Frage: Einkommen bei Krankenkassen-Beitragsberechnung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Colana
Beiträge: 55
Registriert: Fr 26. Feb 2010, 13:21
Wohnort: Norddeutschland
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 25 Mal
Kontaktdaten:

Frage: Einkommen bei Krankenkassen-Beitragsberechnung

Ungelesener Beitrag von Colana » Fr 8. Jul 2011, 16:24

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage:

stimmt es, dass bei den Krankenkassenbeitragsberechnungen für
Menschen, die ohne Arbeit sind und auch keine weiteren Leistungen
erhalten, Kindergeld und Unterhaltsgeld für das Kind als
Einkommen mit angerechnet wird?

Es ist doch das Einkommen für das Kind und nicht für die Mutter...
****************************************
Liebe Grüße Colana
Das Leben meistert man lächelnd, oder überhaupt nicht.
(Aus China)
Bild

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Frage: Einkommen bei Krankenkassen-Beitragsberechnung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 8. Jul 2011, 17:31

Hallo Colana, :smile:
stimmt es, dass bei den Krankenkassenbeitragsberechnungen für
Menschen, die ohne Arbeit sind und auch keine weiteren Leistungen
erhalten, Kindergeld und Unterhaltsgeld für das Kind als
Einkommen mit angerechnet wird?
Kannst du das noch etwas genauer beschreiben, welche (Sozial) - Leistung konkret bekommt denn der /die Betroffene überhaupt, geht es um Beiträge für eine private KV oder für die Gesetzliche :confused: :Gruebeln:

Wird die KV vom Amt (von welchem GENAU) übernommen oder handelt es sich um Familienversicherung (beim Ehepartner / Elternteil) :Gruebeln:

Je nachdem, können die Bedingungen/Regelungen sehr unterschiedlich sein, das Kind MUSS ja auch irgendwie versichert sein, im SGB II (Hartz 4) wird leider ALLES als Einkommen angerechnet, was innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft "zufließt" an Geld, da wird aber andererseits ein Pauschaler KV-Beitrag durch das Amt entrichtet..., der mit dem Gesamt-"Einkommen" nicht unbedingt was zu tun hat (Mindestbeitrag) :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Colana
Beiträge: 55
Registriert: Fr 26. Feb 2010, 13:21
Wohnort: Norddeutschland
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 25 Mal
Kontaktdaten:

Re: Frage: Einkommen bei Krankenkassen-Beitragsberechnung

Ungelesener Beitrag von Colana » Fr 8. Jul 2011, 17:45

Also folgende Situation:

Meine Tochter lebt in einer
eheähnliche Bedarfsgemeinschaft:
Sohn mütterlicherseits erhält Unterhalt und Kindergeld
Mutter (chronisch krank und nicht mehr voll vermittelbar) nach diversen Kursen durch
Dekra arbeitslos und erhält keine weiteren Leistung, ist aber weiter arbeitslos gemeldt
Partner in der PV

Die KK hat zur Beitragsbemessung den Unterhalt sowie das Kindergeld des Kindes herangezogen.

Meine Frage:

Unterhaltsgeld sowie Kindergeld ist doch für das Kind bestimmt und nicht für die Familie.
Es heißt doch immer wieder, dass das Kindergeld unantastbar ist

Wie soll sie denn den Mindestbetrag von 138 Euro bezahlen, wenn gar kein Einkommen vorhanden ist.
Hätte sie eine Chance über das Sozialgeld? Weil eine Hochzeit würde nichts bringen, da der Partner bei
einer privaten Versicherung ist.

Sie kann doch schlecht ausziehen, nur damit sie und ihr Kind versichert sind
Sie sucht zusätzlich noch einen Mini-Job, um aus der Misere zu kommen, da sie das Geld nicht aufbringen kann.

P. S.
Kann hiervon irgendetwas angesetzt werden, ich verstehe von § 5- 9ehrlich gesagt nur die Hälfte.
****************************************
Liebe Grüße Colana
Das Leben meistert man lächelnd, oder überhaupt nicht.
(Aus China)
Bild

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Frage: Einkommen bei Krankenkassen-Beitragsberechnung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 8. Jul 2011, 18:43

Hallo Colana, :smile:

danke für die Infos, ich versuche das mal zu sortiern, gebe aber zu, dass ich von privater KV KEINE Ahnung habe.

Da die beiden aber nicht verheiratet sind, spielt eine Familienversicherung in diese Richtung ohnehin KEINE Rolle.
Die KK hat zur Beitragsbemessung den Unterhalt sowie das Kindergeld des Kindes herangezogen.
Wie war und ist denn deine Tochter JETZT versichert, normalerweise gehört sie doch in die gesetzliche Versicherung, wenn sie zuletzt AUCH gesetzlich versichert war :confused:
Kann das Kind beim leiblichen Vater familienversichert werden, auch DAS ist möglich, sofern er damit einverstanden ist. :Gruebeln:
Unterhaltsgeld sowie Kindergeld ist doch für das Kind bestimmt und nicht für die Familie.
Es heißt doch immer wieder, dass das Kindergeld unantastbar ist
NaJa, so unantastbar ist das alles nicht, wenn es sonst KEINERLEI Einkommen gibt schon gar nicht.
Wie soll sie denn den Mindestbetrag von 138 Euro bezahlen, wenn gar kein Einkommen vorhanden ist.
Hätte sie eine Chance über das Sozialgeld?
Sie sollte auf JEDEN Fall einen Antrag auf Leistungen des SGB II (Hartz 4 /Sozialgeld) stellen, der Partner MUSS aber mitziehen, wegen der Bedarfsgemeinschaft, also seine Einkünfte/Vermögen auch offenlegen.

Ist zwar rechtlich NICHT wirklich sauber, weil ein unverheirateter Partner ihr gegnüber GAR NICHT unterhaltspflichtig ist, wird ihr aber im Moment NICHT helfen, das gerichtlich durchsetzen zu wollen.

Das haben schon VIELE versucht, und bisher gibt es dazu (leider) noch immer KEIN BSG-Urteil auf das man sich berufen könnte.

Man MUSS also versuchen die aktuellen Möglichkeiten zu nutzen, das ist ein Antrag auf H4, denn es gibt ja einen erwerbsfähigen in der Bedarfsgemeinschaft (ihren Partner!!!), sie bleibt dann zunächst AUCH in H4, kreuzt im Antrag an, dass sie sich in der Lage sieht 3 Stunden täglich zu arbeiten, das reicht dafür!!!
Der "Übergang" in das SozialGELD würde erst nach einer amtsärztlichen Untersuchung (wegen der langen /dauerhaften AU) erfolgen, das ändert dann aber am zuständigen Amt (JobCenter!!!) und an den Geldleistungen für die Bedarfsgemeinschaft NIX mehr, das Kind bekäme (wenn der Bedarf NICHT durch KI-Geld und Unterhalt gedeckt wäre) auch SozialGELD und BEIDE wären über das AMT "automatisch" krankenversichert :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Der (unverheiratete) Partner MUSS NICHT die Kosten für die KV-Versicherung übernehmen, zumindest DAS KANN sie über diesen Weg vom Amt verlangen, alles Andere wird sich aus den Berechnungen ergeben.

Also schnellstens offiziellen Antrag auf H4 stellen und nicht KIRRE machen lassen, ich suche dir nachher noch ein paar Links zum Thema KV und der Verpflichtung des Amtes diese Kosten zu übernehmen raus... :ic_up:

Bis denne liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Colana
Beiträge: 55
Registriert: Fr 26. Feb 2010, 13:21
Wohnort: Norddeutschland
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 25 Mal
Kontaktdaten:

Re: Frage: Einkommen bei Krankenkassen-Beitragsberechnung

Ungelesener Beitrag von Colana » Fr 8. Jul 2011, 18:53

Hallo Doppeloma,

hab Dank für Deine liebe Hilfestellung:

nein - der Kindesvater will es nicht, das Kind in der PV aufnehmen....

und meine Tochter gehört der GKV an.

P. S.

ist es rechtlich was anderes Alg 2 bzw. Hartz IV zu beantragen?

Weil Alg 2 erhält sie nicht mehr, weil Ansprüche aufgebraucht worden sind.
****************************************
Liebe Grüße Colana
Das Leben meistert man lächelnd, oder überhaupt nicht.
(Aus China)
Bild

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Frage: Einkommen bei Krankenkassen-Beitragsberechnung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 8. Jul 2011, 18:57

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat der nicht-verheiratete Partner eine privatversicherung?
Wenn die nicht verheiratet sind, dann spielt der Partner bei der Krankenversicherung keine Rolle....und für die freiwillige Weiterversicherung der Mutter und des Kindes wird bei der KK ein Mindestbeitrag angesetzt...der nach eine bestimmten Bemessungsgröße berechnet wird..
hier ist es gut erklärt, ziemlich in der Mitte.. http://www.finanztip.de/web/abc-der-kra ... willig.htm

oder eben, wie Doma beschreibt, H4 beantragen, dann würden auch die Beiträge getragen werden..

Gruß
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Frage: Einkommen bei Krankenkassen-Beitragsberechnung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 8. Jul 2011, 21:16

Hallo Colana, :smile:

ALG II KANN NICHT "aufgebraucht" sein, das betrifft NUR den Anspruch auf "normales" Arbeitslosengeld (ALGI), ALG II IST Hartz 4, hat sie denn darauf noch nie einen Antrag gestellt :confused: :Gruebeln:

Das steht ihr doch zu, ja und zur NOT, sollte sie sich dringend eine eigene Wohnung suchen (H4-gerecht!), müßte sie sowieso machen, wenn der Partner nicht bereit ist, sich für das AMT "nackig" zu machen.

Die werden unter den aktuellen Umständen auf JEDEN Fall zur "Bedarfsgemeinschaft" gemacht und wenn der Partner da nicht mitmachen/KEINE Auskünfte geben will (Einkommens- und Vermögensverhältnisse), DANN bekommt SIE GAR NICHTS und verpflichtet (vom Gesetz her) ist er dazu NICHT!!!

Wird das JobCenter aber NICHT interessieren, wenn sie als PAAR in einer Wohnung zusammen leben... :Verwirrt: :Hilfe:

Es sei denn sie lebt mit dem Kind in einer eigenen Wohnung, DANN hat sie den vollen Anspruch auf H4, für sich und das Kind (soweit der Bedarf des Kindes nicht aus KI-Geld und Unterhalt gedeckt ist) UND auf die Wohnkosten (Miete/Nebenkosten) UND auf Krankenversicherung FÜR BEIDE :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Meine Güte, es gibt eine Pflicht zur Krankenversicherung in D, glaube seit 2009 (weiß das Jahr jetzt nicht so genau), ob der leibliche Vater das WILL oder nicht ist dem Amt allerdings egal , trifft aber NUR zu, wenn der gesetzlich versichert wäre (weil das dann OHNE Extra-Beitrag geht).
und meine Tochter gehört der GKV an.
Wie jetzt, ist sie nun versichert oder nicht, als Mitglied oder über die Familienversicherung (bei DIR ???) verstehe ich jetzt nicht so ganz, auch in der gesetzlichen K-Versicherung MÜSSEN Beiträge gezahlt werden, es sei denn man ist Familienversichert oder das wird vom Amt übernommen :confused: :confused: :confused:

Die ALO-Meldung (als Nichtleistungsbezieher) bei der AfA hilft ihr im Moment nicht weiter, sie MUSS zum JobCenter und dort einen Antrag stellen auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) weil sie "mittellos und nicht versichert ist", von ihrem Partner sollte sie da besser überhaupt nicht reden.
Vielleicht können die beiden ja einen Untermietvertrag abschließen, das wäre auch noch eine Möglichkeit, aber die bei den Ämtern werfen auch gerne Haupt-Mieter und Untermieter in einen "Familientopf", wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass es sich um eine "Bedarfsgemeinschaft" handeln könnte, am besten wäre wirklich eine separate EIGENE Bleibe.

Hört sich schlimm an und GAR NICHT Familien- und Partnerschafts-freundlich, IST AUCH SO :ic_down: , aber anders bekommt sie weder (relativ problemlos) eigenes Geld vom Amt, noch wird sie versichert sein und das Kind auch nicht und dieser Zustand ist eigentlich unhaltbar und unverantwortlich. :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Benutzeravatar
Esuse
Beiträge: 1367
Registriert: Fr 5. Feb 2010, 16:00
Wohnort: Nordthüringen
Hat sich bedankt: 13 Mal
Danksagung erhalten: 255 Mal
Kontaktdaten:

Re: Frage: Einkommen bei Krankenkassen-Beitragsberechnung

Ungelesener Beitrag von Esuse » Sa 9. Jul 2011, 10:07

Hallo,
Du hast geschrieben, daß sie aufgrund chronischer Erkrankungen nicht voll vermittelt werden kann? Hat sie einen Rentenantrag gestellt? Wenn ja, käme dann nicht evlt die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) ins Spiel?
Liebe Grüße

Esuse

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Frage: Einkommen bei Krankenkassen-Beitragsberechnung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 9. Jul 2011, 16:19

Liebe Esuse, :smile:
Wenn ja, käme dann nicht evlt die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) ins Spiel?
Im Prinzip JA, aber auch dort MÜSSEN die (Mindest-) Beiträge selbst entrichtet werden, wenn (ansonsten) KEIN Anspruch auf eine kostenfreie K-Versicherung gegeben ist, z. B. innerhalb der Familienversicherung.

So hat man uns das damals beim Dopa schriftlich mitgeteilt, von der KK (als ER gar kein Geld mehr bekam!), er wäre jetzt anspruchsberechtigt für die Familienversicherung (über mich), DARUM braucht er die Beiträge für die KvdR NICHT selber bezahlen.

Ich musste z.B. beim Übergang in H4 für 10 Tage meinen Beitrag "nachentrichten" (waren so 50 €), weil wir den Antrag (auf H4) erst ab 01.12. gestellt haben und mein ALGI (und damit meine Versicherung über die AfA) schon mit dem 19.11. beendet war.

Wir hatten also offiziell für 10 Tage BEIDE keinerlei Einkommen, daher wurden auch von niemandem mehr Beiträge an die KK gezahlt, wir waren also BEIDE kurzfristig NICHT K-versichert (aber NUR vorübergehend die paar Tage UND das war von uns so geplant, wegen dem Zufluß meines restlichen ALG-Betrages!!!) :lesen:

Da haben die ganz genau aufgepasst und mir gleich die "Rechnung" dafür präsentiert, wenn ich für diesen Zeitpunkt mal rückwirkend die Rente bekäme, wird mir der Beitrag (für diese 10 Tage) erstattet, hieß es in diesem Schreiben der KK.

IRGENDWO MUSS IMMER der Beitrag herkommen, auch für die KvdR, sonst MUSS man das aus der eigenen Tasche zahlen, wo man das dann her nimmt OHNE Einkommen interessiert KEINEN. :Verwirrt: :Hilfe: :kotzen:

Es gibt NUR 2 Möglichkeiten für @Colanas Tochter, der Partner übernimmt (freiwillig) die VOLLE finanzielle Verantwortung und zahlt den Mindestbeitrag für die freiwillige weiter-Versicherung bei der GKV, dann IST sie wieder (als Mitglied) versichert und das Kind kann dann problemlos bei ihr "familienversichert" werden, ohne Extra-Beitrag.

ODER sie geht zum JobCenter stellt den Antrag auf H4 (dabei bleibt der Partner leider auch NICHT außen VOR, solange sie zusammen wohnen!!!) und wird dann dort (übers Amt) mit ihrem Kind K-versichert sein, einen ANDEREN Weg gibt es zur Zeit NICHT... :Verwirrt: :Hilfe:

ICH persönlich würde mich (und mein Kind) nur sehr ungerne (fast) komplett finanziell von einem Partner abhängig machen, der rechtlich gesehen zu diesen Zahlungen GAR NICHT verpflichtet ist und JEDERZEIT sagen KANN, "da habe ich KEINEN BOCK MEHR DRAUF", das wäre mir (bei ALLER noch so großen Liebe) einfach zu riskant. :Heiss:

Im Moment bin ich ja auch über das Amt versichert, deshalb brauche ich die Beiträge für die KvdR NICHT selber zahlen, inzwischen könnte ich sogar über den Dopa "familienversichert" sein/werden, (über SEINE KvdR wegen der Rente) das "beruhigt" schon etwas, weil wenigstens die KV (für mich/uns) NICHT mehr "vom Wohlwollen" des H4-Amtes abhängig ist. :jaa:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Colana
Beiträge: 55
Registriert: Fr 26. Feb 2010, 13:21
Wohnort: Norddeutschland
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 25 Mal
Kontaktdaten:

Re: Frage: Einkommen bei Krankenkassen-Beitragsberechnung

Ungelesener Beitrag von Colana » Sa 9. Jul 2011, 16:31

Hallo zusammen,

habt Dank für Eure Hilfe. Ich sag Bescheid, wie es ausgegangen ist.
****************************************
Liebe Grüße Colana
Das Leben meistert man lächelnd, oder überhaupt nicht.
(Aus China)
Bild

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 58 Gäste