Hallo zusammen,
habe da noch mal eine Frage zu meiner REHA:
Wird das Übergangsgeld von der Rentenkasse bei einer AU mit angerechnte? Ich kann meine REHA am 20.03.2012 beginnen, bin aber seit dem 27.09.2010 AU. Also laut meinen Berechnungen genau einen Tag vor Beginn der REHA ausgesteuert. Habe mit dem Arbeitsamt telefoniert, ein SB sagte mir dass ich nach der REHA erst zum Arbeitsamt gehen muss.
Meine Sorge ist, dass ich eventuell kein Übergangsgeld von der Rentenkasse bekommen könnte, da ich von der KK ausgesteuert bin und mich zu sehr darauf verlasse das schon alles gut geht.
Ich möchte nach den Feiertagen mir mal einen Termin bei der Rentenkasse im Ort geben lassen, da ich ohnehin noch gerne eine berufl. REHA beantragen möchte.
LG
Tulpinchen
med. REHA nach 78 Wochen AU
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Re: med. REHA nach 78 Wochen AU
Hallo,
eigentlich wird das Übergangsgeld auf den krankengeldanspruch angerechnet....d.h., dass die Krankenkasse dann nicht mehr zahlen muss...
Es handelt sich ja um einen Anspruch der Krankenkasse...du hast aber grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld und das Ü-Geld der DRV ist ja nicht erschöpft, so dass du m.M. nach auf jeden Fall Anspruch auf Übergangsgeld durch die DRV hast.
Aber mach dir auf jeden Fall einen Termin bei der DRV...du kannst auch auf deren Hot-line anrufen und um Auskunft bitten...
den schriftlichen Antrag auf das Übergangsgeld müßtest du bei deinen Bewilligungsunterlagen der REHA haben...diesen Antrag bitte unbedingt umgehend ausfüllen und an die DRV, damit die rechtzeitig das Ü-Geld errechnen können...
ich hoffe jetzt, dass meine Auskunft stimmt...denn der Krankengeldanspruch der Krankenkasse ist ja erloschen und nicht der Anspruch auf Zahlung durch die dRV..
viel Erfolg
LG
Vrori
eigentlich wird das Übergangsgeld auf den krankengeldanspruch angerechnet....d.h., dass die Krankenkasse dann nicht mehr zahlen muss...
Es handelt sich ja um einen Anspruch der Krankenkasse...du hast aber grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld und das Ü-Geld der DRV ist ja nicht erschöpft, so dass du m.M. nach auf jeden Fall Anspruch auf Übergangsgeld durch die DRV hast.
Aber mach dir auf jeden Fall einen Termin bei der DRV...du kannst auch auf deren Hot-line anrufen und um Auskunft bitten...
den schriftlichen Antrag auf das Übergangsgeld müßtest du bei deinen Bewilligungsunterlagen der REHA haben...diesen Antrag bitte unbedingt umgehend ausfüllen und an die DRV, damit die rechtzeitig das Ü-Geld errechnen können...
ich hoffe jetzt, dass meine Auskunft stimmt...denn der Krankengeldanspruch der Krankenkasse ist ja erloschen und nicht der Anspruch auf Zahlung durch die dRV..
viel Erfolg
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: med. REHA nach 78 Wochen AU
vielen Dank, versuche für das neue Jahr einen Termin zu bekommen. Bin auf jeden Fall beruhigter.
LG
Tulpinchen
LG
Tulpinchen
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