welche Behörde ist zuständig

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
geranie
Beiträge: 14
Registriert: Mo 25. Jul 2011, 22:54
Wohnort: nähe Hannover
Danksagung erhalten: 4 Mal

welche Behörde ist zuständig

Ungelesener Beitrag von geranie » Do 28. Jul 2011, 21:01

Hallo,

bin ziemlich neu hier und habe einige Fragen zu Reha und Verlängerung der Rente. Ich bekomme bereits die EM-Rente, die ich seit 9/2007 bekomme und die ich bisher einmal verlängert bekommen habe. Da ich an chronischer Schizophrenie leide und die Krankheit nicht besser wird, steht nächstes Jahr halbes Jahr vor Ablauf der Bewilligung die Verlängerung an. Das letzte Mal habe ich Glück gehabt, daß sie mich nicht in eine Reha geschickt haben. Es ist mein Horror, daß sie mich in ein Reha schicken könnten, da es ja heißt, Reha vor Rente. Ich kann an solchen Reha Maßnahmen nicht teilnehmen, weil ich psychisch nicht belastbar bin und an paranoiden Ängsten leide. Ich kann auch mein vertrautes Umfeld nicht verlassen, da ich an paranoiden Ängsten leide und bewege mich nur im vertrauten Umfeld. Auch bin ich nicht in der Lage Wege außerhalb des gewohnten Umfeldes selbständig zu bewältigen, schon gar nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln Eine Reha (fremde Umgebung, fremde Menschen) würde meine Krankheit verschlimmern, da ich auch an Wahnvorstellungen leide.

1. Frage: Kann man eine Reha als unzumutbar erklären aufgrund der oben genannten Gründe, sollten die von mir erwarten, daß ich an einer Reha teilnehme. Ich bin bereits in Ärztlicher Behandlung seit 10 Jahren und nehme hohe Dosis an Neuroleptika. Die Krankheit ist chronisch und tritt in regelmäßigen kürzeren Abständen und ich bin aufgrund der Erkrankung und der Angstzustände nicht in der Lage mein vertrautes Umfeld zu verlassen.

2. Frage: Wenn sie mir die Rente nicht weiterbewilligen sollten nächstes Jahr und ich in Widerspruch gehe, welche Behörde ist existenzsichernd für mich zuständig, da ich alleine lebe und Angst habe, ohne Mittel dann dazustehen. Ich bin beim SoVD und weiß nicht, ob die so gut sind und mich vertreten würden bzw. sich auch wirklich engagieren würden. Hat jemand von Euch mit SoVD Erfahrungen, wie die engagiert sind bei Betroffenen?

Vielen Dank für Antworten

P.S. Ich hatte vor meinen behandelnden Artz um Befundberichte und Bescheinigung für Rehaunfähkeit zu bitten, wenn es so weit ist. Nützt das was?

Ach so ja, das sollte ich noch erwähnen, ich habe weder Anspruch dann auf Krankengeld, noch auf ALG I

Benutzeravatar
Esuse
Beiträge: 1367
Registriert: Fr 5. Feb 2010, 16:00
Wohnort: Nordthüringen
Hat sich bedankt: 13 Mal
Danksagung erhalten: 255 Mal
Kontaktdaten:

Re: welche Behörde ist zuständig

Ungelesener Beitrag von Esuse » Fr 29. Jul 2011, 07:16

Hallo Geranie,

es tut mir leid, daß es dich so erwischt hat....

Ich versuche mal, Deine Fragen zu beantworten, soweit ich kann.

1.Dein behandelnder Arzt kann Dich rehaunfähig schreiben, ob das dauerhaft geht, weiß ich nicht - glaube ich aber auch nicht. Da Du bisher die Rente ohne Rehe bewilligt bekommen hast, kann es doch aber sein, daß es die Weiterbewilligung auch ohne Reha gibt - das passiert immer dann, wenn eine Reha als erfolglos betrachtet wird.

2. Mit Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erwirbst Du Ansprüche auf Alg1, die sind also für Dich zuständig, außerdem ist Deine 78 Wochen Frist rum, und Du hast Anspruch auf Alg.

Die Arbeit der Sozialverbände ist von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. Dein Einkommen läßt vermutlich PKH zu, so daß ich einen Anwalt für Sozialrecht einem Sozialverband vorziehen würde.

Mach Dich nicht heute schon verrückt, es ist noch lange Zeit bis dahin. Ich weiß, daß das leichter geschrieben, als getan ist...
Liebe Grüße

Esuse

geranie
Beiträge: 14
Registriert: Mo 25. Jul 2011, 22:54
Wohnort: nähe Hannover
Danksagung erhalten: 4 Mal

Re: welche Behörde ist zuständig

Ungelesener Beitrag von geranie » Fr 29. Jul 2011, 10:50

ich zahle keine ALGI-Beiträge von meiner Rente. Erwirbt man trotzdem Anspruch auf Krankengeld und ALGI

Benutzeravatar
Esuse
Beiträge: 1367
Registriert: Fr 5. Feb 2010, 16:00
Wohnort: Nordthüringen
Hat sich bedankt: 13 Mal
Danksagung erhalten: 255 Mal
Kontaktdaten:

Re: welche Behörde ist zuständig

Ungelesener Beitrag von Esuse » Fr 29. Jul 2011, 11:40

Soweit ich weiß, zahlt die DRV die Beiträge.
Liebe Grüße

Esuse

Benutzeravatar
Dieter
Beiträge: 165
Registriert: Sa 25. Jun 2011, 09:32
Wohnort: Im goldenen Dreieck (Hamburg-Hannover-Bremen)
Hat sich bedankt: 39 Mal
Danksagung erhalten: 38 Mal

Re: welche Behörde ist zuständig

Ungelesener Beitrag von Dieter » Fr 29. Jul 2011, 17:27

Hallo Geranie :winke:

Im SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch Arbeitsförderung) § 26 Abs. 2 Nr. 3 steht:

Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen haben.

D.h. auch wenn du selbst keine Beiträge zahlst (von der Rente werden nur Krankenversicherung und Pflegeversicherung vom Brutto abgezogen), bist du in der Arbeitslosenversicherung versichert und bekommst im Falle des Falles ALG I

LG Dieter :smile:
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Benutzeravatar
Miko
Gesperrt
Beiträge: 4020
Registriert: Mi 30. Dez 2009, 14:20
Wohnort: Hochschwarzwald
Hat sich bedankt: 24 Mal
Danksagung erhalten: 735 Mal

Re: welche Behörde ist zuständig

Ungelesener Beitrag von Miko » Fr 29. Jul 2011, 19:03

Hallo,

willkommen bei uns.

Du hast ja geschrieben, dass du seit 10 Jahren in Behandlung bist.

Insofern wirst du deine Ängste (REHA) sicherlich dem Arzt/Ärztin geschildert haben.

So wirst du von dieser Stelle auch ein Schreiben bekommen, sofern überhaupt erforderlich, in welchem beschrieben wird, dass
du Rehaunfähig bist.

Das klappt schon, ......

Nette Grüße

Miko
Gruß
Miko

geranie
Beiträge: 14
Registriert: Mo 25. Jul 2011, 22:54
Wohnort: nähe Hannover
Danksagung erhalten: 4 Mal

Re: welche Behörde ist zuständig

Ungelesener Beitrag von geranie » Fr 29. Jul 2011, 21:50

danke für die Antworten. DAs mit der ALG I verstehe ich nicht. Laut SGB III bin ich also ALG I berechtigt, wenn sie mir die EM Rente nicht bewilligen sollten, da ich die Erwerbsminderungsminderungsrente beziehe. Ich bin aus Hartz IV in die Rente gegangen, hatte also seinerzeit kein Krankengeld und ALG I Anspruch mehr. Mir wird im Moment nur die Krankenversicherung und Pflegegeld abgezogen von meiner Brutto Rente. Was heißt der Satz, "wenn vor Beginn der Leistung"? Meinen die damit die Erwerbsminderungsrente oder ALG I-Leistung?

Kann mir jemand das Gesetz in normale Sprache übersetzen? Ich verstehe von Gesetzen wenig.

Jetzt mal zu einem anderen Thema. Ich lese in vielen Foren, wie schwer es wirklich nicht mehr arbeiten könnende haben, ihre Renten durchzukriegen, meistens mit jahrelangen Prozessen gegen die Rentenversicherung. Warum tut der Sozialverband Deutschland nichts dagegen auf politischer Ebene. Das wäre doch mal etwas für Menschen zu was zu tun. Für die Allgemeinheit auf politischer Ebene. Es muß doch irgendjemanden in diesem Land geben, der sich auf politischer Ebene für kranke Menschen einsetzt. Ich verstehe das alles nicht, daß die einfach zuschauen, wie Menschen von willkürlichen Gesetzen der DRV zerrieben werden. Das gleiche gilt für Hartz IV Empfänger natürlich. Seit 2004/2005 nehme ich eine Behörden-Willkür wahr, die es nicht mehr zu ertragen ist in diesem Land. Ja, viele sagen, daß Deutschland noch die besten Sozialen Absicherungsnetze hat. Aber mit wieviel Verzweiflung und Kampf ist dieses Anrecht erreichbar

Habt ihr nicht mal Lust, euren Forderungskatalog mit Sozialverband Deutschland durchzusetzen? Oder an die mal einen Brief zu schreiben per E-Mail? Ich würde es ja tun, weil ich selbst Betroffene bin, aber ich kann sehr schlecht formulieren. Ihr seid da viel sprachgewandter als ich. z. B. Doppeloma?

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: welche Behörde ist zuständig

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 30. Jul 2011, 03:31

Hallo geranie, :smile:

erst mal ein herzliches Willkommen bei uns :ic_up:
danke für die Antworten. DAs mit der ALG I verstehe ich nicht. Laut SGB III bin ich also ALG I berechtigt, wenn sie mir die EM Rente nicht bewilligen sollten, da ich die Erwerbsminderungsminderungsrente beziehe. Ich bin aus Hartz IV in die Rente gegangen, hatte also seinerzeit kein Krankengeld und ALG I Anspruch mehr. Mir wird im Moment nur die Krankenversicherung und Pflegegeld abgezogen von meiner Brutto Rente. Was heißt der Satz, "wenn vor Beginn der Leistung"? Meinen die damit die Erwerbsminderungsrente oder ALG I-Leistung?
Ich würde mal sagen die meinen die Rentenleistung und habe das (mit SEHR großen Bauchschmerzen!!!) inzwischen wohl auch so verstanden, dass der erneute Anspruch auf ALG I (nach § 125 SGB III) durch die Zeitrente, wohl NICHT mehr gegeben ist wenn man VORHER schon in Hartz 4 war... :confused: :Gruebeln:

Da kann man sich ja wirklich NUR noch ganz besonders dolle für die lange Entscheidungsfindung bei der DRV bedanken, ich bin ja inzwischen AUCH in H4 gelandet... :Verwirrt: :Hilfe:

Einen NEUEN Krankengeld-Anspruch hat man nach einer Zeitrente definitiv NICHT, ein Beitrag für Krankengeld wird NICHT gezahlt aus der EM-Rente, es nützt also NIX, dass die Blockfrist für die Ausgesteuerte Krankheit inzwischen abgelaufen ist. :Verwirrt: :ic_down:

So bleibt dann (bei Bedürftigkeit) wieder NUR das SGB II / Harzt 4 übrig wenn die Rente NICHT verlängert wird.
Habe irgendwo gelesen, dass die DRV möglicherweise "überbrückend" eine kurze Verlängerung gibt, bis zur endgültigen Entscheidung, das könne man auch formlos beantragen, ob es wirklich stimmt weiß ich nicht, aber einen Versuch wäre es immerhin wert. :confused:

Für eine Reha-Maßnahme MUSS einer deiner behandelnden Ärzte die Reha-Fähigkeit bescheinigen (frühestens 3 Tage VOR geplantem Beginn der Reha!), wenn der dann bescheinigt, dass es NICHT möglich ist, dann wäre das erst mal gelaufen, eine dauerhafte Bescheinigung dazu KANN und DARF KEIN Arzt ausstellen!

Das heißt auf "Wunsch" der DRV mußt du dich (zumindest theoretisch) für eine Reha bereit erklären und wenn dann die Einladung der Klinik und der Anreisetermin vorliegen, DANN KANN dein Arzt das auf diesem Wege noch für dich stoppen.

Wann dann die nächste Aufforderung der DRV dazu erfolgt oder ob die dann aufgeben dich zur Reha zu drängen, das weiß ich nicht, damit habe ich keine Erfahrungen.
Kann dich da SEHR gut verstehen, hatte auch EINE psychosomatische Reha die mir nicht wirklich weiter geholfen hat, die MUSSTE ich NUR antreten. damit die KK weiter Krankengeld gezahlt hat, das möchte ich NICHT noch einmal.

Bin keineswegs generell gegen Reha-Maßnahmen, die nach meiner Herz-OP war sehr sinnvoll und hilfreich für mich, da wäre ich noch nicht so gerne (10 Tage nach der OP) "ohne ärztliche Aufsicht" zu Hause gewesen, es kommt also schon drauf an, WARUM man eine Reha macht.
Ich lese in vielen Foren, wie schwer es wirklich nicht mehr arbeiten könnende haben, ihre Renten durchzukriegen, meistens mit jahrelangen Prozessen gegen die Rentenversicherung.


Ja, liebe geranie, das ist GENAU der Grund für dieses spezielle Forum gewesen, deshalb sind wir HIER (fast ) ALLE versammelt, in den unterschiedlichen Stadien und Vorstufen des EM-Renten-Antrags-Wahnsinns :jaa:
Warum tut der Sozialverband Deutschland nichts dagegen auf politischer Ebene. Das wäre doch mal etwas für Menschen zu was zu tun. Für die Allgemeinheit auf politischer Ebene. Es muß doch irgendjemanden in diesem Land geben, der sich auf politischer Ebene für kranke Menschen einsetzt.


Weil es niemanden interessiert in dieser Gesellschaft hat man stark, gesund und Leistungsfähig zu sein, ist man das NICHT (MEHR) kann man verrotten und es kümmert KEINEN Politiker, leider auch nur bedingt die Sozialverbände :ic_down:

Sie machen sich (zumindest nach außen) "Stark" für die Behinderten und Kranken, VOR ALLEM sollen geeignete Arbeitsplätze geschaffen werden (WOOOO :confused: ), damit ihr Selbstbewußtsein gefördert wird, weil sie ihren Lebensunterhalt "trotz aller Einschränkungen" selber verdienen können und damit NICHT auf staatliche Hilfe angewiesen sind und NICHT in die Rente "abgeschoben werden".

Hört sich SUPER an, geht aber an unserer Problematik komplett vorbei, denn selbst diese Verbände wollen wohl NICHT akzeptieren, dass es auch VIELE Menschen gibt, die gesundheitlich GAR NICHT mehr in der Lage sind ihren Lebensunterhalt in irgendeiner Weise auf diesem Arbeitsmarkt zu verdienen, weil sie einfach NICHT MEHR KÖNNEN. :Verwirrt: :Hilfe:
Ich verstehe das alles nicht, daß die einfach zuschauen, wie Menschen von willkürlichen Gesetzen der DRV zerrieben werden.
Die schaun nicht ZU, die SCHAUEN (leider) WEG, konzentrieren sich auf DAS, was sie sich selbst auf ihre Fahnen geschrieben haben und schaffen ja nicht mal DAS in der Politik durchzusetzen (ich sage NUR BSG-Urteile zur Kürzung von EM-Renten!), ich selber war im VDK, da bin ich wieder ausgetreten, MIR haben sie NICHT geholfen, als es um den Widerspruch zu meiner EM-Renten-Ablehnung ging.

Da sollte ich die DRV-Gutachten (die ich noch nicht mal hatte zu der Zeit) mit meinen Ärzten durchsprechen und die sollten sich dann dazu äußern, ob ein Widerspruch überhaupt SINN macht, DAFÜR brauche ich keinen Sozialverband, das kann ich dann auch gleich alleine machen.

Das ist örtlich bei beiden Verbänden SEHR verschieden, wie schon von @Esuse geschrieben wurde, da MUSS wohl jeder vor Ort seine eigenen Erfahrungen machen, ich bin jedenfalls persönlich schwer enttäuscht und habe mir dann auf Beratungshilfeschein einen Anwalt für den Widerspruch gesucht.

Der vertritt mich jetzt auch am Sozialgericht bei meiner Klage, die PKH (für seine Bezahlung) wurde inzwischen bewilligt, das geht normal problemlos durch am Gericht, wenn man Hartz 4 bezieht.
Das gleiche gilt für Hartz IV Empfänger natürlich. Seit 2004/2005 nehme ich eine Behörden-Willkür wahr, die es nicht mehr zu ertragen ist in diesem Land.
Womit wir dann auch bei diesem Thema angekommen sind, da gibt es zwar deutlich MEHR Interesse in der Öffentlichkeit aber geändert hat das auch noch NIX, haben sich die Politiker ja gerade intensiv mit beschäftigt und noch ein wenig "verschlimmbessert", NUN blickt KEINER mehr durch und das Chaos in den Jobcentern wird immer größer.

Wir stecken jetzt seit Dezember in dieser Mühle drin und es vergeht eigentlich KEIN Monat ohne Beschwerde, ohne Widerspruch, ohne Ärger mit dem nächsten Bescheid, wegen irgendeiner lächerlichen Veränderung (z.B. die knapp 5 € Renten-Erhöhung vom Dopa :grinser: ) und dabei bekommen wir insgesamt, seit Monaten auch noch ZU WENIG Geld.

Da ist jetzt eine Widerspruchsablehnung klagereif UND WIR WERDEN KLAGEN, WIR haben es SOOO SATT, uns nach lebenslanger Arbeit, von diesem Amt verars**en zu lassen, NUR weil wir KRANK sind und NICHT MEHR arbeiten KÖNNEN :Verwirrt: :Hilfe: :kotzen:

Die KRAFT dafür haben wir eigentlich GAR NICHT, ES IST DIE unbändige WUT, die uns treibt und dagegen kämpfen läßt und manchmal möchte auch ICH am liebsten ALLES hinschmeißen, weil ich einfach NICHT MEHR KANN... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

geranie
Beiträge: 14
Registriert: Mo 25. Jul 2011, 22:54
Wohnort: nähe Hannover
Danksagung erhalten: 4 Mal

Re: welche Behörde ist zuständig

Ungelesener Beitrag von geranie » So 31. Jul 2011, 00:44

So nun bin ich von den wirren Gedanken runtergekommen. Ich habe heute die Hölle durchgemacht, weil ich nicht wußte, wie es weiter geht mit EM-Rentenverlängerung nächstes Jahr und Reha-Maßnahme. Heute morgen sah ich bei uns im Käseblättchen, daß eine Buchhalterin gesucht wird in einer Firma, die nicht sehr weit von mir entfernt ist. Mich ergriff Panik wegen der Rentenverlängerung, Gutachter, Sozialgericht, nachdem ich auch noch irgendwo im Forum gelesen habe, daß sogar Sozialrichter im Sinne der Rentenversicherung entscheiden können. Seit dem hatte ich den Glauben an die Justiz in Deutschland verloren, also sah ich die Anzeige in ´der Zeitung. Mein Kopf wollte nur noch raus aus der Rente, raus aus diesem Sumpf, raus aus Willkür und den Job in der Anzeige machen. Ich drehte mich nur noch im Kreis rum, weil ich auch bei diesen wirren Gedanken Angst hatte, daß ich aufgrund der Erkrankung den Job nicht schaffe. Die Bewerbung war geschrieben, ich wollte sie Montag dorthin bringen. Gerade eben kam ich dann von diesen wirren Gedanken runter und die Ernüchterung kam. Nein, ich würde mit der Erkrankung den Job nicht schaffen, die würden mich kündigen in der Probezeit schon, wenn ich sie überhaupt bekommen hätte. Ja, nun sitze ich hier und versuche mich zu beruhigen, daß wir alle um unser Recht kämpfen müssen, seit dem tolle Politiker solche tollen Gesetze gemacht haben. Ich habe anstatt an der Bewerbung festzuhalten, dem Sozialverband Deutschland eine E-Mail geschrieben, daß es eine Frechheit ist, daß man mit uns so umgeht und daß die als Sozialverband eine Verantwortung zu tragen haben, damit endlich Menschen in würde leben können und zustehende Ansprüche ernst genommen wird.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste