"Vorladung" zum MDK

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
deJ.Ulla
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von deJ.Ulla » Di 20. Mär 2012, 17:23

und ich werde morgen auch an dich denken und die Daumen drücken. :ic_up:

Super wie deine Ärztin hinter dir steht.

Lieben Gruß Ulla

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Doppeloma
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 20. Mär 2012, 17:32

Hallo esoiloks, :smile:
Zumindest macht mir das Hoffnung, dass sie in Widerspruch gehen würde, wenn der MDk sagt: arbeitsfähig.

Was sagt Ihr dazu?
GENAU SOOO sehe ich das auch, liest sich SEHR gut was du zu diesem Termin bei deiner Ärztin geschrieben hast, ich denke sie WEISS was sie tut und sie WEISS auch wo ihre Grenzen sind, in Punkto Auskunft an den MDK und das finde ich KLASSE. :ic_up:

Das hätte genauso von unserer Hausärztin kommen können, da stimmt mir auch der Dopa zu.
Und darf ich um Daumen für morgen vormittag 9.30 Uhr bitten, wenn ich dann den MDK-Termin habe?
NA, ganz sicher darfst du... :jaa: Doma und Dopa haben da auch gerade NIX Wichtigeres vor, also UNSERE 4 Daumen sind dabei...
Gibt es dort bei einem solchen Termin irgendwelche "Tretmienen", auf die ich treten kann?
Wie ich schon geschrieben habe war der DOC beim Dopa SEHR nett und ich denke mal bei deiner guten Vorbereitung in Punkto Unterlagen, solltest du das einfach "auf dich zukommen lassen".
Man wird dich schon fragen was man noch ergänzend wissen will, bleibe dann eng bei diesem Thema und dann wird das schneller vorbei sein, als du heute glaubst.

IMMER daran denken, du bist auch dort NICHT vor Gericht sondern beim Arzt und über Sachen (z.B. wie war denn so die Reha-Maßnahme, warum geht es Ihnen denn immer noch nicht besser ???) die DU NICHT besprechen WILLST, brauchst du auch nicht sprechen.

Man KANN ja auch freundlich sagen, dass man sich "dazu jetzt nicht (näher) äußern möchte", das haben die dann auch zu akzeptieren, auch wenn es ihnen nicht gefallen sollte, damit erklärst DU nämlich das Thema (aus deiner Sicht) für beendet.

Macht vermutlich einen besseren Eindruck, als wenn du nun deine Chance "SEHEN" würdest, dich DORT über diese Reha ausgiebig zu beschweren...du weißt schon wie ich das meine, das wäre (meiner Meinung nach) so eine "Tretmine".
Die machen dann zwar bei der DRV AUCH NIX dagegen, aber "ne blöde Bemerkung dazu" im MDK-GA hat ja oft auch seine negativen Wirkungen auf den, der das später vielleicht auch noch zu lesen bekommt.

ICH war SEHR erstaunt, WAS die Gerichts-GA so ALLES hatten zur Auswertung, u.A. waren auch die GA von MDK und AfA dabei, das MDK-GA wurde zumindest deswegen "angezählt", weil es auch NUR eins nach "Aktenlage" gab... :teufel:

Also VIEL Glück morgen, wir denken ganz feste an dich. :Bussi:

Liebe Grüße von Doma und Dopa :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von flat750 » Di 20. Mär 2012, 17:59

Ich denke auch an dich und rücke
morgen früh alles was ich habe :smile:

lieben Gruß

Flat
lieben Gruß

Flat750

rosenresli
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von rosenresli » Di 20. Mär 2012, 18:29

ich denk auch an dich und drücke gaaanz fest

lg rosenresli

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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Di 20. Mär 2012, 21:27

Hallo esoiloks!
Und darf ich um Daumen für morgen vormittag 9.30 Uhr bitten, wenn ich dann den MDK-Termin habe?

Bild Bild Bild Bild Bild Bild Bild Bild Bild Bild Bild Bild Bild Bild

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Harly » Di 20. Mär 2012, 22:37

ich drücke auch viele :ic_up: :ic_up: und dolle :ic_up: :ic_up:

Lg Harly
Lg Harly

Hetz mich nicht :-)

Sorry für die Rechtschreibfehler,aber wer nicht schreibt macht keine Fehler !!

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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Do 22. Mär 2012, 17:04

Hallo Ihr Lieben,

ich will gern eine Rückmeldung des Termins geben, gestern hab ich es aber leider nicht mehr geschafft, war total kaputt :Ohnmacht:

Inclusive Wartezeit hat der Termin eine Stunde gedauert, aber gefühlt habe ich mich wie nach einem 12StundenArbeitstag :glotzen:


Zuerst natürlich zur Anmeldung:

Mein Mann hatte mich gefahren und ich fragte, ob ungewöhnliche Wartezeiten vorliegen würden,damit mein Mann entscheiden könne, ob er warten oder später wiederkommen wolle. Die Dame sagte etwas von "mit einer Stunde müssen sie rechnen", daraufhin antwortete mein Mann "Na, da warte ich, das lohnt nicht, in der Zeit hin- und herzufahren" (die Antwort hätte er aber sowieso gegeben :teufel: )

Dann wurde ich wurde gebeten, ein Formular auszufüllen, auf dem ich mich bereit erkläre, dass das Ergebnis/ die Befunde des Termins weitergeleitet werden an meinen behandelnden Arzt und „sonstige Stellen“. Habe lediglich meine Hausärztin eingetragen, allen Anderen nicht zugestimmt bzw. durchgestrichen. Die Mitarbeiterin kopierte in der Zeit meine mitgebrachten Befunde.

Dann ging es in den Wartebereich, mit der Mitteilung, welcher Arzt mich dann aufrufen würde. Nach ca. 5 Minuten konnte ich auf dem riesigen Sofa nicht mehr sitzen und bin auf einen der wenigen anderen Stühle gewechselt.

Dann holte mich nach ca. 15 Minuten der Arzt ab, stellte sich höflich vor und erklärte mir, dass es bei diesem Termin um einen Auftrag meiner KK ginge, bei dem zu prüfen sei, ob die Arbeitsunfähigkeit weiterhin vorliegt. Dazu würde er mir einige Fragen stellen und mich danach noch untersuchen. Wir hätten eine halbe Stunde Zeit und ich solle mir keine Sorgen machen, er würde immer alles erklären.

Es folgten Fragen zu Dauer und Grund der Arbeitsunfähigkeit, zur Erkrankung und bisher durchgeführten Therapien. Dazu wurden die Namen und Orte der betreffenden Ärzte erfragt. Dies betraf den Orthopäden, den aktuellen Termin beim Neurologen und die Psychotherapeutin. Hinsichtlich der Psychotherapie fragte mich der Arzt, ob diese mir helfen würde und um was es dabei genau ginge.

Danach wurde ich zu meinem Beruf befragt. Genauere Fragen zu den dabei auszuübenden Tätigkeiten wurden nicht gestellt.

Ich wurde gefragt, ob ich Medikamente nehme und verwies auf den übergebenen Medikamentenplan meiner Ärztin.

Danach sollte ich meine Beschwerden schildern.

Ich zeigte dem Arzt mein Röntgenbild.

Ich wurde gefragt, wie ich die Situation einschätze, ob ich die Möglichkeit einer Wiedereingliederung kennen würde.

Der Arzt wollte wissen, wie es denn nun nach meiner Reha weitergegangen sei und ob da weitere Therapien geplant seien.

Es folgte eine körperliche Untersuchung (er bot mir sogar Hilfe an beim Ausziehen der Schuhe)

- im Stehen auf die Zehenspitzen stellen, auf den Hacken laufen
- einbeinig stehen
- auf einem

Code: Alles auswählen

Bein hüpfen
-	im Hüftgelenk drehen
-	im Hüftgelenk zur Seite neigen
-	Arme über den Kopf, seitlich vom Körper, in den Nacken, hinter dem Rücken verschränken
-	Nach vorn beugen, Fingerspitzen Richtung Fußboden
-	Blutdruckmessung 
-	Kniesehnenreflexe
-	Über die Beine streichen zur Prüfung, ob Unterschiede im Empfinden bestehen
-	In Rückenlage Füße gegen den Widerstand des Arztes anziehen und nach unten drücken
-	Gestreckte Beine vom Arzt nach oben heben
(er reichte mir sogar die hand, damit ich von der Liege aufstehen kann)

Danach fragte er mich, ob ich noch Fragen hätte.

Ich fragte, ob er denn noch aus seiner Erfahrung Vorschläge hätte, was ich noch tun könnte, um eine Besserung zu erreichen. Zunächst verneinte er, um dann eine Klinik zu erwähnen, in der spezielle Wirbelsäulen- OP´s durchgeführt werden, ob ich denn da schon mal gewesen sei. Ich sagte ihm, dass ich da bereits gewesen wäre und mir dort gesagt wurde, dass eine OP bei meinem Befund durchaus möglich wäre. Allerdings hat mir die Rehaklinik sehr deutlich davon abgeraten. Daraufhin sagte er, er könne schon verstehen, dass ich mich dieser Meinung anschließe, denn diese Rehaklinik sei ja in Deutschland eine von zwei Skoliosespezialrehakliniken mit sehr viel Erfahrung. Einen anderen Rat hätte er dann nicht für mich.

Er würde nun der Krankenkasse die gestellten Fragen wie folgt beantworten:

Zur Frage der Arbeitsunfähigkeit wird er diese bestätigen.

Die Frage zur Wiedereingliederung zum jetzigen Zeitpunkt wird er verneinen.

Die Frage zum Vorliegen einer möglichen Erwerbsunfähigkeit )ja, das Wort hat er verwendet! :Gruebeln: ) würde er verneinen.

Ende April werde man meine Hausärztin nochmals anschreiben mit der Frage, ob eine Besserung der Situation eingetreten sei und um Übersendung bestimmter Unterlagen bitten.

Ich war etwa eine halbe Stunde bei ihm im Sprechzimmer.

Insgesamt war er sehr freundlich, aber auch sehr - nunja - zerstreut-chaotisch. Zu allen oben genannten Punkten, die er erfragt hatte, kam ich nicht dazu, ausführlich und zu Ende zu erzählen, weil er dann schon mit der neuen Frage ankam  :Heiss: Rätselhaft fand ich auch, wieso er soviel über meine Reha und die Klinik wusste, ich hatte ja sehr ausdrücklich untersagt, der KK einen Entlassbericht zu schicken. Er hat diesen auch nicht erwähnt, wusste aber eben sehr viel von dieser Klinik (und das ist ja eine sehr außergewöhnliche auf dem Gebiet der orthopädischen Kliniken, es gibt nur zwei davon in Deutschland).

Eine kleine "Tretmine" habe ich wohl vermieden, als es ganz am Anfang um die Therapien ging, die ich schon gemacht hätte. Da erzählte ich, ich hätte nächste Woche einen Termin beim Neurologen zur Messung der Nervenleitgeschwindigkeit und MRT zur Beurteilung der Stärke der Quetschung des Nerves. Da horchte er auf und fragte, was da dann als Konequenz geplant sei und welche Therapie in Frage käme. Das kam wohl aus der Richtung, dass der MDk den KK auch Vorschläge für Therapien machen soll und auf den Zug wollte er wohl gern aufspringen. Ich hab dann gesagt, dass da keine Therapie im Anschluss geplant sei, meine Ärztin wolle nur wissen, wie weit die Schädigung des Nerves fortgeschritten sei. Dazu hat er dann nichts mehr gesagt.

Eine weitere umschiffte Tretmine war vielleicht sein Satz relativ zum Ende hin, als er sagte, die dritte Frage meiner KK nach einer möglicherweise vorliegenden Erwerbsunfähigkeit würde er verneinen und das damit begründet hat, dass ich ja noch so jung sei und nicht schon in Rente gehen könne. Den mir auf der Zunge liegenden Satz, dass eine EM-Rente doch nichts mit Alter sondern mit Krankheit zu tun hat, habe ich mir aber verkniffen.

Ob ich aber dennoch eine Tretmine getroffen habe, weiß ich nicht. Er fragte mich, welchen Beruf ich habe, ob ich in einem Arbeitsverhältnis stehe (ja, tue ich). Dann fragte er, ob es eine Mobbing-Situation gäbe, ich verneinte, aber mir rutschte raus, dass mein AG mich gern kündigen würde. Da fragte er genauer nach und ich erzählte, dass ich schwerbehindert bin und mein AG beim Integrationsamt einen Kündigungsantrag gestellt hat. Er fragte, wie ich dazu stünde und ich sagte, dass ich eine gegenteilige Stellungnahme abgegeben habe und Anfang April ein gemeinsamer Termin mit AG und Integrationsamt stattfindet. Meint Ihr, das kann zu meinem Nachteil sein?

Puuh, ich glaub, das war alles, bin schon wieder fertig mit der Konzentration…
Lieben Gruß
esoiloks
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Do 22. Mär 2012, 17:39

Ich habe in der Situation immer gesagt das ich meine Arbeit liebe, und keine Probleme mit meinen Arbeitgeber habe,
da es immer negativ ausgelegt wird.
Von wegen Probleme am Arbeitsplatz will (kann, möchte) nicht wirklich wieder arbeiten, steht dann irgendwo im Gutachten.
Ich wette das deine Situation bestimmt hervorgehoben wird im Gutachten, aber da haste ja erstmal noch zeit.
Nur wird soein scheiss wenn er erstmal drinsteht immer gerne vom nächsten abgeschrieben.
Sorry, hätte dran denken können an die frage, wird immer gestellt, und lügen kannste da, sollange die Kündigung nicht ausgesprochen wurde.
Ansonsten war mir klar das das Gutachten von der Reha beim MDK schon gelandet ist..hab heute erst mit meinen Arzt gesprochen..Er sagte das die DRV und der MDK (ungerechtfertigt aber wohl allgemein praktieziert) das Gutachten automatisch bekommen, die kk möchte es auch, bekommt es aber von den MDK nicht. Deswegen nerven die, um ihre Fallmanger die geschult sind auf einige sätze dort reagieren.
Selbst ich hatte den Entlassungsbericht ausdrücklich nur an die DRV und Hausarzt genemigt, der MDK hatte ihn nach 3 monaten seltsamerweise auch. Hatte aber zu dem Zeitpunkt keine kraft mehr nachzufragen mich zu wehren.
lg
Ps: gerade gefunden..

Lediglich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist berechtigt, Informationen über den Gesundheitszustand des Versicherten einzuholen, nicht hingegen die Krankenkasse selbst. Es bedarf also keines Einverständnisses der Versicherten, dass die Reha-Einrichtung den vollständigen ärztlichen Entlassungsbericht dem MDK zusendet. Versicherten steht in diesem Fall auch kein Widerspruchsrecht zu. Der Bericht wird allerdings nur dann übersandt, wenn er auch tatsächlich vom MDK in Gesundheitsfragen der Versicherten benötigt wird.
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Do 22. Mär 2012, 22:23

Oh Shit, da bin ich wohl doch mitten auf die Tretmine getrampelt :Verwirrt:
Fatbob hat geschrieben: Lediglich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist berechtigt, Informationen über den Gesundheitszustand des Versicherten einzuholen, nicht hingegen die Krankenkasse selbst. Es bedarf also keines Einverständnisses der Versicherten, dass die Reha-Einrichtung den vollständigen ärztlichen Entlassungsbericht dem MDK zusendet. Versicherten steht in diesem Fall auch kein Widerspruchsrecht zu.
:kotzen: :kotzen: :kotzen:
Lieben Gruß
esoiloks
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 23. Mär 2012, 00:38

Hallo Fatbob, :smile:
gerade gefunden..
kannst du bitte die konkrete Quelle angeben, WO du das gefunden hast, mir leuchtet das so noch NICHT ein, dass es rechtmäßig sein KÖNNTE...es fehlt JEDE Rechts-Grundlage dafür in dem Teil den du reinkopiert hast... :confused:
Lediglich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist berechtigt, Informationen über den Gesundheitszustand des Versicherten einzuholen, nicht hingegen die Krankenkasse selbst. Es bedarf also keines Einverständnisses der Versicherten, dass die Reha-Einrichtung den vollständigen ärztlichen Entlassungsbericht dem MDK zusendet. Versicherten steht in diesem Fall auch kein Widerspruchsrecht zu. Der Bericht wird allerdings nur dann übersandt, wenn er auch tatsächlich vom MDK in Gesundheitsfragen der Versicherten benötigt wird.
Meines Wissens MUSS auch der MDK um eine Schweigepflichtentbindung bitten, wenn er Unterlagen haben will (fast EGAL von welcher Stelle), die DRV bekommt den Reha-Bericht übrigens IMMER, sie ist ja in diesem Falle Auftraggeber und Kostenträger der Reha-Maßnahme gewesen. :ic_up:

Habe ja SELBER so einen Bittbrief bekommen, natürlich mit dem Verweis, dass dieser Bericht dann direkt für den MDK bestimmt wäre, darum KANN ich da nicht so ganz folgen und WORAUS KANN die KK /der MDK dann bitte (VORHER) schließen, dass es wichtig ist, für die Gesundheitsfragen bei dem Versicherten, was da drin steht...ich denke mal das geht NUR, wenn es sich auch um eine konkrete Indikation durch den MDK der KK gehandelt hat.... :Gruebeln:

Da trifft das (vermutlich) DANN zu, wenn eine Reha-Maßnahme DIREKT von der KK aus eingeleitet und finanziert wird, DANN wäre ja die KK der Auftraggeber und Kostenträger, kann mir deinen Beitrag NUR in diesem Zusammenhang vorstellen,
denn meine KK HAT den Reha-Bericht von MIR NICHT, AUCH NICHT der MDK, allerdings wurde dort NACH der Reha auch (bei mir) kein GA mehr erstellt. :Gruebeln:

Aus deiner Info geht das leider nicht klar hervor, ob es sich da um Reha-Berichte generell (also AUCH von DRV-Kliniken) handelt oder ob sich das auf reine KK-Rehas bezieht, ob diese Info dem Rechtskreis der KK oder der DRV entstammt, wäre toll, wenn du dazu noch konkrete Angaben oder einen Link hast, wo man das genauer nachlesen kann.

Ich denke, dass @esoiloks das SEHR gut hinter sich gebracht hat, wenn der DOC sich auf diesem Gebiet wirklich recht gut auskennen sollte, ist es nicht so ungewöhnlich, dass er auch die wenigen spezialisierten Kliniken kennt und deren Behandlungs-Profile.
Die Bemerkung mit dem Alter hätte er sich allerdings verkneifen können, aber auch das hat sie gut "umschifft", indem sie da gar nicht drauf eingegangen ist.

Dass ihre Firma sie "loswerden" will, muss ja nicht heißen, dass SIE dort Arbeitsplatz-Probleme hatte und die Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt ist doch eher ein Zeichen, dass sie sich um eine Lösung bemüht, um ihren Arbeitsplatz zu behalten.

Das passt schon, auf JEDEN FALL gibt es erst mal weiter Krankengeld, auch wenn ich den Zeitrahmen für die nächste Prüfung/Nachfrage sehr kurz finde.
Toll auch, dass sie trotz der Aufregung beachtet hat, WAS da genau auf der Schweigepflicht-Entbindung gestanden hat, Weitergabe an "Andere Stellen" ist ja wohl SEHR allgemein....SEHR GUT, dass sie das durchgestrichen hat. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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