Rente bzw. Arbeitslosengeld

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Fulgora

Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mo 17. Okt 2011, 23:30

so wie bei mir derzeit...weil ich durch eine neue 3-Jahres-Frist wieder volle 78 Wochen Anspruch auf mein KG hatte...
Das mit der erneuten Blockfrist wollte mir mein "AfA-Berater" auch aufschwatzen.
Auf Nachfrage bei der KK wurde mir dann gesagt, sobald man wegen einer chhronischen Erkrankung einmal die 72 Wochen Krankengeld durch hat, war es das. Und das gilt nicht nur für den besagten ICD10 Code sondern für den gesamten Formenkreis.

Sprich einmal Ausgesteuert wegen einer rheumatischen Erkrankung wird die KK nie wieder eine neue Blockfrist wegen Rheuma zulassen, mit der Begründung man war nie Krankheitsfrei. Schon garnicht wenn man einen Antrag auf Rente laufen hat, dann sträuben die sich mit Händen und Füssen, denn die müssen das alte Gehalt zu Grunde legen, sollte es zur erneuten Krankengeldzahlung kommen.

Vrori
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Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 18. Okt 2011, 11:13

Hallo,

ist nicht ganz richtig...

ich war z.b. von Mai 07 - Juni 07 arbeitsunfähig erkrankt...die 3-Jahres-Frist geht von Mai 07 - April 2010...

die arbeitsunfähigkeit endet im Juni 07..ich hatte die 78 Wochen nicht ausgeschöpft, weil ich halt arbeitsfähig war.

im Okt. 09 war ich wegen der gleichen Sache wieder Arbeitsunfähig...
bis zum Beginn der 2. Blockfrist Mai 2010..hatte ich meine 78 Wochen ja noch gar nicht auschöpfen können...es kam auch nicht zu einer Leistungsunterbrechung...da eben noch keine Höchstdauer des KG für die Erkrankung erreicht war...
somit begann im Mai 10 eine neue 3-Jahres-Frist und ein neuer Anspruch auf 78 Wochen KG..!!

glaub mir einfach...es ist so im Gesetz geregelt...

in deinem Beispiel ist es etwas anders...da wurde der volle KG-Anspruch ausgeschöpft....und Rente beantragt.....falls dann unter den gesetzl. Voraussetzungen wieder KG beantragt werden möchte, ist es natürlich klar, dass die KK prüfen läßt, ob der Versicherte zwischenzeitlich arbeitsfähig war und ob er mit KG-Anspruch (pflichtversichert) versichert ist.

bei mir war es anders, weil ich zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten fast 2 Jahre arbeitsfähig war.....

http://www.bjoernsip.de/bjoern/hoechsta ... teil_1.htm

LG
Vrori
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Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Di 18. Okt 2011, 14:32

@vrori:
Dann verstehe ich nicht wie deine KK dann zu einem geringeren Entgeld gekommen ist, denn die KK muss sich im Gegensatz zur Afa nach dem letzten Gehalt richten.

Und ich hatte bei der KK auch angefragt wegen erneuter Blockfrist, aber man sdagte mir wenn ein Antrag auf Rente läuft ist das nicht möglich eine neue Blockfrist zu bilden, da man ja selber angibt krank zu sein.

Was mich an deinem Fall wundert, um eine neue Blockfrist zu bekommen, reicht es ja nicht das die Zeit verstreicht.
Du hättest direkt vor der neuen Blockfrist doch eigentlich arbeitsfähig gewesen sein. denn es gilt ja auch der
6-Monats-Zeitraum
Weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Krankengeldanspruch nach Beginn einer neuen Blockfrist ist, dass zwischen dem Ablauf des Krankengeldanspruchs nach 78 Wochen und dem erneuten Eintritt von Arbeitsunfähigkeit ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt, in dem der Versicherte

- nicht wegen der bisherigen Krankheit arbeitsunfähig und außerdem

- entweder erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung im Sinne des SGB III zur Verfügung stand.

Der Zeitraum von sechs Monaten (= 180 Kalendertage) muss nicht ununterbrochen verlaufen sein, er kann sich auch aus mehreren Teilabschnitten zusammensetzen.
Ich glaub fast jeder macht das so wie er lustig ist...

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Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 18. Okt 2011, 16:48

Hallo Fulgora, :smile:

bin zwar nicht die @Vrori, weiß das aber aus ihren Beiträgen und aus den Gesetzen des SGB V.
Dann verstehe ich nicht wie deine KK dann zu einem geringeren Entgeld gekommen ist, denn die KK muss sich im Gegensatz zur Afa nach dem letzten Gehalt richten.
Das ist ein Mißverständnis, bei der KK hat sie die ganze Zeit das Krankengeld in der gleichen Höhe bekommen (entsprechend dem letzten Einkommen).

Durch die "verlängerte" Zahlung dort, ist sie aber dann nach der Aussteuerung bei der AfA in die "fiktive" Berechnung gefallen, weil die 2 Jahre für die ALG-Berechnung nach dem letzten Einkommen überschritten waren.

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 18. Okt 2011, 18:07

Hallo zusammen,

Doppeloma, genau so ist es richtig...und zwischen den beiden AU-Zeiten wegen derselben Erkrankung war ich arbeitsfähig, hatte keinen Rentenantrag gestellt und war beschäftigt....

LG
Vrori

P.S.: Fulgora, lies noch mal meinen vorherigen Beitrag durch..ich schrieb ja, dass ich zwischendrin arbeitsfähig war...!!!
:aha:
LG
Vrori

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Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Di 18. Okt 2011, 18:25

@vrori, hatte ich gelesen. mir wurde von der kk gesagt eine erneute blockfrist würde nur gebildet werden können wenn man direkt vor der blockfrist 6 monate, die nicht zwingend zusammenhängend sein müssen, nicht au auf die krankheit geschrieben war.

was mich auch wundert, hat deine kk dich nie aufgefordert reha/rente zu beantragen? denn das machen die eigentlich schon nach wenigen wochen der krankengeldleistung. und das ist ja auch das problem weshalb sich die afa so gerne auf diesen antrag (der zu 99% erstmal immer abgelehnt wird) beruft und darum §125 verweigert.

schreib mir mal bitte dein wohnort/bundesland und kk via pm würde mich mal interessieren, weil mir inzwisch schon fälle in bayern bekannt wurden, wo dann sogar nach §125 alg1 für eine übergangszeit gezahlt wurde, obwohl der "kunde" nach der umschulung hätte einen neuen job anfangen können, aber die alte firma das für 6 monate verhindert hat, weil man hätte bei einem mitbewerber anfangen können.

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Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Miroslav » Di 18. Okt 2011, 20:04

also...

1.)
von meiner befristeten rente werden (wie auch schon vom damaligen übergangsgeld und nachfolgend vom kg) keine beiträge an die afa abgeführt, weil ich vor der letzten dauer-au (bis zur aussteuerung) in einer maßnahme zur teilnahme war, mithin per real existierender "rechtsprechung" während dieser zeit also weder arbeitnehmer noch arbeitsloser war.
ergo: keine beiträge = keine anspruch. pech gehabt...

eben ganz genau so pech, wie ich schon während meiner kg-zahlung hatte. denn von meinem netto-übergangsgeld wurden - und eben nicht von der bemessungsgrundlage meines ü-geldes! - nochmals 30% abgesetzt und letztlich als kg ausbezahlt, weil: siehe oben - ich weder arbeitnehmer noch arbeitsloser war... :groehl: :Wut: :Ohnmacht:
oder ganz einfach: auch pech gehabt! :groehl:

und/oder

2.)
da mich die drv über meinen restanspruch auf alg1 hinaus bis in hartz 4 hinein ausbluten ließ, bekomme ich - trotzdem die afa die zahlungen des alg1 erstattet bekommt - auch diesen restanspruch nicht zurück, falls meine emr nicht verlängert würde.
vielmehr würde ich sofort wieder in hartz 4 landen...wahlweise also nach 1.) oder eben 2.) schon wieder pech gehabt! :kotzen: :kotzen:
es scheißt mich also in jedem falle an!?

3.)
wie oben erwähnt. ließ mich die drv bis in hartz4 hinein ausbluten, stellt aber nun in ihrem ergangenen rentenbescheid (PLÖTZLICH - in einem anfall ungeahnter, jedoch enorm VERSPÄTETER nächstenliebe gar?) fest, dass ich bereits seit quasi zwei jahren (rückwirkend!!!) rentner bin.

dass heißt ALSO nun konkret für mich:
wäre meine rente tatsächlich bereits vor zwei jahren befürwortet gewesen - gut, minus 6-monatiger wartezeit bei zeitrenten, also immerhin noch vor 1 1/2 Jahren - hätte ich meinen alg-restanspruch NICHT aufgrund von krankheit OHNE rente "verbraten" müssen. vor allem würde es mir MÖGLICHERWEISE heute tatsächlich weit besser gehen...
da ich vor 1 1/2 jahren natürlich NICHT ahnen konnte, bereits em-rentner zu sein (wie ich nun kürzlich RÜCKWIRKEND erfuhr) sondern vielmehr all die symptome, die FREMDGEMACHTEN existenzängste, all den kummer VOLL schlucken musste und es mir immer schlechter ging, bis hin zu einem reha-abbruch durch die dortigen ärzte, spielt natürlich schon gar keine rolle.

nun bleibet mir EFFEKTIV gesehen nicht mal mehr ein jahr (mal abgesehen davon, dass ab april spätestens wieder der verlängerungskampf mit all seinen unwägbarkeiten und ängsten ins haus steht), um mich etwas zu erholen.
tja...da hab' ich halt wiederum pech gehabt! :Miko:


4.)
dass alles werde ich nun anfechten. dem rentenbescheid wird fristgemäß widersprochen und ich werde all diese unglaublichen dinge klären lassen

5.)
das kann ja alles NICHT im sine des erfinders sein, dass beißt sich in den schwanz und ist sowohl absurd als auch zynisch.
was ein mieses spiel?
UND DA SOLL ICH noch DANKBAR SEIN!?

6.)
@all wissende:
habe ich das soweit - insbesondere unter den punkten 1) bis 3) richtig erfasst oder liegen hier und da denkfehler meinerseits vor???
nach der wahl ist vor der wahl

Fulgora

Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Di 18. Okt 2011, 21:24

Hallo, ohne mich da jetzt groß in deinen Fall einzulesen würde ich die Punkte/Frage wie folgt beantworten.

zu 1) Es werden nur dann keine Beiträge von der KK in die Arbeitslosenversicherung bezahlt wenn man entweder bereits H4 bekommt oder selbständig war und den krankheitsbedingten Lohnausfall mitversichert hatte. In beiden Fällen hat man keinerlei Anspruch auf ALG1, also wird auch nicht eingezahlt.
Als Selbstständiger kann man sich zwar privat in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen, dieses wird aber nicht im Falle des krankheitsbedingten Lohnausfalles von der KK mitgetragen.

Im Falle H4 wird imho auch nichts mehr in die RV eingezahlt, aber der Anspruch "gestundet"

zu 2)ALG1 Anspruch wird resettet denn du musst von Rechtswegen so gestellt werden, als wenn die Rente am Tag X eingetreten ist. Das trifft aber nur für die Dauer des ALG1 Anspruches zu, nicht für die evtl. Höhe.
Und hier kommt mein Problem in deinem Fall.

Wie kam dein ALG1 Anspruch denn überhaupt zustande, wenn du weder Arbeitsloser noch Arbeitnehmer warst?
Was schreibt denn die DRV in ihrem Bescheid was für Sozialabgaben geleistet werden?

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Miroslav
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Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Miroslav » Mi 19. Okt 2011, 16:59

Fulgora hat geschrieben:Hallo, ohne mich da jetzt groß in deinen Fall einzulesen würde ich die Punkte/Frage wie folgt beantworten.

zu 1) Es werden nur dann keine Beiträge von der KK in die Arbeitslosenversicherung bezahlt wenn man entweder bereits H4 bekommt oder selbständig war und den krankheitsbedingten Lohnausfall mitversichert hatte. In beiden Fällen hat man keinerlei Anspruch auf ALG1, also wird auch nicht eingezahlt.
Als Selbstständiger kann man sich zwar privat in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen, dieses wird aber nicht im Falle des krankheitsbedingten Lohnausfalles von der KK mitgetragen.

dann lass hiermit mal getrost dein wissen um meinen fall erweitert sein!
denn es ist fakt: aufgrund eines bsg-urteils aus 2009 sind menschen, die aufgrund einer maßnahme zur teilhabe am arbeitsleben übergangsgeld beziehen, weder - ich widerhole nochmals - arbeitslos noch arbeitnehmer. deswegen werden sie nicht nur dadurch bestraft, dass, falls sie während der maßnahme länger als 6 wochen krank sind, ihr krankengeld vom netto-üg berechnet wird (und eben nicht vom "brutto". oder einfach gesagt: netto-üg - 30% = brutto-kg, von welchem widerum abzüge für renten und pflegekasse, nicht aber für die afa abgezogen werden. weil man ja - bedenke - weder arbeitsloser noch arbeitnehmer war, sprich, aus dem übergangsgeld auch keine beiträge an die afa gezahlt werden.)
dies ist eine teuflische falle!
ein findiger kk-anwalt hatte die gesetzeslücke entdeckt und einen willigen richter am bsg gefunden, der dieses recht sprach. somit ist dieses urteil zum gefundenen fressen für "kostenbewusste" kk-revisoren geworden, die dann ihr übriges tun. gern auch rückwirkend, wenn man sie denn lässt... :groehl:
weißgott teuflisch, was aber eben nur von jenen SCHMERZLICH wahrgenommen wird, welche betroffen waren/sind.
wir hier kennen doch das phänomen zur genüge, nicht vwahr: tatsächlich betroffen sein heißt fast immer SELBST erleiden!

kein "normaler" mensch beschäftigt sich mit solchen "sonderfällen". welche aber schneller eintreten könen, als man denkt :jaa: .


Im Falle H4 wird imho auch nichts mehr in die RV eingezahlt, aber der Anspruch "gestundet"

zu 2)ALG1 Anspruch wird resettet denn du musst von Rechtswegen so gestellt werden, als wenn die Rente am Tag X eingetreten ist. Das trifft aber nur für die Dauer des ALG1 Anspruches zu, nicht für die evtl. Höhe.
Und hier kommt mein Problem in deinem Fall.

Wie kam dein ALG1 Anspruch denn überhaupt zustande, wenn du weder Arbeitsloser noch Arbeitnehmer warst?
Was schreibt denn die DRV in ihrem Bescheid was für Sozialabgaben geleistet werden?

weil ich vor der maßnahme zur teilhabe beiträge als arbeitnehmer eingezahlt hatte und mein anspruch NICHT verjährt war. ist doch ganz einfach... :icon_e_wink:
nun denn, wenn also resettet wird, dann werde ich der afa mal schnellstens ein kleines schreiben zum thema zukommen lassen. :teufel:

und um es nicht zu vergessen:
von meiner BEFRISTETEN em-rente werden beiträge zur kv und pv abgezogen, NICHT aber für die AfA.
also auch hier wirkt sich die böse "weder-arbeitnehmer-noch-arbeitsloser-falle" nachhaltig teuflisch aus!
wo keine beiträge gezahlt werden, da kann auch keine anwartschaft entstehen.
ich habe mich bereits erkundigt, ob ich mich nicht stattdessen selbst gegen arbeitslosigkeit versichern kann. "das ist nicht vorgesehen", wurde mir gesagt, zumal ich ja nun als rentner "zuverdienen und privat für die zukunft vorsorgen" könne...wenn auch in mein em falle nur für 11 monate, anstatt für 30...wie immer also:
pech gehabt!:kotzen:


nach der wahl ist vor der wahl

Fulgora

Re: Rente bzw. Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mi 19. Okt 2011, 23:57

Jetzt stellt sich mir die Frage, liegt der Rentenbeginn vor oder nach Beginn der Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Wenn vor hat diese ja "eigentlich" nicht stattgefunden, da du berentet warst.

Wenn vor bist du ja als "Arbeitnehmer" berentet worden und somit müssten die Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Wenn der Rentenbeginn nach den Beginn der Maßnahme lag, dann ist es so als würdest du vor der Rente H4 bezogen haben und es wird nichts in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Ich würde mal bei der DRV anrufen und mit dem Rentenberater deinen Fall durchsprechen und fragen was du machen kannst/sollst.

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