Hallo Anna,
Aber auch eine Einladung.
" Eröffnung des ärztlichen Gutachtens
Sehr geehrte Frau Anna
bitte kommen Sie am ....
Ich möchte mit Ihnen über das mir nunmehr vorliegende ärztliche Gutachten sprechen
........."
Was kann mich da erwarten????
@Amethyst hat es gut gemeint mit ihren Infos, aber übersehen, dass es hier um die Eröffnung des GA der AfA geht, da ist NIX mit Sperren und so, der SB informiert dich über das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung, soweit er aus
Teil B dazu selber was weiss, lass dir davon zumindest schon mal eine Kopie geben, du hast ein Recht darauf
Der SB KANN also bei dieser Einladung NUR mit dir über die "Einsatzfähigkeit" auf dem Arbeitsmarkt sprechen, MEHR darf in seinem GA-Teil B gar nicht drinstehen, denn Krankheiten /Diagnosen gehen den Vermittler NIX an.
Darüber brauchst du auch mit ihm gar nicht zu sprechen, warst du denn beim Arzt oder wurde mal wieder nach "Aktenlage" begutachtet, habe ich jetzt gerade vergessen.
Steht in der Einladung auch noch irgendwas von "Bewerbungsunterlagen / Bewerber-Angebot" ???, wenn nicht würde ich mal auf VOLL-KO tippen, hätten sie dir aber auch einfach schriftlich mitteilen können...

, na, das macht jede AfA anders.
Nimm dir jemanden mit (Beistand) zu diesem Termin, wenn du eine (längere) Anfahrt hast, stelle direkt den Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung, mach dir eine Kopie der Einladung und lass dir darauf deine Anwesenheit "quittieren", so bist du auf der sicheren Seite UND die merken gleich, dass du (zumindest ein wenig

) Bescheid weißt über dies und das.
Lass dich VOR ALLEM NICHT hinreißen da irgendwas zu unterschreiben, auch wenn du eigentlich nicht "vermittelbar" bist, versuchen die oft eine EGV (Eingliederungs-Vereinbarung) abzuschließen, das ist ein VERTRAG, zu dieser Unterschrift DARF dich NIEMAND zwingen (auch NICHT mit der Androhung des Leistungs-Entzuges), nimm das zur Prüfung mit nach Hause (dein Anwalt soll da mal drüberschauen

), du unterschreibst VERTRÄGE niemals SOFORT und ungeprüft
Lass dich da auch nicht aus der Ruhe bringen, oft versuchen die so Tricks wie "unterschreiben Sie mal hier, ist so üblich...", um irgendwelcher Gegenwehr möglichst aus dem Wege zu gehen, die SB der AfA (und ALLER Behörden!) haben eine gesetzliche Auskunfts- und Informationspflicht, da braucht man NIX zu machen und schon gar nicht zu unterschreiben, nur weil ein SB meint "es wäre so üblich oder wird immer so gemacht"...
Ansonsten solltest du dir auch noch den
Teil A des Gutachtens DIREKT beim Med. Dienst der AfA besorgen, da steht dann alles genauer drin wie und aus welchen Unterlagen, der Arzt zu seinem Gutachten gekommen ist, sollte dein zuständiger MD auch da vor Ort sein, wo du sowieso hin musst wegen dem Termin, dann geh da am Besten auch gleich mal hin und hole dir das ab (§ 25 SGB X), ansonsten schriftlich anfordern (mit Ausweis-Kopie)
Wahrscheinlich bist du da schneller wieder raus als du jetzt glaubst, man wird dir die Einschätzung mitteilen und was du jetzt auf Grund dieses GA der AfA zu erwarten hast, denn mit dem jetzt festgestellten "Restleistungs-Vermögen" MUSST du dich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, das hast du auf deinem ALG-Antrag unterschrieben.
Höre dir in Ruhe an, was SB DIR zu erzählen hat (Notitzen machen!!!), frage nach wenn du was nicht verstehst und sei selber (besonders in Hinsicht auf deine Krankheiten!) ziemlich "zugeknöpft", dann passt das schon
GEH DA NICHT ALLEINE HIN, dann sind die meisten nicht so forsch und vor allem hast du später einen Zeugen, wenn da was nicht "sauber" war, im Übrigen bist du dort NICHT eingesperrt /angebunden, wenn dir die Situation zu unangenehm wird kannst du JEDERZEIT GEHEN, den Meldetermin hast du mit deinem Erscheinen dort, bereits ordnungsgemäß eingehalten, wann du GEHST entscheidest DU und NICHT der SB
Liebe Grüße von der Doppeloma
