Hallo,
ich hatte einen Antrag auf Leistung zur Teilnahme am Arbeitsleben gestellt der dann auch von der DRV genehmigt wurde. Letzte Woche war ich nun bei einem Berater der DRV und der hat mir Leistung zur Teilnahme am Arbeitsleben in Form von Weiterbildung etc. erstmal für ca. 1 Jahr zugesagt.
Natürlich hat er mir auch Zuschüsse für Arbeitgeber und dergleichen zugesagt.
Eine Umschulung kommt wegen meines Alters nicht mehr in Frage.
Werden bei einer Reha-Maßnahme (Umschulung) Zeiten auf das ALG 1 angerechnet ? Wenn ja wie viel ?
Wenn ich mich nun entscheide eine eine Weiterbildungsmaßnahme zu besuchen was muss ich da beachten ?
Gibt es irgendwelche Gründe (Rententechnisch oder ALG-mäßig oder sonstige) warum man es nicht machen sollte ?
Danke schon mal für eure Bemühungen !
LG
Ratlos
Leistung zu Teilhabe...-Weiterbildung etc.
- Doppeloma
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Re: Leistung zu Teilhabe...-Weiterbildung etc.
Hallo Ratlos,
Einen Sinn ergibt das NUR, wenn DU einen Arbeitgeber finden würdest, der bereit ist dich "leidensgerecht und sozialpflichtversichert" fest einzustellen, für mindestens 2 Jahre !
Der AG KANN dann diese Zuschüsse für dich bei der DRV beantragen, das MUSS er VOR dem Abschluß eines Arbeitsvertrages machen, weil die DRV dann erst überprüft, ob der AG auch ALLE Anforderungen für diese Zuschüsse erfüllt.
Die erwähnte "Weiterbildung" wäre dann z.B. die Einarbeitung in deine neuen Aufgaben und dafür eventuell notwendige Kurzschulungen, die durch den AG sonst selbst finanziert werden müßten.
Da steht bestimmt auch der nette Satz drunter, dass dich die Arbeitsagentur und der Integrationsdienst bei der Suche nach einem solchen Arbeitsplatz unterstützen sollen, die können damit aber auch nicht wirklich was anfangen, weil es nun mal keine passenden Arbeitsplätze gibt.
Das ist der Kram, den mein Männe 4 Jahre lang im Schubfach hatte, irgendeine separate Weiterbildung nach deinen Interessen kannst du damit (meines Wissens) NICHT machen, es MUSS immer ein Arbeitsplatz damit zu Stande kommen, sonst zahlt die DRV NIX.
Es sei denn du hast wirklich das große Glück SELBER einen AG zu finden, der das ALLES auf sich nimmt, um dich fest einzustellen
Bisher ist MIR noch nicht zu Ohren gekommen, dass jemand in unserem Alter (und mit gesundheitlichen Einschränkungen) dieses Glück, durch Leistungen zur "Teilhabe am Arbeitsleben" jemals hatte.
Wende dich mit diesem Bescheid an die AfA und ans Integrationsamt und fordere die notwendige Unterstützung ein, bringen wird es wahrscheinlich nicht viel.
Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg
Liebe Grüße von der Doppeloma
Das kannst du dir "einrahmen und übers Bett hängen" bis das Jahr rum ist, dann bekommst du vielleicht noch eine Verlängerung.Letzte Woche war ich nun bei einem Berater der DRV und der hat mir Leistung zur Teilnahme am Arbeitsleben in Form von Weiterbildung etc. erstmal für ca. 1 Jahr zugesagt.
Natürlich hat er mir auch Zuschüsse für Arbeitgeber und dergleichen zugesagt.
Einen Sinn ergibt das NUR, wenn DU einen Arbeitgeber finden würdest, der bereit ist dich "leidensgerecht und sozialpflichtversichert" fest einzustellen, für mindestens 2 Jahre !
Der AG KANN dann diese Zuschüsse für dich bei der DRV beantragen, das MUSS er VOR dem Abschluß eines Arbeitsvertrages machen, weil die DRV dann erst überprüft, ob der AG auch ALLE Anforderungen für diese Zuschüsse erfüllt.
Die erwähnte "Weiterbildung" wäre dann z.B. die Einarbeitung in deine neuen Aufgaben und dafür eventuell notwendige Kurzschulungen, die durch den AG sonst selbst finanziert werden müßten.
Da steht bestimmt auch der nette Satz drunter, dass dich die Arbeitsagentur und der Integrationsdienst bei der Suche nach einem solchen Arbeitsplatz unterstützen sollen, die können damit aber auch nicht wirklich was anfangen, weil es nun mal keine passenden Arbeitsplätze gibt.
Das ist der Kram, den mein Männe 4 Jahre lang im Schubfach hatte, irgendeine separate Weiterbildung nach deinen Interessen kannst du damit (meines Wissens) NICHT machen, es MUSS immer ein Arbeitsplatz damit zu Stande kommen, sonst zahlt die DRV NIX.
Korrekt, so deutlich wird es dir die DRV NICHT schriftlich geben, aber dann hättest du ja jetzt auch eine klare Zusage für eine Umschulung und NICHT für diese "Variante" bekommen.Eine Umschulung kommt wegen meines Alters nicht mehr in Frage.
Nein, da du ja KEINE reguläre Umschulung machen kannst damit, ergeben sich auch keine Zeiten für einen neuen ALGI-Anspruch.Werden bei einer Reha-Maßnahme (Umschulung) Zeiten auf das ALG 1 angerechnet ? Wenn ja wie viel ?
Was konkret stellst du dir da vor ???, das funktioniert NUR im Zusammenhang mit einer Einstellungs-Zusage, also ganz zielgerichtet, man hat dir ein "Trostpflaster" spendiert (statt EM-Rente) mit dem du eigentlich GAR NICHTS anfangen kannst.Wenn ich mich nun entscheide eine eine Weiterbildungsmaßnahme zu besuchen was muss ich da beachten ?
Es sei denn du hast wirklich das große Glück SELBER einen AG zu finden, der das ALLES auf sich nimmt, um dich fest einzustellen
Bisher ist MIR noch nicht zu Ohren gekommen, dass jemand in unserem Alter (und mit gesundheitlichen Einschränkungen) dieses Glück, durch Leistungen zur "Teilhabe am Arbeitsleben" jemals hatte.
Wende dich mit diesem Bescheid an die AfA und ans Integrationsamt und fordere die notwendige Unterstützung ein, bringen wird es wahrscheinlich nicht viel.
Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Leistung zu Teilhabe...-Weiterbildung etc.
Hallo Doppeloma,
herzlichen Dank für deine Antwort. Morgen hab ich einen Termin bei einem Berater.
Sowie ich den Herrn von der DRV verstanden habe darf oder soll ich "alter Sack" wirklich nochmal ne Weiterbildung machen.
Ich werde mal weiter berichten was da so mit mir passiert bzw. was die mit mir vorhaben. Ich bin zu Allem bereit.
LG
Ratlos (vielleicht muss ich mich bald umtaufen lassen in "Rastlos" :-))
herzlichen Dank für deine Antwort. Morgen hab ich einen Termin bei einem Berater.
Sowie ich den Herrn von der DRV verstanden habe darf oder soll ich "alter Sack" wirklich nochmal ne Weiterbildung machen.
Ich werde mal weiter berichten was da so mit mir passiert bzw. was die mit mir vorhaben. Ich bin zu Allem bereit.
LG
Ratlos (vielleicht muss ich mich bald umtaufen lassen in "Rastlos" :-))
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