Psychotherapeut - Ausfallhonorar
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Re: Psychotherapeut - Ausfallhonorar
Hallo thorsten,
ich würd auf jeden Fall mit der Therapeutin noch einmal sprechen, deine Situation schildern und ihr klar machen, dass du auf jeden Fall Termine wahrnehmen wirst aber eben es auch vorkommen kann, Einzelfall!!, dass du selber oder dein Kind kurzfristig krank werden und wie sie dann mit dir verfahren wird...
und wenn sie dann auf die 70 Euro besteht...
würd ich mir nen neuen Therapeuten suchen, auch wenn dann wieder eine Wartezeit von 6 Monaten auftreten sollte...
denn ein Vertrauensverhältnis ist in solch einer Therapie unerlässlich..
bin gespannt, was du wieder zu berichten hast.
alles Gute
LG
Vrori
ich würd auf jeden Fall mit der Therapeutin noch einmal sprechen, deine Situation schildern und ihr klar machen, dass du auf jeden Fall Termine wahrnehmen wirst aber eben es auch vorkommen kann, Einzelfall!!, dass du selber oder dein Kind kurzfristig krank werden und wie sie dann mit dir verfahren wird...
und wenn sie dann auf die 70 Euro besteht...
würd ich mir nen neuen Therapeuten suchen, auch wenn dann wieder eine Wartezeit von 6 Monaten auftreten sollte...
denn ein Vertrauensverhältnis ist in solch einer Therapie unerlässlich..
bin gespannt, was du wieder zu berichten hast.
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LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- Dieter
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Re: Psychotherapeut - Ausfallhonorar
Hallo,
ich hab nen Physiotherapeuten, bei dem auch laut Kleingedrucktem auf dem Terminzettel Strafgeld fällig werden soll, wenn man sich nicht spätestens 24 Std. vorher abmeldet.
Glaube aber eher, dass dies der Abschreckung dienen soll.
Seit dem ich bei dem in Behandlung bin, hab ich sicher schon 20 - 30 mal kurzfristig abgesagt und es ist nie was passiert.
Schließlich will er mich als Kunden behalten und wenn er mit sowas anfangen würde (Strafgeld), würde sich ganz schnell der nächste Physiotherapeut über neue Kundschaft freuen und die schlechte Werbung gibts dann gratis.
LG Dieter
ich hab nen Physiotherapeuten, bei dem auch laut Kleingedrucktem auf dem Terminzettel Strafgeld fällig werden soll, wenn man sich nicht spätestens 24 Std. vorher abmeldet.
Glaube aber eher, dass dies der Abschreckung dienen soll.
Seit dem ich bei dem in Behandlung bin, hab ich sicher schon 20 - 30 mal kurzfristig abgesagt und es ist nie was passiert.
Schließlich will er mich als Kunden behalten und wenn er mit sowas anfangen würde (Strafgeld), würde sich ganz schnell der nächste Physiotherapeut über neue Kundschaft freuen und die schlechte Werbung gibts dann gratis.
LG Dieter

Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
- WiZaRd
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Re: Psychotherapeut - Ausfallhonorar
Bei mir sieht es so aus: ich gehe zu einer Gruppentherapie und 1x darf man da "gratis" fehlen - Grund egal, man muss sich aber abmelden. Danach kostet es normal 25€ (bei mir mit H4 10€) pro verpasster Session, wenn man sich nicht abmeldet (am selben Tag bis 13:00 Uhr oder bei dringenden Fällen) gibt's keine Ermäßigung. Bei längeren Fehlzeiten lassen sich nach Absprache natürlich andere Regelungen treffen.
Das Prinzip ist klar: die Therapie wird nach Teilnehmerzahl von der KK bezahlt, egal ob 1 kommt oder 10, die Therapiesitzung muss abgehalten werden, man kann die Zeit nicht anders nutzen, ergo verlangt man ein Ausfallhonorar - das kann man nat. auch ablehnen und sich einen anderen Therapeuten suchen.
Das Prinzip ist klar: die Therapie wird nach Teilnehmerzahl von der KK bezahlt, egal ob 1 kommt oder 10, die Therapiesitzung muss abgehalten werden, man kann die Zeit nicht anders nutzen, ergo verlangt man ein Ausfallhonorar - das kann man nat. auch ablehnen und sich einen anderen Therapeuten suchen.

Der Minister nimmt flüsternd den Bischoff am Arm: "Halt du sie dumm, ich halt sie arm!" - Reinhard Mey
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Re: Psychotherapeut - Ausfallhonorar
Hallo Klienten-Kollegen,
heute habe ich mit meinem Hausarzt über die Problematik gesprochen. Er sagte, daß Ausfallhonorare durchaus üblich seien. Im Falle einer wirklichen Verhinderung durch Erkrankung würde er mir ein Attest, bzw. eine AU schreiben und wenn nötig auch mit dem Therapeuten reden.
In so einem Fall müsse die Krankasse sogar das Honorar trotz Ausfalles bezahlen.
Ich werde die Therapie beginnen, zumal ich sonst einen ganz guten Eindruck beim Vorgespräch gewonnen habe. Ich suche schon länger und bin erst mal froh, überhaupt jemanden gefunden zu haben.
Grüße Thorsten
heute habe ich mit meinem Hausarzt über die Problematik gesprochen. Er sagte, daß Ausfallhonorare durchaus üblich seien. Im Falle einer wirklichen Verhinderung durch Erkrankung würde er mir ein Attest, bzw. eine AU schreiben und wenn nötig auch mit dem Therapeuten reden.
In so einem Fall müsse die Krankasse sogar das Honorar trotz Ausfalles bezahlen.
Ich werde die Therapie beginnen, zumal ich sonst einen ganz guten Eindruck beim Vorgespräch gewonnen habe. Ich suche schon länger und bin erst mal froh, überhaupt jemanden gefunden zu haben.
Grüße Thorsten

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Re: Psychotherapeut - Ausfallhonorar
Hallo Thorsten,
na bitte, geht doch...
ich wünsch dir bei deiner Therapie einen ganz tollen Behandlungserfolg...bei mir war sie jedenfalls sehr erfolgreich...wir haben aber auch 2 Verlängerungen durch...
LG
Vrori
na bitte, geht doch...
ich wünsch dir bei deiner Therapie einen ganz tollen Behandlungserfolg...bei mir war sie jedenfalls sehr erfolgreich...wir haben aber auch 2 Verlängerungen durch...
LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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- esoiloks
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Re: Psychotherapeut - Ausfallhonorar
Bei meiner PT beträgt das Ausfallhonorar 80 €. Fand ich happig.
Sie hat feste Termine für ihre Patienten. Sie erklärte mir, dass sie von ihrer Arbeit leben muss, dass sie die Ausfallstunden ja nicht von der KK bezahlt bekommt. Sie sagte auch, wenn ich langfristig absagen würde (2- 3 Wochen vorher), könne sie den Termin in der Regel neu vergeben und stelle ihn nicht in Rechnung. Bei kurzfristigen Absagen ginge das aber nicht und daher müsse sie ihren Verdienstausfall berechnen. Ihr sei klar, dass das gerade im Fall von Krankheit ungerecht erscheine, aber das sei bei ihr so. Ich könne mir in Ruhe überlegen, ob ich das akzeptiere und bei ihr bleibe.
Ich habe das akzeptiert, da sie nach langer Suche für mich die richtige zu sein scheint.
Sie hat feste Termine für ihre Patienten. Sie erklärte mir, dass sie von ihrer Arbeit leben muss, dass sie die Ausfallstunden ja nicht von der KK bezahlt bekommt. Sie sagte auch, wenn ich langfristig absagen würde (2- 3 Wochen vorher), könne sie den Termin in der Regel neu vergeben und stelle ihn nicht in Rechnung. Bei kurzfristigen Absagen ginge das aber nicht und daher müsse sie ihren Verdienstausfall berechnen. Ihr sei klar, dass das gerade im Fall von Krankheit ungerecht erscheine, aber das sei bei ihr so. Ich könne mir in Ruhe überlegen, ob ich das akzeptiere und bei ihr bleibe.
Ich habe das akzeptiert, da sie nach langer Suche für mich die richtige zu sein scheint.
Lieben Gruß
esoiloks
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Re: Psychotherapeut - Ausfallhonorar
Hallo,
dann hab ich ja nen richtig netten erwischt....bei Krankheit berechnet er kein Ausfallhonorar....kurz nach meiner Magen-Darm-Geschichte hatte er das auch...und so sind 2 Termine hintereinander ausgefallen....aber keine Probleme....
aber ich denke aufm Dorf ist das auch anders....obwohl ich genau 7 Monate auf das 1. Gespräch gewartet habe....nun bin ich schon 1,5 Jahre bei ihm in Behandlung...
Lg
vrori
dann hab ich ja nen richtig netten erwischt....bei Krankheit berechnet er kein Ausfallhonorar....kurz nach meiner Magen-Darm-Geschichte hatte er das auch...und so sind 2 Termine hintereinander ausgefallen....aber keine Probleme....
aber ich denke aufm Dorf ist das auch anders....obwohl ich genau 7 Monate auf das 1. Gespräch gewartet habe....nun bin ich schon 1,5 Jahre bei ihm in Behandlung...
Lg
vrori
LG
Vrori
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Re: Psychotherapeut - Ausfallhonorar
Hallo,schon wieder ich
. Zufällig habe ich gerade ein Problem daß hier passt. Ich bekam von meinem Therapeuten heute eine schriftliche Vereinbarung die ich morgenfrüh unterschrieben bringen soll.
Wie schon von Euch erwähnt steht auch hier
1)......"sollte die Absage nicht midestens 48 Stunden vorher erfolgen, dann werde ich 70.- Euro in Rechnung stellen..."
2)"Damit die Regelmäßigkeit gewahrt ist werde ich Ihnen jeweils meine Ferienplanung mitteilen, so daß Sie sich darauf einrichten können"
3)"Für die bei Beginn der Therapie vereinbarten Stunden muß ich auch für den Fall ein Ausfallhonorar berechnen, daß Sie in einem Kalenderjahr
insgesamt mehr als zwei Wochen wegen Urlaubs, Krankheit,u.a. Ihre Therapiestunden nicht wahrnehmen können .
Bei dem Therapeut war ich heute zum zweiten Mal, er kann mir schon helfen, glaube ich. Er macht einen guten Eindruck auf mich. Vor allem ist das mal ein Therapeut der mir sofort eine Therapie anbietet und nicht erst in 6 Monaten.
Andererseits wird die Therapie wohl jahrelang dauern (Psychoanalyse), und das wöchentlich zwei Mal.
Aufgrund des langen langen Zeitraumes sehe ich folgende Probleme:
a) wie in diesem Thread schon erörtert wurde ist für Krankheiten typisch daß sie nicht vorhersehbar sind. Selbst wenn ich aufgrund Vertrauensbasis ggf. mit dem Arzt "reden könnte" daß ich mir solche Beträge nicht leisten kann, schulde ich als Harz4-Empfänger ihm rein rechtlich aufgrund dieser Individualvereinbarung 70 Euro, und da hat er einen Anspruch drauf.
Sowas kann man doch nicht unterschreiben, oder?
b)..."ein Ausfallhonorar berrechne wenn Sie in einem Kalenderjahr mehr als zwei Wochen wegen Urlaubs, Krankheit, u.a Ihre Termine nicht wahrnehmen."....
Das heißt dann daß sich auch meine Freundin und mein Sohn Urlaub nehmen müssen wenn der Therapeut Ferien hat???
Und wenn ich länger als zwei Wochen krank bin oder von der KK oder Rentenversicherung auf Reha geschickt werde muß ich gemäß diesem Vertrag auch zahlen?? Der Anspruch besteht sogar wenn ich (mal angenommen) wegen Unfall im Krankenhaus liege !!??!?
Mein Problem ist jetzt daß ich einesteils mit so einer Vereinbarung nicht leben kann weil auf lange Sicht mit Sicherheit eine der genannten Anspruchsvoraussetzungen eintreten wird (Krankheit zum Beispiel, oder ich will im Herbst zwei Wochen in die Berge fahren, oder nicht zu vertretendes Ereignis z.B. fährt die U-Bahn nicht). Drum werde ich den Wisch so wie er jetzt ist nicht unterschreiben.
Andererseits will ich es mir nicht gleich mit dem Therapeut verderben.
Wie bringe ich das diplomatisch rüber daß ich sowas nicht unterschreiben werde? Könnt Ihr mir bitte einen Rat geben?

Wie schon von Euch erwähnt steht auch hier
1)......"sollte die Absage nicht midestens 48 Stunden vorher erfolgen, dann werde ich 70.- Euro in Rechnung stellen..."
2)"Damit die Regelmäßigkeit gewahrt ist werde ich Ihnen jeweils meine Ferienplanung mitteilen, so daß Sie sich darauf einrichten können"
3)"Für die bei Beginn der Therapie vereinbarten Stunden muß ich auch für den Fall ein Ausfallhonorar berechnen, daß Sie in einem Kalenderjahr
insgesamt mehr als zwei Wochen wegen Urlaubs, Krankheit,u.a. Ihre Therapiestunden nicht wahrnehmen können .
Bei dem Therapeut war ich heute zum zweiten Mal, er kann mir schon helfen, glaube ich. Er macht einen guten Eindruck auf mich. Vor allem ist das mal ein Therapeut der mir sofort eine Therapie anbietet und nicht erst in 6 Monaten.
Andererseits wird die Therapie wohl jahrelang dauern (Psychoanalyse), und das wöchentlich zwei Mal.
Aufgrund des langen langen Zeitraumes sehe ich folgende Probleme:
a) wie in diesem Thread schon erörtert wurde ist für Krankheiten typisch daß sie nicht vorhersehbar sind. Selbst wenn ich aufgrund Vertrauensbasis ggf. mit dem Arzt "reden könnte" daß ich mir solche Beträge nicht leisten kann, schulde ich als Harz4-Empfänger ihm rein rechtlich aufgrund dieser Individualvereinbarung 70 Euro, und da hat er einen Anspruch drauf.
Sowas kann man doch nicht unterschreiben, oder?
b)..."ein Ausfallhonorar berrechne wenn Sie in einem Kalenderjahr mehr als zwei Wochen wegen Urlaubs, Krankheit, u.a Ihre Termine nicht wahrnehmen."....
Das heißt dann daß sich auch meine Freundin und mein Sohn Urlaub nehmen müssen wenn der Therapeut Ferien hat???
Und wenn ich länger als zwei Wochen krank bin oder von der KK oder Rentenversicherung auf Reha geschickt werde muß ich gemäß diesem Vertrag auch zahlen?? Der Anspruch besteht sogar wenn ich (mal angenommen) wegen Unfall im Krankenhaus liege !!??!?
Mein Problem ist jetzt daß ich einesteils mit so einer Vereinbarung nicht leben kann weil auf lange Sicht mit Sicherheit eine der genannten Anspruchsvoraussetzungen eintreten wird (Krankheit zum Beispiel, oder ich will im Herbst zwei Wochen in die Berge fahren, oder nicht zu vertretendes Ereignis z.B. fährt die U-Bahn nicht). Drum werde ich den Wisch so wie er jetzt ist nicht unterschreiben.
Andererseits will ich es mir nicht gleich mit dem Therapeut verderben.
Wie bringe ich das diplomatisch rüber daß ich sowas nicht unterschreiben werde? Könnt Ihr mir bitte einen Rat geben?
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- Registriert: Di 19. Okt 2010, 07:10
- Hat sich bedankt: 3 Mal
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Re: Psychotherapeut - Ausfallhonorar
Ohne Therapievertrag keine Therapie, vermute ich mal.
Ich würde die Probleme schildern und zusammen einen Plan machen
bzw. die Vereinbarung mit dem Therapeuten zusammen anpassen.
Ich würde die Probleme schildern und zusammen einen Plan machen
bzw. die Vereinbarung mit dem Therapeuten zusammen anpassen.
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