Hallo Picknicker,
Beruht die Annahme des Sachbearbeiters der KK ("...das gibt vermutlich Probleme..." ) vielleicht auf einem Irrtum?
Ich vermute mal JA, es gibt wohl die Annahme (da es ja eine neue Erstbescheinigung gab), dass du nach 42 Tagen (6 Wochen Lohnfortzahlung) Krankengeld bekommen hättest, mit dem dafür üblichen Zahlschein deiner KK (was aber nicht der Fall ist, weil du Geld nach dem SGB II bekommst

), der"Seifensieder" ist mir aber auch erst heute Nacht aufgegangen
In diesem Falle solltest du dich wirklich noch mal in Ruhe mit deiner KK zusammensetzen und Aufklärung dahingehend betreiben, dass DU KEINESFALLS die Aufnahme von Krankengeldzahlungen anstrebst /erwartest, sondern NUR die AU-Zeiten bei der KK berücksichtigt werden sollen.
Deine Überschrift ist dahingehend auch etwas irreführend, denn deine Krankenkasse braucht JETZT auch gar nicht zahlen, die sollen NUR deine "gesammelten" Werke in ihre "Statistik" aufnehmen, zu DEINEN AU-Zeiten.
Du bist aktuell im SGB II (was die WISSEN sollten, denn da bekommen sie ja z.Zt. auch die Beiträge her

), dort hast du auch die AU-Scheine ALLE regelmäßig abgegeben und ganz wichtig, DIR ist bekannt, dass du KEIN Krankengeld bekommen wirst, es geht NUR um die Eintragung deiner fortlaufenden AU bei der KK, MEHR NICHT
Ich habe sowas ähnliches wie den Auszahlschein nach meiner Aussteuerung von meiner KK automatisch erhalten, dadurch habe ich diese Zettelei mit "gelben Scheinen" schon seit Jahren NICHT MEHR, leider machen das wohl nicht alle KK so und durch die erneute Erstbescheinigung bei dir (anderer Arzt /andere Diagnose), sind die da wohl auch etwas durcheinander gekommen.
Hast du denn von den Scheinen was für dich kopiert oder ist jetzt ALLES weg ???, damit könntest du der DRV (wegen der EM-Rente) ja auch die AU belegen, die fragen da nicht extra bei der KK nach, denn lange /durchgehende AU alleine ist ja bei denen AUCH KEIN wirkliches Renten-Kriterium (das sieht man ja bei mir

).
Liebe Grüße von der Doppeloma
