Verlängerung EM-Rente was ist zu beachten?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Ironhide77
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Verlängerung EM-Rente was ist zu beachten?

Ungelesener Beitrag von Ironhide77 » Fr 14. Okt 2011, 08:48

Hallo ihr Lieben,
zunächst möchte ich mich mal in aller Form dafür entschuldigen, dass ich mich die letzten Monate so rar gemacht habe. Ich möchte nicht, dass dieser Eindruck entsteht:
" Ha ja, nach dem seine Rente bewilligt wurde war Sendepause. Jetzt steht die Verlängerung an und nun kommt er angekrochen."

Für meine Abwesenheit gab es einen guten Grund: Meine Psychologin hat mir geraten, möglichst Abstand von allem zu nehmen, was mich aufregen könnte. Ich bin ein Meiser des Hineinsteigerns und ich hasse Ungerechtigkeit wie die Pest. Es ist einfach so, dass mich auch eure Fälle berühren, obwohl ihr Fremde seit. Ja, ich mache mir Gedanken über das Schicksal kranker und hoffnungsloser Leidensgenossen. Viel was ich hier lese, macht mich wütend und traurig. ich hoffe, ihr könnt das ein bißchen verstehen?

Jedenfalls kam am 30.09.2011 der Brief von der DRV mit dem Betreff: "Wegfall der Rente auf Zeit". Dabei war ein Verlängerungsantrag etca. ich bekam die Rente ja erst im März für ein Jahr bewilligt und nun geht das Theater wieder von vorne los. Wie soll sich der Zustand bessern, wenn man dem Druck nie wirklich entfliehen kann?

Ich bekam die Rente ja nur unter der Auflage gewährt, dass ich eine ambulante Psychotherapie antrete. Meine Psychologin ist allerdings der Meinung (wie auch mein hausarzt und Schmerztherapeut), dass meine psychischen Probleme Folge der körperlichen Beschwerden sind und dem Zirkus der DRV und nicht umgekehrt.

Meine größte Angst ist, wieder eine Zwangsreha aufgebrummt zu bekommen. In dem Fall auch noch eine psychosomatische. Das wäre der reinste Albtraum. Was soll ich da? Vor allem, was soll eine Maßnahme unter Zwang bringen? ich will gar nicht dran denken. Aber seit der Brief kam, bin ich ein einziges Nervenbündel und kann kaum noch schlafen.
Was muß ich eigentlich beim Verlängerungsantrag beachten?
Soll ich den selbst ausfüllen oder zur DRV gehen?
Was soll ich mitschicken?
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit
Viele Grüße euer Ironhide77


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geranie
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Re: Verlängerung EM-Rente was ist zu beachten?

Ungelesener Beitrag von geranie » Fr 14. Okt 2011, 14:16

Hallo,

bei mir geht es auch nächstes Jahr mit der Verlängerung los. Ich werde zur DRV gehen und Bescheinigungen von meinem behandelnden Psychiater mit einreichen. Auch ich habe Angst, daß ich zu einer Zwang-Reha geschickt werden könnte. Ich werde mir dann eine Bescheinigung holen, daß ich Reiseunfähig und Rehaunfähig bin. Denn ich habe Schizophrenie seit 10 Jahren, bekomme die Rente immer nur befristet, obwohl die Krankheit chronisch ist und leide unter extremen Ängsten, daß ich mein vertrautes Umfeld nicht verlassen kann und auch nicht in der Lage bin mit öffentlichten Verkehrsmitteln Wege und Strecken selbständig zu bewältigen.

Ich leide wirklich unter extremen paranoiden Ängsten, so daß ich bei solchen Ängsten Stimmen höre und verwirrt bin. Wie soll ich da durch ganz Deutschland mit dem Zug. Wenn sie mich unbedingt in eine Reha haben wollen, dann sollen sie auch dafür sorgen, daß ich hingefahren und wieder nach Hause gefahren werde von denen. Auch ich kann deshalb nachts nicht schlafen und leide auch sehr unter deren Zumutungen und Mitwirkungspflichten. Man hat ja Mitwirkungspflichten, und wenn man sie nicht erfüllt, wird die Rente abgelehnt.

Ich werde auf jeden Fall denen mitteilen, sollten sie mich zu einer Reha schicken wollen, daß ich außerstande bin, Wege und Strecken selbständig zu bewältigen. Das ist eine unverschämte Zumutung, kranke durch ganz Deutschland zu schicken. Auch wenn der Reha-Ort in der nähe des Wohnortes sein sollte und ambulant sein sollte, müßte man dazu in der Lage sein erstmal dort hin zu kommen. Wenn man Todesängste hat, wie ich und verwirrt wird bei Überforderung, kann man nicht einfach mal zu so eine Reha hinreisen durch ganz Deutschland.

Auf deren HOmepage gibt es immer nur Pflichten, Mitwirkungspflichten. Irgendwo müssen Mitwirkungspflichten eine Grenze haben. Nämlich dort, wo schwer kranke nicht in der Lage sind es zu erfüllen. Das sagt sogar § 65, Grenzen der Mitwirkungspflichten SGB I. Das müßte auch für die ach so tolle Rentenversicherung gelten.

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Re: Verlängerung EM-Rente was ist zu beachten?

Ungelesener Beitrag von Ironhide77 » Fr 14. Okt 2011, 14:38

Mit der mitwirkunspflicht ist das so eine Sache. Man muß nicht mitwirken, wenn dadurch die geistige und körperliche Gesundheit gefährdet wird. Und was wird sie meiner Meinung nach, wenn man zu etwas gezwungen wird, was man nicht will. Denn es ist ja praktisch Erpressung.
Viele Grüße euer Ironhide77


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Re: Verlängerung EM-Rente was ist zu beachten?

Ungelesener Beitrag von Ironhide77 » Mi 2. Nov 2011, 13:39

so heute morgen kam der Anruf: Nächsten Dienstag geht es zum Gutachter. Was ich fühle? Todesangst, Ohnmacht und unglaubliche Wut.
Ich fühle micht dem eigentlich gar nicht gewachsen. Ich will das alles nicht mehr. Vielleicht sollte ich einfach auf die Rente pfeiffen. Ich ertrage das nicht mehr. Ich will auch keine scheiss Reha mehr oder sonst irgendwelche Behandlungen die sich immer und immer wieder wiederholen und gleichen.
Ich habe genug, einfach genug!
Am liebsten würde ich irgendwo ein tiefes Loch kriechen. So langsam ist mir einfach alles egal.
Viele Grüße euer Ironhide77


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Re: Verlängerung EM-Rente was ist zu beachten?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 3. Nov 2011, 13:17

Hallo Ironhide, :koepfchen:

ja so sind sie hier gerade ALLE beschäftigt, dass sich um deine dringenden Fragen und Sorgen KEINER kümmert, Mensch ist das ein Mist bei dir...wenn ich nur wüßte, wie ich dich da trösten, dir irgendwie MUT machen KANN... :confused:
so heute morgen kam der Anruf: Nächsten Dienstag geht es zum Gutachter. Was ich fühle? Todesangst, Ohnmacht und unglaubliche Wut.
WARUM setzt du dich NICHT hin und schreibst GENAU DAS (mit Hilfe deiner Partnerin) an die bekannte Adresse, das mit der "Schei*-Reha" solltest du SOOO deutlich da vielleicht besser NICHT reinschreiben, aber SONST, WAS hast du denn zu verlieren... :confused:

Welche Fachrichtung ist denn der Gutachter, passt das überhaupt ?, ist die Anreise/Entfernung zumutbar ???, wenn NICHT rein in diesen Brief damit, du wärst NICHT der Erste, der sich da DIREKT mehrfach beschwert, DER schreibt IMMER, dass ER NICHT zuständig ist, hast doch aber schon festgestellt, dass es NICHT stimmt. :jaa:
Ich fühle micht dem eigentlich gar nicht gewachsen. Ich will das alles nicht mehr. Vielleicht sollte ich einfach auf die Rente pfeiffen. Ich ertrage das nicht mehr.

WAS WILLST DU DANN, AUFGEBEN...WARUM, es KANN doch auch MIT einem weiteren Brief noch dazu kommen, dass die Rente NICHT weiter gezahlt wird, NUR wer WAGT KANN AUCH gewinnen. Deine :Wut: solltest du FÜR DICH NUTZEN, DU WILLST DOCH kämpfen schreibst du an anderer Stelle, dann steh auf und KÄMPFE, AUFGEBEN kannst du später immer noch...
Ich will auch keine scheiss Reha mehr oder sonst irgendwelche Behandlungen die sich immer und immer wieder wiederholen und gleichen.
Ich habe genug, einfach genug!
Am liebsten würde ich irgendwo ein tiefes Loch kriechen. So langsam ist mir einfach alles egal.
Du KENNST doch diese unglaublichen TIEFS (leider) und du weißt aber auch, dass es wieder etwas besser werden wird, tu es FÜR DICH, FÜR DEINE FAMILIE, ein Ironhide verkriecht sich nicht, der kämpft, BITTE, DU KANNST das noch einmal schaffen, du hast doch erlebt, dass es funktionieren KANN. :ic_up:

Liebe Grüße und ein RIesen-Kraft-Paket von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Verlängerung EM-Rente was ist zu beachten?

Ungelesener Beitrag von Ironhide77 » Do 3. Nov 2011, 13:36

Ja Oma du hast ja Recht. Der Gutachter ist wie gesagt derselbe wie letztes mal. Der ist Internist und war vor seiner Gutachtertätigkeit im Krankenhaus Heilbronn und hat dort Magenspiegelungen gemacht. Mein Hausarzt kennt ihn nämlich.
Also dem fehlt es deutlich an fachärztlicher Kompetenz ganz ohne Zweifel.

Und Im Übrigen ist Ironhide leider hinterhältig getötet worden: :depri:

http://www.youtube.com/watch?v=aJkwXFMAKDM
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Re: Verlängerung EM-Rente was ist zu beachten?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 3. Nov 2011, 14:37

Hallo Ironhide, :smile:
Der Gutachter ist wie gesagt derselbe wie letztes mal.
Ach SOOO, na dann lehne den RIGOROS AB, wegen Besorgnis der Befangenheit, eben weil du dort schon mal gewesen bist brauchst du das NICHT akzeptieren und die falsche Fachrichtung AUCH NICHT, JUNGE DU HAST RECHTE, den brauchst du gar nicht akzeptieren.

Verlange einen Gutachter, der sich mit deiner Erkrankung auskennt, die "Besorgnis der Befangenheit" MUSS akzeptiert werden, das brauchst du nicht mal weiter zu begründen, es reicht, dass du schon mal bei dem gewesen bist und, dass es die falsche Fachrichtung war, hast du doch spätestens NACH dem Gutachten AUCH gewußt, ODER. :applaus:
Und Im Übrigen ist Ironhide leider hinterhältig getötet worden:
Kommt davon dass ich das nicht wirklich KENNE, AAABER aufgegeben HAT ER NICHT, man hat ihn heimtückisch "niedergestreckt", ist ansonsten nicht so meine Richtung... :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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