Heute hat mich die RV angerufen
Beschwerdeschreiben bekommen ,aber sich nicht weiter dazu geäüssert
Es war die Hilfsdame eines deren Psychologen
Sie teilte mir mit das ich am 19 März zu Ihnen kommen sollte bzw muss zur Untersuchung diese würde auch nicht lange dauern und ich müsse auch nicht lange warten
Jetzt wird meine Rente am 29 Februar zum letzten Mal gezahlt ,weil die Verlängerung ja in den Sternen steht
Ich solle mich auf dem Arbeitsamt melden wegen NAHTLOSIGKEITSGELD das könne auch jemand für mich machen mit einer VOLLMACHT wenn meine Erkrankung das nicht zulassen würde
Kennst sich jemand damit aus usw
Und wielange muss ich denen noch beweisen das ich krank bin
Bekomme ja die Rente schon seit 2007 .......
Hilflos
- Doppeloma
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Re: Hilflos
Hallo skip,
melde mich später noch dazu, schau bitte mal in deine EM-Renten-Bescheide, ob da AUCH Beiträge an die AfA abgeführt wurden, hast du DIREKT VOR deiner Berentung ALGI bezogen.... das ist SEHR WICHTIG für die richtige Antwort.
Liebe Grüße von der Doppeloma

melde mich später noch dazu, schau bitte mal in deine EM-Renten-Bescheide, ob da AUCH Beiträge an die AfA abgeführt wurden, hast du DIREKT VOR deiner Berentung ALGI bezogen.... das ist SEHR WICHTIG für die richtige Antwort.

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Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Hilflos
Hallo Skip,
Ist schon richtig, dass man da auch (erst mal) einen Bevollmächtigten hinschicken KANN, wird dir aber aktuell nicht weiterhelfen, weil dieser Antrag NUR persönlich rausgegeben wird an den Antragsteller.
Davon gibt es NUR Ausnahmen wenn jemand gerade in der Klinik ist und dort deswegen NICHT persönlich hinkommen KANN.
Du hast aber auch dort das Recht auf einen Beistand, also geh da besser NIEMALS ALLEINE HIN.
Schau dich mal hier ein wenig um, da sind die Aktuellen Informationen wie die AfA im Moment mit den Antragstellern für die "Nahtlosigkeit" umgeht, es läuft dann im Prinzip bei dir genauso ab, wie bei den Ausgesteuerten.
viewtopic.php?f=3&t=1751
Bitte lies dir auch den Beitrag darunter gründlich durch, ich nehme mal an, dass man dich auch erst durch den Amtsarzt untersuchen läßt, beachte auch die wichtigen Hinweise dort zu den Gesundheits-Unterlagen und Schweigepflichtentbindungen.
Bei der AfA wird da meist NICHT klargestellt, dass es sich dabei um freiwillige Unterlagen handelt, eher wird behauptet, dass man OHNE diese Unterschriften und Unterlagen KEIN ALG nach § 125 SGB III bekommen wird.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Das solltest du jetzt aber ganz dringend machen, wenn für Februar die letzte Rente überwiesen wird, so schnell sind die bei der AfA auch nicht mit der Prüfung deines Anspruches.Ich solle mich auf dem Arbeitsamt melden wegen NAHTLOSIGKEITSGELD das könne auch jemand für mich machen mit einer VOLLMACHT wenn meine Erkrankung das nicht zulassen würde
Ist schon richtig, dass man da auch (erst mal) einen Bevollmächtigten hinschicken KANN, wird dir aber aktuell nicht weiterhelfen, weil dieser Antrag NUR persönlich rausgegeben wird an den Antragsteller.
Davon gibt es NUR Ausnahmen wenn jemand gerade in der Klinik ist und dort deswegen NICHT persönlich hinkommen KANN.
Du hast aber auch dort das Recht auf einen Beistand, also geh da besser NIEMALS ALLEINE HIN.

Schau dich mal hier ein wenig um, da sind die Aktuellen Informationen wie die AfA im Moment mit den Antragstellern für die "Nahtlosigkeit" umgeht, es läuft dann im Prinzip bei dir genauso ab, wie bei den Ausgesteuerten.
viewtopic.php?f=3&t=1751
Bitte lies dir auch den Beitrag darunter gründlich durch, ich nehme mal an, dass man dich auch erst durch den Amtsarzt untersuchen läßt, beachte auch die wichtigen Hinweise dort zu den Gesundheits-Unterlagen und Schweigepflichtentbindungen.
Bei der AfA wird da meist NICHT klargestellt, dass es sich dabei um freiwillige Unterlagen handelt, eher wird behauptet, dass man OHNE diese Unterschriften und Unterlagen KEIN ALG nach § 125 SGB III bekommen wird.

Liebe Grüße von der Doppeloma

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