Zwischenübergangsgeld

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outoforder84
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Zwischenübergangsgeld

Ungelesener Beitrag von outoforder84 » Di 14. Feb 2012, 13:31

Hallo Zusammen

Mich interresiert zur Zeit das Zwischenübergangsgeld da ich Kurz vor Hartz 4 Stehe

Ich habe im Internet folgendes dazu gefunden http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/51.html

Nun zur Vorgeschichte.
Ich war von juni 2010 bis zum 31.01.2011 Krankgeschrieben.
Und war bis zum 31.01.2011 Angestellt

Ich hatte einen Antrag zur LTA beim Arbeitsamt gestellt. Und lies mich nicht weiter Krankschreiben.
Der Arzt des Arbeitsamtes der mich deswegen untersuchte empfahl vor Arbeitsaufnahme eine Med. Reha. Aus diesem grund Lehnte das Arbeitsamt meinen Antrag ab da ich erst die Reha machen soll.
Somit Trat ich die Reha arbeitsfähig an.
Die Stationsärztin der Reha legte mir nach 1 Woch einen LTA Antrag auf dem Tisch und meinte das die DRV für mich zuständig sei damit ich wieder in eine Leidensgerechte Tätigkeit vermittelt werden kann.
ca. 3 Wochen später 2 Tage vor entlassung teilte sie mir mit das sie mich AU entlassen wird. Hier Sprach ich sie darauf an das ich Arbeitsfähig in die Reha kamm. Daraufhin wurde dies verworfen und ich wurde Arbeitsfähg entlassen.
Im Gutachten wurde Vermerkt das die Letzte Tätigkeit nur unter 3 Stunden ausgeübt werden kann und LTA zu prüfen sind.

Nach der Reha bezog ich weiterhin ALG1 und stellte mich den Arbeitsmarkt zur verfügung.

Im Wiederspruch musste ich erneut zu einem Gutachter dieser sah auch die Notwendigkeit einer LTA.

Ich fragte mein Reha. Berater der DRV er meinte ich Hätte keinen Anspruch auf Zwischenübergangsgeld da ich Arbeitsfähig au der Reha entlassen wurde und ich ich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stellte.

Mein VDK Anwalt sagte es besteht ein Anspruch weil wären die Leistungen zur teilhabe am Arbeitslebn nicht erforderlich um mich wiedereinzugliedern wäre der Antrag von der DRV nicht bewlligt worden.

Ich bin 27 und habe noch keine 15 ahre eingezahlt.

Was haltet ihr davon?

LG Martin

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Re: Zwischenübergangsgeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 14. Feb 2012, 16:23

Hallo Martin, :smile:

ich habe den § 51 SGB IX jetzt nur kurz "überflogen", darin kann ich im Moment (bis zum Beginn deiner Teilhabe-Leistung) keine Anspruch auf Zahlung durch die DRV finden.

Andererseits ist aber ein Verweis auf Krankengeld drin, den du vielleich aktivieren könntest.

Ich weiß, dass du nicht AU sein möchtest aber es ginge ja dabei "NUR" um die finanzielle Überbrückung deiner Wartezeit und solange du noch im ALGI-Bezug bist, MUSS dann die KK weiter zahlen (in Höhe deines ALGI-Betrages)... :Gruebeln:

Jedenfalls wenn du aktuell NICHT wegen einer Aussteuerung dein ALG bekommst, ansonsten bleibt dir wohl leider NUR das ALGII zur "Überbrückung" übrig, denn es ist IMMER von einer "Weiter-Zahlung" des Übergangsgeldes die Rede und nicht davon, dass man alleine wegen dieser Verzögerung einen Anspruch darauf hätte.

Solche Probleme hatte ich damals NACH meiner Umschulung, weil ich die Prüfung nicht bestanden hatte, bekam ich das Übergangsgeld NACH der Umschulung AUCH NICHT (hatte ja NICHT abgeschlossen :traurig: ), hatte aber auch keinen Anspruch mehr auf ALGI und bekam auch keine ALO-Hilfe (da gab es H4 noch nicht).

"Durfte" dann das erste Mal in meinem Leben beim Sozialamt um Hilfe "betteln" gehen, denn ganz OHNE Geld ging ja AUCH NICHT, dort wurde ich noch "blöde angemacht", als ob ich SELBER Schuld dran war...

VOR Beginn MEINER Umschulung hieß es noch, man habe DADURCH mindestens wieder Anspruch auf ALGI erworben, wenn man dann nicht gleich Arbeit findet, aber 4 Wochen vor Ende meiner Umschulung wurden diese Gesetze geändert und ich hatte AUF GAR NICHTS mehr Anspruch...die Umschulung wurde (per Gesetz ab SOFORT !!!) NICHT mehr für ALGI anerkannt... :Verwirrt: :Hilfe:

Auf die Leistung von der DRV (weiter Übergangsgeld für 3 Monate gemäß § 51 SGB IX) hatte ich keinen Anspruch, weil ich ja die Umschulung nicht "abgeschlossen" hatte, bis zu einer (möglichen) Wiederholungs-Prüfung (6 Monate später !!!) hätte ich also OHNE Geld auskommen MÜSSEN... :Gruebeln:

Habe dann bald meinen aktuellen Job gefunden und angetreten, der hatte zwar mit dem Umschulungs-Beruf NIX zu tun, aber wenigstens brauchte ich kein Geld mehr vom Sozialamt für mich und mein Kind, damit hatte sich dann auch eine Wiederholung der Prüfung für mich erledigt, da WOLLTE ICH DANN NICHT MEHR. :Sturkopf:

Im Prinzip habe ich meine Entscheidung von damals aber nicht bereut, was nun gesundheitlich in die Quere kam, war ja da noch nicht abzusehen, hätte aber wohl auch NIX BESSER gemacht aktuell... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

outoforder84
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Re: Zwischenübergangsgeld

Ungelesener Beitrag von outoforder84 » Di 14. Feb 2012, 20:46

Hallo Doppeloma :smile:
ich habe den § 51 SGB IX jetzt nur kurz "überflogen", darin kann ich im Moment (bis zum Beginn deiner Teilhabe-Leistung) keine Anspruch auf Zahlung durch die DRV finden.
Also aus dem § 51 SGB IX Entneme ich das wenn nach einer Massnahme eine weiter nötig ist und sich diese Verzögert welche Ich nicht zu verschulden habe wird das Übergangsgeld weiter Gezahlt. Auch bei einer Med. Reha und anschließend Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Ich weiß, dass du nicht AU sein möchtest aber es ginge ja dabei "NUR" um die finanzielle Überbrückung deiner Wartezeit und solange du noch im ALGI-Bezug bist, MUSS dann die KK weiter zahlen (in Höhe deines ALGI-Betrages)... :Gruebeln:
Naja Richtig wäre die sache ja auch nicht und weiss net wie ich das meinen Arzt beibringen soll :nein:
Jedenfalls wenn du aktuell NICHT wegen einer Aussteuerung dein ALG bekommst, ansonsten bleibt dir wohl leider NUR das ALGII zur "Überbrückung" übrig,
Aussgesteuert bin ich Nicht.
ALG 2 Werde ich nicht erhalten weil ich da zuerst meine Altersvorsorge auflösen müsste und mein KFZ hat auch einen Hohen verkaufswert zudem erhalte ich noch 515€ aus einer Privaten Bu versicherung.
denn es ist IMMER von einer "Weiter-Zahlung" des Übergangsgeldes die Rede und nicht davon, dass man alleine wegen dieser Verzögerung einen Anspruch darauf hätte.
Genau darum geht es um eine Weiterzahlung des Übergangsgeldes.
(1) Sind nach Abschluss von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich, während derer dem Grunde nach Anspruch auf Übergangsgeld besteht, und können diese aus Gründen, die die Leistungsempfänger nicht zu vertreten haben, nicht unmittelbar anschließend durchgeführt werden, werden das Verletztengeld, das Versorgungskrankengeld oder das Übergangsgeld für diese Zeit weitergezahlt, wenn

1.
die Leistungsempfänger arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben oder
2.
ihnen eine zumutbare Beschäftigung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht vermittelt werden kann.

Hier müsste der 2 Punkt doch passend sein.

Der VDK Betonte das die DRV meinen Reha. Antrag sofort in einen LTA Antrag hätten umdeuten müssen und der LTA antrag erforerlich ist um mich wiedereinzugliedern.
Die DRV hätte ja sonst den Antrag niemlas bewilligt weil ich die 15 Jahre beitragszeit nicht erfülle und sonst ja die AFA für die Umschullung zuständig wäre.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... l?nn=32320
Das ist halt der Grund weswegen ich glaube das die DRV hätte dass Übergangsgeld weiter Zahlen müssen weil die LTA direkt im anschluss der Med. Reha Notwendig war.

Ohje also hatte dich die DRV schon bei deiner Umschullung geärgert die machen es auch einen wirklich nicht leicht :Wut:

LG Martin :umarm:

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