
Super wie deine Ärztin hinter dir steht.
Lieben Gruß Ulla
GENAU SOOO sehe ich das auch, liest sich SEHR gut was du zu diesem Termin bei deiner Ärztin geschrieben hast, ich denke sie WEISS was sie tut und sie WEISS auch wo ihre Grenzen sind, in Punkto Auskunft an den MDK und das finde ich KLASSE.Zumindest macht mir das Hoffnung, dass sie in Widerspruch gehen würde, wenn der MDk sagt: arbeitsfähig.
Was sagt Ihr dazu?
NA, ganz sicher darfst du...Und darf ich um Daumen für morgen vormittag 9.30 Uhr bitten, wenn ich dann den MDK-Termin habe?
Wie ich schon geschrieben habe war der DOC beim Dopa SEHR nett und ich denke mal bei deiner guten Vorbereitung in Punkto Unterlagen, solltest du das einfach "auf dich zukommen lassen".Gibt es dort bei einem solchen Termin irgendwelche "Tretmienen", auf die ich treten kann?
Und darf ich um Daumen für morgen vormittag 9.30 Uhr bitten, wenn ich dann den MDK-Termin habe?
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Bein hüpfen
- im Hüftgelenk drehen
- im Hüftgelenk zur Seite neigen
- Arme über den Kopf, seitlich vom Körper, in den Nacken, hinter dem Rücken verschränken
- Nach vorn beugen, Fingerspitzen Richtung Fußboden
- Blutdruckmessung
- Kniesehnenreflexe
- Über die Beine streichen zur Prüfung, ob Unterschiede im Empfinden bestehen
- In Rückenlage Füße gegen den Widerstand des Arztes anziehen und nach unten drücken
- Gestreckte Beine vom Arzt nach oben heben
(er reichte mir sogar die hand, damit ich von der Liege aufstehen kann)
Danach fragte er mich, ob ich noch Fragen hätte.
Ich fragte, ob er denn noch aus seiner Erfahrung Vorschläge hätte, was ich noch tun könnte, um eine Besserung zu erreichen. Zunächst verneinte er, um dann eine Klinik zu erwähnen, in der spezielle Wirbelsäulen- OP´s durchgeführt werden, ob ich denn da schon mal gewesen sei. Ich sagte ihm, dass ich da bereits gewesen wäre und mir dort gesagt wurde, dass eine OP bei meinem Befund durchaus möglich wäre. Allerdings hat mir die Rehaklinik sehr deutlich davon abgeraten. Daraufhin sagte er, er könne schon verstehen, dass ich mich dieser Meinung anschließe, denn diese Rehaklinik sei ja in Deutschland eine von zwei Skoliosespezialrehakliniken mit sehr viel Erfahrung. Einen anderen Rat hätte er dann nicht für mich.
Er würde nun der Krankenkasse die gestellten Fragen wie folgt beantworten:
Zur Frage der Arbeitsunfähigkeit wird er diese bestätigen.
Die Frage zur Wiedereingliederung zum jetzigen Zeitpunkt wird er verneinen.
Die Frage zum Vorliegen einer möglichen Erwerbsunfähigkeit )ja, das Wort hat er verwendet! :Gruebeln: ) würde er verneinen.
Ende April werde man meine Hausärztin nochmals anschreiben mit der Frage, ob eine Besserung der Situation eingetreten sei und um Übersendung bestimmter Unterlagen bitten.
Ich war etwa eine halbe Stunde bei ihm im Sprechzimmer.
Insgesamt war er sehr freundlich, aber auch sehr - nunja - zerstreut-chaotisch. Zu allen oben genannten Punkten, die er erfragt hatte, kam ich nicht dazu, ausführlich und zu Ende zu erzählen, weil er dann schon mit der neuen Frage ankam :Heiss: Rätselhaft fand ich auch, wieso er soviel über meine Reha und die Klinik wusste, ich hatte ja sehr ausdrücklich untersagt, der KK einen Entlassbericht zu schicken. Er hat diesen auch nicht erwähnt, wusste aber eben sehr viel von dieser Klinik (und das ist ja eine sehr außergewöhnliche auf dem Gebiet der orthopädischen Kliniken, es gibt nur zwei davon in Deutschland).
Eine kleine "Tretmine" habe ich wohl vermieden, als es ganz am Anfang um die Therapien ging, die ich schon gemacht hätte. Da erzählte ich, ich hätte nächste Woche einen Termin beim Neurologen zur Messung der Nervenleitgeschwindigkeit und MRT zur Beurteilung der Stärke der Quetschung des Nerves. Da horchte er auf und fragte, was da dann als Konequenz geplant sei und welche Therapie in Frage käme. Das kam wohl aus der Richtung, dass der MDk den KK auch Vorschläge für Therapien machen soll und auf den Zug wollte er wohl gern aufspringen. Ich hab dann gesagt, dass da keine Therapie im Anschluss geplant sei, meine Ärztin wolle nur wissen, wie weit die Schädigung des Nerves fortgeschritten sei. Dazu hat er dann nichts mehr gesagt.
Eine weitere umschiffte Tretmine war vielleicht sein Satz relativ zum Ende hin, als er sagte, die dritte Frage meiner KK nach einer möglicherweise vorliegenden Erwerbsunfähigkeit würde er verneinen und das damit begründet hat, dass ich ja noch so jung sei und nicht schon in Rente gehen könne. Den mir auf der Zunge liegenden Satz, dass eine EM-Rente doch nichts mit Alter sondern mit Krankheit zu tun hat, habe ich mir aber verkniffen.
Ob ich aber dennoch eine Tretmine getroffen habe, weiß ich nicht. Er fragte mich, welchen Beruf ich habe, ob ich in einem Arbeitsverhältnis stehe (ja, tue ich). Dann fragte er, ob es eine Mobbing-Situation gäbe, ich verneinte, aber mir rutschte raus, dass mein AG mich gern kündigen würde. Da fragte er genauer nach und ich erzählte, dass ich schwerbehindert bin und mein AG beim Integrationsamt einen Kündigungsantrag gestellt hat. Er fragte, wie ich dazu stünde und ich sagte, dass ich eine gegenteilige Stellungnahme abgegeben habe und Anfang April ein gemeinsamer Termin mit AG und Integrationsamt stattfindet. Meint Ihr, das kann zu meinem Nachteil sein?
Puuh, ich glaub, das war alles, bin schon wieder fertig mit der Konzentration…
Fatbob hat geschrieben: Lediglich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist berechtigt, Informationen über den Gesundheitszustand des Versicherten einzuholen, nicht hingegen die Krankenkasse selbst. Es bedarf also keines Einverständnisses der Versicherten, dass die Reha-Einrichtung den vollständigen ärztlichen Entlassungsbericht dem MDK zusendet. Versicherten steht in diesem Fall auch kein Widerspruchsrecht zu.
kannst du bitte die konkrete Quelle angeben, WO du das gefunden hast, mir leuchtet das so noch NICHT ein, dass es rechtmäßig sein KÖNNTE...es fehlt JEDE Rechts-Grundlage dafür in dem Teil den du reinkopiert hast...gerade gefunden..
Meines Wissens MUSS auch der MDK um eine Schweigepflichtentbindung bitten, wenn er Unterlagen haben will (fast EGAL von welcher Stelle), die DRV bekommt den Reha-Bericht übrigens IMMER, sie ist ja in diesem Falle Auftraggeber und Kostenträger der Reha-Maßnahme gewesen.Lediglich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist berechtigt, Informationen über den Gesundheitszustand des Versicherten einzuholen, nicht hingegen die Krankenkasse selbst. Es bedarf also keines Einverständnisses der Versicherten, dass die Reha-Einrichtung den vollständigen ärztlichen Entlassungsbericht dem MDK zusendet. Versicherten steht in diesem Fall auch kein Widerspruchsrecht zu. Der Bericht wird allerdings nur dann übersandt, wenn er auch tatsächlich vom MDK in Gesundheitsfragen der Versicherten benötigt wird.
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