hallo zusammen,
wie ist das eigentlich, wenn man em-rente bezieht und von der pflegekasse rentenbeiträge
wegen pflege eines angehörigen bekommt.
werden die rentenbeiträge noch angerechnet ?
sprich - besteht aussicht die altersrente dadurch noch etwas aufzustocken ?
frau googel hat mir dazu keine infos ausgespuckt.
dabke für eure mühe.
weisse bescheid - schätzelein
rentenbeiträge von pflegekasse
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Re: rentenbeiträge von pflegekasse
Hallo Schätzelein!
Ich hatte eine Neuberechnung der Rente beantragt, weil für mich seit einiger Zeit auch Beiträge zur Rentenversicherung durch die Pflegekasse gezahlt werden. Sie werden nicht berücksichtigt, da sie erst nach Rentenbeginn gezahlt wurden. Was ich nicht weiß, ob sie dann wenigstens zur Berechnung der Altersrente mitzählen, das muss ich mal erfragen. Ich finde das ganz schön ungerecht, ich pflege meinen Sohn (PS 2) nun mal, wenn er hier ist, die Beiträge werden durch die Pflegekasse eingezahlt und sollen einfach so verpuffen?
Mehr kann ich dazu aktuell leider auch nicht sagen.
Liebe Grüße
Annette
Ich hatte eine Neuberechnung der Rente beantragt, weil für mich seit einiger Zeit auch Beiträge zur Rentenversicherung durch die Pflegekasse gezahlt werden. Sie werden nicht berücksichtigt, da sie erst nach Rentenbeginn gezahlt wurden. Was ich nicht weiß, ob sie dann wenigstens zur Berechnung der Altersrente mitzählen, das muss ich mal erfragen. Ich finde das ganz schön ungerecht, ich pflege meinen Sohn (PS 2) nun mal, wenn er hier ist, die Beiträge werden durch die Pflegekasse eingezahlt und sollen einfach so verpuffen?
Mehr kann ich dazu aktuell leider auch nicht sagen.
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Re: rentenbeiträge von pflegekasse
hallo annette,
sowas habe ich mir fast schon gedacht......
wo geht das geld denn dann hin ?
schon alles sehr merkwürdig.......
weisse bescheid - schätzelein
sowas habe ich mir fast schon gedacht......
wo geht das geld denn dann hin ?
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weisse bescheid - schätzelein
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Re: rentenbeiträge von pflegekasse
habe folgendes zu dem thema in einem rentenforum gefunden :
Eine Pflegetätigkeit hat keine Auswirkungen auf eine Erwerbsminderungsrente. Das heißt, der Rentenversicherungsträger kann Ihnen die EM-Rente nicht mit dem Grund ablehnen, dass Sie noch eine Pflegetätigkeit ausüben (können).
Sollte Ihnen die Rente genehmigt werden, wird die zuständige Pflegekasse auch weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge aufgrund Ihrer Pflegetätigkeit leisten, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen (s. sozialversicherung-kompetent.de/20090521...t-von-pflegepersonen).
Die Beiträge die während Ihres EM-Rentenbezugs geleistet werden, werden allerdings erst bei der späteren Rentenberechnung (in der Regel bei der Berechnung Ihrer Altersrente) berücksichtigt.
weisse bescheid - schätzelein
Eine Pflegetätigkeit hat keine Auswirkungen auf eine Erwerbsminderungsrente. Das heißt, der Rentenversicherungsträger kann Ihnen die EM-Rente nicht mit dem Grund ablehnen, dass Sie noch eine Pflegetätigkeit ausüben (können).
Sollte Ihnen die Rente genehmigt werden, wird die zuständige Pflegekasse auch weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge aufgrund Ihrer Pflegetätigkeit leisten, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen (s. sozialversicherung-kompetent.de/20090521...t-von-pflegepersonen).
Die Beiträge die während Ihres EM-Rentenbezugs geleistet werden, werden allerdings erst bei der späteren Rentenberechnung (in der Regel bei der Berechnung Ihrer Altersrente) berücksichtigt.
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