
an dieser Stelle HERZLICH WILLKOMMEN bei uns

habe mir deinen Fall soweit durchgelesen und kann mich den Vorschreibern nicht in jedem Punkt anschließen, denn ich sehe ehrlich gesagt KEINEN Grund für einen Widerspruch

Es ist üblich, dass auch nach einer Aussteuerung der § 117 im ALGI-Bescheid drin steht und DAS hat auf den Zahlbetrag/ die Zahlungsdauer (z.B) keinerlei Auswirkungen.
Da du bereits einen EM-Renten-Antrag gestellt hast, glaube ich ehrlich gesagt auch NICHT, dass man von dir irgendwelche Bewerbungsbemühungen verlangen wird, hat bei mir auch KEINER gemacht.
Ich bekam 1,5 Jahre ganz problemlos jeden Monat mein ALG überwiesen und du darfst SICHER sein, dass im PC der AfA deine Aussteuerung und der § 125 als Grundlage für deinen aktuellen ALG-Anspruch vermerkt ist

Hast du den EM-Renten-Antrag jetzt aus eigenem Antrieb gestellt oder auf Anforderung der DRV


Deinem Reha-Ergebnis folgend ist nämlich die "Umdeutung" (durch die DRV!) in einen EM-Renten-Antrag zu erwarten, das teilt DIR die DRV dann eine gewisse Zeit NACH Abschluß der Reha-Maßnahme mit, ist aber sicher kein Problem, wenn du den Antrag dann bereits gestellt hast.
Da "freut" sich dann auch die AfA, denn deine EM-Rente ist so gut wie SICHER und damit auch die (zumindest teilweise) Erstattung deines ALG durch die DRV, es ist also (aus meiner Sicht!) völlig unnötig diesem ALG-Bescheid zu widersprechen.
Die "pure" Änderung des § zu verlangen wird dir keine "Freunde" bei der AfA einbringen und welchen anderen Grund willst du angeben, MIR fällt KEINER ein und MIR fällt sonst IMMER ne Menge zu sowas ein.

Dein Anspruch ergibt sich aktuell absolut NUR auf Grund des § 125, das heißt aber NICHT, dass der auch im Bescheid drinstehen MUSS, es KANN passieren, dass man dich noch zum Amtsarzt schickt, in deinem Falle wäre ich sogar dafür denen (NUR dem Med. Dienst!!!) dann den Reha-Bericht zu überlassen, eindeutiger geht es doch kaum noch.
Dann machen die wahrscheinlich ein GA nach "Aktenlage" und DU hast deine RUHE bis du deinen EM-Renten-Beschheid bekommst, man MUSS sich doch nicht unnötig Stress mit der AfA verschaffen, oder...



Liebe Grüße von der Doppeloma
