Schwerbehindertenantrag bei Arbeitgeberwechsel sinnvoll?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Dieter
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Re: Schwerbehindertenantrag bei Arbeitgeberwechsel sinnvoll?

Ungelesener Beitrag von Dieter » Mi 6. Jul 2011, 18:08

Hallo Ratlos, :winke:

das war nicht böse gemeint und schon gar nicht gegen dich persönlich. :umarm:
Hab ja bestätigt was du geschrieben hast....hast mit allem recht. Hattest auch ein "Danke" von mir bekommen.
Ich hab nur meine Meinung über dieses Gesetz geschrieben, wie auch schon in meinem ersten Beitrag weiter oben, bevor du deinen geschrieben hast.
Im Prinzip hab ich ihn nur wiederholt.


Aber eine Sache ist mir da noch eingefallen, falls man nicht erwähnt Schwerbehindert zu sein.
Fallbeispiel zu dem ich gar nichts, nicht mal unter Google gefunden habe.
Wie schauts mit der Versicherung aus, wenn mal ein Arbeitsunfall passiert.

Der Schwerbehinderte soll Kiste A nach Ort B schleppen. Chef weis nicht, dass es sein Mitarbeiter im Rücken hat. Der MA stürzt schwer und muss ins Krankenhaus.
Dort kommt raus das der MA nen Schwerbehindertenausweis in der Tasche hat. Berufsgenossenschaft, Integrationsamt und alle die noch involviert sind werden informiert.
Chef sagt, ihn trifft keine schuld, da er von der Schwerbehinderung nichts wusste.
Wenn jetzt noch was von "wer grob fahrlässig" handelt im Vertrag steht, ists doppelt dumm gelaufen.

Oder wie läuft diese Situation ab? Gibts da Gesetzte?

LG Dieter :smile:
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Ratlos
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Re: Schwerbehindertenantrag bei Arbeitgeberwechsel sinnvoll?

Ungelesener Beitrag von Ratlos » Do 7. Jul 2011, 19:22

Hallo Dieter,
natürlich trage ich nicht zu schwer, wenn ichs im Rücken habe. Man muss schon wissen was man tun kann und was nicht.
Außerdem haben wir ja schon erwähnt, dass die SB nicht die Tätigkeit behindern darf.
Man kann z.B. mit einem künstlichen Hüftgelenk immer im einen Bürojob tätig sein usw.
Wenn der Geschädigte nicht selbst seine SB angibt, wer sollte davon wissen.

Klar gibt es mit Sicherheit auch Grenzfälle.
Ich denke, dass das Intgrationamt nicht von sich aus tätig wird. Die sind i.d.R. auf Seiten der SB.
Das Integrationsamt:
-fördert und sichert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt,
-berät schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber bei der Schaffung und Sicherung der Arbeitsplätze,
-gewährt finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber,
-entscheidet unter Abwägung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen über Anträge auf Zustimmung zur Kündigung.

Ich habe aber auch schon gelesen, dass man nach der Probezeit bzw. 6 Monaten dem Arbeigeber die SB mitteilen sollte.
Naja, was dann los ist kann sich ja jeder denken.

Mir ging es um die grundsätzliche Frage, ob man eine SB angeben MUSS !

1. Fragerecht des Arbeitgebers
Die Frage des Arbeitgebers in dem Vorstellungsgespräch nach der Schwerbehinderung des Bewerbers ist nunmehr unzulässig.
Die anderslautende, vor dem Inkrafttreten des § 81 Abs. 2 SGB IX i.V.m. § 7 AGG erlassene Rechtsprechung (z.B. BAG 18.10.2000 - 2 AZR 380/99) ist insofern überholt.
2. Offenbarungspflicht des schwerbehinderten Bewerbers
Ein schwerbehinderter oder gleichgestellter Bewerber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, im Vorstellungsgespräch die Schwerbehinderung / Gleichstellung ungefragt zu offenbaren. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn er die Tätigkeit nicht oder nur mit Einschränkungen ausüben kann.

Die Ausgleichsabgabe für Firmen beträgt nur € 105-260/Monat wenn sie ihr SB-Kontigent nicht erfüllen.
Die zahlen dann lieber als dass sie einen SB einstellen der doch sehr viele Vorteile genießt.
Ich habe gehört, dass sogar die ARGE rät die SB zu verschweigen.

Es läuft darauf hinaus, dass ich eigentlich meine SB verschweigen muss, wenn ich einen gut dotierten Job annehmen will.
Dann würde ich aber auch nicht im Nachhinein mit meiner SB Vorteile herausschlagen wollen außer wenn ich dazu gezwungen bin.
Das wäre dann bei einer Entlassung der Fall wenn ich keine Sperre von der ARGE erhalten will.

LG
Ratlos :-)

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