung gibt mögen auch andere Regelungen (in Absprache und beiderseitigem Einverständnis !!!) sinnvoll und machbar sein, HIER scheint es mir aber vordergründig NUR um die Vermieter-Interessen zu gehen, die auf unseriöse (notfalls auch ungesetzliche ???) Weise durchgesetzt werden sollen.
Es ist wirklich sehr schade, dass du NICHT im Mieterbund bist, dazu hätte mein Vermieter schon eine klare (schriftliche) Ansage vom Rechtsanwalt bekommen, beim Auszug haben die aber noch nie so ein Theater genmacht.
Meine eine Tochter UND mein Dopa waren ja auch mal (Einzel-) Mieter in deren Wohnanlagen, da gab es NIEMALS Besichtigungen durch Nachmieter als die Wohnungen gekündigt wurden, im Mietvertrag steht es natürlich auch drin, dass man das in gemeinsamer Terminabsprache (!!!) dann begrenzt dulden muss.
Vorbereitende, notwendige Reparatur- und /oder Renovierungsarbeiten (zum Zwecke der Weiter-Vermietung) wurden generell erst nach ENDE des Mietvertrages vorgenommen.
Bei uns wird z.B. JEDE Wohnung VOR der Weitervermietung erst vom Vermieter "grundsaniert", weil es nach über 15 Jahren immer noch zur Bildung häßlicher umfangreicher "Neubaurisse" in (meist) allen Räumen kommt, das sieht man meist erst richtig, wenn ALLE Möbel RAUS sind, ist aber NICHT unser Problem wenn wir mal ausziehen.
GANZ sicher NICHT während der Zeit, wo WIR hier noch wohnen und die VOLLE Miete dafür bezahlen.
In welcher Ecke Deutschlands spielt sich denn das ganze Drama ab, vielleicht ist ja jemand in der Nähe der dir da Beistand leisten könnte...
Liebe Grüße von der Doppeloma

das ist eine etwas andere Geschichte und wenn du nun bald einige Wochen GAR NICHT da bist, solltest du das noch vorher "über dich ergehen lassen", denn zum Zwecke von "Reparatur- und Modernisierungs-Arbeiten" ist das durchaus erlaubt bei rechtzeitiger Ankündigung UND in Absprache des Termines natürlich...Montag Abend will Vermieterin mit dem herrn ihrer beauftragten Hausverwaltung und einem Installateur und evtl ihrem Mann mein Bad besichtigen, sie wollen das evtl renovieren und sich noch vor meiner Abwesenheit ein Bild davon machen!
...Aber DAS kollidiert eben gerade ein wenig, mit deiner baldigen Abwesenheit wegen der Reha, trotzdem braucht nicht direkt die "ganze "Baukolonne" deswegen in deine Wohnung (was will der Mann von der Vermieterin da ??? traut die sich nicht alleine mit dem Installateur) und wenn DU das OHNE Beistand NICHT möchtest, sollte auch dieser Termin anders regelbar sein.
Hat man dir das schriftlich gegeben ???, auch eine unbegrenzte Personenzahl MUSS kein Mieter hinnehmen, wenn es sich nicht gerade um einen Notfall handelt und das ist ja die Feststellung des Reparaturbedarfes in deinem Bad nun gerade auch nicht, da reicht üblicherweise der Fachmann (Installateur) und EIN Vertreter der Hausverwaltung /Vermieter, WAS soll dieser Massen-Auflauf ...


Klar sollte man IMMER Kompromisse suchen und finden, um das möglichst ohne größere Konflikte über die Bühne zu bekommen, allerdings macht mir die aktuelle Vorgehensweise deiner Vermieterin eher den Eindruck, dass man dich restlos "fertig machen will", WARUM, das kann ich nicht beurteilen.

IN KENEM FALLE darfst du dich dazu hinreißen lassen und dem Vermieter /Hausverwaltung erlauben in deiner Wohnung während deiner Abwesenheit irgendwelche "Bauarbeiten" durchzuführen, die NUR der Weitervermietung nach deinem Auszug dienen sollen.
SOLCHE Arbeiten MUSS der Vermieter dann NACH deinem Auszug erledigen, das brauchst du nicht zu dulden !!!
Wenn es sich dabei um wirklich notwendige Reparaturen handeln würde, dann hätte man DAS auch schon FÜR DICH tun MÜSSEN, gib also deiner Vermieterin /Hausverwaltung auf KEINEN FALL deinen Wohnungsschlüssel, EGAL was die dir dazu am Montag erzählen, dazu bist du NICHT verpflichtet...


Wenn jemand anderes (Vertrauensperson) deinen Wohnungsschlüssel für Notfälle hat, dann reicht das völlig aus, den Zutritt (für den Vermieter) OHNE Notfallsituation brauchst du während deiner Abwesenheit NICHT zu gestatten.
Ich schließe mich durchaus auch unserem @Blaulicht an, unnötige Konfrontationen zu vermeiden und wo es wirklich Vertrauen auch zum Vermieter Hausverwaltung gibt mögen auch andere Regelungen (in Absprache und beiderseitigem Einverständnis !!!) sinnvoll und machbar sein, HIER scheint es mir aber vordergründig NUR um die Vermieter-Interessen zu gehen, die auf unseriöse (notfalls auch ungesetzliche ???) Weise durchgesetzt werden sollen.
Es ist wirklich sehr schade, dass du NICHT im Mieterbund bist, dazu hätte mein Vermieter schon eine klare (schriftliche) Ansage vom Rechtsanwalt bekommen, beim Auszug haben die aber noch nie so ein Theater genmacht.
Meine eine Tochter UND mein Dopa waren ja auch mal (Einzel-) Mieter in deren Wohnanlagen, da gab es NIEMALS Besichtigungen durch Nachmieter als die Wohnungen gekündigt wurden, im Mietvertrag steht es natürlich auch drin, dass man das in gemeinsamer Terminabsprache (!!!) dann begrenzt dulden muss.
Vorbereitende, notwendige Reparatur- und /oder Renovierungsarbeiten (zum Zwecke der Weiter-Vermietung) wurden generell erst nach ENDE des Mietvertrages vorgenommen.
Bei uns wird z.B. JEDE Wohnung VOR der Weitervermietung erst vom Vermieter "grundsaniert", weil es nach über 15 Jahren immer noch zur Bildung häßlicher umfangreicher "Neubaurisse" in (meist) allen Räumen kommt, das sieht man meist erst richtig, wenn ALLE Möbel RAUS sind, ist aber NICHT unser Problem wenn wir mal ausziehen.
GANZ sicher NICHT während der Zeit, wo WIR hier noch wohnen und die VOLLE Miete dafür bezahlen.
In welcher Ecke Deutschlands spielt sich denn das ganze Drama ab, vielleicht ist ja jemand in der Nähe der dir da Beistand leisten könnte...


Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- Kicki
- Beiträge: 908
- Registriert: Do 26. Mai 2011, 21:34
- Hat sich bedankt: 141 Mal
- Danksagung erhalten: 215 Mal
Re: Mietrecht: Darf Vermieter in meine Whg während der Reha?
Hallo,
die wollen zu viert auftreten. Find ich ehrlichgesagt etwas viel. naja.
Bisher gab es noch keine Äußerung dazu, ob das VOR meinem auszug geschehen soll. Lediglich meine Nachfrage, ob durch die Renovierungsarbeiten dann wahrscheinlich auch die Besichtigungen erst später statt finden würden wurde ausweichend beantwortet. Das könne sie so noch nicht genau sagen, außerdem wolle sie sich ja erstmal nur ein bild vom bad machen, ob sie es dann tatsächlich sanieren wolle, würde sie sich nach der besichtigung überlegen.
Ich kapiers nicht ganz. Aber während ich hier wohne, möchte ich KEINE Sanierungsarbeiten.
Ach ja, und das Rollo, das festklemmt soll ich selber reparieren (lassen). Hab heute einen weiteren Brief im briefkasten gehabt, dass man mich auf die Vereinabrungen des Mietvertrages hinweisen möchte, dass ich sogenannte Bagatellschäden selber übernehmen muß. Da werde ich mir wohl demnächsten auch noch meienn Mietvertrag nochmal vorknöpfen, immerhin muß da drin stehen, in welcher Höhe Bagatellschäden maximal zu liegen haben.
Eine baustelle weg, zwei neue her. ich liebe es. *ironieoff*
lg
die wollen zu viert auftreten. Find ich ehrlichgesagt etwas viel. naja.
Bisher gab es noch keine Äußerung dazu, ob das VOR meinem auszug geschehen soll. Lediglich meine Nachfrage, ob durch die Renovierungsarbeiten dann wahrscheinlich auch die Besichtigungen erst später statt finden würden wurde ausweichend beantwortet. Das könne sie so noch nicht genau sagen, außerdem wolle sie sich ja erstmal nur ein bild vom bad machen, ob sie es dann tatsächlich sanieren wolle, würde sie sich nach der besichtigung überlegen.
Ich kapiers nicht ganz. Aber während ich hier wohne, möchte ich KEINE Sanierungsarbeiten.
Ach ja, und das Rollo, das festklemmt soll ich selber reparieren (lassen). Hab heute einen weiteren Brief im briefkasten gehabt, dass man mich auf die Vereinabrungen des Mietvertrages hinweisen möchte, dass ich sogenannte Bagatellschäden selber übernehmen muß. Da werde ich mir wohl demnächsten auch noch meienn Mietvertrag nochmal vorknöpfen, immerhin muß da drin stehen, in welcher Höhe Bagatellschäden maximal zu liegen haben.
Eine baustelle weg, zwei neue her. ich liebe es. *ironieoff*
lg
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste