Verschiedenes!

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Eishockey
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Ungelesener Beitrag von Eishockey » Mi 18. Apr 2012, 10:49

Hallo ihr Lieben!
Habe mich jetzt entschlossen einen Antrag auf EU Rente bzw.Arbeitsmarktrente zu stellen.Mein GB war 40% mit dauerhafter Einbuße der körperlichen Beweglichkeit.Grüner Star hat sich auch verschlechtert.Hinzugekommen ist Tinitus(starke Form)Blutdruck,Herzklappe usw. schon bekannt.Langzeit EKG
nicht möglich wegen labilem Blutdruck.Eine erhöhte Belastung wäre zu gefährlich!!Hinzu gekommen ist eine Angst und Panikstörung (bescheinigt)
Bin jetzt fast 60 und arbeite als Friseurin.Ich schaffe es einfach nicht mehr.(Gesundheitlich schon gar nicht mehr)
Jetzt meine Fragen:1.Wäre ein Verschlimmerungsantrag Sinnvoll
2.Soll ich dem Arbeitsamt meinen GB mitteilen und einen Gleichstellungsantrag stellen?
3.Der Amtsarzt hatte mich schon damals vor 5Jahren nur 3-6Stunden Arbeitsfähig geschrieben!!
mitlerweile GB erhalten und zahlreiche andere Krankheiten hinzu gekommen.
4.Ist es Sinnvoll sofort den Antrag auf EU Rentebzw.Arbeitsmarktrente zu stellen?
oder erst Punkte 1-3 abwarten?
Was würdert Ihr mir raten wie ich vorgehen soll.Wäre für Eure Hilfe und Ratschläge dankbar. LG Niki
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Esuse
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Re: Verschiedenes!

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mi 18. Apr 2012, 12:34

Hallo,
eine Arbeitsmarktrente kannst Du nicht beantragen.
Und genau genommen, auch keine EU-Rente. In diesem Staat ist man nicht erwerbsunfähig, sondern höchstens erwerbsgemindert. Wenn man erwerbsgemindert ist und noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeitsfähig ist, kann es die Rente als volle Rente geben, aufgrund der Arbeitsmarktsituation- landläufig wird das Arbeitsmarktrente genannt. Allerdings ist diese immer nur befristet.

Nun zu Deinen Fragen:
1. Wenn sich Dein Gesundheitszustand verschlimmert hat, und Du mehr Einschränkungen hast, als beim vorigen Antrag, lohnt es sich auf jeden Fall den Verschlimmerungsantrag zu stellen. Zu verlieren hast Du nichts, weil es ja eigentlich erst ab einem GdB von 50 richtig interessant wird. Erst dann kommen Nachteilsausgleiche, wie die Möglichkeit vorzeitig in Rente zu gehen, in Frage. Ich würde es tun, an Deiner Stelle. Allerdings muß der letzte Antrag länger als 6 Monate her sein, da nur Einschränkungen berücksichtig werden, die über 6 Monate anhalten. Schreib einen schönen Jammerlappen und lege ihn dazu!
2. Was der Amtsarzt vor 5 Jahren gesagt bzw geschrieben hat, wird vermutlich beim GdB heute nicht mehr interessieren und die Rentenversicherung interesseiert grundsätzlich nicht, was ein Arzt von einem anderen Amt sagt. Die haben ihre eigenen Gutachter, die von ihnen bezahlt werden. Und, was die sagen, zählt für die DRV erstmal.
3. Wie alt bist Du genau(GebJahr und GebMonat)? Wann kannst Du in Rente gehen? Lohnt sich der Aufwand überhaupt? Immerhin könntest erstmal 78 Wochen krank sein und dann hättest Du noch Anspruch auf AlG1 und evtl kannst Du mit einem GdB von 50 oder mehr deutlich eher in Rente.
Vielleicht errechnest Du das erstmal: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html

Falls Du Mitglied in einem Sozialverband bist, könnten die Dir evlt helfen. Das ist aber von Ort zu Ort unterschiedlich. Bei uns ist der VdK grottenschlecht, jedenfalls war er es in unserem Fall. An anderen Orten arbeiten die sehr gut.
Auch ein Rentenberater wäre eine Möglichkeit.
Du kannst Dir aber auch einfach einen Termin in einer DRV-Beratungsstelle machen und den Rentenantrag dort stellen, oder, Du machst es selbst.

Aber vielleicht kommst Du ja mit einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen früher in Rente (via Kranken- und Arbeitslosengeld), dann brauchst Du "nur" noch den GdB von 50. Das wäre vermutlich der weniger nervenaufreibende Weg.
4. Dazu habe ich oben schon was geschrieben und eigentlich in jedem anderen Punkt auch.
Liebe Grüße

Esuse

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